b — os 9 8 12) aus dem Testamente des weiland Sattlermeisters Joseph Zeschke, zum Besten — 8 Gottlieb, geb. Zeschke, und des Alexander Nicolaus 1.
usammen. . 1 13) des weiland Kaufmanns Waßily Stepanow, zum Besten ꝛder verehelichten Anna Waßiljewa Prinzow, geb. bö dem Testamente des weiland Maurergesellen Georg Peter Leitschick, so 8 „ 8 dem von dessen nachgebliebener Wittwe Johanna Dorothea Leitschik, 814 9 Testatoris, als: . 1 5 . 8 Fp⸗ 1 beth Leitschick, geb. Keltzing, Johann Gottfried Geyde,
Christine Jacobine Geyde, Johann Christian Stoltz, Maria Elisa-
88 esten der nachbenannten Schwesterkinder der ersten Ehefran
beth Kautlers, geb. Stoltz, Anna Wentzel, geb. Stoltz, und Friedrich 8 Johann Stoltz, zusammenP b) zum Besten der Bruderkinder Festatoris. nämlich: 9, 28 „Sde11 Georg Friedrich Leitschick, Johann Christian Leitschick, und Charlotte “ Gottliebe Hastig, geb. Leitschick, zusammen NDDNKNKDDDD 15 aus dem Testamente der weiland Witiwe Maria Elisabeth Kathte, geb. Luplau, zum Besten der Erben ihres verstorbenen Mutterbruders Johann ,2 7 5 h⸗ 8 . 86 4 4b David Moritz, Namens David Gottfried Moriz c aus dem Testamente des weiland Schiffsbaumeisters Joachim Schlie, zum Besten der Kinder der verstorbenen Großtochter Testatoris, Anna Helena Reinecke, geb. Stuhben, nämlich: Aline, Leontine, Philippine, Rudolph und
Alexander Geschwister Reinecke, zusammen 4 aus dem Testamente der zeilgas eh we. 9.
inckler, zum Besten der Josephine Friederici... des weiland Gastwirths Peter Fr Besten des Malergesellen Eduard Wilhelm Perstv 8 aus dem Testamente der Aeltestin Eleonore Krahmer, geb. Brauhns, zum Besten der Kinder weiland Aeltesten Peter Benjamin Smit, der Elisabeth Barnor, geb. Ahrel, und des Andreas Zander, zusammen .. aus dem Testamente der weiland Karoline Sprengel, geb. Gröge Be der Lonise Gröger. .. 1 1ig g,n BeFarscant 8 weiland Dorothea Wilhelmine Sonnenlau, Besten der Johanna Veronica Müller, geb. Sonnenlau... 16“
aus dem Testamente des ehemaligen Mussendieners Lauer Freyberg, zum Besten der Tischlerfrau Anna Dorothea Doritzky, geb⸗ Michelsohn. “ aus dem Testamente des weiland Kaufmanns Hermann Lehmann senior,
15)
„
zum
zum Besten: v der Familie der verstorbenen Salteren, Stiefschwester des Erblassers, verehelicht gewesenen Morsinsko, geb. Clemens in Memel, zu deren 8 Familie sich Meltzer und sein Stiefsohn Duisburg daselbst rechnen, zu glsichet ““ dem Testamente des wei 1 “ stne Besten des Fedossey Grigorjew Delajew des Lawrenty Semenow, des Alexander Kastersli und des Polikarp Kasterski, “ 25) aus dem Testamente der weiland Anna Ossipowa Galiuskin, geb. Onikewitz, zum Besten des Kaufmanns Spiridon Michailow Popow.... 2 . aus dem Testamente der weiland Wittwe Elisabeth Busch, verehelicht gewe⸗ senen Wolkow, geb. Päger, zum Besten deren nachbenannten Söhne: a) des Böttchergesellen Elias Wolkow . b) des “ Wolkow, welcher angeblich in Mohilew als Schreiber en sol “ b c) 8 Friedrich Wo! ich als Schiossergeselle in Mohi⸗ 8 o111141212*X*“ L11“ Wenn nun zu deren Empfang, so wenig die Legatare selbst als etwanige Erben und Echrechts⸗ nehmer derselben sich gemeldet, selbige ihn vielmehr seit Verlauf eines mehr oder minder beträcht⸗ lichen Zeitraums auf sich beruhen lassen, und sonach via publicationis Aufforderung und Anweisung zum Empfang hat decretirt werden müssen und verfügt worden ist: so werden saͤmmetich vorstehend genannte Legats⸗Interessenten, oder im Falle ihres Ablebens etwanige Erben und Erbrechtsnehmer derselben hiermit, und kraft dieses aufgefordert und angewiesen, sich innerhalb allendlicher peremto⸗ rischer Frist von Jahr und Tag, mithin spätestens bis zum 23. Dezember 1853 entweder in Verson, oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zum Empfange obspezifizirter Gelder, unter rechtsge⸗ nügender Legitimation bei diesem kaiserlichen Waisengerichte zu melden, unter der ausdrücklichen Ver⸗ warnung, daß entgegenstehenden Falls, wenn auch in solcher präfigirter allendlicher präklusivischer Frist keine Meldung zum Empfange und zur Erhebung mehrerwähnter Gelder erfolgen sollte, als⸗ dann hinsichtlich derselben ohne Weiteres nach den im Kap. VII. Lib. IV. der Riga'schen Stadtrechte und im Art. 1071 Th. II. des Provinzialrechts der Ostsee⸗Gouvernements enthaltenen Gesetzesbe⸗ stimmungen zu verfahren sein wird, und Rechten nach statuirt werden soll. Wonach sich zu achten und vor Schaden und Nachtheil zu hüten. 8
Riga, Stadtwaisengericht, den 8. November 1852.
26)
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9 9 9 9 9 9 9 .„ 9 5 ⸗
[1623]2 8 Bekanntmachung. ferh;
Auf das im Herzogthum Sachsen⸗Altenbur und zwar im Bezirke des Herzoglichen Kreisamtes Altenburg gelegene Rittergut Dobitschen mit Zschöpperitz, ist unter andern eine noch unge⸗ löschte Hypothek wegen eines Kapitals von Tausend Thalern vormaliges Conventionsgeld 2 welches als Rest eines aus dem Werder⸗Bispe⸗ 8 rodischen Depositum vorgestreckten Darlehns von ursprünglich 3000 Thalern ex jure cesso So⸗ phien Hedwig, verw. v. Hutten, geb. v. Koß Hofmeisterin der Prinzessin Karoline von Hessen⸗ Darmstadt, laut Schuld⸗ und Pfandverschreibun vom 8. Oktober 1739, Konsens⸗ und Confirmas⸗ tions⸗-Urkunde vom Jahre 1739 und Konsens⸗ Urkunde vom 10. Oktober 1739; ferner Cessions⸗ Urkunde vom 10. Juni 1742; ferner Cessions⸗ Confirmations⸗Urkunde vom 5. Oktober 1742 der hierländischen Leuchtenburger Zucht⸗ und Armenkasse zugestanden hat, eingetragen.
Daß dieses Restkapital längst abgezahlt sej wird zwar von dem jetzigen Besitzer des genann⸗ ten Ritterguts, Herrn Kammerherrn Adolph Frei⸗ herrn Bachoff v. Echt, behauptet, derselbe vermag aber, seiner Versicherung nach, diese Behauptung nicht nachzuweisen, auch eben so wenig diejenigen, welche einen Anspruch an die gedachte Summ⸗ zu machen berechtigt sein könnten, zu bezeichnen oder ausfindig zu machen.
Derselbe hat daher bei Herzoglichem Landes⸗ Justiz⸗Kollegium hier um präjudizielle öffentliche Vorladung aller derjenigen, welche aus irgend einem Rechtstitel einen gegründeten Anspruch an obige Summe machen zu können glauben, zur Anzeige dieser vermeintlichen Ansprüche gebeten.
Nachdem nun diesem Gesuche zu fuͤgen be— schlossen und der
fünfundzwanzigste April 1853,
ist der Montag nach dem Sonntage Cantate, zum Ediktal⸗Termin anberaumt woͤrden ist und alle diejenigen, welche an dem vorerwähnten, auf dem Rittergute Dobitschen mit Zschöpperitz noch ungelöscht stehenden Rest⸗Kapitale von 1000 Rthlr., es sei aus welchem Rechtstitel es wolle, gegrün— dete Ansprüche zu haben vermeinen, durch ei⸗ lassenes und nicht nur bei Herzoglichem Landes⸗ Justiz⸗Kollegium hier, sondern auch beim König⸗ lich preußischen Appellationsgerichte zu Naum⸗ burg und beim Fürstlich reuß. plauenschen Landes⸗ Justiz⸗Kollegium zu Gera, ingleichem beim Herzog⸗ lichen Justizamte zu Ronneburg, zum Anschlag gebrachte Ediktal⸗Citation vorgeladen worden sind, oben bezeichneten Tages, Vormittags 11Uhr, in Person oder durch gehörig zu legitimirende Bevollmächtigte vor einem Deputirten des Herzog⸗ lichen Landes-Justiz-Kollegiums hier in dessen Kommissionszimmer zu erscheinen, sich sowohl für ihre Person zu legitimiren, als auch ihre An⸗ sprüche anzumelden, wogegen wegen der in diesem Termine Nichterscheinenden nach vorgängiger ln⸗ gehorsams⸗Beschuldigung
den zehnten Mai 1853
mit Eröffnung eines Kontumazial⸗ und Preällu⸗ sions⸗Dekrets werde verfahren werden, so wird Solches, und daß die sich etwa meldenden, hier nicht wohnenden Interessenten angewiesen worden sind, einen in hiesiger Stadt wohnenden Anwalt zur Annahme von Ladungen und anderen Zufer⸗ tigungen zu bevollmächtigen, andurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht.
Altenburg, am 23. Oktober 18 Herzoglich sächsisches Landes⸗Ju
Vagner.
92. stiz⸗Kollegium.
8 1 “ Abennement beträgt: 8 dn 2 Sgr. für t Jahr 22 eilen der Monarchie ohne ö 8 1 it Beiblaͤtt (Preuß. 1 Idler-Zeitung) 4 Herlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., 8 in der ganzen Monarchie: 1 1 Kthlr. 27 ⅞ Sgr.
in allen Tt
Aule Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen au, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, E““ Nr. 54., und
er Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14. 4 Sear
—— —O ———
n⸗
No. 286.
Berlin, Sonntag den 5. Dezember
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreisgerichts⸗Rath a. D., Johann Ernst Albinus zu Sprottau, den Rolhen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem bei dem Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium zu Danzig ange⸗ stellten Boten und Exekutor Christian Pawelzig das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8
Seine Königliche Hoheit der Prinz Karl haben seit gestern Abend, dem dritten Tage nach erhaltener Verletzung, erhöhte Fieber⸗ bewegungen und örtliche Schmerzen gehabt, und deshalb eine sehr
unruhige Nacht verbracht.
Berlin, den 4. Dezember 1852. Morgens 10 Uhr.
für e und öffentliche Dem Hütten⸗Inspektor Lipinsky zu Paulshütte bei Katto⸗ itz ist unter dem 36. November 1852 ein Patent
auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Construction der Ausströmungs⸗Oeffnung für Zinkdämpfe bei Appara⸗
ten zur Erzeugung von Zinkweiß auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Landrathe von Heinsberg ist das Landraths⸗Amt
des Kreises Grevenbroich, im Regierungs⸗Bezirk Düsseldorf, über⸗ tragen worden
die Gebührnisse der Assistenz⸗Aerzte.
Mit Beziehung auf den Erlaß des allgemeinen Kriegs⸗Departe⸗ ments vom 13ten v. M., enthaltend die Grundsätze, nach denen die in der Armee angestellten Assistenz⸗Aerzte bei Dienst⸗ und Ver⸗ setzungs⸗Reisen, bei Beurlaubungen, Kommandos und auf Märschen zu behandeln sind, werden die noch von verschiedenen Seiten ge⸗ machten diesfaͤlligen Spezial⸗Anfragen in Folgendem erledigt:
1) Die Assistenz⸗Aerzte sind mit ihrem Gehalte unter Berücksich⸗ tigung des Pensions⸗Beitrags in den Geld⸗ Verpflegungs⸗ Liquidationen der Truppen bei der Position „Gehälter für Aerzte“ namentlich aufzuführen. Den Assistenz⸗Aerzten in Mainz und Luxemburg ist, wie den etatsmäßigen und überzähligen Offizieren daselbst, das Brod⸗ geld von 25 Sgr. monatlich zu gewähren und für diejenigen Aerzte, welche das Offiziergehalt beziehen, zum vollen Betrage
V Y
—
In diesen beiden Garnisonen ist den Assistenz⸗Aerzten von jetzt ab auch die Auslands⸗Zulage von 3 Rthlr. monatlich für jeden zu gewähren. b Auf Märschen haben die Assistenz⸗Aerzte Anspruch, insofern sie nicht die sehen, oder nicht zu Ersatz⸗ oder Reservemannschafts⸗Trans⸗ porten ꝛc., welche die Stärke eines Bataillons (wenigstens 600 Mann) erreichen, kommandirt werden. b Dagegen erhalten die unberittenen Assistenz⸗Aerzte Märschen die Marschzulage von 8 Sgr. täglich.
Bei den Manövern haben die Assistenz⸗Aerzte — gleich den Bataillons⸗Aerzten — auf die Manöver⸗Zulage von 8 Sgr. pro Tag Anspruch. 3
Den Assistenz⸗Aerzten der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche auf Märschen die Marsch⸗Zulage nicht erhalten, wird der Marschbeköstigungs⸗ und Brodgelder⸗Zuschuß nur ge⸗ währt, wenn sie noch nicht das Gehalt von 240 Rthlr. jähr⸗ lich beziehen. Dieselben sind demnach in gleicher Weise wie die überzähligen Offiziere mit Portepeefähnrichs⸗Gehalt nach der Bestimmung des §. 15 a 5 der Vorschriften uͤber die Na⸗ kuralverpflegung der Truppen im Frieden zu behandeln un
ist für sie der Marschbeköstigungs⸗Zuschuß von 2 ½ Sgr. so wie der Mehrbetrag des Marschbrodgeldes von 1 Sgr. 3 Pf. gegen das aus dem Titel 3 a. zu beziehende Garnison⸗Broöd⸗- geld mit 7 ½˖ Pf. pro Kopf und Tag beim Titel 23 zu ver ausgaben.
Bei dem Kommando zur Landwehrübung erhalten die Assi⸗ stenz⸗Aerzte eine Zulage von 8 Rthlr., ohne Rücksicht auf die Dauer der Uebung. . Die in die Heimat zu entlassenden Assistenz⸗Aerzte haben auf
auf Reitpferde keinen Stelle eines Oberarztes ver⸗
auf
1
Reise⸗ (Verpflegungs⸗) Gelder keinen Anspruch.
Auf Märschen haben die Assistenz⸗Aerzte, gleich den Offizie⸗
ren, ihre Verpflegung selbst zu bezahlen.
Berlin, den 30. November 1852.
Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement E11II“ v
An
die Königlichen General⸗Kommando's ꝛc.
Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗
gnädigst geruht, dem Telegraphen⸗Stations⸗ Vorsteher Fusch in
Dessau die Erlaubniß zur zog zu Anhalt⸗Dessau ihm V zeichens für Rettung aus
Anlegung des von Sr. Hoheit dem Her⸗ verliehenen Herzoglich anhaltischen Ehren⸗ Gefahr zu ertheilen.
Personal⸗Deränderungen in der Arme⸗
△
Den 16. November.
v. Schrabisch, Sec. Lt. a. D. (m. Pr. Lts. Char.), zuletzt im 2.
Beförderung zum Pr. Lt., bei der 8. Gend.⸗ Sec. Lt., aggr. dem 1. Drag. Regt.,
G“ IFnf.⸗ 8
Garde⸗Regt. zu Fuß, unter Brigade angestellt. v. Heuduck, zum aggr. Pr. Lt. befördert. v. Schroetter, Hauptm. vom 37. Regt., unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 1. Bats. 29. Landw.⸗Regts. ernannt. v. Lewitzki, Pr. Lt. vom 37. Inf. Regt.) zum Hauptmann, v. Bojan 1., Seconde⸗Lieutenant von dem selben Re⸗ giment, zum Prem. Lieut. befördert. Weese, Hauptmann von demselben Regiment, behufs Rücktritts zur Uebernahme einer Compagnie, von der Dienstleist, als Platzmajor in Koblenz entbunden.“ v. Marklawski,
beim Titel 23, für die übrigen Assistenz⸗Aerzte dagegen, welche das bisherige Einkommen nebst Brodgeld fortbeziehen, mit 18 Sgr. 9 Pf. als pars salarii bei dem Titel Z3a, und nur der Ueberrest von 6 Sgr. 3 Pf. bei dem Titel 23 des Ge⸗ neral⸗Militair⸗Kassen⸗Etats zu verausgaben.
) Bei dem Gehaltsverbesserungs⸗Abzuge der Assistenz⸗Aerzte in den vorstehend unter 2 genannten beiden Garnisonorten ist das höhere Brodgeld mit zur Berechnung zu ziehen “
Redaction und Rendantur: Schwieger.
—
Ober⸗Hofbuchdruckerei.
ckerschen Geheimen
Verlag der Fnis Shalargrig eazteng8