1n] 92
P
11
ßischer
1600 à 500 Thlr.; Nr. 31 à 200 Thlr.; Nr. 6, 7, 8, 9, 32, 35, 36 und 37 à 100 Thlr.; Nr. 10, 33, 38 und 39 à 50 Thlr.; Nr. 11, 12, 34, 40 und 41 à 25 Thlr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer-Straße r. ., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße Nr. 14.
nement beträgt: 8 22 — 2223 3gr. für † Jahr 3 en der Monarchie shne 81
dingungen wegen Uebernahme der Lieferun “ “ 8 lich mitgetheilt, sofern dies verlangt wirde ünd⸗ s
reis-Erhöhung. Berlin, den 3. November 1852.
Termine ausbleiben, so wird mit der Entschei⸗ Fmit zeiblatt (Preuß. Adler⸗-Zeitung) Königliche Direction
dung in contumaciam gegen ihn verfahren werden. Querfurt, den 8. September 1852.
1— 7 Sgr. 6 pf. in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 8 8 2 8 ganzen Monarchie:
[1213]
8
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Proclama. das Vermögen b naa Moritz Richter der Konkurs eröffnet “ Seens alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners aufgefordert, in dem auf den 20. 1“ Vormittags
1,
an hiesiger Gerichtsstelle auf dem Schlosse vor dem Herrn Kreisrichter Anz anberaumten Termine entweder selbst oder durch gehörig legitimirte Be⸗ vollmächtigte, wozu denselben die Rechts⸗Anwalte Behr, Hellwich, Oberkampff und Spiegelthal vor⸗ geschlagen werden, zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche an die Masse zu liquidiren, widrigenfalls sie mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbe⸗ kannte Gemeinschuldner Moritz Richter wird zu diesem Termine gleichfalls vorgeladen, um die ihm beiwohnenden die Masse betreffenden Nach⸗ richten dem Kontradiktor mitzutheilen und über
Nachdem über
die Ansprüche der Gläubiger Auskunft zu geben.
Tilsit, den 2. Geptember 1852. Königl. preußisches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
11541] Bekanntmachung.
Die in dem nachstehenden Verzeichnisse auf⸗ geführten westpreußischen Pfandbriefe werden hier⸗ mit öffentlich aufgerufen und die Inhaber der⸗ selben aufgefordert, diese Pfandbriefe in cours-⸗ fähigem Zustande nebst laufenden Coupons, spä⸗ testens bis zum 15. Februar 1853 den betreffen⸗ den Provinzial⸗Landschafts⸗Directionen einzu⸗ reichen und dagegen gleichhaltige Ersatz⸗Pfand⸗ briefe nebst laufenden Coupons in Empfang zu
ehmen.
Venbn diese gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. Februar 1853 den gedachten Landschafts⸗
Directionen eingereicht, so haben die Inhaber
nach §. 103. Th. 1 des revidirten westpreußischen
Landschafts⸗Reglements die Einleitung des vor⸗ geschriebenen Präklusions⸗Verfahrens zu erwarten. Marienwerder, den 4. November 1852. Königlich westpreußische General-Landschafts⸗ Direction. von Rabe.
Verzeichni ß “ der zur Ablösung gegen Umtausch gekündigten westpreußischen Pfandbriefe.
I. Aus dem Departement Bromberg.
a) Die auf Pagdanzig haftenden Pfand⸗
briefe Nr. 2 und 10 à 1000 Thlr. b) Folgende auf Neu⸗Dombrowte haftende Pfandbriefe:
Nr. 32 und 33 à 800 Thlr.; Nr. 34 und 35 à 600 Thlr.; Nr. 36 und 37 à 400 Fblr. Nr. s und 39 à 200 Rthlr.; Nr. 40 und 41 à 80 Thlr.; Nr. 42, 43, 44 und 45 à 40 Thlr.; Nr. 47, 48 und 49 à 400 Phlr.; Nr. 30, 651 und 52 à 200 Thlr.; Nr. 53 à 80 Thlr.
c) Folgende auf Kolodziejewo
Pfandbriefe:
J1111A14“*“ 32, 33, 34, 35, 36, 37 und 71 à 1000 Thlr.; Nr. 38, 39, 40, 41 und 42 à 800 Thlr.; Nr. 6, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 52, 53, 54 und 72 à 500 Thlr.; Nr. 55 und 56 à 400 Thlr.; Nr. 8 und 57 à 300 Thlr.; Nr. 9, 10, 12 und 70 à 200 Thlr.; Nr. 13, 14, 15, 58, 59, 8 76 Th.; 77 18 und 65 3 650 Thlr.; Nr. 19, 20, 21, 66, 67 und 69
d) Folgende auf Gnoino haftende Pfand⸗
haftende
briefe:
Nr. 1, 2, 3, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 2901 21,22, 23 und 24 à 1000 Thlr.; Nr. 4 und 25 à 900 Thlr.; Nr. 26 à 800 Thlr; Nr. 27 à 700 Thlr.; Nr. 5
und 28 à 600 Thlr.; Nr. 29 und 30
II. Aus dem Departement Danzig. Sämmtliche auf dem Gute Stendsitz haf⸗ tende Pfandbriefe. R1 III. Aus dem Departement Marien⸗ werder. Sämmtliche auf dem Gute Neun huben haf⸗ tende Pfandbriefe. Marienwerder, den 4. November 1852. Königlich westpreußische General⸗Landschafts⸗ Direction. von Rabe.
2 Königlich 8,g e. . 88 1 8 . Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von 500 Centnern Haken⸗ nägeln für die Königlich Niederschlesisch⸗Mär⸗ kische Eisenbahn seoll im Wege der Submission vergeben werden, und fordern wir Lieferungs⸗ lustige hierdurch auf, ihre Gebote bis zum 1. Dezember c., Mittags 12 Uhr, versiegelt, mit der Aufschrift „Submission zur Uebernahme der Hakennägel⸗Lieferung“, portofrei an uns einzusenden. Die Lieferungs⸗Bedingun⸗ gen liegen in unserem Geschäftslokal auf hiesigem Bahnhofe aus und werden duselbst auch Abschrif⸗ ten derselben gegen Erstattung der Kopialien er⸗ theilt.
Berlin, den 2. November 1852.
„ Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Mällischen Eisenbahn.
“
8 8 8
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Niede
Königlich
2
schlesisch⸗Mäͤrkische Eisenbahn.
Es soll die Lieferung von 150 Stück Patent⸗ Kuppelungen zu Eisenbahnwagen im Wege der Submission ausgegeben werden, und steht hierzu
ein Termin auf den 22. d. M., Mittags 12 Uhr,
in unserem Geschäfts⸗Lokal auf hiesigem Bahn⸗
hofe an, bis wohin portofreie und versiegelte
Preis⸗Offerten mit der Aufschrift „Submission zur Uebernahme der Lieferung
von Patent⸗Kuppelungen“
versehen, abgegeben werden können.
Eine Probe⸗Kuppelung liegt im oben genann⸗ ten Lokale und bei unserem Ober⸗Maschinen⸗ meister Wöhler in Breslau zur Ansicht aus und werden auch an beiden Orten die näheren Be⸗
8₰ Niederschlesisch⸗Märkische
Die Lieferung des Bedarfs an Schwell⸗ und Nutzhölzern pro 1853, bestehend: a) in 10,000 Stück kiefernen Stoßschwellen à 9“ lang, b) in 30,000 Stück kiefernen Mittelschwellen à 8“ lang, in 2365 Stück kiefernen Kreuzungs⸗ Weichenschwellen verschiedener und in diversen Quantitäten Eichen⸗, Eschen⸗ Weißbuchen⸗, Linden⸗, Rüstern⸗, Kiefern⸗ „Ahorn⸗ und Mahagoni⸗Nutzhölzern, soll im Wege der Submission ausgegeben werden Hierzu ist ein Termin auf Mittwoch, den 15. Dezember Milt ag gs 12 Hlhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe, woselbst die Lieferungs⸗Bedingungen zur Einsicht ausliegen, anberaumt, bis zu welchem die Offerten verstegelt mit der Aufschrift: „Suh⸗ mission zur Uebernahme der Schwellen⸗ und Nutzholz⸗Lieferung pro 1853“, eingereicht sein müssen. Abschriften der Bedingungen werden von hier aus gegen Erstattung der Kopialien ertheilt. Berlin, den 11. November 1852. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
dder Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
b und Dimensionen
Rheinische Eisenbahn⸗ 8611 Gesellschaft.
Die Inhaber der Prioritäts⸗Stamm⸗Acsjen Nr. 3897 und 4789 haben uns angezeigt, daß die dazu gehörigen Talons (Anweisungen zun Empfangnahme der II. Serie Zins⸗ und Divi⸗ dende⸗Coupons) ihnen abhanden gekommen seien und haben daher auf Mortifizirung derselben angetragen.
Wir fordern daher den gegenwärtigen Besitzer der entkommenen Papiere hierdurch auf, diesel⸗ ben an uns einzuliefern oder sein Eigenthums⸗ recht an denselben bei uns geltend zu machen, widrigensalls nach Ablauf der im §. 22 des Statuts bestimmten Frist jene Talons als null und nichtig werden erklärt und die neuen Cou— pons den Inhabern der Prioritäts⸗Actien werden ausgehändigt werden.
LVEIEE1
Die Direction.
Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn.
2
Bei der am 15ten d. M. statutgemäß erfolgten Ausloosung der in diesem Jahre zur Amortisation gelangenden 100 Stück vierprozentigen Prioritäts⸗Aclien à 100 Thlr. unserer Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:
4064. 4102. 4156. 4235. 4256. 4302. 4309. 4383. 13658. 2993. 3924. 4397. 1512. 3108. 3982. 4444. Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur
4815. 4935. 4936. I 5203. 5346. 5332. 5392. 5504. 5526.
1581. 1783. 1860. 2010. 2024. 2096. 2584. 2976.
3162. J1 3808. 3410. 3458. 3480. 3587. 3857.
1078. 1093. 4110. 1210. 1291. 1299. 1345.
Actien zum Nominalwerthe, gegen Ablieferung derselben nebst den Zinscoupons der Jahre 1854 Serie Nr. III. Zinscoupon Nr. VI., VII. und VIII. vom 2. Januar 1853 ab, entweder
8162. 8312. 8699. 8882. 8966. 9179. 9575. 9809. 9898. = 100 Stück.
ie Auszahlung dieser die Ausz e. ünd
6595. 6596. 6614. 6662. 6755. 6762. 6965. 7 64765. 7160. 8077. 6500. 7436. 8132. öffentlichen Kenntniß, daß
7568. 7655. 7659. 7219 7729. 7764. 7795. 7897.
5610. t. 5675. 5871. 6134. 6187. 6369. 6423.
Herrn Mendelssohn et Comp. in Berlin oder bei unserer hiefigen Haupikasse
erfolgt.
der Actie in Abzug gebracht.
8 8 Düsseldorf, den 27. September 1852.
8 ¹ 8 * —₰, 1 58 11 Der Betrag der nicht eingelieferten, vorstehend bemerkten Zinsconpons wird vom Kapitalwe
4
Die Verzinsung der ausgeloosten Actien hört demnach mit Ende dieses Jahres auf.
Die Dirretion.
erlag der De
beig ““
1 Hthlr. 27 ⅜ Sgr.
llerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1852 — betref⸗ fend die Befähigung zu dem Amte eines Notars im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln.
Auf Ihren Antrag in dem Berichte vom 18. Oktober d. J. bestimme Ich, daß Diejenigen, welche sich zu dem Amte eines No⸗ tars im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln befähigen wollen, zu der durch Artikel 6 der Rheinischen Notariats⸗Ordnung vom 25. April 1822 (Gesetz⸗Sammlung Seite 109) vorgeschriebe⸗ nen praktischen Vorbereitung erst nach bestandener Referendariats⸗ Prüfung zuzulassen sind. Ich will Sie jedoch zugleich ermächtigen, solchen Aspiranten, welche in dem praklischen Kursus gegenwärtig begriffen sind, dessen gänzliche oder theilweise Zurücklegung vor be⸗ standener Referendariats⸗Prüfung zu gestatten.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci den 27. Oktobe
Friedrich Wilhelm.
3 1 Simons. An
den Justiz⸗Minister
Verordnung wegen Einberufung der Kammern. 19. Novyember 1892.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. zc. verordnen, in Gemäßheit der Artikel 76 und 77 der Verfassungs⸗ rkunde, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt: Die Kammern werden auf den 29. November d. J. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammenberufen. Unser Staats⸗Ministerium wird mit Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und edrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Sanssouci, den 13. November 1852
Friedrich Wilhe
Vom
von Manteuffel. Simons. von Raumer. von Westphalen.
von Bodelschwingh. von Bonin.
önig haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Schullehrer Fröhlich zu Hasenberg, Regie⸗ rungs⸗-Bezirk Marienwerder, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗ seihen; und Die Landgerichts⸗Assessoren Schmitt zu Elberfeld und S vels zu Kleve zu Landgerichts⸗Räthen zu ernennen.
aje tät der
8 8 8 .“ e und öffentliche 1 Arbeiten. 1b Verfügung vom 2. November 1852 Ete1 Verpflichtung der Beamten zur Einzahlung von Einzugsgeldern. Von mehreren Ober⸗Post⸗Directionen sind Zweifel darüber
—
ungeregt worden,
ob und in welchen Fällen die Gemeindevorstände berechtigt sind, die durch Gemeindebeschluß festgesetzten Einzugsgelder auch von
V Post⸗Directionen darauf aufmerksam gemacht,
kompetenten Behörden
solchen Beamten zu erheben, welche auf Anordnun r vorgesetzten Behörden ihren Wohnsitz 8-Sa. —— Gemeindebezirks nehmen und ob event. die Einzugsgelder den genannten Beamten aus der Königlichen Kasse zu erstatten sind. Zur Beseitigung dieser Zweifel werden die Königlichen Ober⸗ Dire — daß in den Gemein⸗ den, in welchen die Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850 ein⸗ geführt ist, den Gemeinderäthen die Befugniß zusteht, für besondere Vortheile, welche der Aufenthalt in der Gemeinde gewährt, mit Genehmigung der Aufsichts⸗Behörde die Erhebung eines Einzugs⸗ geldes zu beschließen. Dies Einzugsgeld muß von allen Beamten entrichtet werden, welche in der That nach den allgemeinen ge⸗ setzlichen Vorschriften ihren Wohnsitz in dem betreffenden Gemeinde⸗ Bezirke nehmen, auch wenn dies in Folge Anordnung der vorgesetz⸗
ten Behörde geschieht.
Heranziehung der genannten Beamten zur Entrichtung des Ein⸗
ziehungsgeldes ist jedoch in jedem einzelnen Falle von den Modali⸗
täten abhängig, unter welchen die Entrichtung des Einzugsgeldes, event. auch mit Berücksichtigung der eigenthüm ichen Verhältnisse der Beamten von dem Gemeinderathe beschlossen und von der Aufsichts⸗ behörde genehmigt worden ist. Eben so kommt hierbei, wie bei allen Kommunal⸗Abgaben, das über die Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindelasten ergangene Gesetz vom 11. Juli 1822, Gesetz⸗ Sammlung Seite 184, zur Anwendung, und ist die Höhe der hier⸗ nach zu entrichtenden jährlichen Abgaben durch die §§. 3 und 4 desselben limitirt.
Dagegen kann eine Erstattung der Einzugsgelder aus Köͤnig⸗ licher Kasse nicht stattfinden.
Hiernach haben die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen die Beamten in den betreffenden Fällen zu bescheiden, da es lediglich Sache der Beamten selbst ist, ihre Rechte in dieser Beziehung wahr⸗ zunehmen und sich mit ihren hierauf gerichteten Anträͤgen an die zu wenden.
Berlin, den 2. November 1852. General⸗Post⸗Amt.
An
sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗Directionen.
as 44ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter Nr. 3661. Den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Oktober 1852, be⸗ treffend die Befähigung zu dem Amte eines Notars im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln und
unter „ 3662. die Verordnung wegen Einberufung der Kammern. Vom 13. November 1852. ö“ Berlin, den 15. November 1852. “ Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 8. November 1852 rtreffend die Beaufsichtigung der Gerichts⸗ Kommissionen. 3 n q . 5 — 1 22— — 2ö „.* In dem Geschäfts⸗Regulativ vom 18. Juli 1850 §. 54 (Justiz Ministerial⸗Blatt S. 248) ist die Anordnung getroffen, daß bei den auswärtigen Gerichts⸗Kommissionen und Deputationen jährlich einmal, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme motiviren, — † 1 8 b — „—* *½△ unvermuthete summarische Geschäfts⸗Revisionen von dem Direktor . „ MN 4 des Kreisgerichts abgehalten werden sollen. Bei der Wichtigkeit, welche solche Revisionen überhaupt und namentlich in Betreff der