1852 / 274 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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port solcher, aus einem andern kontrahirenden Staate ausgewiese⸗ nen, den diesseitigen Behörden behufs der Weiterschaffung nach einem dritten Staate zugeführten Individuen erwachsen sind, namentlich wenn de Transport mehrere diesseitige Regierungs⸗ xx eines angemessenen und gleichmäßigen Ver⸗ fahrens wird daher allgemein bestimmt, daß in einem solchen Falle die im Inlande auflaufenden Kosten von jeder Trans⸗ port⸗Station der hinterliegenden, fortgesetzt bis zu derjenigen Sta⸗ tion zu erstatten sind, von welcher die Ablieferung des Individuum an den dritten Staat bewirkt wird. Diese, also die letzte preußische Transport⸗Station, hat demnächst die fraglichen Kosten bei ihrer vorgesetzten Regierung zu liquidiren, welche den ganzen Betrag zu erstatten, die der diesseitigen Staatskasse zur Last fallende Kosten⸗ hälfte auf den betreffenden Fonds Ihrer Hauptkasse definitiv anzuweisen, Sich aber wegen Erstattung der andern, nur vorschußwrise anzuweisenden Hälfte mit derjenigen Polizeibehörde des ausweisenden Staates in Ver⸗ bindung zu setzen hat, von welcher der Transport eingeleitet wor⸗ den ist. Nur in dem Falle, wenn auf diesem Wege die Erstattung nicht herbeigeführt werden kann, ist an das Ministerium des Innern u berichten. G Bei diesem Anlaß muß im Allgemeinen auf die Nothwendig⸗ keit wiederholt hingewiesen werden, daß der Einleitung eines jeden Transports ohne Unterschied die Erwägung der Frage vorangehe, auf wessen Kosten derselbe veranstaltet werde. 18 Schon durch das Cirkulare vom 3. Oktober 1818 (Annalen S. 1092) ist vorgeschrieben, daß im Transportzettel genau bemerkt werde, ob der Transport auf Rechnung des Regierungsfonds gehe.

Es wird nun hierdurch allgemein festgesetzt, daß jede Behörde, welche einen Transport einleitet, in dem Transportzettel zu bemer⸗ ken hat, auf wessen Kosten dieser Transport bewirkt werde.

Dieser Vermerk ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Transport aus dem Inlande in das Ausland dirigirt wird. Es sind hierbei die mit der betreffenden auswärtigen Regierung abge⸗ schlossenen Kartel⸗Conventionen und sonstigen Verträge mit Ruͤck⸗ sicht auf den Umstand, ob es sich um eine Auslieferung oder um eine im diesseitigen Interesse erfolgende Ausweisung handelt, zu beachten.

Auch bei Transporten aus dem Auslande in die diesseitigen Staaten hat die übernehmende Transport⸗Station, wenn sie findet, daß der Transportat angenommen und daß derselbe mittelst Trans⸗ ports weiter geschafft werden müsse, sorgfältig zu prüfen, auf wessen Kosten der Transport im Inlande fortzusetzen ist, und hiernach das Erforderliche auf dem Transportzettel zu bemerken.

Sollten den Gränzbehörden Individuen zum Durchtransporte durch die Königlichen Staaten aus dem Auslande zugeführt

werden, aus dem diesfälligen Begleitungsschreiben oder dem Trans⸗ portzettel aber nicht hervorgehen, ob der Transport auf ausdrück⸗

liche Requisttion des übernehmenden Staats erfolge, welchen⸗

falls dieser sämmtliche Kosten zu tragen haben würde, oder ob der Eingangs gedachte Fall des §. 11 des Gothaer Vertrages vor⸗ liege: so ist die Annahme des Transports bis zur Feststellung des Kostenpunkts zu verweigern. 1

Da der Mangel der auf den Kostenpunkt bezüglichen Notizen

m Transportzettel schon vielfach zu weitläuftigen Korrespondenzen nd zu Beschwerden geführt hat, so haben die Königlichen Regie⸗ rungen in dieser Beziehung die Unterbehörden genau zu instrulren und mit Anweisung zu versehen.

Sollte die den Transport einleitende oder an der Gränze über⸗ nehmende Behörde den auf den Kostenpunkt bezüglichen Vermerk unterlassen haben, so ist dieselbe für alle aus einer solchen Unter⸗ lassung entstehenden Nachtheile und Weiterungen verantwortlich.

„Endlich werden die Behörden noch darauf aufmerksam zu machen sein, daß, was häufig übersehen worden, die Kosten derje⸗ nigen Transporte, welche lediglich der Staatskasse zur Last fallen, nicht über den Regierungs⸗Bezirk hinaus zu erstatten, sondern von der letzten Station eines jeden Bezirks bei der vorgesetzten Regie⸗ V rung zu liquidiren sind.

S. 5 des Cirkulare vom 3. Oktober 1818. V ö“ esten dagegen, welche eine Gemeinde oder ein an— gen hat, sind 6 die ausländische übernehmende Behörde zu tra⸗ V durchworg Anhinterliegenden Station von der vorliegenden vE1 . uin Destimmungsorte zu erstatten. Liegt wärtige Behoͤrde die Erstatbun Ferwheigert die übernehmende aus⸗ I n ng, so ist an die vorgesetzte diesseilige

Berlin, den 14. November 1852.

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sterium des Innern. Im Auftrage: n Manteuffel. sämmtliche Königliche Regierungen, einschließlich der zu Frankfurt g. d

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Abschrift empfängt da V gleichmäßigen Breachtung. 8 Berlin, den 14. November 1852. Miinisterium des Innern. Im Auftrage: von Manteuffel.

das Königliche Polizei⸗Präsidiun

hier. Angekommen: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, und*

Der Mtreltor iimn Ministerium für Handel, Gewerbe un öffentliche Arbeiten, Mellin, aus der Rheinprovinz. b

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 5ten Diviston, von W ussow, nach Frankfurt a. d. O.

—,.—

Potsdam, den 20. November 1852.

zur Feier desselben im Königlichen Schlosse zu Potsdam, woselbst Ihre Königlichen Majestäten Tages zuvor Wohnung genommen hat⸗ ten, früh Uhr von dem Sängerchor des Treubundes ein Choral vorgetragen; demnächst nahmen Ihre Majestät die Königin die Glück⸗ wünsche der Mitglieder der Königlichen Familie, welche theils hier anwesend, theils von Berlin hierhergekommen, so wie der zu die⸗ sem Tage besonders eingetroffenen höchsten fremden Herrschaften, als: Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗ Strelitz, Ihrer Hoheiten des Herzogs von Braunschweig, des Fürsten und der Fürstin von Hohenzollern⸗Sigmaringen, des Herzogs Georg von Mecklenburg⸗Strelitz, wie auch der Durchlanchtigsten Prinzes⸗ sinnen Agnes und Marie Anne von Anhalt und anderer hier be⸗ findlichen Fürstlichkeiten entgegen, geruhten auch die Beglückwün⸗ schung des versammelten Königlichen Hofes, der Hof⸗Chargen, General⸗ und Flügel⸗Adjutanten anzunehmen, doch fand eine eigent⸗ liche Gratulations⸗Cour nicht statt.

Mittags war bei Ihren Majestäten Diner en fäamille zu 28 Couverts und Abends in den Parade⸗Kammern des Königlichen Schlosses hierselbst unter Mitwirkung der Sängerinnen Wagner und Diehl, des Violin⸗Virtuosen Bartelloni, Sängers Lehmann und Klavierspielers Goldbeck, wie auch des Domchors, eine musika⸗ lische Unterhaltung.

Hffiziene.

Ernennungen, Beförderungen und Versetz

* Den 4. November. vII8 bisheriger Feldw. vom 2, Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Unterzahlmeister der Marine ernannt. Gräwe, Major D., zuletzt im 8. Inf. Regt., der Char. als Oberst⸗Lieut., beigelegt.

. Den 6. November.

Kramer⸗Möllen berg, Sec. Lt. vom 27. Inf. Regt., zum Pr. Lt., Kermer, Güssow, P. Fähnrs. von dems. Regt., v. Troschke, v. Wu⸗ thenau, P. Fähnrs. vom 7. Kür. Regt., v. Alvensleben, P. Fähnr. vom 10. Hus. Regt., Busch, P. Fähnr. vom 31. Inf. Regt., Piltz Bar. v. Stillfried, P. Fähnrs. vom 11. Inf. Regt., zu Sec. Lts. be⸗ fördert. v. Schöning, P. Fähnr. vom 1 Garde⸗Negt. zu Fuß, zum 27. Inf. Regt. versetzt. andwehr:

Den 4. November.

t. vom 2. Bat. 20. Regts., Prätorius, Sec. Lü.

von der Kav. des 2. Bats. 24. Regts., in Folge abgelegter Prüfungen

ersterer beim 39. Inf. Regt., letzterer beim 2. Ulan. Regt., als Sec. Lts Den 6. November.

v. d. Knesebeck, Prem. Lieutn. von der Kavallerie des 1. Aufge⸗ bots 1. Bats. 26. Regts., zum Rittm. befördert. Werner, Sec. Lieutn. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 10., ins 2. Bat. 26. Regts. einrangirt. Helmuth, v. Ga uvain, Sec. Lts. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 26. Regts., zu Pr. Lts., Lepper, Pr. Lt. vom 2, Aufg. des 1. Bats. 27. Regts⸗, zum Hauptm., Hase, Sexc. Li. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 27. Regts., zum Pr. Lt., Gr. v. Bülow, Pr. Lt. von der Kav, des 2. Aufg. 2. Bats. 7. Regts., zum Rittm. befördert, Lüdersdorff, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats 6, ins 2. Bat. 7, Regts. einrangirt. Eding, Pr. Lt. 8 2. Bat. 18. Regts., zum Hauptm., Rosenkranz, Sec. Lt. von dems. Bat.,

Sec. Lt. vom 1. Bat. 19. Negts., zu Pr. Lts., Dunckel, Pr.

vom 3. Bat. 19. Regts., zum Hanptm., Dütschke, Sec. Lt., Licht

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Gestern, am Namenstage Ihrer Majestät der Königin, wurde

Zec. Lt, (mit Pr. Lts. Char.) von der Kav. dess. Bats., zu Pr. Lts., Ser. Aufgebot, v. Puttkammer, Pr. Lt. von der Kav. des

far h. 8. Bats, 14. Regts., zum Rittm. befoͤrdert.

Abschiedsbewilligungen zꝛc.

8 Den 6. November ““

ch, Sec. Lt. vom 5. Jäger⸗Bat., behufs Auswanderung, der Abschied bewilligt. v. Prittwitz⸗Gafron, Sec. Lt. vom 11. Int. Regt., scheidet aus. .“ Bei deer Laubeiw eh

. Den 6. November. 8

Bertram J, Seconde⸗Lieutenant v. 2. Aufgebot des 1. Bataillons 27. Regts., als Pr. Lt. mit der Regts.⸗Unif, mit den vorschr. Abz. f. V., v. Borkowski, Major u. Comdr. des 2. Bats. 18. Regts., als Oberst⸗ Lieut. mit der Unif. des 20. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. und Pension, Loewe, Sec. Lt. von der Kav. des 3, Bats. 19. Regts,, als r. Lt. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Flesburg, Sec. Lt. von der Artill. desselb. Bats., der Abschied bewilligt.

II. Militair⸗Aerzte.

Den 24 Zuli. Dr. Schumann, Unterarzt vom Garde⸗Drag. Regf., zum A arzt ernannt.

III. Beamte der Militair-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 28,. Oktober.

Graeber, Sekretariats⸗Afsistent von der Intendantur des VI. Ar⸗ mer⸗Corps, zur Dienstleistung als Expedient bei der Geheimen Kriegs⸗ Kanzlei kommandirt.

Den 4. November. Sauter, Proviantamts⸗ Applikant in Stettin, Assistenten ernannt.

Den 8. November.

Kunze, Avpplikant bei der Intendantur des V Sekretariats⸗Assistenten ernannt. 6 Den 9. November.

RNieinwarth, Applikant bei der

Sekretariats⸗Assistenten ernannt.

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Versonal-Chronik der Provinzial⸗Behö r

8 Proviaz Preußen.

Ernannt sind: Der Rechtskandidat Rudolph Knoch bei dem Appellationsgericht zu Marienwerder zum Auskultator und ist derselbe dem Kreisgericht zu Schlochau zur Beschäftigung überwiesen worden; der Rechtskandidat Lück bei dem Appellationsgericht zu Marienwerder zum Auskultator und ist derselbe dem Kreisgericht zu Deutsch⸗Krone zur Beschäftigung überwiesen worden; der bisherige Supernumerarius Wilhelm Starko wski zum Bürrau⸗Assistenten bei der Königlichen Regierung zu Danzig. 8

Bestätigt ist: Der Predigt- und Schulamts⸗Kandidat Theodor Loffheinz, zur Zeit in Saalau, als zweiter Lehrer bei der dortigen Stadtschule.

Versetzt sind: Der Kreisrichter Poschmann zu Schwetz in gleicher Diensteigenschaft an das Kreisgericht zu Kulm; der bisherige Rendant bei dem Kreisgericht zu Strasburg, Schmidt, in gleicher Dienst⸗ eigenschaft an das Stadt⸗ und Kreisgericht zu Danzig; der Controlenr Lemke in gleicher Diensteigenschaft von dem Kreisgericht zu Marienburg an das Kreisgericht zu Marienwerder; der bei dem Stadt⸗ und Kreisgericht zu Danzig beschäftigt gewesene Referendarius Schumann an das Appel⸗ lationsgericht zu Halberstadt; der Auskultator Kosnick von dem Appel⸗ wationsgericht zu Insterburg an das Appellationsgericht zu Marienwerder und ist derselbe dem Kreisgericht zu Carthaus zur Beschäftigung überwie⸗ sen worden.

Angestellt sind: Die interimistischen Kreisgerichts⸗Salarien⸗Kassen⸗ Controleure Ramm zu Rosenberg und Mittelstädt zu Schlochau defi⸗ nitiv; der bisherige Kanzlei⸗Diätarius Unger bei dem Appellationsgericht zu Marienwerder als Kanzlist definitiv; die interimistischen Kreisgerichts⸗ Salarienkassen⸗Controleure Wichert zu Carthaus und Quadt zu Neu⸗ lfadt, desinitiv. ö“ b

Erlaubt ist: Dem Apotheker erster Klasse Samuel Louis Boltz⸗ mann die Uebernahme der Streichanschen Apotheke in Dirschau.

Belassen ist: Der Förster Hintz auf der Försterstelle in Hartigs⸗ thal, Oberförsterei Wirthy, und der Förster Topp auf der Försterstelle in Pollum, derselben Oberförsterei, dagegen ist die durch den Tod des För⸗ sters Philipp erledigte Försterstelle in Starszin, Oberförsterei Darszlub, vom 1. Dezember c ab dem Förster Stock aus Ossieszno verliehen und die Försterstelle in Ossieszno, Oberförsterei Wirthv, von dem gedachten Lage ab dem forstversorgungsberechtigten Jäger Becker aus Oliva probe⸗ weise in der Eigenschaft eines Forstaufsehers übertragen.

Provinz Brandenburg. 1

Ernannt sind: Der Referendarius Franz Loreck zum Gerichts- Assessor; die Auskultatoren Samuel Dreyer, Hermann Theodor Albert Schmidt, August George Gustav Zimmermann und Friedrich Wil⸗ helm von Versen zu Referendarien; zu Anskultatoren und zur Beschäf⸗ tigung überwiesen: die Rechts⸗Kandidaten Joseph Ploch, Benny Nathan⸗ son, Herrmann Schwerin, Eduard Lewinski, Karl Michael Braß, Albert Michael Poll dem Stadtgerichte zu Berlin; Julius Jordan, Adolph Theodor Arndts, Erich Adolph von Krosigk dem Kreisgerichte 8 und August Friedrich Eduard Polthier dem Kreisgerichte zu

erleberg.

Bestätigt ist: Der Bürgermeister Friedrich Wilhelm Peschke zu Spremberg als solcher auf fernerweite 12 Jahre.

Versetzt sind: Der Förster Kuntze zu Marienbrück in der Ober⸗ försterei Wildenow auf die Försterstelle zu Buchwald; der Förster Top zu Hochzeit in der Oberförsterei gleichen auf die Försterstelle zu Marienbrück, in der Oberförsterei Wildenow; der Referendarius Emil Namisch in das Departement des Appellationsgerichts zu Ratibor; der Rechtskandidat Ludwig Johann Ferdinand von Lücken unter Ernen⸗ nung zum Auskultator in das Departement des Appellationsgerichts zu Glogau; aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Paderborn der Auskultator Johann Christian Diederich August Horn in das Departement des Kammergerichts und ist derselbe dem Königlichen Stadtgerichte zu Berlin zur Beschäftigung überwiesen; der Auskultator Paul Nikolaus Ludwig Schatz in das Departement des Appellationsgerichts zu Brom⸗ berg; der Auskultator Robert Vetten an das Landgericht zu Düsseldorf.

„Erledigt sind: Die Küster⸗ und Schullehrerstelle in Groß⸗Cam⸗ min, Dibzese Küstrin; die Küster⸗ und Schullehrerstelle in Franzthal, Diö⸗ zese Friedeberg i. d. N. 8r

Entlassen sind: Der Kammergerichts⸗Referendarius Dr. juris Wladislaw von Niegolewsli aus dem Justizdienste; der Auskultator Karl Gottfried Rudolph Bierfreund auf seinen Antrag aus dem Justizdienste; der Auskultator Salomon Goldstand in das Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder; der Auskultator Arthur von Salisch behufs seines Ueberganges zur Verwaltung aus dem Justizdienste.

Provinz Schlesien.

Bestätigt sind: Der Post⸗Exrpediteur Alexander Feinholz bei dem Post⸗Amte in Ratibor; der Sergeant Friedrich Sielaff bei der Post⸗ Expedition in Tarnowitz; der Post⸗Expeditions⸗Gehülfe Julius Schulz als Vorsteher der Post⸗Expedition in Neisse Bahnhof; auf anderweile sechs Jahre der Stadt⸗Kämmerer Philipp Koch zu Glatz; der bisherige zweite Lehrer an der evangelischen Elementarschule Nr. 4 zu Breslau, E. Seltz⸗ sam, als erster Lehrer an der evangelischen Elementarschule Nr. 25 da⸗ selbst; der seitherige Privatlehrer Johann Karl Gottfried Hilbert als dritter Lehrer an der evangelischen Elementarschule Nr. 25 zu Breslau; der Post⸗Expedient Quast zu Münsterberg; der Post⸗Expedient Harazim bei dem Post⸗Speditionsamt Nr. 5 zu Breslau; der bisherige Schuladju⸗ vant Ernst Wilhelm Teichmann als Kantor und Schullehrer zu Ober⸗ Haselbach, im Kreise Landeshut.

Versetzt sind: Der Post⸗Verwalter Radtke von Freiburg in Schl nach Ratibor; der Post⸗Secretair Herbst von Ratibor nach Oppeln; die Post⸗Expediteure Trödel von Sohrau O.⸗S. nach Neuberun, und Cen⸗ taver von Neuberun nach Sohrau O.⸗S.; der Post⸗Expedient Otto von Oppeln nach Neisse; der Post⸗Secretair Magdalinski von Breslau in die Ober⸗Post⸗Direction zu Gumbinnen; der Post⸗Verwalter Dittmar aus Friedeberg N.⸗M. nach Breslau, als kommissarischer Buchhalte

Gestorben ist: Der Post⸗Expediteur Stark zu Kypnau.

Provinz Westfalen. Ernannt sind: Die Rechts⸗Kandidaten Bönner, Gröning, Marcelli und Pape zu Auskuliatoren. *Uebertragen ist: Die Försterstelle zu Lahehoff in der Oberförste⸗ rei Hainchen dem Corpsjäger Georg D iehl, interimistisch; dem bisherigen

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Schul⸗Verwalter, Schulamts⸗Kandidaten Wilhelm Wachtmeister, die Lehrerstelle bei der katholischen Schulgemeine zu Riemke, Kreises Bochum, definitiv.

Versetzt sind: Der Appellationsgerichts⸗Referendarius Bremme in das Departement des Appellationsgerichts zu Halberstadt; der Auskul⸗ tator Nötel aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Stettin in das des Appellationsgerichts zu Arnsberg.

Königliche Schauspiele. Sonntag, 21. November. Im Opernhause. (17. ste Vorstellung.) Alceste, lyrisches Trauerspiel in 3 Abtheilungen. Musik vom Ritter

Gluck. Ballet von Hoguet. 8 FS

Besetzung: Admetos, Koöͤnig von Pherä in Thessalien, Hr. Pfister. Alceste, dessen Gattin, Frau Köster. Der Ober⸗ priester des Apollo, Hr. Zschiesche. Vorsängerinnen, Frau Bötticher, Fräul. Gev. Söhne der Alceste. Apollo, r. Krüger. Herakles, Hr. Steinmüller. Ein Herold, Hr. Schaͤffer. Evander, Hr. Friese. Thanatos, Hr. Krause. Mittel⸗P reise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rihlr. Zweiter Rang 22 ½ Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 17 ½ Sgr. Parterre

20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. 8 8 Montag, 22. November. Im Opernbause. (187ste Schauspiel⸗ haus⸗Abonnements⸗Vorstellung): Othello, der Mohr von Venedig, übersetzt von

Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare H. Voß. 8