eingetragene und zu einer Fabrik eingerichtete Besitzung mit den dazu ge⸗ hörenden, zur Runkelrübenzucker⸗Fabrikation be⸗ stimmten Geräthschaften und Maschinen, abge⸗ schätzt zufolge der nebst Hoypothekenschein in dem zweiten Geschäfts⸗Büreau einzusehenden Taxe auf 34,035 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf. Courant, soll
am 1. Juni 1853, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kreisrichter Fügemann an ordentlicher
Gerichtsstelle subhastirt werden. “ Püchecer. den 13. November 1852.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
[998] Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Wittenberg.
Die dem Müllermeister Karl Schumann gehö⸗ rige, sub No. 10 des Hyvpothekenbuchs von Braunsdorf belegene Birkenbusch Papiermühle nebst Garten und 6 ½ Morgen Länderei, abge⸗ schätzt auf
7852 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., zusolge der nebst Hypothekenschein in der Regi⸗ stratur einzusehenden Taxe, soll am 40, Februgr 1853, Vorm. 11 Uhr,]†
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
[999) Nothwendiger Verkauf. 8 Das in der Berliner Straße sub No. 1 hier⸗ selbst belegene, Vol. III. Fol. 285 des Hypothe⸗ kenbuchs verzeichnete, dem Schönfärbermeister Karl Wilhelm Neudeck, modo dessen Erben ge⸗ hörige Haus, abgeschätzt auf 8285 Thlr., soll in dem
am 25. N r18953 Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Mörs an ordent⸗ licher Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft werden.
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit-Registratur eingesehen werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden auf⸗ gefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. d. O., den 7. Juli 1852.
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
Ediktalladung.
Der Particulier Wilhelm Eduard Hec⸗ tor Achilles hat sich am 17. April 1850 von seiner Ehefrau Friederike Marie Amande, geb. Kleeberg, zu Dresden, entfernt, ohne daß bis jetzt sein Aufenthalt hat ermittelt wer⸗ den können. Derselbe wird deshalb aufgefordert, zu seiner Ehefrau zurückzukehren oder spätestens sich in dem am 5. April 1853, Vormittags 11 Uhr,
im hiesigen Gerichtslokale,
vor dem Kreisgerichts⸗Rath Pieper anstehenden Termine zu stellen, um sich auf die von seiner Ehefrau gegen ihn angestellte Ehescheidungs⸗ klage auszulassen, widrigenfalls auf den Antrag seiner Ehefrau die Ehe getrennt und er für den allein schuldigen Theil erklärt und zur Entrich⸗ tung der Ehescheidungsstrafe verurtheilt werden wird.
Neu⸗Ruppin, den 13. September 1832.
Königliches Kreisgericht
Abtheilung I.
vIIIIö X“
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Syndikus Dr. Schwarz dingliche oder persönliche Ansprüche irgend wel⸗ cher Art haben oder zu haben vermeinen, und insbesondere auch diejenigen, welche die Aushän⸗ digung von Manual⸗Akten, Dokumenten oder sonstigen Papieren aus dem gedachten Nachlasse verlangen moͤchten, werden hierdurch aufgefordert diese ihre Ansprüche in einem der auf 1 den 20. November und 4. und 18,. De⸗ zember d. J., jedesmal Morgens 11 Uhr vor dem Königl. Kreisgericht hierselbst anbe⸗ raumten Termine anzumelden und gehörig zu beglaubigen, bei Strafe des Ausschlusses mit denselben.
Greifswald, den 16. Oktober 1852,
(L. 8) Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. Sien
[1451]
““““
Runkelrübenzucker⸗
[1548] Bekanntmachung.
Auf den Antrag der bekannten Gläubiger des Kommerzien⸗Raths Johann Traugott Knopff zu Bromberg, wird der durch die Verfügung vom 24. Juli d. J. über dessen Vermögen eröffnete Konkurs, so wie der an demselben Tage erlassene offene Arrest, hiermit aufgehoben.
Dies wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Gläubtger zugleich darin gewilligt haben, dem ꝛc. Knopff die Masse auszuantworten. Der zur Anmeldung aller Ansprüche am 27. No⸗ vember d. J. anstehende Termin fällt weg 8
Bromberg, den 18. November 1852. 8
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[15338) Bekanntmachung.
Die Lieferung der für das Kriegs⸗Ministerium, die General⸗Militair⸗ und die Militair⸗Pensions⸗ Kasse pro 1853 ersorderlichen Schreibmaterialien soll im Wege der Submission sichergestellt werden.
Unternehmungslustige werden ersucht, ihre des⸗ fallsigen Offerten verstegelt mit der Adresse:
„Submission wegen Lieferung von Schreibma⸗
terialien für das Kriegs⸗Ministerium“ bis zum 1. Dezember cr. der 4ten Abtheilung des Militair⸗Oekonomie⸗Departements einzu⸗ reichen.
Die Bedingungen können in der Geheimen Kanzlei des Kriegs⸗Ministeriums bis dahin in den Stunden von 11 bis 1 Uhr Mittags einge⸗ sehen werden.
Berlin, den 9. November 1852.
[1549] “““ Durch das Ausscheiden eines seit einer Reihe von Jahren thätig gewesenen Arztes zum Schluß d., event. ult. März k. J., wird hier die Stelle eines zweiten Arzies erledigt. Wir bringen dies hierdurch qualifizirten praktischen Aerzten, welche Neigung zeigen sollten, sich hier nieder⸗ zulassen, zur Kenntniß und ersuchen, desfallsige
Bewerbungsgesuche innerhalb dreier Wochen bri
uns einzureichen. Tribsees, den 16. November 1852 AX“ Schipploch.
2 In der im Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger vom 13ten d. M. Nr. 267 befindlichen Be⸗ kanntmachung erklärt das Di⸗ rektorium der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn Gesell⸗ schaft „wegen der von uns beabsichtigten Erhö⸗ hung der Fahrpreise für den bisherigen Schnell⸗ zug von Berlin und den Abends 10 Uhr von Berlin aus schnellzugsmäßig zu befördernden Zug außer Stande zu sein, zu diesen Zügen Billete über Minden hinaus auszugeben“. Diese An⸗ gaben veranlassen uns zu nachstehender thatsäch⸗ lichen Bexichtigung. L Durch einen unterm 14ten v. M. abgeschlosse⸗ nen Vertrag ist zwischen den Staats⸗Regierungen von Preußen, Hannover und Braunschweig ver⸗ einbart worden, daß vom 15ten d. M. ab von Berlin nach Deutz und umgekehrt täglich drei Eisenbahnzüge, nämlich ein Kurierzug, ein Schneli⸗ zug und ein Personenzug befördert werden sollen. Auch ist in diesem Vertrage bestimmt worden, daß der Schnellzug, der bisher um 6 ½ Uhr Mor⸗ gens von Berlin abgelassen wurde, von dem ge⸗ dachten Tage ab um 10 Uhr Abends, der neu einzurichtende Kurierzug dagegen Morgens um 7 ½ Uhr von Berlin aus befördert werden solle. Wir haben für diese beiden Züge eine Erhöhung der Fahrpreise nicht beabsichtigt. Der Herr Mi⸗ nister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar⸗ beiten hat vielmehr bereits am 31sten v. M. unsern neuen Tarif sowohl für den bisher noch nicht bestandenen Kurierzug als für die bis⸗ her beim Schnellzuge nicht beförderte 3te Wa⸗ genklasse zum ersten Male festgesetzt, und ist dieser neue Tarxrif dem Direklorium der Berlin⸗ Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft schon Tags darauf bekannt geworden. Das ge⸗ dachte Direktorium ist aus keinem andern Grunde außer Stande, Billette über Minden hinaus aus⸗ zugeben, als weil es in Verbindung mit der von ihm selbst geführten Verwaltung der Magdeburg⸗
8 “
Redaction und Rendantur:
1“ “
Halberstädter Eisenbahn und mit der He Braunschweigschen Eisenbahn⸗ und Post⸗D sich für berechtigt hält, die Verausgabung Billete zu verweigern. Köln, den 17. November 1852. Frs. Die Direction.
rzogli⸗ ireaich
unserer
v“ Hamburg-Bergedorfer Eisen— 11509 bahn⸗Gesellschaft.
Zufolge Beschlusses des Ausschusses sollen vo den rückständigen Zinsen nunmehr auch diejeni 89 für das Betriebsjahr gen
„vom 1. Mai 1850 bis 1. Mai 1851
IX. à 12
durch Einlösung des Zins⸗Coupons Mark Beo. bezahlt werden.
Die Inhaber dieser Coupons werden demnach ersucht, dieselben unter Beifügung einer Nota enthaltend das fortlaufende Nummer⸗Verzeichniß der Coupons, und die Aufgabe,
„an welche Conto der Betra
abzuschreiben ist“, vom nächsten 24. November an, Vormittags schen 9 und 12 Uhr, im Administrations⸗ Büreau der Gesellschaft auf dem Passa⸗ gier⸗Bahnhofe im Ankunftsgebäude ein⸗ zureichen, worauf die Zahlung am folgenden Tage geleistet wird. 8
Hamburg, im November 1852.
Die Direction. Berichtigung von Druckfehlern. In der vorstehenden, in Nr. 267 8
g in Banco
zwi⸗
C. 1592 und Nr. 273 S. 1628 des Staatz. Anzeigers abgedruckten Bekanntma⸗ chung ist Zeile 7 und 8 von oben statt „à 12 Rthlr. Banco“ „12 Mark Banco“ und Zeile 5 von unten statt „Ankauft⸗ gebäude“ „Ankunftsgebäude“ zu lesen,
[1547] Ediktalladung.
Nachdem der hiesige Webermeister und Ha— delsmann Karl Ferdinand Heidler bei Gexsct seine Insolvenz angezeigt hat und daher mit E⸗ öffnung des Konkursprozesses zu seinem Ler⸗ mögen zu verfahren gewesen ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger desselben, überhaupt aber Alle, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, andurch geladen, in dem ven
uns auf
1818383 anberaumten Liquidationstermine rechtzeitig en hiesiger Gerichtsstelle bei Strafe des Ausschluses vom gegenwärtigen Kreditwesen und Verlußtes der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Person oder durch genügend legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, tbre Forderung gehörig anzumelden und zu bheschei⸗ nigen, darüber mit dem bestellten Konkursver⸗ treter, der Priorität wegen aber unter sich, bin⸗ nen sechs Wochen zu verfahren und zu be⸗ schließen, hierauf
den 416. JInhi 1863 der Publication eines Präklusivbescheids, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sodann
den 7. ZuI19859 ““ der Pflegung der Guͤte und nach Befinden der Abschließung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche nicht erscheinen, als übereinstimmend mit dem Beschlusse der Mehrzahl der Erschienenen werden angesehen werden, dafern aber eine güt⸗ liche Vereinigung nicht zu erzielen sein sollte,
N811 1853 48 der Inrotulation der Akten und endlich
den 4. August 1853 b der Publication eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden 88 Mittags 12 Uhr in contumaciam für publizir erachtet werden wird, gewärtig zu sein.—
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger 5 Empfangnahme der künftigen Ladungen 8e mächtigte im Orte des Gerichts oder dessen Nah zu ernennen. Falkenstein 81
lande, am 13. November 1852. “ Die Gerichte daselbst
“ Größel. Schwieger. 88
und Verlag der Deckerschen G&
heimen Ober⸗Hofbuchdruckerel
im Königlich Sächsischen Voigt⸗
onnement beträgt: be; 228 „gge. für ¼ Jahr Uen Theilen der Monarchie ohne in alen
Preis- Erhöhung. 8
reuß. Se eng) Sim.. in: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., B.“ 28 — h 2 1 Monarchie: 1 1 Rthlr. 27 ⅞ Sgr.
AMit geiblatt (h
ich Preus⸗
0 8 6 Zue pPost-Anstalten drs In⸗ und 1 - 1 L r vgdes nehmen Bestellungen an, 8 81- ur Hertin die Expeditionen des emm. 1 Königl. Preuß. Staats- Anzeigers,
8 Mauer⸗Straße Nr. 5 4., und
— “ der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗
Straße Nr. 14.
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Berlin, Dienstag den 23. November
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Bischof der. evangelischen Kirche und General⸗-Superinten⸗
denten der Provinz der Groß⸗Komthure
1
ist Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherz burg⸗Strelitz nach Neu⸗Strelitz abgereist.
Berlin, den 21. November 1852. 8
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig Braunschweig abgereist. 8
1852
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Ihre Hoheiten der Fürst ollern⸗Sigmaringen sind
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Justiz⸗Ministerium. Dem Rechts⸗Auwalt und Notar Dr. Pyl zu Stralsund ist die nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Rechts⸗Anwalt, unter Belassung des Notariats im Bezirke des Appellationsgerichts zu
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ertheilt worden.
Allgemeine betreffend die A
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„Bei den gegenwärtigen Formen des wesentlich darauf an, daß bei den und zuverlässige Gerichtsschreiber ausgebildet werden. In der all⸗ zemeinen Verfügung vom 26. November 1849 (aund b) unter Nr. 9 ist be⸗ reits angeordnet worden, daß die Funktion eines Gerichtsschreibers für di mündlichen Verhandlungen vor dem Kollegium nur solchen Beamten wertragen werden solle, welche sich durch ihre Leistungen besonders aus⸗ d An dergleichen Beamten ist noch ein sehr fühlbarer Nangel vorhanden, her htigk. en unr zugleich prompten protokollarischen Aufnahme Anmfsent ichen Inhalts de. ungen und den Schwurgerichtshöfen Veüen als ein pringendes Bedürfniß erscheint. verden, daß ein sechsmonatlicher 151 Civil 2 Supernumerarlen hauptsächlich der n gen Geschäften des Gerichtsschreibers gewidmet 82 1 Fee Ee. eeh he hebin die Civil⸗Supernume⸗ ie. n Feses Ausbi . en denn eigentltchen Gerichtsschret hrotokolle 8 fübnen dufsicht, 8 die Berhandlungen u zifen 88 W1“ demnaͤchst zu lugerden nün 18 . 1 zupernumerarien durchzugehen hat. ssen ie in dem Büreau für Strassachen arbeiten und
mselben die Expeditions⸗ und sonstigen Büreau⸗Geschäfte
des Strafprozesses kommt es Gerichten erster Instanz tüchtige
vichg, N zen.
Es muß daher
Zeitraum in dem Ausbil⸗
nach
Pommern, Dr. Ritschl zu Stettin, den Adler des Königlichen Hausordens von Hohenzollern
og von Mecklen⸗
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dessen Beseitigung bei der großen Wichtigkeit
insbesondere der vor den Gerichts⸗ stattfindenden Verhand-
bei den Gerichten erster Instanz die Einrichtung getroffen
unter der Aufsicht des Büreau⸗Vorstehers verrichten. Ohne be friedigende Zurücklegung eines solchen Kursus, deren in dem Prä⸗ sentations⸗Berichte oder in dem ertheilten Atteste ausdrücklich Er- wähnung geschehen muß, darf der Civil⸗Supernumerar so wenig zur Prüfung als Kriminal⸗Aktuarius oder Kriminal⸗Protokollführer als zur Aktuariatsprüfung zugelassen werden. “ „Tdritt der Civil⸗Supernumerar nach Nr. 4 der allgemeinen Verfügung vom 26. November 1849 bei dem Appellationsgericht ein, so ist die Uebung in der Function des Gerichtsschreibers in gleicher Art für die vor dem Obergerichte stattfindenden Verhand⸗ lungen anzuordnen. . Bei der Prüfung als Kriminal⸗Protokollführer oder Aktuaärius (Nr. 6 der allgemeinen Verfügung vom 26. November 1849) muß eine der schriftlichen Arbeiten in der selbstständigen Aufnahme eines Protokolls über die mündliche Verhandlung in einer Strafsache be⸗ stehen, welches der Kandidat in der Sitz ng des Kollegiums neben dem fungirenden Gerichtsschreiber in Gegenwart des richterlichen Prüfungs ⸗Kommissarius niederzuschreiben hat. Bietet sich hierzu keine geeignete Gelegenheit dar, so muß ein solches Protokoll ander⸗ weit nach den über den Inhalt einer bereits stattgesundenen Ver— handlung von dem Prüfungs⸗Kommissarius zu machenden Mitthei⸗ lungen durch den Kandidaten aufgenommen werden. Mit Rücksicht auf die hiernach nothwendige längere Beschäfti⸗ gung der Civil⸗Supernumerarien bei den Gerichten erster Instanz vird der in der allgemeinen Verfügung vom 26. November 1849 unter Nr. 3 und 5 bestimmte 12jährige Zeitraum, für dessen Dauer dieselben einem Kreis⸗ oder Stadtgericht überwiesen werden sollen hierdurch anderweit auf zwei Jahre festgesetzt. — ee5 die Beschäftigung der Civil⸗Supernumerarien in den sonstigen Zweigen der Justizverwaltu ig betrifft, so verbleibt es in dieser Bezlehung bei den Bestimmungen des Büreau⸗Reglements vom 3. August 1841; jedoch ist darauf zu achten, daß die Civil⸗ Supernumerarien während ihrer Station im Bagatell⸗Büreau in ähnlicher Art, wie dies nach der obigen Anordnung für die sachen geschehen soll, als Protokollführer in Civilsachen bildet werden. Schließlich ist von Seiten Gerichts⸗ igente: dalten, daß die Civil⸗Supernumerarien sich einer guter ichen Handschrift befleißigen; bei Beurtheilung ihrer
So2 8 =
— „ Dirige — 1
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Prüfungsarbeiten ist daher auch festzustellen, inwieweit daten sich diese Fertigkeit angerignet haben. Berlin, den 14. November 1852.
1 12* X. 1112 Her Miktsten
nahme und Beschäftigung 1 8
so wie die Prüfung de 8858 Des Königs Majestät habern
19ten d. Mts.,
durch den nachstehen sten Er⸗ laß vom 9 „in Betreff der Annahme der Civil⸗s üpernumera⸗ rien, die Order vom 28. November 1838 (Jahrbuͤcher S. 507) wonach im Departement der Justiz⸗Verwaltung ausnahmsweise keine Civil⸗ Supernumerarien vor zurückgelegtem 24sten Lebensjahre angenommen wer⸗
3 bb „) 8 P 2 ¹ b. “ b 3 4 den. 8 die nicht Militairdienste geleistet haben, nach dem Antrage des Justiz⸗Ministers aufzuheben und anderweitige Vorschriften hierüber zu er⸗ theilen geruht. b Aluf Grund dieses Allerhöchsten Erlasses und mit Ruücksicht auf die inzwischen eingetretenen Veränderungen in dem Geschaftskreise der Gerichte, welche auch auf die Stellung und den Wirkungskreis der Sudaltern⸗Beam⸗ 69 nicht ohne Einfluß geblieben sind die Ar