1852 / 292 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Strafe gezogen werden können, wird durch den Rendanten Hiege hierselbst eine Belohnung von 100 Rthlrn. zugesichert. 5 a8; Angermünde, den 7. Dezember 1852. Die Königliche Staats⸗Anwaltschaft. 1 Meyen. b

b

1 1u“ den Antrag der Königlichen Staats⸗An⸗

tschaft haben wir den Klempner Cohn Blasch⸗ naeganr in Samter, zuletzt in Scharfenort, wegen Urkundefälschung in Anklagestand ver⸗ setzt. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Angeklagten unbekannt ist, so laden wir denselben zu dem zu seiner Verantwortung und zum münd⸗ lichen öffentlichen Verfahren 8

am 27. Juli 1853, Vormittags um

41 sihr, 8n

vor der Kriminal⸗Gerichtsdeputation hierselbst anstehenden Termine mit der Aufforderung hier⸗ durch öffentlich vor: zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, und die seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel, über ganz bestimmt anzuführende Thatsachen, mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem

Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzei⸗

gen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft

werden können.

Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren.

Zugleich wird der ꝛc. Blaschkauer benachrich⸗ tigt, daß als Belastungszeugen gegen ihn auf⸗ treten:

1) der Exekutor Barner, 2) der Eisenbahnwärter August Kühn, 3) der Bäckermeister Karl Schöneich von hier. Samter, den 24. April 1852.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastations⸗Patent. 114977 Nothwendiger Verkauf.

Am 13. Juni 1853 von 11 Uhr Vormit⸗ tags an wird der Licitations⸗Termin der dem Apotheker Julius Heinrich Graentz gehörigen, zur nothwendigen Subhastation Schulden halber gestellten Immobilien:

1) des Hauses zu Danzig auf der Rechtstadt in der Melzergasse Nr. 2 des Hypotheken⸗ buches, gerichtlich taxirt auf 4400 Rthlr.,

2) der in dem vorgenannten Hause etablirten Medizinal⸗Apothekergerechtigkeit Nr. 4 des Hypothekenbuches, gerichtlich taxirt auf 18,025 Rthlr. 19 Sgr.,

an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Das Grundstück und die Gerechtigkeit werden für einen ungetheilten Kaufpreis ver⸗

Die Taxen und Hypothekenscheine sind in un⸗ serm Büreau V. einzusehen.

Danzig, den 30. Oktober 1852.

Khönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht.

I. Abtheilung.

[1365]

Der Rentier Roggensack hierselbst hat gegen die Erben des Krügers Ruge zu Sagard auf Zahlung von 25 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf. Klage erhoben und denselben gleichzeitig mehrere Kapi⸗ talien aus den Schuldverschreibungen vom 4, und 24. Juni 1831, 24. Juni 1837 und 24. Juni 1840 zum Betrage von 506 Rthlr. 12 Sgr. 11 Pf. gekündiget. Dem einen der Erben, Kauf⸗ mann Johann Friedrich Ruge zu Peters⸗ burg, hat die Klage nicht zugestellt werden kön⸗ nen, weil sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ge⸗ wesen ist. Demselben wird daher aufgegeben, in Gemeinschaft mit seinen Miterben dem Kläger die eingeklagte Summe mit den Kosten dieses Verfahrens zu zahlen, oder bis zum 1. Februar 1853 bei dem unterzeichneten Gerichte Wider⸗ spruch zu erheben, indem mit dem Ablauf der Frist dies Mandat die Kraft eines Kontumazial⸗ Erkenntnisses erlangt und auf Anhalten des Klä⸗ gers zur Vollstreckung gebracht werden wird, Die eingelegte Kündigung wird demselben hierdurch mitgetheilt.

Bergen, den 8. Oktober 18522. Königliches Kreisgericht. Kommissarius

für Bagatell⸗ und Injurien⸗S

Bedingungen, welche im vorgenan

[1495) Ediktal⸗Vorladung.

Das Dokument der Rubrica III. Nr. 6 auf dem Grundstück zu Landan Nr. 5 ingrossirten Hypothek von 1000 Rthlr. zu 5 pCt. verzinslich, bestehend aus der Schuld⸗ und Pfand⸗ Obligation des Ferdinand Wilhelm Böhlke, als Schuldners, des Gutsbesitzers Johann Heper, als Gläaubigers, nebst Recognitions⸗ sshein und Ingrossations⸗Note vom 11. Au⸗ gust 1847, ist angeblich dem Gläubiger Heyer verloren ge⸗ gangen. Auf dessen Antrag und zum Zwecke der Fertigung eines neuen Dokuments werden hiermit alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionare, Pfandglaäͤubiger oder sonst irgend welche Rechte an dem genannten Dokument, re⸗ spektive die genannte Hypothek, zu haben vermei⸗ nen, aufgefordert, ihre angeblichen Ansprüche im Termine

den 26, Februar 1853, um 11 ½ Uhr

Vormittags,

an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrock auszuführen, widrigenfalls sie unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens mit jenen Rechten präkludirt, das verlorene Dokument amortisirt und ein neues Dokument für den Extrahenten

gefertigt werden wird.

Danzig, den 29. Oktober 1852. Koönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1660]

Alle diejenigen, welche an den von dem Eigen⸗

thümer Johann Weber zu Wittenhagen dem Kaufmann Georg Palm zu Stralsund mittelst Vertrags vom 3. April d. J. verkauften, zu Wittenhagen sub VII, belegenen Bauerhof mit Saaten, Ackerarbeiten, Inventarien und sonstigem Zubehör Ansprüche und Forderungen zu machen haben und solche nicht auf dem den angezeigten Gläubigern vorzulegenden, von unserer Kanzlei attestirten Postenzettel richtig verzeichnet finden, werden hierdurch aufgefordert, solche in einem der auf den 20. Dezember d. den 3, und eeeebJ., jedesmal Vormittags um 11 Uhr hierselbstea beraumten Liquidations⸗Termine anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses.

Grimmen, den 27. November 1852.

Königl. Gerichts⸗Kommissio

““ .8 3 ℳ. 8 * Niederschlesisch⸗Märkische

Eisenbahn.

Es soll die Lieferung des Bedarfs an eisernen Reifen für Eisenbahnräͤder (tyres) pro 1853 zum Belaufe von ungefähr 600 Stück im Wege der Submission vergeben werden. 8

Hierzu ist ein Termin auf Mittwoch, den 3. Januar

12 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe angesetzt, bis wohin die Offerten eingereicht sein müssen. Näheres ergeben Ff Lieferungs⸗

nien Lokale aus⸗ liegen, und wird auf Verlangen auch Abschrift 189 Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien ertheilt.

Berlin, den 23. November 1852.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

ittags

[1653] Beaa Die Lieferung des Bedarfs an Bettwäsche und Krankenkleidern im Bereiche des 5ten Armee⸗ Corps pro 1853, aus reinem Leinen res echter Indigo⸗Färbung, bestehend in: 34 feinen Decken⸗Bezügen, 35 do. Kopf⸗Polster⸗Bezügen, 40 do. Bettlaken, 54 do. Handtüchern, 586 ordinairen Decken⸗Bezügen, 559 do. Kopf⸗Polster⸗Bezügen, 1125 do. Bettlaken, 690 do. Handtüchern,

Redaction und Rendantur:

Kranken⸗Röcken, 705 Kranken⸗Hosen,

380 Hemden,

465 Paar wollenen Socken,

555 Paar baumwollenen Socken,

soll im Wege des Submissions⸗Verfahrens sicher⸗ gestellt werden. Lieferungslustige werden dem⸗ nach hierdurch aufgefordert, ihre Offerten versie⸗ gelt unter der Rubrik: „Submission auf die Wäsche⸗Lieferung pro 1853„ zum 7. Januar k. J., 10 Uhr Vormittags, an uns einzusenden. Die näheren Bedingungen und Proben sind in unserer Registratur, so wie im Geschäfts⸗Lokale der Königlichen Garnison⸗Ver⸗ waltung in Glogau, zur Ein- und Ansicht aus⸗ gelegt.

Offerten, welche nach dem Beginn der Eröff⸗ nung der Submissionen erfolgen, müssen als Nachgebote ganz unberücksichtigt bleiben.

Posen, den 3. Dezember 1852.

Königliche Intendantur 5ten Armee⸗Corps.

[1656] Bekanntmachung. Es soll 8 den 20. Dezember cr. in dem Geilenfeld'schen Gasthofe hierselbst nach⸗ stehendes Bau⸗ und Werkholz aus dem hiesigen Königlichen Forst⸗Reviere, als: 1) im Unterforst Althütte, Jagen 122, 3 Stüc Buchen und 590 Stück Kiefern Bauholz, 2) im Unterforst Nehmischbusch, Jagen 168 und 192, ca. 134 Stück Eichen, 13 Stück Buchen und 108 Stück Kiefern Bauholz, im Unterforst Pätznickerie, Jagen 162 und 206, 16 Stück Birken und 826 Stück Kiefern Bauholz, im Unterforst Buchberg, Jagen 87, eine Quantität Birken Leiterstangen, im Wege der Licitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft, wozu Kauflustige an dem ge⸗ dachten Tage, Vormittags um 9 Uhr, hiermit eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zu 50 Rthlr. sogleich ganz, und von 50 Rthlr. und darüber mit dem vierten Theile im Termine eingezahlt werden muß. Die betreffenden Forst⸗Beamten werden den sich mel⸗ denden Käufern obige Hölzer 3 Tage vor dem Termine vorzeigen. Regenthin, den 6. Dezember 1852. Der Oberförster: W. Ftscher.

[1657 Bekanntmachung.

Aus der Oberförsterei Hochzeit sollen Dienstag den 21sten d. M. im Proféschen Lokale zu Hoch⸗ zeit von Vormittags 10 Uhr ab aus den Jagen 1, 16, 25, 62 und 75 circa 1000 Stück kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer, aus dem Jagen 70 23 Stück Eichen und 7 Buchen und aus Jagen 25 und 75 circa 50 Stück Birken⸗Nutzenden bei freier Konkurrenz meistbietend versteigert werden.

Die dem Verkauf zu Grunde liegenden, im Termin noch näher bekannt zu machenden Bedin⸗ gungen können bei dem Unterzeichneten bereits eingesehen werden, wogegen die Vorzeigung des

Aufmaß⸗Registers, so wie der zu verkaufenden

Hölzer drei Tage vor dem Termin ab erfolgen wi Fisenhammer, den 8. Dezember 1852. Der Oberförster: Platzer.

[1659] Ediktal⸗Ladung. Alle diejenigen, welche an den geringen Nach⸗ laß des verstorbenen Premier⸗Lieutenants Carl Wilhelm August Plage hierselbst, welcher von dessen Intestaterben den Gläubigern abgetreten worden, Ansprüche machen wollen, werden aufge⸗ fordert, solche in termino 4 Mittwoch, den 12. k. M. Januar 1853, Morgens 11 Uhr, 1 G so gewiß auf hiesiger Militairgerichtsstube anzu⸗ veeen und klar zu stellen, als sie sonst damit nicht weiter gehört werden sollen. Detmold, den 6. Dezember 1852.. Fürstlich lippisches Militairgericht. von Lüben, Major. von Meien.

Schwieger.

Berlin,

pas Abonnement beträgt pas 233 Zgr. für Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne in e br8. Rit Beiblatt (Preuß. ARer-Zeitung) 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie 1 Kthlr. 27 Sgr.

Königlich Pre

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vW Kͤbnigl. Preuß. Staats-An ei 8 f auer⸗Straße Nr. 21. eh 8 1“ 8 der Fen. Zeitung, Leipziger-

Straße Nr.

Alle post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellungen an für Berlin die Expeditionen des

Berlin, Sonntag

den 12. Dezember

Berlin, den 11. Dezember 1852.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruh bisher bei Allerhöchstdero Hoflager beglaubigt gewesenen Kaiserlich⸗ Oesterreichischen außerordentlichen Gesandten bevollmächtigten Minister, Freiherrn von Prokesch⸗Osten, heute Mittag im Schlosse Bellevue in einer Privat⸗Audienz zu empfangen und aus den Händen desselben das Schreiben Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich, wodurch er von dem hiesigen Gesandtschaftsposten abberufen wird, entgegenzunehmen. 8

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Unmittelbar darauf geruhten Allerhöchstdieselben dem zum Nach⸗ V

folger des Freiherrn von Prokesch⸗Osten ernannten Kaiserlich⸗ Oesterreichischen Kämmerer und Wirklichen Geheimen Rathe, Grafen von Thun⸗Hohenstein, eine Privat⸗ Audienz zu ertheilen in welcher derselbe Seiner Königlichen Majestät das Beglaubigungs⸗ Schreiben als Kaiserlich⸗Oesterreichischer außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesigen Hofe überreichte. V

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kammerherrn Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großherzogs von Toscana, Grafen Larderel zu Livorno, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse; so wie dem Ober⸗Feuerwerker der Königlich niederländischen Marine, Lieutenant La Fors, den Rothen Adler⸗

Orden vierter Klasse zu verleihen

1

(So 5 G 5 1 s 8 1 Königliche Hoheit der Prinz Karl haben eine sehr v. Nacht verbracht. Der vor acht Tagen angelegte Verband⸗ öö wird fortwährend sehr gut ertragen, und da im Zustande des hohen Kranken in der nächsten Zeit keine Veränderungen zu so werden für jetzt weitere Bülletins nicht ausgegeben den. Berlin, den 11. Dezember 1852.

Morgens 10 Uhr.

asper Langenbeck.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. Verfügung vom 30. November 1852 betreffend di Vorschriften wegen Bestrafung der Versäumnisse bei Beförderung und Abfertigung der gewöhn⸗ lichen Posten, Extraposten, Couriere und Estafet⸗ ten, so wie wegen des Postillons⸗Trinkgeldes bez den gewöhnlichen Posten.

Beförder Abfertz 8 le Fet 2 erung und Esinsligung der gewöhnlichen Posten, Exträposten, Couriere und

I11 2 2 2 . Wegen estrafung der Versäumnisse bei

wöhnlichen Posten, sollen vom 1. Januar k. J. ab folgende ver— inderte Vorschriften Anwendung finden. 16 gndpost. Fennbengett⸗ von den gewöhnlichen Posten sind von der hostd; n, alt des Courses an die derselben vorgesetzte Ober⸗ Tireckion mit dem Ablauf einer jeden Woche einzureichen, cht die Ober⸗Post⸗Direction die Einreichung in noch fürze⸗

11“

Y ren Fristen ausdrücklich anordnet. ht, den

nung des Reisenden oder

Die Stundenzet i

weise geordnet und coursweise geheftet sein; Fenas⸗ Begleit⸗ Berichts, sondern nur der Beifügung einer Spezification in der schon gegenwärtig beobachteten Form. Die bisherigen Ver⸗ säumniß⸗Nachweisungen und Straf⸗Anrechnungen werden von den Post⸗Anstalten nicht mehr gefertigt. Die Ober⸗Post⸗Direction sorgt für unverzögerte Revision der Stundenzettel, bestraft die Verscung. nisse, welche den eigenen Bezirk treffen, und theilt die Versäumniß⸗ fälle, von welchen andere Bezirke betroffe werden, durch Extrakte den betheiligten Ober⸗Post⸗Directionen zur Bestrafung mit.

S * der Extrakte, zu welchen das Formular der Strafanrechnungen in Anwendung kommt find es g en besondere Anschrei⸗ ben nicht statt. 8 GSii 889 Versäumnisse wird die Ober⸗Post⸗Kasse von der ihr vorgesetzten Ober⸗Post⸗Direction allmonatlich mit einer summarischen Ordre ver⸗ sehen; bis dahin dient ein Zuschreibebuch zur Grundlage, welches von der Ober⸗Post⸗ Direction geführt, mit den vollzogenen Strafanrechnungen an die Ober⸗Post⸗Kasse übergeben und von dieser bei vorschußweiser Einziehung der Beträge der Post⸗Anstalt im Orte vorgelegt wird. Nur gegen Vor⸗ dieses Buches darf von der Post⸗Anstalt die Zahlung der barin eingetragenen Versaͤumniß⸗Strafbeträége ie O 4. 1 7.1 2 8 ro L üan Ol Kasse erfolgen. 8 1 .“ 8 hi

Die Stundenzettel von den Extraposten, Courieren und Esta⸗ fetten sind von der Post⸗Anstalt am Abgangsorte der ihr vorgesetz⸗ ten Ober⸗Post⸗Direction in denselben Terminen einzureichen, in ein Heft zu vereinigen und in die Specification, unter näherer Bezeich⸗ 1 des Adressaten der Depesche und der Tour, einzutragen.

„Wegen der Revision dieser Stundenzettel und weg fung oder Mittheilung der Versäumnißfälle zur Bestraf die vorangegangenen Vorschriften Anwendung.

Ueberall da, wo Postfuhr⸗Kontrakte alter Art bestehen, welchen bei den gewöhnlichen Posten Postillons⸗Trinkgeld für Rech⸗ Dee der Post⸗ Kasse gezahlt wird, muß dasselbe in Fällen, wo den Postillon eine Versäumnißstrafe trifft, zur Post-Armen-Kasse mit eingezogen werden.

„Wo hingegen Postfuhr⸗Kontrakte neuer Art bestehen, nach wel⸗ chen für Rechnung der Post⸗Kasse kein Trinkgeld zu zahlen ist, soll die bisherige vermittelnde Zahlung von Trinkgeld durch die Post⸗ Anstalten für Rechnung des Posthalters bei den gewöhnlichen Posten vom 1. Januar k. J. ab nicht mehr stattfinden, vielmehr dieser Theil der Remunerirung der Postillone den Posthaltern überlassen werden; auf Stationen dieser Art erhöhen sich daher die im Ab⸗ schnitt X. §. 2 der Dienst⸗Instruction angegebenen Strafmaße für Versäumnisse bei gewöhnlichen Posten um den Betrag, welcher sonst an Postillons⸗Trinkgeld mit einzuziehen gewesen wäre. —Uebrigens sind die Ober⸗Post⸗Directionen insofern an jene Strafmaße nicht gebunden, als nach der Erheblichkeit des Falls auch höhere Beträge innerhalb der bestehenden gesetzlichen oder auf Kontrakt beruhenden Kompetenz angesetzt werden duͤrfen.

In dem Verfahren wegen Mittheilung der Versäumnißfälle auf kombinirten preußischen und fremden Post⸗Coursen wird hierdurch nichts geändert; diejenige Ober⸗Post⸗Direction, welche die desfallsige Mittheilung von einer fremden Post⸗Behörde empfäängt, hat wie⸗ derum die etwa erforderlichen Ertrakte an die interesstrenden uͤbrigen Ober⸗Post⸗Directionen gelangen zu lassen.

Beerlin, den 30. November 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe

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Zur Vrreinnahmung der Strafen für die hier in Rede stehen⸗

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