7 - 8 ei Gastwirths Johann Friedrich Sperber 7) aus dem Testamente des weiland G Johan , 8 z s en Namen nach unbekannten Geschwister und Geschwister⸗ G“ dessen den u.“ 8) aus dem Testamente des an Besten der Sophia Dorothea Schultz, geb. Fehrmann... z weiland Salz⸗ und Kornmessers Johann Birkhahn,
9 Testamente de — 34 ☚q 8 9 ’ a. Peter, David und der Katharina Geschwister Birkhahn, zu⸗ Swveg. Testamente des weiland Schneidermeisters Franz Christian Eggert
8 1 dem 4 . ⸗ e. 10) ges dessen Ehefrau Anna Hedwig, geb. Quetsch, zum Besten nachbenannter
Stiefkinder defunctae:?: 1 1 . der Wittwe Amalie Sophie Detmel, der Dorothea Wilhelmine, des Karl George und des Johann Wilhelm Geschwister Schmidt, zusammen... 11) aus dem Testamente des weiland Schuhmachermeisters Jacob Krakau, zum —Besten der verehelichten Karoline Hoffmann, geb. Krakau, der Kinder des in Libau ansässig gewesenen Schuhmachermeisters Johann Christoph Krakau, und der Kinder des in Moskau ansässig gewesenen Schuhmachermeisters Krakau,
zusammen.
aus dem Testamente des weil
der Maria Susanna Gottlieb, geb. Zeschke, und
Zeschke, zusammen. “ öK x c aus dem Testamente des weiland Kanfmanns Waßily Stepanow, zum Besten
der verehelichten Anna Waßiljewa Prinzow, geb. Stepanow..
aus dem Testamente des weiland Maurergesellen Georg Peter Leitschick, so
wie aus dem von dessen nachgebliebener Wittwe Johanna Dorothea Leitschik,
geb. Ehlertz, “ ¹a) zum Besten der nachbenannten Schwesterkinder der ersten Ehefran
TPestatoris, als: 1 Sophie Elisabeth Leitschick, geb. Keltzing, Johann Gottfried Geyde, Christine Jacobine Geyde, Johann Christian Stoltz, Mariga Elisa- beth Kautlers, geb. Stoltz, Anna Wentzel, geb. Stoltz, und Friedrich
. Johann Stoltz, zusammen. . .. 8 — b) zum Besten der Bruderkinder Pestatoris. nämlich: 8 Georg Friedrich Leitschick, Johann Christian Leitschick, und Charlotte — GSpottliebe Hastig, geb. Leitschick, zusammen... 8 3) aus dem Testamente der weiland Wittwe Maria Elisabeth Kathke, geb. Luplau, zum Besten der Erben ihres verstorbenen Mutterbruders Johann David Moritz, Namens David Gottfried Moriz aus dem Testamente des weiland Schiffsbaumeisters Joachim Schlie, 3 Besten der Kinder der verstorbenen Großtochter Lestatoris, Anna Helena Reinecke, geb. Stuhben, nämlich: Aline, Leontine, Philippine, Rudolph und Alexander Geschwister Reinecke, zusammen aus dem Testamente der weiland Wittwe Maria Elisabeth Winckler, zum Besten der Josephine Friederici.... c aus dem Testamente des weiland Gastwirths Peter Friedrich Lucks, Besten des Malergesellen Eduard Wilhelm Persko aus dem Testamente der Aeltestin Eleonore Krahmer, geb. Brauhns, ; Besten der Kinder weiland Aeltesten Peter Benjamin Smit, der Elisabeth Barnor, geb. Ahrel, und des Andreas Zander, zusammen aus dem Testamente der weiland Karoline Sprengel, geb. Gröger, zum aus dem Testamente der weiland Dorothea Wilhelmine Sonnenlau, zum Besten der Johanna Veronica Müller, geb. Sonnenluu aus dem Testamente des ehemaligen Mussendieners Lauer Freyberg, zum Besten der Tischlerfrau Anna Dorothea Doritzky, geb. Michelsohn aus dem Testamente des weiland Kaufmanns Hermann Lehmann semor, zum Besten:
„der Familie der verstorbenen Salteren, Stiefschwester des Erblassers,
verehelicht gewesenen Morsinskov, geb. Clemens in Memel, zu deren
Familie sich Meltzer und sein Stiefsohn Duisburg daselbst rechnen, zu
gleichen Theilen“ .
aus dem Testamente des weiland hiesigen Meschtschanies Peter Alexrejew Potoroschin, zum Besten des Fedossey Grigorjew Delajew des Lawrenty Semenow, des Alexander Kasterski und des Polikarp Kasterski, zusammen. aus dem Testamente der weiland Anna Ossipowa Galiuskin, geb. Onikewitz, zum Besten des Kaufmanns Spiridon Michailow Popow b aus dem Testamente der weiland Wittwe Elisabeth Busch, verehelicht gewe⸗ senen Wolkow, geb. Päger, zum Besten deren nachbenannten Söhne: a) des Böttchergesellen Elias Wolkow. 170 b) des Heinrich Wolkow, welcher angeblich in Mohilew leben soll 1 170 c) des Friedrich Wolkow, welcher angeblich als Schlossergeselle in Mohi⸗
lew leben sol. I F161ö11.
Wenn nun zu deren Empfang, so wenig die Legatare selbst als etwanige Erben und Erbrechts⸗ nehmer derselben sich gemeldet, selbige ihn vielmehr seit Verlauf eines mehr oder minder beträcht⸗ lichen Zeitraums auf sich beruhen lassen, und sonach via publicationis Aufforderung und Anweisung zum Empfang hat decretirt werden müssen und verfügt worden ist: so werden sämmtlich vorstehend genannte Legats⸗Interessenten, oder im Falle ihres Ablebens elwanige Erben und Erbrechtsnehmer derselben hiermit, und kraft dieses aufgefordert und angewiesen, sich inner alb allendlicher peremto⸗ rischer Frist von Jahr und Tag, mithin spätestens bis zum 23. Dezember 1853 entweder in Person, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zum Empfange obspezifizirter Gelder, unter rechtsge⸗ nügender Legitimation bei diesem kaiserlichen Waisengerichte zu melden, unter der ausdrücklichen Ver⸗ warnung, daß entgegenstehenden Falls, wenn auch in solcher präfigirter allendlicher präklusivischer Frist keine Mͤeldung zum Empfange und zur Erhebung mehrerwähnter Gelder erfolgen sollte, als⸗ dann hinsichtlich derselben ohne Weiteres nach den im Kap. VII. Lib. IV. der Riga'schen Stadtrechte und im Art. 1071 Th. II. des Provinzialrechts der Ostsee⸗Gouvernements enthaltenen Gesetzesbe⸗ stimmungen zu verfahren sein wird, und Rechten nach statuirt werden soll.
Vonach sich zu achten und vor Schaden und Nachtheil zu hüten. 8 Riga, Stadtwaisengericht, den 8. November 1852.;
832 .
119 9 8
9 5 6 6 95 9 6 5 5 559 2* 2 2
.“
Reeedaction und Rendantur:
11612 Bekannimgchung.
Die Unterhaltung der Laternen auf der Cha lottenburger Chaussee und die Beleuchtung selben mit ätherischem Steinkohlen⸗Oel⸗ soll 1. das Jahr 1853 im Wege der Submission 1 Entreprise gegeben werden.
Die desfallsigen Bedingungen können in un⸗ serer Registratur, Niederwallstraße Nr. 39, ein⸗ gesehen und müssen die Submissionen bis zum 10ten k. M. an dieselbe eingereicht werden.
Berlin, den 27. November 1852. Königliche Thiergarten⸗Verwaltung.
8
116141 Diskonto⸗Gesellschaft.
Mit Bezug auf §. 3 Art. 71 des Gesellschafts⸗ Vertrags werden die stimmfähigen Mitglieder (Diejenigen, welche einen Geschäfts⸗Antheil von 1000 Thlrn. oder mehr haben) zu einer
20sten dieses Monats, Nachmittags 4 ½ Uhr,
ammlung eingeladen, indem bei der raschen und gedeihlichen Zunahme der Gesellschaft mehrere Abänderungen, Zusätze oder Erklärungen zum Statut als nützlich erscheinen. Die desfallsigen von uns zu proponirenden Beschlüsse können von den Mitgliedern vom 12ten bis zum 20sten d. M. in unserm Büreau eingesehen werden, und be⸗ treffen, außer der Berechtigung der Mitglieder zur Erlangung vollgezahlter Antheile, die Artikel 2, 8, 21, 22, 28, 29, 30, 45, 53, 59, 61 — 64, 77 und 78 des Statuts.
Die zum Eintritt erforderlichen Legitimations⸗ Karten, in sofern sie nicht von uns den hier wohnenden Mitgliedern zugesandt sein sollten, können von den letzteren in unserem Büreau am 17ten, 18ten und 20sten d. M., Vormittags in Empfang genommen werden.
Berlin, den 1. Dezember 1852.
Direction der Diskonto⸗Gesellschaft.
Löbau-⸗Zittauer Eisenbahn. Die Herren Actionairs der Löbau⸗Zittauer
Eisenbahn werden hiermit zur diesjährigen regel⸗ mäßigen (neunten)
General-Versammlung
eingeladen, welche Mittwochs den 8. Dezember
allhier im kleineren Saale der Sozietät abgee
halten werden soll.
Auf der Tagesordnung befinden sich folgende
Gegenstände:
1) der Geschäftsbericht auf das Jahr 18541,
2) der Rechnungs⸗Abschluß vom 31. Dezember desselben Jahres, 8
3) Berichterstattung über die Betriebsverhält⸗ nisse der Bahn,
4) Mittheilungen über die anhergelangten, von der K. K. österreichischen Regierung einer sächsischen Actien⸗Gesellschaft zum Bau der Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn gestellten Konzessions⸗Bedingungen, und
5) die Wahl zweier Ausschuß⸗Mitglieder.
Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um
10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen.
Bezüglich der Legitimation zum Eintritte
zur Stimmberechtigung wird auf §. 44 und 25
der Statuten, so wie §. 16 des Nachtrags⸗Sta⸗
tuts verwiesen. Zittau, am 30. Oktober 1852.
Das Direktorium
der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft
Erner, Vorsitzender.
Schwieger.
Berlin,
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
ei.
0 zent beträgt:
Das 2298. für 4 Jaßr
Theilen der Monarchie ohne
in alle preis- E Saaes jt Beil reuß. Adler⸗
ait geiblatt (Hahir. 17 Sgr. 6 Pf,
8 Fes der ganzen Fonarchüe: 1 ¹1 Uthlr. 27 ⅛ Sgr.
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Königlich Preußischer
Alle Post-⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen au, “ für Berlin die Expeditionen des Khbnigl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und “ der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗-
—— 8 * 8,29, uh 28 8
Berlin, Sonnabend den 4. Dezembdber
1—
Seine Königliche Hoheit der Prinz Karl habe gestern eingetretenen bedeutenden Schmerzen in der verletzten Hüftgegend eine weniger ruhige Nacht verbracht. Das Allgemein⸗ befinden diesen Morgen ist befriedigend. “ Berlin, den 3. Dezember 1852. S Casper. Langenbeck. Weiß. S .““
Berlin, 2. Dezember 1852.
Justiz⸗Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 29. November 1852 — betreffend die Darstellung der Einnahmereste der gerichtlichen Salarienkassen in den an die Regie⸗ rungs⸗Hauptkassen einzusende Abschlüssen. Nach §. 6 der Instruction zur Anfertigung der Jahres⸗
nungen und der Quartal⸗Abschlüsse der gerichtlichen Salarienkassen vom 1. März 1852 sollen in der Jahres⸗Rechnung
die nach der zuletzt abgelegten Rechnung perbliebenen Ein⸗ nahmereste an Defekten, an Pensions⸗Beiträgen und an sonstigen bestimmten und unbestimmten Einnahmen unter dem Abschnitt X. „aus vorigen Jahren“ nachgewiesen, dagegen
die verbliebenen Reste an Gerichtskosten, an Sportel⸗Defekten an Emolumenten und Strafen ꝛc. zwar ebenfalls unter dem Abschnitt A. zum Soll gestellt, gleichzeitig aber in Abgang und unter dem Abschnitt B. „aus dem laufenden Jahre“ in Zugang gebracht und hier bei den betreffenden Etatstitel weiter verrechnet werden; diesen Unterscheidungen soll auch die Aufstellung der von de Rendanten den Gerichten vierteljährlich vorzulegenden Abschlüsse (§. 46 der gedachten Instruction) erfolgen.
Der Herr Finanz⸗Minister hat den Wunsch ausgesprochen, daß die Sonderung der Einnahmereste in gleicher Weise auch in den nach §. 92 der Instruction zur Verwaltung der gerichtlichen Salarienkassen vom 10. November 1851 an die Regierungs⸗Haupt⸗ kassen einzusendenden Abschlüssen, jedoch nur für das viert Quartal, bewirkt werde. Die Gerichtsbehörden werden demzu⸗ folge hierdurch angewiesen, die gedachten Abschlüsse für das viert Quartal jedes Jahres in folgender Form aufstellen zu lassen:
1) Es beträgt die Einnahme die Ausgabe
Von den Resten der 6000 Rthlr. gehen
zur
Rest⸗Verwaltung
“ zur (laufenden Verwaltung
v
50,000 Rthlr. 46,00 90 5)
. des nächsten Jahres über an Defekten, Pen⸗ an Gerichtskosten, sionsbeiträgen und Sportel⸗Defekten sonstigen bestimmten Emol 88 und unbestimmten “ Einnahmen. Strafen zc.
6000 Rthlr. 1800 5
Mithin bleibt Ueberschuß...... welcher am ten mit 800 Rthlr. und am ten „
- zusammen mit 1 an die Regierungs⸗Hauptkasse zu N. abgeliefert worden ist. 2) Es beträgt “ 1 s;/;die Einnahme.. die Ausgabe...
46,00 50,000 »
4000 Rthlr.
9 Rthlr.
6000 Rthlr. 1800 „
Mithin bleiben aus der Regierungs⸗Hauptkasse zu N. baar zu überweisen... 1 1
.„ 09590, -,à „ „ ⸗„ 22 11“ „ „
8 99 6965b,äb5 50
In Beziehung sendenden Abschlüsse für das erste, zweite und dritte Quartal bedarf es jener Sonderung der Reste nicht, vielmehr sind diese Abschlüsse lediglich in der durch §. 92 der Instruction vom 10. November 1851 vorgeschriebenen Form anzufertigen.
Damit die Regierungs⸗Hauptkassen gleichzeitig die Ueberzeu⸗ gung gewinnen, daß die ihnen im Laufe des Jahres von den Sa⸗ arienkassen deklarirten Einnahmen und Ausgaben in den Gesammt⸗ eträgen mit denjenigen Resultaten übereinstimmen, welche die von 8 Rendanten nach §§. 44 ff. der Instruction vom 1. März 1852 ten Gerichten einzureichenden Final⸗Abschlüsse an Einnahmen und
auf die an die Regierungs⸗Hauptkassen einzu⸗
4000 Rthlr.
“ 9 1 Ausgaben ergeb gierungs⸗Hauptkassen alljährlich und spätestens bis zum 8. Februar ein besonderes Exemplar dieses Final⸗Abschlusses (Formular C. der erwähnten Instruction) zu übersenden, in welches unter der Kolonne „Bemerkungen“ neben der Hauptsumme der Einnahmereste der Vermerk aufzunehmen ist:
„Von den Resten gehen Rthlr. Sgr. Pf. (— nach
obigem Beispiel 5500 Rthlr. —) zur laufenden Verwaltung des
nächsten Jahres über.“
Schließlich wird den Rendanten wiederholt die genaue Ueberein⸗
stimmung der Resultate des Final⸗Abschlusses mit den den Regie⸗ rungs⸗Hauptkassen deklarirten Beträgen zur Pflicht ge