1852 / 281 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

in 10,000 Stück kiefernen Stoßschwellen à 9“ lang, in 30,000 Stück kiefernen Mittelschwellen à 8“ lang, in 2365 Stück kiefernen Kreuzungs⸗ und Weichenschwellen verschiedener Dimensionen und in diversen Quantitäten Eichen⸗, Eschen⸗, Weißbuchen⸗, Linden⸗, Rüstern⸗, Kiefern-⸗, Ahorn⸗ und Mahagoni⸗Nutzhölzern, soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Miitvoch, den 18. Dezember d. J., Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäfts⸗Lokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe, woselbst die Lieferungs⸗Bedingungen zur Einsicht ausliegen, anberaumt, bis zu welchem die Offerten versiegelt mit der Aufschrift: „Sub⸗ mission zur Uebernahme der Schwellen⸗ und Nutzholz⸗Lieferung pro 1853“‧, eingereicht sein müssen. Abschriften der Bedingungen werden von hier aus gegen Erstattung der Kopialien ertheilt. Berlin, den 11. November 1852. Königliche Direction 1 der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Saarbrücker 7727 „& Staats⸗Eisenbahn.

Die Lieferung von 550 schmiede⸗eisernen Ach⸗ sen und Rädern soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitgetheilt. Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von

Achsen und Rädernfür die Saarbrücker

Eisenbahn“ 1u unterzeichneter Direction bis zu dem auf

Mittwoch den 22. Dezember c., Nach⸗ mittags 3 Uhr,

angesetzten Termine einzureichen, in welchem die

eingegangenen Submissions⸗Erklärungen in Ge⸗

genwart der persönlich erscheinenden Submitten⸗

ten eröffnet werden.

Saarbrücken, den 22. November 1852. Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn.

Saarbrücker Staats⸗Eisenbahn.

Die Lieferung von 250 Stück Kohlenwagen soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitge⸗ theilt. Die Lieferungs⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von Kohlen⸗

wagen für die Saarbrücker Eisenbahn“ der unterzeichneten Direction bis zu dem auf Mittwoch den 22. Dezember d. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, angesetzten Termine einzureichen, in welchem die eingegangenen Submissions⸗Er⸗ klärungen in Gegenwart der persönlich erschei⸗ nenden Submittenten eröffnet werden.

Saarbrücken, den 22. November 1852. Königliche Direction der Saarbrücker Eisenb

[1581]

11582]

Bei Einführung des neuen Fahrplans waren wir genöthigt, das Publikum davon in Kenntniß zu setzen, daß wir zur Zeit außer Stande sind, zu den von Berlin 7 ¾ Uhr Morgens und 10 Uhr Abends abgehenden Zügen Billets über Minden hinaus verkaufen zu lassen. Es war unsere Ab⸗ sicht nicht, eine Zeitungspolemik hervorzurufen, wenn wir uns darauf beschränken, zu sagen, daß der Grund in einer von der Direction der Köln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft beabsichtigten Erhöhung der Fahrpreise liege. Die Bekannt⸗ machung derselben vom 17ten d. Mis. läßt die Auslegung zu, daß in diesem Ausdrucke eine Entstellung der Wahrheit liege und nöthigt uns, das Publikum über die bestehende Differenz auf⸗ zuklären: Wir haben gemeinschaftlich mit der Köln⸗Mindener Direclion und den übrigen Ver⸗ waltungen des norddeutschen Eisenbahn⸗Ver⸗ bandes, nämlich:

der Königlich rection,

1676

der Herzoglich Brannschweigschen Eisenbahn⸗

und Post⸗Direction,

der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Ge⸗

sellschaft,

der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesell⸗

schaft, 2

der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn⸗Compagrie, einen Personen⸗Geldtarif für die durchgehenden Züge publizirt, nachdem derselbe durch Vertrag allsritig angenommen war.

Wir waren der Ansicht, daß derselbe nur im Wege gemeinschaftlicher Beschlüsse hätte erhöht werden können, und machten diese Ansicht gleich allen übrigen Verwaltungen des norddeutschen Verbandes geltend, als die Direction der Köln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft ihre Absicht er⸗ klärte, den Tarif auf ihrer Bahnstrecke für die beschleunigten durchgehenden Züge erheblich er⸗ höhen zu wollen.

Wir sind noch heute der Ansicht, daß dem die bestimmtesten Verabredungen gerade in Ansehung dieser Züͤge entgegenstehen und daß, selbst die Befugmß zur Erhöhung vorausgesetzt, die im Gesetz vom 3. November 1838 §. 26 Nr. 1 be⸗ stimmte sechswöchentliche Publicationsfrist hätte innegehalten werden müssen. Wir durften uns daher nicht herbeilassen, für die Koͤln⸗Mindener Gesellschaft Fahrpreise zu erheben, welche nnseres Erachtens vertragswidrig sind. Eine Nachgiebig⸗ keit, wie sie die Königlich Hannoversche Eisen⸗ bahn⸗Direction aus Ruͤcksichten für den nachbar⸗ lichen Verkehr ihrer Stationen eintreeten lassen mußte, würde unserem Publikom bei dem Wider⸗ spruche der Braunschweigschen Verwaltung nichts genutzt haben, weshalb auch für die Stationen zwischen Dresden und Magdeburg ebensowohl wie für die Stationen zwischen Berlin und Hal⸗ berstadt die Durchexpedition nach und von Köln aufgegeben werden mußte

Die östlichen Verwaltungen haben übrig⸗ um nicht das Publikum unter den obwaltendes, Differenzen leiden zu lassen, nicht nur seiner Zeil ein schnell zum Ziele führendes schiedsrich⸗ liches Verfahren vorgeschlagen, sondern auch vr Grund des Vertrages verlangt, daß die früherna Billets bis Deutz respektirt würden, wogegen si sich bereit erklärten, die Differenz an die Köln⸗ Mindener Direction im Falle der Succumben. zu vergüten. Beides ist von der Direction der Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft abgelehnt welche auf den gewöhnlichen Prozeßweg ver⸗ wiesen hat. 8

Es ist nun zu erwarten, ob die von allen öst⸗ lichen Verwaltungen des Verbandes gemachten neuen Vermittelungsvorschläge geneigtes Ohr finden werden. 6

Potsdam, den 25. November 1852

Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ v“ Gesellschaft.

v1“

11589] Oberschlesische Eisenbahn. Die Bezahlung der am 2. Januar 1853 fäl,

ligen Zinsen auf unsere Stamm⸗ und Priorttäts⸗

Actien erfolgt, mit Ausnahme der Sonn⸗ und

Feiertage, täglich vom 6. Dezember d. J. ab,

in Breslau bei der Hauptkasse der Gesellschaf

auf dem Bahnhose, Vormittags von 8 bis 1 Uhr, und vom 2. bis 15. Januar 1853 in Berlin bei den Herren Robert Warschauer u. Comp.,, Vor⸗ mittags von 9 bis 12 Uhr gegen Einlieferung der betreffenden mit einem Verzeichniß zu ver— sehenden Coupons.

Breslau, den 25. November 1852. Das Directorium der Oberschlesischen Eisenbahn

6

Thüringische Eisenbahn.

Einnahme bis ultimo Oktober 1852: a) im Personen⸗Verkehr

bis ult. September im Monat Oktober.....

bis ult. Oktober 1851

vorbehaltlich späterer Festsetzung.

9, b) im Güter⸗ und Grpäck⸗ ꝛc. Verkehr 7. bis ult. September... im Monat Oktober

361,600 Rthlr. 40,300

380,400 Rthlr. 54,200 5„

434,500 in Summa 836,500 Rthlr war Einnahme 690,270 »

daher mehr 146,2 30 Rthlr.

[1586] Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. Die Lieferung von 3 kombinirten Personenwagen IJ. und II. Keasse, 2 ss*“*“ Klasse mit Bremsen, II. und III Klasse, wovon zwei mit v 7 Personenwagen III. Klasse mit Bremsen soll im Wege der Submission vergeben werden. Fabrikanten werden ersucht, von den in unserm Büreau zu Aachen oder zu Mastricht offenliegen⸗ den Zeichnungen und Bedingungen Cinsicht zu nehmen und ihre Offerten mit der Aufschꝛift: „Submission auf Lieferung von Personen⸗ vagen fur die Aachen⸗Mastrichter Eisen⸗ bahn“ bis zum 15. Dezember d. J. versiegelt und porto⸗ frei an uns einzureichen. Später eingehende Offerten bleibe sichtigt. Aachen, den 24. Novenber 1852 Die Direction.

ünberück⸗

Köln⸗Mindener Eisenbahn.

Im Monat Oktober 1852 wurden eingenom⸗ men: aus dem Personen⸗Transport 86,364 Rthlr. 8 Sgr. 10 Pf., aus dem Güter⸗Transport 136,440 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., Summa 222,804 Rthlr. 46 Sgr. 4 Pf. Im Monat Oktober 1851 wur⸗ den eingenommen; aus dem Personen⸗Transport

111“

Redaction und Rendantur:

b

97,726 Rthlr. 9 Sgr. 9 Pf., aus dem Giter⸗ Transport 117,398 Rthlr. 20 Sgr. 1 Pf., Summa 215,124 Rthlr. 29 Sgr. 10 Pf. Mithin im Mo⸗ nat Oktober 1852 rin Plus von 7679 Rtblr. 16 Sgr. 6 Pf.

In den ersten 10 Monaten des Jahres 1852 wurden eingenommen: aus dem Personen⸗Trans⸗ port 780,552 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf., aus dem Güter⸗Transport 1,118,181 Rthlr. 14 Sgr. 2 Pf., Summa 1,898,733 Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf. In den ersten 10 Monaten des Jahres 1851 dage⸗ gen: aus dem Personen⸗Transport 831,568 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf., aus dem Güter⸗Transport 952,536 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf., Summa 1,784,105 Rühlr. 13 Sgr. 6 Pf. Mithin pro 1852 ein Plus von 114,628 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf.

—— ——

11587] Löbau-Zittauer Eisenbahn. Den geehrten Actionairs der Löbau⸗Zittauer

Eisenbahn wird hiermit eröffnet, daß Exemplare

des 8ten Geschäfts⸗Berichts von heute an in unserem Haupt⸗Büreau allhier, bei den Herren Vetter u. Comp. in Leipzig

und in dem Haupt⸗Büreau der sächsisch⸗ schlesischen Staats⸗Eisenbahn zu Dresden zur Empfangnahme bereit liegen. Zittau, am 25. November 1852. Das Direktorium der Löbau⸗Zittauer Gesellschaft. HellI in Stellv. des Vorsitzenden.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdu ckerei⸗

Eisenbahn⸗

mKent beträgt: Für * 3 eilen der Monarchie ohne in allen Preis. Erpgung est

Fgeiblatt (Preuß. Adier⸗Zeitung ene. 1 Rthtr. 17 Sgr. 6 Pf., 8 in der ganzen fonarchie:

1 Kthtr. 27 Sgr.

abon bas 42 3 Sgr

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und

E 1 2 1 cl E 98 Auslandes nehmen Zestellungen an, 2 99 für Serlin die Expeditionen des

Königl. preuß. Staats-Anzeigers,

1A1XA“*X“ mMauer⸗Straße Ar. 54., und 3. W“ dder Preuzischen Zeitung, Leipziger-

r Straße Nr. 14. 7 —— f

Fvnn a198

Berlin, Dienstag den 30. November

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Prinzen Friedrich von Hessen⸗Kassel Durch⸗ laucht den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen. 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Schullehrer und Organisten Kokott zu Groß⸗Stanisch, im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den bisherigen Geheimen Ober⸗Rechnungsrath Sixtus zum Militair⸗Intendanten des 3ten Armee⸗Corps, unter Verleihung des Titels und Ranges eines Wirklichen Geheimen Kriegsraths als Raths 2ter Klasse, zu ernennen; so wie

Dem Königlichen Haus⸗Archivarius Dr. Märcker den Titel eines Archiv⸗Raths; und

Dem Regierungs⸗Secretair Marquardt zu Marienwerder den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 29. November 1852. MNach vorhergegangenem Gottesdienst in dem Dom und der St. Hedwigskirche versammelten sich heute Mittags 12 Uhr vie durch die Allerhöchste Verordnnng vom 13. d. M. einberufenen Abgeordneten beider Kammern im Weißen Saale des Königlichen Schlosses. Auf Grund einer Allerhöchsten Ermächtigung vom 27. d. M. eröffnete der Minister⸗Präsident Freiherr von Manteuffel die Sitzung der Kammern mit folgender Anrede: 8 „Meine Herren der Ersten und Zweiten Kammer!

Seine Majestät der König, unser Allergnädigster Herr, haben mich durch eine Allerhöchste Ermächtigung vom 27. No⸗ vember d. J. beauftragt, die Sitzung der Kammern in Aller⸗ höchstihrem Namen zu eröffnen. Eine neue Legislatur⸗Periode, meine Herren, nimmt Ihre Thätigkeit für Arbeiten in Anspruch, die dem Lande von großem Nutzen sein werden, wenn Einsicht und Erfahrung mit thatkräftigem Patriotismus, mit Uneigen⸗ nützigkeit und Selbstverleugnung Hand in Hand gehen.

Mögen die Resultate dieser Sitzung bewähren, daß Sie Alle von dieser Ueberzeugung erfüllt waren und von ihr ge⸗ leitet wurden.

Der Staatshaushalts⸗Etat wird Ihnen, meine Herren, den Beweis liefern, daß die Regierung Sr. Majestät bestrebt gewesen ist, unter Berücksichtigung wirklicher Bedürfnisse, die Ausgaben des Staats so zu regeln, wie die althergebrachten Grundsätze der Ordnung und Sparsamkeit in unserer Finanz⸗ Verwaltung es erheischen.

Bedauerlicher Weise hat der von den Kammern in der letzten Sitzungs⸗Periode genehmigte Vertrag mit dem Königreich Hannover vom 7. September 1851 noch nicht allseitig den Anschluß gefunden, welcher geeignet wäre, der Entwickelung des ganzen Zollvereins eine, für alle Zweige der Industrie und des Han⸗ dels hoffnungsreiche Zukunft zu verbürgen. Aber so fest die Regie⸗ rung Sr. Majestät dieses Ziel im Auge behält, so glaubt sie doch ferner, wie bisher der vollen Zustimmung des Landes versichert zu sein, wenn sie die Erhaltung des gegenwärtigen Umfangs des Zollvereins nicht unter Bedingungen will, durch welche die Interessen Preußens eben so wie die Zukunft und die segens⸗ 881 Entwickelung des gesammten Zollvereins gefährdet werden würden. .

Die Regierung ist darauf bedacht, die Kommunikations⸗ Anstalten, welche nicht nur unsere Vertheidigungsfähigkeit

erhöhen, sondern sich

auch fortwährend als wichtigste Hebel des

Handels und der innern Gewerbthätigkeit erweisen, zu ver⸗ mehren und auszudehnen, soweit die Finanzkräfte dies zulässig erscheinen lassen. b

Der Ausfall der Ernte hat zwar den Erwartungen nicht entsprochen, zu denen der Stand der Saaten im Frühjahr und die meist günstige Witterung während des Sommers zu berech⸗ tigen schienen, indessen ist derselbe doch von der Art, daß jede Besorgniß einer ungewöhnlichen Theuerung entfernt bleibt.

Da die Berathungen der Kammern in der letzten Sitzung die gewichtigen Bedenken gegen die Einführung der Gemeinde⸗ Ordnung und der Kreis⸗ und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März 1850 vermehrt und bestärkt haben, so ist durch eine Allerhöchste Ordre vom 19. Juni d. J. die weitere Ausführung dieser Gesetze sistirt worden. Die Dringlichkeit der Sache selbst empfiehlt die schleunige Erledigung der Vorlagen, die Ihnen ungesäumt über diese wichtigen Gegenstände gemacht werden sollen

Am Schlusse der vorigen Session ist eine Einigung über eine anderweite Bildung der Ersten Kammer nicht erzielt wor⸗ den. Die Regierung Sr. Majestät hat daher nach Maßgabe

des Art. 65 eine provisorische Anordnung getroffen, die zu

Ihrer verfassungsmäßigen Beschlußnahme unverzüglich vorge⸗ legt werden soll.

Zugleich wird Ihnen ein Gesetzesvorschlag über die Bildung der Ersten Kammer zugehen, welcher den Zweck hat, die Krone in dieser Beziehung von Beschränkungen zu befreien, die in den Interessen des Landes keine hinreichende Begründung finden. Durch die Untrennbarkeit dieser Interessen von denjenigen der Krone ist der Regierung Sr. Majestät überhaupt die Richtung bezeichnet, welche sie bei der Entwickelung der Verfassung der Monarchie verfolgen und festhalten muß.

Die Regierung ist weit davon entfernt, Freiheiten in

Frage zu stellen, deren weisen Gebrauch sie für die sittliche

Entwickelung des Volkes selbst für nöthig erachtet, aber die

Geschichte des Landes, so wie seine gegenwärtigen Verhältnisse machen es

unzweifelhaft, daß die Königliche Gewalt in Preußen durch Theilung nicht gelähmt und geschwächt werden darf. Die Einheit von Thron und Land, der Beruf einer von Partei⸗Bestrebungen unabhängigen Regierung zur Gerechtigkeit gegen Alle, die Eintracht aller Theile

des Volkes in der Hingebung an das Vaterland, diese Grund⸗

lagen der Wohlfahrt Preußens im Innern und der Erhaltung seiner europäischen Stellung müssen vielmehr durch die Ver⸗ fassung der Monarchie neue und sichere Bürgschaften empfangen.

Meine Herren! Wollen Sie mit der Regierung Sr. Ma⸗ jestät nach diesem Ziele auf dem mühevollen, aber sicheren und des preußischen Volkes würdigen Wege gesetzlicher Entwickelung ernst und beharrlich streben, so werden unter dem Beistande Gottes die Früchte dieser gemeinsamen Arbeit dem Lande zu dauerndem Segen gereichen. Ihnen selbst aber wird das Bewußtsein treuer Pflichterfüllung gegen unseren Königlichen Herrn und das Vaterland einen reichen Lohn ge⸗ währen. he Und hiermit erkläre ich kraft der mir Allerhöchst ertheilten Ermächtigung die Sitzung der Kammern für eröffnet..

Die Versammlung beantwortete diese Anrede mit einem drei⸗ maligen begeisterten Lebehoch auf Se. Majestät den König, worauf der Minister⸗Präsident die Abgeordneten benachrichtigte, daß die Kammerlokale zu ihrer Benutzung bereit ständen. Die Abgeord⸗ neten begaben sich hierauf in ihre resp. Sitzungs⸗Lokale.