1852 / 293 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Februar/März 10 ½¼ Bthlr. Br., 10⅔ G. März/April 10 ½ Rihlr. Br., 10¾ G. 1 April /Mai 10 ½¼ Rthlr. bez., 10 Br., 10 ¼ G Leinöl loco 11 ½ 11 Rthlr. - pr. Lielerung 115 11 Rthlr. Spiritus loco obne Fass 22 u. 22 ¾1 Ethlr. bez. mit Fafs 21 a 21 ¾ Rthlr. bez., 21 ¼ Dezember do. Dezember./ Januar do. Januar, Februar 22 ⅔⅞ Rthlr. Br., 22 ½ Februar / März do. März’/ April do. April /Mai 22 ½ a 22 % Rthlr. bez., 22 ¾ Br., Weizen fes. Roggen anfänglich flau, besserte sich successive ur chliesfst fest. Rüböl unverändert. Spiritus besser bezahlt.

Leipzig, 10 Dezember. Leipzig- Dresdner 185 Br., 185 ½¼ G. Sächsisch-Bayerische 91 ¾ Br., 91 ½ G. Sschsisch-Schlesische 102 Br., 101 ¾ G. Löbau-Zittauer 26 ½ Br. Magdeburg-Leipziger 287 G. Berlin- Anhaltische 136 ¾ Br., 136 ¾ G. Berlin-Stettiner 143 ¼ G. Köln-Min- dener 116 ½¾ G. Thüringer 92 Br., 91 ½ G. Akona-Kieler 108 Br. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien

Wiener Banknoten 88 ¾ Br., 88 ½ G.

Anasterdamna, 8. Dezember, 4 Uhr. 64 ⁄2%; do. 4proz. 96. Spanische 1proz. 24 ; do. 3proz. 44 72%. Portug. 4proz. 37 ½. QOesterreich. 5proz. 78 ½; do. neue 91; do. 2 proz. 40 ¾. Von holländischen Fonds waren Integrale preishaltend; dagegen waren 4proz. etwas flauer. Oesterreichische Effekten waren zu etwas gerin- geren Preisen zu bekommen.

Weizen und Roggen mit vielem Handel zu höheren Preisen; im Entrepot: 129-, 132pfd. bunt. poln. Weizen 320, 330 Fk; 425 pfd. gering. do. 288 Fl.; in Consumtion: 128pfd. bunt. poln. 323 Fl.; 125psd. do. 315 Fl.; 126 pfd. alt. fries. 275 FI.; 128pfd. groning. 265 Fl; 134pfd. kubank. 270 Fl. Roggen; in Consumtion: 119-, 120-, 122 pfd. neu. odess. 194, 196, 200 Fl.; 120pfd. berdianski. 196 Fl.; 116 pfd. alt. sgetrockn. 185 Fl.; 117pfd. neu. archang. 189 Fl; 117pfd. odess. 190 Fl.

Kohlsamen wie beim vorigen Markttage unverändert; auf 9 Fals sleich und im Dezember 57 L., 1“] samen wie früher; 107-, 108 pfd. ägypt. 285 Fl. Rüb öl] gleich und auf Lieferung mit wenig Handel wie früher; auf 6 Wochen 33 VI.; effect. 32 ½ a 33 Fl.; Mai 34 Fl.; Sept. und Oktob 3a . 1.— Leinö! auf Lieferung für das Frühjahr williger; auf 6 Wochen 29 Fl.; effect. 28 Fl.; März 29 Fl.; CEII;, Mebeeebb6.

8

auf 6 Wochen 39 Fl.; effect. 38 Fl.

[1500] 2 Königliches Kreisgericht. Berlin, den 26.

Kötzschau, Johann Porbitz,

I. (Civil⸗) Abtheilung. 8 Oktober 1852. Karl Reiff gehörige, auf der Alt⸗Schöneberger Feld⸗ 10] mark, in der Lützowerweg⸗Straße Nr. 8 bele⸗ 1b gene, im Hppothekenbuche von Alt⸗Schöneberg Vol. V. No. 243 Fol. 97 verzeichnete Grund⸗ stück, abgeschätzt auf 7187 Rthlr. 21 Sgr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in dem fünften Büreau einzusehenden Tare soll am 30. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer⸗Straße Nr. 25, subhastirt werden.

Die separirte Ehefrau des Holzhändlers Karl Heinrich Seeger, Johanne Caroline Louise geb. Mangold, resp. da dieselbe verstorben sein soll,

S. Erben werden hierdurch bffentlich vorge⸗ 0 1g

städt,

tersuchung eröffnet.

11504=1 Edictal⸗ Citation. Auf Grund der Anklage der Königliche der G 8 ichen Staats⸗Anwaltschaft vom 28. Juli cr. uns 47 seres darauf ergangenen Beschlusses vom heuti⸗

gen Tage ist gegen die nachbenannten beurlaub⸗ ten Landwehrmänner:

ren werden.

Lit. A. 162 G., Lit. B. 137 G.

2 ½ proz. wirkl. Schuld

Nothwendiger Verkauf. Johann Friedrich August Bergner aus

Wilhelm

Das dem Naschinisten Johann Andreas Ernst 9) Friedrich August Schwarze aus Merseburg, Julius Herrmann Schumacher au

wegen Auswanderung ohne Erlaubniß die Un⸗

Die vorstehend genannten Personen werden zum mündlichen Verfahren auf

den 24. Februar 1853, Vorm. 12 Uhr, in hiesiges Gerichtslokal vorgeladen und zugleich aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Sollten die genannten Angeklagten in diesem Termine ausbleiben, so wird mit der Untersu⸗ chung und Entscheidung in conrumaciam verfah⸗

Merseburg, den 14. Oktober 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Telegraphische Depeschen. FAsr 2.2 11. Dezember, 2

Breslau, (Tel. Dep. des Staats

4proz. Freiburger Actien 111 ¾ G.

185 ¼ G. kauer Actien 90 ½ Br.

Oberschlesische Actien Lit. B. 156 ¼.

(Nichtamtlich. Uhr 14 Minuten Nachmitta

8 Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 88 B Oberschlesische Actien Lit. A Oberschlesisch - Kra Neisse-Brieger Actien 73 12 G.

Getreidepreise: Weizen, weilser 67 76 Sgr., gelber 67 75 Sgr 8

Roggen 53 62 Sgr.

Gerste 44 48 Sgr. Hafer 28—31 ½˖ Sgr.

Stettin, 11. Dezember, 2 Uhr 16 Minuten Nachmittags.

Dep. d. Staats-Anzei Rosgen 49 50 bez, Dezember 9 % Br. Sp

HHambuerg,

(Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Berlin-Hamburg 106 ½. Mecklenburger 36 ¼. Sardinier 91.

Wittenberge 53 ½. 1proz. Span. 22 ½. nicht belebt.

Getreidemarkt:

sers.) Weizen 67 70 bez., Frühjahr 7 Dezember 48 bez., Frühjahr 49 bez. iritus 16 3⁄¾⁄ 17 bez., Frühjahr 17 Br. 11. Dezember, 2 Uhr 48 Minuten Nachmittags Magdeburg- 3proz. Span. 40 114.

Kieler 105. Köln-Mindenen

Weizen etwas ruhiger, gestern Abend Pommern

120 bez., heute noch zu lassen, Holstein 117 bez. und heute dazu wohl

zu haben. Roggen fla Oel 21 9⅛6 a 22 ½.

Salen, Freitag [Tel. Dep. d. C. D.)

u.

Zink loco 11 ½ gehalten.

410. Dezember, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten, Silberanleihe 110 1. Metalliques 951

proz.

Neue Anleihe 94 ¼. 44 proz. Metalliques 84 ½. Bankactien 1359, Nord-

bahn 239 ½. 11, 20. Amsterdam 135. Gold 19 ½.

Paris, Freitag, d GC. I.

Spaniecr 24 ¼

London, Frei

nier 24 ¼.

Hamburg 3 Monat-Wechsel 13 Mk. 4 ½ Sch.

8 11 Fl. 43 Kr.

Getreidemarkt.

Liverpool, Donnerstag, 9 ““

Baum wolle

bis

Gebhardt aus

Schaaf⸗

1839r Loose 138 ½.

Londo

Paris

Gloggnitzer Actien 157 ½.

160 ½., Augsburg 115 ½. Hamburg 171.

Silber 143.

10. Dezember, Nachmittags 5 Uhr (Tel. Dep.

3proz 82, 40. 4 ¼8proz. 106, 80. 3 proz. Spanier 44 ½. 1proz

5 Uhr 30 Min

3proz. Spanier 2 1proz. Spa-

tag, 10. Dezember, Nachmittags Consols 101 ½.

Wien 11 Fi. 33 K.

Weizen 2 und Mehl 1 Schillinzg höher.

8

(Tel. Dep 1ö6“

Dezember. niedriger

hier hat dieselbe ihren Sohn den nach Pensyl⸗ vanien in Nord⸗Amerika ausgewanderten Gerber August Ludewig zwar zu ihrem Miterben einge⸗ setzt, jedoch soll derselbe durch die ihm zur Unter⸗ stützung, Ausbildung und Uebersiedelung gezahl⸗ ten Gelder wegen aller Erbansprüche abgefun den sein. Mühlhausen, den 4. Dezember 1852. Königlich Preußisches Kreisgexicht. II. Abtheilung,

Seeländische Eisenbahn⸗ 11574. Gesellschaft.

Da der Kontrakt wegen Fortsetzung der Kopen hagen⸗Roeskilder Eisenbahn nach Korsör abge⸗ schlossen und von der Regierung genehmigt wor⸗ den, so wird hiermit durch die unterzeichnete Di⸗ rection, nach Ermächtigung der Gesammt⸗Ver⸗ waltung, der auf der Generalversammlung vom 14. April d. J. festgesetzte Zuschuß auf die Actien

A

1) Otto Taubeneck aus Schkeuditz, [1661] 1““ 2) Theodor Gentzsch aus Schlettau, 3) Johann Ernst Arlandt aus Schkeuditz, ¶◻᷑ 4 A W ) Johann Gottfried Haupt aus Mörttzsch, und am 8. Juli c.: 5) Robert Erdmann aus Schkeuditz, der nun verforbenen 6) Friedrich Herrmann Schütmer aus Lützen, ““

8

21212828

Oeffentliche Bekanntmachung. Inhalts des am 1. November 1844 errichteten publizirten Testaments un verstork verwittweten Ludewig, Friedericke Caroline gebornen Angelrodt,

Schullehrer

der Kopenhagen⸗Roeskilder Bahn, nämlich 28 Species p. Stück, mit 5 pCt. h., Aau ver⸗ zinsen, zur Einzahlung im hiesigen Hauptbüreau vom 1. bis 15. Januar 1853 einberufen. Die Aetien selbst müssen gleichzeitig ebendaselbst zur Erlangung der Bescheinigung des geleisteten Zuschusses eingereicht werden.“ 8

Kopenhagen, den 20. November 1852.

Die Direction der Seeländischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

Redaction und

G. Skram. J. Müller. Rothe.

Rendantur: Schwieger.

sdl in

8,N veerat 2e.

Geldcourse,

as Abennement beträgt: pes 23 3 Sgr. für Jahr in alen Theilen der Monarchie ohne Ppreis-Erhoöhung. . Mit Zeiblatt (Preuß. Adter-Zeitung) in HBerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 pf., in der ganzen KNonarchie: 1 Kthlr. 27⁄ Sgr.

Alle Host-Anstalten des Auslandes nehmen Lestellungen au, 828 für Gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- Straße Nr. 14.

Berlin, Dienstag den 14. Dezember

öchster Erlaß vom 28. November 1852 treffend die Aufhebung der Handelskammer für die Kreise Glatz und Habelschwerdt.

Auf Ihren Bericht vom 22. November d. J. will Ich die auf Grund Meines Erlasses vom 16. März 1849 errichtete Handels⸗ kammer für die Kreise Glatz und Habelschwerdt hierdurch aufheben. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen.

An

den Minister l, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Arbeiten.

Bekanntmachung vom 7. Dezember 1852 betref⸗ fend die Befähigung der zur Zeit mit dem Marien⸗ Hymnasium in Posen verbundenen Realabtheilung zur Ertheilung annehmbarer Zeugnisse für die Kandidaten der Baukunst.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. Oktober d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zur Zeit mit dem Marien⸗Gymnasium zu Posen verbundene Reaglabthei⸗ lung als zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse für die Kandidaten des Baufachs befähigt anerkannt ist.

Die ausgestellten Entlassungs⸗Zeugnisse dieser Anstalt werden demnach, wenn durch diese Zeugnisse nachgewiesen wird, daß der Entlassene die Course der Sekunda und Prima vorschriftsmäßig vollendet und die Abgangsprüfung bestanden hat, von der König⸗ lichen technischen Bau⸗Deputation und dem Direktorium der Königlichen Bau⸗Akademie ebenfalls als genügend Berlin, den 7. Dezember 1852.

Der Minister für Handel, Der Minister der geistlichen, Gewerbe und öffentliche Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Arbeiten. Angelegenheiten. Lon Nanmer.

betreffend

Verfügung vom 7. Dezember 1852

Gebühren, bevor dieselben zur

Postfonds angewiesen werden.

Gesetz vom 12, Mai 1851, betreffend den Ansatz und die Gebühren der

Rechtsanwälte. (Gesetz⸗Sammlung S. 656 und Staats⸗Anzeiger In Folge des §. 3 des Gesetzes, betreffend den Ansatz und die Erhebung der Gebühren der Rechtsanwälte vom 12. Mai v. J,

—VℳVN—6q

(Gesetz⸗Sammlung S. 656 und Staats⸗Anzeiger Nr. 101 S. 555)

findet die gerichtliche Festsetzung dieser Gebühren und Auslagen zum Zwecke der Einforderung von dem Mandanten nicht ferner statt. Es ist daher nothwendig, daß, bevor Mandatarien⸗Gebühren zur Bezahlung auf Pestfonds angewiesen werden, die Richtigkeit der desfallsigen Liquidation nach den im §. 3 des gedachten Gesetzes angegebenen fünf Gesichtspunkten, von dem Justitiarius der König⸗ lichen Ober-Post⸗Direction geprüft und bescheinigt werde, während die Prüfung in rechnungsmäßiger Beziehung durch einen Rechnungs⸗ beamten zu bewirken ist. 8

Die Königliche Ober⸗Post⸗Direktion wird angewiesen, hiernach in vorkommenden Fällen zu verfahren. 82

Berlin, den 7. Dezember 1852. ö“

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

1 von der Heydt.

An sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗Directionen.

Cirkular⸗Verfügung vom 8. Dezember

treffend die Anwendung geeigneter Mittel z

Unterhaltung und zweckmäßigen Verbesserung der Staatss⸗Chausseen.

u

Die Unterhaltung der Staats⸗Chausseen hat bisher so bedeu⸗ tende Kosten erfordert, daß die Verwaltung es als einen wichtigen Gegenstand ihrer Fürsorge betrachten muß, alle geeignete Mittel in Anwendung zu bringen, die Straßen mit möglichst geringem Kosten⸗

aufwande zu einem Zustand zu bringen und in einem solchen zu er⸗

angenommen

halten, daß dieselben auch in den nassen Jahreszeiten ihrem Zwecke gehörig zu entsprechen vermögen, und nicht wie bisher periodisch das Bedürfniß eintritt, zur Wiederherstellung zerrütteter Fahrbah⸗ nen die Staatskassen extraordinair mit großen Summen in An⸗ spruch zu nehmen. Welche allgemeine Prinzipien zu dem Behufe zu befolgen, in welcher Weise die Unterhaltungsarbeiten zu behan⸗ deln, und wie der Verkehr zu leiten, um in der Breite der Fahrbahnen Gleichmäßigkeit in der Abnutzung herbeizuführen darüber fehlt es zicht an Anweisungen, in deren sorgfältigen Befolgung aber in vielen Bezirken sehr viel zu wünschen geblieben ist. Bei der jetzt ins Leben ge⸗- tretenen anderweiten Organisation der Bauverwaltung, bei welcher die Absicht mit leitend gewesen, den Bau⸗Beamten zur Bestreitung der Reisekosten angemessene Mittel zu bieten, und durch Gewährung von Hülfe für mechanische Büreauarbeiten Zeitgewinn zur gen Erfüllung ihrer Berufspflichten herbeizuführen * eine Ver⸗ besserung ihrer Lage, welche die Bau⸗Beamten nicht verkennen wer⸗ den empfehle ich der Königlichen Regierung das Chaussee⸗Unter⸗ haltungswesen wiederholt auf das Dringendste, und veranlasse die⸗ selbe, den Kreis⸗Baubeamten, welche Chausseen zu verwalten haben, zu eröoͤffnen, daß nur diejenigen auf Beförderung sich Hoff⸗ nung machen können, welche in dieser Verwaltung eine erfolgreiche Fürsorge und Wachsamkeit an den Tag legen. G“ Zu den Ober-Bau⸗Inspektoren und den Regierungs Bau⸗ Räthen, welchen die technische Leitung des Chausseewesens ob⸗ liegt, hege ich das Vertrauen, daß sie sich ihrem wichtigen Berufe mit aller Liebe hingeben werden. Diesen S. 8 ob, den zu Gebote stehenden jährlichen Fonds, nach Maßgabe der von ihnen an Ort und Stelle zu erwägenden Bedürfnisse, . vertheilen, die zweckentsprechende Verwendung der Behandlung der Straßen⸗Bahnen in allen Lrenn überwachen. Sie müssen deshalb zu ihren Kontrolen Zei Sne . in welchen Maßregeln zur Erhaltung der Bahnen E“ Wichtigkeit sind, und überhaupt ihr Bestreb ih rh Krch

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