1852 / 287 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und im letzteren Falle voer Abstellung der vorgefundenen Un⸗

regelmäßigkeiten die nöthigen Maßnahmen mit der regen Theilnahme, zu welcher das unglückliche Geschick dieser Kran⸗ ken auffordert, zu treffen.

Zur Vermeidung unnöthiger Ausgaben sind die bei 1) ge⸗ dachten Untersuchungen ꝛc. seitens der Kreis⸗Physiker bei Ge⸗ legenheit sämmtlicher im Laufe des Jahres vorkommenden Kreis⸗Bereisungen abzuhalten. Es finden sonach besondere, mit Kosten verknüpfte Reisen der Kreis⸗Phpsiker in dieser Angelegenheit der Regel nach nicht statt.

3) Von der bei 2) gegebenen allgemeinen Regel ist die Aus⸗ nahme gestattet, wenn der betreffende Fall neu ist, noch nicht sachverständig ermittelt worden, und ein Verdacht auf Ge⸗ meingefährlichkeit obwaltet, auch der Kranke nicht wohl zum Physskus gebracht werden kann. Wenn alle diese Bedingun⸗ gen obwalten, so kann der Landrath den Kreis⸗ Physikus be⸗ auftragen, sich zur Erledigung des Gegenstandes an Ort und Stelle zu begeben, und für diesen Fall werden diejenigen da⸗ bei erwachsenden Kosten, welche nicht zu kurativen oder Pflege⸗ zwecken aufgewendet werden, deren Bezahlung dem Kranken oder den für ihn eintretenden Verpflichteten obliegt, auf den Diäten⸗ und Fuhrkosten-Fonds der Regierung übernommen, wenn *⁴) der Physikus an Ort und Stelle die zur Beseitigung der Gemeingefährlichkeit erforderlichen Maßregeln sofort an⸗ geordnet und 3) gleichzeitig an Ort und Stelle alle diejenigen Materialien, welche sowohl zur Beantwortung der Fragen, welche in der Verordnung vom 16. Juni 1830 bezeichnet sind, als zur vollständigen Ausfüllung der Rubriken der Jah— res⸗Nachweisung der Irren erforderlich sind, aufgenommen hat, ferner auch „) in der Quartal⸗Liquidation des betreffenden Kreis⸗Physikus das Staͤttfinden der Bedingung zu «) und 3) in jedem Falle vollständig nachgewiesen ist.

4) Am Schlusse eines jeden Jahres fertigen der Landrath und Kreis⸗Physikus gemeinschaftlich nach dem nachstehenden Schema und nach der zu dessen Benutzung ertheilten Anlei⸗ tung eine Nachweisung der Irren, welche im abgelaufenen Jahre im Kreise, sowohl in den in solchem gelegenen Städ⸗ ten, als in den Dörfern unter Ausschluß der in öffent⸗ lichen oder Privat⸗Irrenanstalten Aufgenommenen vorhan⸗ den waren, und reichen dieselbe mittelst gemeinschaftlichen gutachtlichen Berichts spätestens bis zum 15. Februar des nächstfolgenden Jahres der vorgesetzten Regierung ein. Für die Stadt Breslau tritt in allen vorstehenden Geschäftsbe⸗ ziehungen für den Landrath und für den Kreis⸗Physikus das Polizei⸗Praͤsidium und der Polizei⸗Physikus ein. Die Nach⸗ weisung der in der Irren⸗Abtheilung des Allerheiligen⸗Hospi⸗ tals behandelten psychischen Kranken wird von dem dirigiren⸗ den Arzte dieses Instituts selbstständig gefertigt und von dem Polizei⸗Präsidium als Beilage des nach Vorstehendem zu er⸗ stattenden Berichts eingereicht.

5) Die Materialien, welche zur Anfertigung der bei 4. gedachten

der

Nachweisung und des eben daselbst erwähnten gutachtliche Berichts erforderlich sind, liefern 9 die bei 1.“ kachten Untersuchungen an Ort und Stelle, b. die Akten der Landräthe und Kreis⸗Phvsiker, und insoweit diese nicht aus⸗ reichen, c. die von den Ortsbehörden bei Zeiten, immer aber vor dem Jahresschluß einzuholenden Spezial⸗Berichte. Die Benutzung dieser Materialien bleibt dem einsichtigen Ermessen der Berichterstatter überlassen. Jedenfalls ist in dem Berichte mit Bezug auf den Inhalt der Nachweisung sum⸗ marisch darzustellen, wie viel Kranke und zwar in dem Kreis⸗ Bezirke, in Anstalten beit Beginn des Jahres sich befanden wie viel im Laufe des Jahres zutraten und zwar welche da⸗ von in Anstalten gebracht und außer denselben zu heilen ver⸗ sucht wurden, wieviel Kranke durch den Tod abgingen oder durch Heilung dem Krankenbestande entfielen und wie sich letz⸗ terer sonach am Schlusse des Jahres darstellt, je nach den

Kranken, welche sich in Anstalten oder außer d . Kreis⸗Bezirke befinden. 3 her denselben in dem

Die Provinzial⸗Ständischen Verwaltungs⸗Kommissionen lassen in Bezug auf die im Laufe des Jahres in der Irren-Heil⸗ Lgx ineben Irren-Versorgunge⸗Anstalten behandelten Kran⸗ en, so wie die Vorsteher und Aerzte der Privat⸗Irren⸗In⸗ stitute hinsichts der in solchen vorhandenen Kranken für jeden Regierungs⸗Bezirk eine gleichmäßige Nachweisung aufstellen in welcher die Kranken nach den Kreisen geordnet aufgefüör, werden. Diese Nachweisungen werden den betreffenden Re

gierungen in der bei 4) bestimmten Frist mitgetheilt

Breslau, den 11. November 1852.

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Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesten. von Schleinitz.

jährlichen Nachweisung.*

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ubrik begreift nur die von Geburt oder von frü⸗ 8 Fündbei 8 Geisteskranken, die Idioten und Cre⸗ tinen, wobei zu bemerken ist, daß die Periode der Kind⸗ heit bis zum zehnten Lebensjahre angenommen wird. Die Komplication dieser kranken Seelenzustände mit zeitwei⸗ ser Tobsucht, mit Epilepsie, Lähmung und Infekten der äußern Sinne ist, wo sie stattfindet, sub 13 jederzeit zu bemerken.

Diese Rubrik begreift die in spätern, über die Periode der Kindheit hinausliegenden Lebensaltern irre Gewordenen, unter den hier aufgestellten vier Hauptformen, wobei zu bemerken ist, daß damit kein neologisches System der Geisteskrankheiten gegeben und der individuellen Diagnose kein Zwang angethan werden, sondern nur ein zum statisti⸗ schen Gebrauche geeignetes Schema geboten sein soll, in welches das gesammelte Material einzufügen ist.

A. ter a. b. c. werden die einer ärztlichen Behandlung 8b zugänglichen Fälle von ausgebildeter Geisteskrankheit, folglich die primären, akuten und subakuten Formen, un⸗ tergeordnet, unter d. die sekundären, die Folgekrankheiten

und Ausgänge der ersteren. Unter die Rubrik „Wahn⸗

sinn“ gehören die psychischen Evoltationszustände mit 8 haltend gesteigertem Selbstgefühl und diesem entsprechende Wahnvorstellungen und Handlungen. Unter die Rubrik „Monomania“ gehört die Verrücktheit im engeren Sinne, die sogenannte fixe Idee, der partielle Wahnsinn, der Wahnwitz, bei welchen die Verwirrung der Begriffe sich nur auf einen Punkt bezieht, während die Kranken in allen andern Beziehungen, in Rede und Handlung sich vernünftig äußern. Unter Melancholie sind die psychischen Depressions-Zustände im Allgemeinen zu subsumiren, an⸗ haltende Niedergeschlagenheit, Schwermuth, Insichversun⸗ kenheit, wobei der Kranke sich unglücklich wähnt, sich durch⸗ aus negativ gegen die Außenwelt verhält und eine Ver⸗ wirrung der Begriffe stattfindet, die zuweilen sich nur auf einzelne Punkte erstreckt (mel. amatoria, hostalgida re- ligiosa, taedium vitae, metamorphb.), zuweilen allgemein ist (wie bei mel. errabunda, panophobica).

Unter Demenz sind die psychischen Schwächezustände, die gemischten und die in der Regel unheilbaren secundai⸗ ren Formen, die Ausgänge von Wahnsinn, Verrücktheit und Melancholie zu subsumiren. Hierher gehören der chro⸗ nische Wahnsinn, die allgemeine Verrücktheit, die chroni⸗ sche Narrheit, der Gewohnheits⸗Wahn, die allgemeine Verworrenheit, die Panophobie, der Stumpfsinn, die Be⸗ griff⸗-, Gefühl⸗ und Willenlosigkeit (Stupidität, apathi⸗ scher und abulischer Blödsinn und die allgemeine Paresis.)

ad B. In einzelnen Fällen dürfte es schwierig sein, zu entschei⸗ den, ob ein Kranker periodisch geisteskrank sei oder nicht. Als solcher wird derjenige zu bezeichnen sein, der wenig— stens schon drei, durch Zwischenräume von Wochen, Mo⸗ nate und selbst Jahre lang dauernder entschiedener Gei⸗ stesfreiheit von einander getrennte Anfälle von Geistes⸗ krankheit überstanden hat, deren jeder einzelne in der Regel in seinen Erscheinungen und seinem Verlaufe den C rakter des vorangegangenen trägt.

ad 13 A. Da der blinde Zerstörungs⸗ und Bewegungstrieb den spezifischen Charakter der Tobsucht abgiebt, so wird man

sich zu hüten haben, nicht jede über die Gebühr lebhafte

Aeußerung des Affekts für Tobsucht zu erklären. Bei der Lähmung sind die lokalen Paralysen von allgemeinen Paresis zu unterscheiden, und daher in jedem einzelnen Falle anzugeben, wo Hemiplegie, Paraplegie oder Lähmung der Schließmuskeln oder des Bewegungs⸗Appa⸗ rates, der Sprachwerkzeuge stattfindet. Bei der Hemiplegie ist zugleich anzugeben, auf welcher Seite des Körpers sie stattfindet.

Bemerkungen. In dieser Rubrik sind sicher ermittelte Notizen über die Aetiologie der konkreten Fälle mitzuthei⸗ len und dabei namentlich auf die Erblichkeit der Geistes⸗ krankheit Rücksicht zu nehmen. Erblichkeit wird auch bei denjenigen Geisteskranken angenommen, die von epilepti⸗ schen, in hohem Grade trunksüchtigen oder solchen Aeltern stammen, die als Selbstmörder endeten. Hier ist auch Raum für eine genauere Formbezeichnung und spezielle Angabe hervorstechender Symptome, z. B. Hallueinationen der äußeren Sinne, paraverse Triebe, wie z. B. Stehl⸗ trieb, Mordtrieb, übermäßiger Geschlechtstrieb, Trunksucht zc.

der

1 ersonal-Chronik

Provinzial⸗Bebhörden. Peovinz wohhsäagiiaobh“

Ernannt sind: Der bisherige Kanzlei⸗Diätarius, Premier⸗Lieute⸗ nant a. D., Herrmann Friedrich August Burghoff zum etatsmäßigen Regierungs⸗Kanzlisten; der seitherige Konrektor an der Stadtschule zu Ma⸗ rienwerder und Predigtamts⸗Kandidat Hanno Erwin Wernhard Carnuth zum Pfarrverweser der neu zu gründenden evangelischen Kirchen⸗ und Pfarr⸗Anstalt zu Carthaus, in der Diözese Neustadt⸗Praust.

Verliehen ist: Dem bisherigen Pfarr⸗Vikar zu St. Albrecht, Za- wiszewski, die erledigte Pfarrstelle an der katholischen Kirche zu Meister⸗ walde, Dekanats Danzig.

Bestätigt ist: Der seitherige interimistische Schullehrer von Bor⸗ zystowski zu Gollubien, Kreises Carthaus, definitiv.

Provinz Schlesien.

Ernannt sind: Der Bürgermeister Glubrecht zu Schweidnitz zum Königlichen Kompatronat⸗Kommissarius für das dasige Gymnasium; bei dem Appellationsgerichte zu Breslau: der Referendarius Kern zum Gerichts⸗Assessor; die Auskultatoren Fiedler und Olbrich zu Reseren⸗ darien; die Rechts⸗Kandidaten Adamczyk, Danner, Hirsch und Reichelt zu Auskultatoren; der Civil⸗Supernumerarius Bittner bei dem Stadtgerichte zu Breslau zum Büreau⸗Diätarius; der Civil⸗Super⸗ numerarius Peschel bei dem Kreisgerichte zu Glatz zum Büreau⸗Diäta⸗ rius; der Kreisgerichts⸗Salarien⸗Kassen⸗Controleur und Sportel⸗Revisor Neunherz bei dem Kreisgerichte zu Jauer zum Kreisgerichts⸗Secretair mit den Functionen des Deposital⸗Nendanten und Sportel⸗Rezeptors bei der Gerichts⸗Deputation zu Schönau; der Kreisgerichts⸗Deposital⸗Nendant Lein zum Kreisgerichts⸗Secretair und Salarien⸗Kassen⸗Controleur und Sportel⸗Revisor; der Büreau⸗Diätarius Aßmann vom Stadtgerichte zu Breslau zum Büreau⸗Assistenten; der Diätarius Pätzold vom Kreisge⸗ richte zu Glatz zum Salarien⸗Kassen⸗Controleur und Sportel⸗Revisor.

Bestätigt sind: Auf anderweite sechs Jahre der Rathmann und 8 Kämmerer Friedrich Wilhelm Noack zu Steinau N.-S.; der bisherige Schul⸗Adjuvant Joh. Karl Theodor Hoffmann als evangelischer Schul⸗ lehrer in Ludwigsdorf, Kreis Schweidnitz; der bisherige Predigtamts⸗Kan⸗ didat Karl Johann Friedrich Schneider als Diakonus in Löwen; der 8 Apotheker Schmaer zu Boirenhain als Rathmann daselbst; der seitherige Hülfslehrer der höheren Bürgerschule zu Görlitz, Dr. Maywald, als Oberlehrer an der genannten Lehranstalt; der bisherige Adjuvant zu Wang, Heinrich Wilhelm Balg, als Schullehrer zu Wenigtreben und Neu⸗Dels im Kreise Bunzlau.

Verliehen ist: Der Pfarrer und Erzpriester Potyka zu Ruptau, die Pfarre zu Lissek, Rybniker Kreises, und dem Schul⸗Adjuvanten Anton Sarnes die Schullehrer⸗ und Organisten⸗Stelle zu Schreibersdorf, Kreis Neustadt; dem seitherigen Schullehrer in Wienzenberg ꝛc. Günter, der Lehrer⸗ und Organisten⸗Posten in Lassowitz, Grottkauer Kreises.

Versetzt sind: Die Referendarien Gallus und Liebich vom Appellationsgerichte zu Ratibor; der Referendarius Löwe vom Avppella⸗ tionsgerichte zu Halberstadt; der Referendarius Adolph Schmidt vom Appellationsgerichte zu Frankfurt a. d. O.; der Auskultator von Szy⸗ monski vom Kammergerichte zu Berlin; der Auskultator Steinbeck vom Appellationsgerichte zu Halberstadt an das Appellatiousgericht zu Breslau; der Kreisgerichts⸗Secretgir Stenzel zu Reichenstein in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Frankenstein, und der Büreau⸗Assistent Reißmann bei dem Kreisgerichte zu Frankenstein in gleicher Eigenschaft an die Ge⸗ richts⸗Kommission zu Reichenstein; der Kreisrichter Gierth bei dem Kreis⸗ gerichte zu Landeshut in gleicher Eigenschaft an die Kreisgerichts⸗-Deputa- tion zu Schönau, und sind demselben die Functionen als Dirigent der Deputation übertragen worden; der Büreau⸗Assistent Prochnow bei der Kreisgerichts⸗Deputation zu Nimptsch an das Kreisgericht zu Strehlen; der Büreau⸗Diätarius Wittek zu Strehlen in gleicher Eigenschaft an die Kreisgerichts⸗Deputation zu Nimptsch.

Angestellt ist: Der bisherige interimistische Schullehrer zu Nakel Oppelner Kreises, ꝛc. Wolff, definitiv.

Genehmigt ist: Bei dem St. Elisabeth⸗Gomnasium zu Breslau die Beförderung 1) des zweiten Kollegen Stenzelin die erste, 2) des dritten Kolle⸗ gen, Oberlehrer Guttmann, in die zweite, 3) des vierten Kollegen, Ober⸗ lehrer Rath, in die dritte, 4) des fünften Kollegen, Oberlehrer Kamblo, in die vierte, 5) des sechsten Kollegen Hänel in die fünfte, 0) des siebenten Kollegen Dr. Körber in die sechste, 7) des achten Kollegen Neide in die siebente, 8) des ersten Kollaborators Dr. Thiel in die achte Kollegenstelle, so wie die Anstellung des zweiten Kollaborators Dr. M. R. E. Speck als erster Kollaborator und die Uebertragung der zweiten Kollaboratur an der Kandidaten des höheren Schulamts, Dr. Fr. Gustav Georg Sorof.

Wieder eingetreten ist: Der Auskultator Graf Henckel von Donnersmark beim Appellationsgericht zu Breslau.

Pensionirt ist: Der Kreisgerichts⸗Rath Conrad bei dem Kreis⸗ gerichte zu Breslau. a 111

Gestorben sind: Der Pastor Müller in Graase, Falkenberger und der Schullehrer und Organist Ganß zu Bleischwitz, Leobschützer Kreises; der Rechtsanwalt und Notar Crusius bei dem Kreisgerichte zu Hirschberg; der Büreau⸗Assistent Geyer bei dem Kreisgerichte zu Landeshut; der Kreisrichter Steicke bei dem Kreisgerichte zu Namslau; der Kreisrichter Schott bei dem Kreisgerichte zu Ohlau.

Königliche Schauspiele.]

Dienstag, 7. Dezember. Im Opernhause. (1818te Vorstel⸗ lung.) Der Prophet. Oper in 5 Akten, Musik von Mevyerbeer. Beallet von Hoguet. Anfang 6 Uhr.

Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr.

Erster Rang