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Königlich
Niederschlesisch⸗Märkische
Eisenbahn.
Im Auftrage der Königlichen Haupt⸗Verwal⸗ tung der Staatsschulden werden die am 2 Ja⸗ nuar 1853 fälligen und die aus früheren Ter⸗ minen noch rückständigen Zinsen von
1) den Stamm⸗Actie,
2) den 4prozentigen Prioritäts⸗Actien und
3) den 4½⸗ und 5prozentigen Prioritäts⸗Obli⸗
gationen Ser. I., II., III. und der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft a) in Berlin bei der Hauptkasse der unter⸗ zeichneten Direction vom 20. Dezember c. bis 31. Jannaf k. J. b) in Breslau bei deren Stationskasse vom 3. bis 11. Januar k. J., mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festiage,
Iin den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr gezahlt werden.
Die Coupons sind zu dem Zweck nach Sorten, Fälligkeits⸗Terminen und der Reihenfolge der Nummern geordnet einzureichen, und zur Er⸗ leichterung des Revisionsgeschäfts ist jeder Sorte ein besonderes, wieder nach den einzelnen Terminen und der Reihenfolge der Nummern zusammengestelltes, mit der Angabe des Geldbetrages versehenes Verzeichniß beizufügen.
Berlin, den 11. Dezember 1852.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
[1665] 8 Aachen⸗Düsseldorfer Eisen⸗ bahn.
Die Actionaire we en hier⸗ durch benachrichtigt, da die Zin⸗ sen pro II. Semester 1 52 von den voll eingezahlten Aectien
entweder bei der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, bei den Bank⸗Comtoiren zu Bres⸗ lau, Köln, Danzig, Königsberg, Magde⸗ burg, Münster und Stettin, den Bank⸗ Kommanditen zu Krefeld und Elberfeld voem 45. bie imnkl. 34. v. M. in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr oder bei unserer Haupt⸗Kasse hier Cni den Stunden von 9 bis 1 und 3 bis 5 Uhr . erhoben werden können.
Außer den in dem Zinscoupon angegebenen 3 Rthlr. 15 Sgr. werden 15 Sgr. Zinsen auf den Dividendenschein pro 1852, im Ganzen also auf den Zinscoupon Nr. 5 und den Dividenden⸗ schein Nr. 2, welche beide auszuhändigen sind, 4 Rthlr. gezahlt werden.
Die genannten Bankstellen können sich auf Kor⸗ respondenzen mit auswärtigen Coupons⸗Inhabern nicht einlassen, auch werden von denselben Cou⸗ pons, die bis zum 31. d. M. nicht eingelöst sind, vor dem 1. Juli k. J. nicht eingewechselt. Nach dem 31. Dezember d. J. ist daher die Einlösung bei unserer Haupt⸗Kasse zu bewirken.
„Von den Inhabern mehrerer Zinscoupons und Dividendenscheine sind den Zahlstellen nume⸗
risch geordnete Verzeichnisse vorzulegen.
Aachen, den 10. Dezember 1852. Königliche Direction . der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
[1666] Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis „Gladbacher Eisenbahn.
Föc, Die Actionaire, so wie die Besitzer von Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Ruhrort⸗Krefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗ Gesellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß die Zinsen 1852
“
entweder bei der Kongüchen Haupt⸗Bank u Berlin, bei den Bank⸗Comtoiren zu
Breslau, Köln, Danzig, Königsberg, Mag⸗
deburg, Münster und Stettin, den Bank⸗
Kommanditen zu Krefeld und Elberfeld h . 18 bis zne. 3 t, d, M. in den
Vormittagsstunden von 9 bis
1I 12 Uhr,
oder bei unserer Haupt⸗Kasse hier
Wg 2. Janman k. J. ab, in den
Setunden von 9 bis 1 und 3 bis
6 Uhr, gegen Aushändigung der Zins⸗Conpons erhoben werden können.
Die genannten Bankstellen können sich auf Korrespondenzen mit auswärtigen Coupons⸗In⸗ habern nicht einlassen, auch werden von denselben Coupons, die bis zum 31. d. M. nicht eingelöst sind, vor dem 1. Juli k. J. nicht eingewechselt. Nach dem 31. Dezember d. J. ist daher die Ein⸗ lösung bei unserer Haupt⸗Kasse zu bewirken.
Von den Präsentanten mehrerer Coupons sind den Zahlstellen numerisch geordnete Verzeichnisse vorzulegen. “ 8
Aachen, den 10. Dezember 1852.
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
Rheinische Eisenbahn. Gesellschaft.
[1668]
Prioritäts⸗Actien.
Die Inhaber der 3 ½ proz. und 4proz. Obliga⸗ tionen und der Prioritäts⸗Stamm⸗Actien werden hierdurch benachrichtigt, daß die Zinsen der Obli⸗ gationen für das zweite Semester 1852 und der Prioritäts⸗Actien für das Jahr 1852 vom 2. Januar 1853 an bei uns selbst (Trank⸗ gasse Nr. 27) oder bei den Bankhäusern
Herrn J. D. Herstatt ⸗ S. Oppenheim jun. u. Comp. in ¹½ J. H. Gein Köln,
dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗Verein)
Herrn Oeder u. Comp. in Aachen,
⸗ S. Bleichröder in Berlin,
gegen Aushändigung der fälligen Coupons ben werden können.
Düsseldorf⸗Elberfelder Eisenbahn.
Bei der am 15ten d. M. statutgemäß erfolgten Ausloosung der in diesem Jahre
zur Amortisation gelangenden 100 Stück vierprozentigen Prioritäts⸗Actien à 100 Thlr. unserer Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:
4064, 4102. 4935. 4156. 4936. 4236 6178.
1584, 3462. 4815. 1961788ͤ32,1. 1093. 1860. 3305. 1116. 2010. 3410. 1210. 2024. 3458. 4256. 5203. 129 2095b. 3480. 42. 880. 18 8 1345, 2976. 3867 4383 8392. 13998. 2999. 39 213. .. 8804. 1512. 3108. 3982. 4444. 5525.
Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur
76569. 8462.
8312.
6595. 669 686.. 6614. 7659. 8699. 6662. 7719. 8882. 7729. 8966. 77694. 9179. 9376. 9809.
5610. 6651l. 5675. 5871. 6134. 6755. 6187. 6762. 6369. 6965. 7795. 9 . 6476. 7160. 8077. 9848.
6590. 7436. 8132.] 9898. = 100 Stück. öffentlichen Kenntniß, daß die Auszahlung diesen
Actien zum Nominalwerthe, gegen Ablieferung derselben nebst den Zinscoupons der Jahre 1853 un 1854 Serie Nr. III. Zinscoupon Nr. VI., VII. und VIII. vom 2. Januar 1853 ab, entweder bei
Herrn Mendelssohn et Comp. erfolgt.
in Berlin oder bei unserer hiesigen Hauptkasse
Der Betrag der nicht eingelieferten, vorstehend bemerkten Zinscoupons wird vom Kapitalwerth der Actie in Abzug gebracht.
Die Verzinsung der ausgeloosten Actien hört demnach mit Ende dieses Jahres auf.
905
Düsseldorf, den 27. September 1852.
ieDirre
Ediktal⸗Citation. Nachdem die Erben des verstorbenen Handels⸗
manns Herrmann Mathes Guntermanns
dahier, dessen Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten und behufs der Konsta⸗ tirung der Nachlaßmasse auf öffentliche Vorladung der unbekannten Gläubiger angetragen haben; so werden alle diejenigen, welche an Guntermanns Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche zu haben glauben, hierdurch geladen
—
e den 9. April 1853, welcher zum Anmeldungstermine anberaumt wor⸗
den, persönlich und nach Befinden mit den Ehe⸗ männern oder durch die Vormünder an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß sie außerdem derselben, so wie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden für verlustig geachtet werden, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Kontradiklor und nach Befinden unter sich über deren Richtigkeit und Rangverhältniß rechtlich zu verfahren, bin⸗ nen 6 Wochen zu beschließen und
EMi1889
der Publication eines Präklusivbescheides, welcher in Ansehung der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr,
Redaction und
für eröffnet erachtet werden wird, sich zu gewär— tigen, hiernächst in dem auf
den 4, JIn ni 1853
anberaumten Verhörstermine anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und den Abschluß eines Vergleichs zu versuchen, indem diejenigen, welche nicht erscheinen und sich über Annahme der Ver⸗ gleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklä⸗ ren, für einwilligend werden geachtet werden.
Für den Fall, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, haben die Interessenten
Z 1853, 8 der Inrotulation der Akten zum Verspruch sich zu gewärtigen.
Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.
Elterlein, am 23. Oktober 1852.
das Stadtgericht allda 11““
Rendantur: Schwieger.
Zinsenzahlung von Obligationen und
1““ ““ 1 & Abennement betragt: e 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne pPreis- . Mit Heiblatt (Preuß. er-Zeitung in Berlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr
Ue post-Anstalten des Iu⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14. 8
1.3 294. Berlin, Mittwoch
den 15. Dezember
Allerhöchster Erlaß vom 27. September 1852 — betreffend die Bestätigung einiger Veränderun⸗
gen der Statuten des Pannesheider Bergwerks⸗ Vereins.
Wir Friedrich Wilhelm, von
von Preußen ꝛc. ꝛc.
Nachdem die unterm 20. Juni 1842 genehmigte anonyme Ge⸗ sellschaft: „Pannesheider Bergwerks⸗Verein“ in der General⸗Ver⸗ sammlung vom 2. April d. J. die Artikel 22, 20 und 29 ihrer Gesellschafts⸗Statuten zu ändern beschlossen hat, genehmigen Wir
Gottes Gnaden, König
auf Grund des Artikels 37 des Handelsgesetzbuchs der Rheinpro⸗ vinz diesen in dem notariellen Akt vom 2. April d. J. verlaut⸗ barten Beschluß, jedoch mit der Maßgabe, daß die Regierung zu Aachen befugt sein soll, das ihr zustehende Oberaufsichtsrecht durch einen besonderen Kommissarius auszuüben, durch denselben in geeigneten Fällen die General-Versammlungen oder andere Organe er Gesellschaft zu berufen, ihren Berathungen und Beschlüssen eizuwohnen, auch jeder Zeit von ihren Büchern, Rechnungen, Akten und sonstigen Schriftstücken, ihren Kassen und Anstalten Einsicht und Kenntniß zu nehmen. Diese Urkunde soll für immer mit dem vorgedachten notariellen Akt vom 2. April d. J. verbunden und mit dem letzteren durch das
4 82
Amtsblatt der Regierung zu Aachen zur öffentlichen Kenntniß ge⸗
bracht werden. 1 M“ 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Instegel. Gegeben Charlottenhof, den 27. September 1852.. Frriedrich Wilhel! von der Heydt. Simons.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die Ernennung des Oberlehrers an dem hiesigen Gymnasium zum Grauen Kloster, Friedrich Wilhelm Ewald Below, zum Direktor des Gymnasiums zu Luckau zu bestätigen.
Linisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
X 2½
Dem Mechaniker J. G. Freyer zu Hirschberg, im Regierungs⸗ Bezirk Liegnitz, ist unter dem 9. Dezember 1852 ein Patent auf eine rotirende Doppel⸗Pumpe in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Ausführung, Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ preußischen Staats ertheilt worden
Dem Büchsenmacher Karl Schneider zu Frankfurt a. O. ist unter dem 9. Dezember 1852 ein Patent ö auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Einrichtung an Perkussionsgewehren zum Einsetzen der Ladung von hinten, so weit dieselbe als nen und eigen⸗ thümlich erkannt ist, ohne Jemand in der Benutzung be⸗ kannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, ang des preußischen Staats ertheilt worden.
d für den Um⸗
Dem Mechaniker Louis Schönheer zu Chemnitz ist unter dem 10. Dezember 1852 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene
Verbesserung des Zeugbaumes und des Regulators für
den Garnbaum an mechanischen Webestühlen, ohne Je⸗
manden in der Benutzung einzelner bekannter Theile zu
beschränken,
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Bekanntmachung vom 12. Dezem
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esuche um Konzessionirung von Perso⸗ t
welcher nenfuhrwerken, zu deren Unterhaltung die Ge⸗ tung erforderlich ist,
88
nehmigung der Post⸗
den müssen.
Da häufig Gesuche wegen Konzessionirung von Personensuhr⸗ werken, zu deren Unterhaltung nach §. 4 des Gesetzes über das Postwesen vom 5. Juni d. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 144 S. 849) die Genehmigung der Post⸗Verwaltunerforderlich ist, mit Umgehung der Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen unmittelbar an mich, oder an das General⸗Post⸗Amt eingereicht werden, so sehe ich mich veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen Gesuche zunächst an die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen gerichtet werden müssen, und zwar an die Ober⸗Post⸗Direction desjenigen Regierungs⸗Bezirks, in welchem der Unternehmer seinen Wohnsitz hat. Die Ober⸗Post⸗ Directionen sind beauftragt, die Gesuche einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen und dieselben hiernächst mit ihrem gutachtlichen Berichte an mich zur Entscheidung einzureichen.
Berlin, den 12. Dezember 1852.
inister für Handel, Gewerbe und öffen EI11“
e Arbeiten.
Das 46ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthäͤlt unter 8 EEö Nr. 3669. die Bestätigungs⸗Urkunde, betreffend den zweiten Nach⸗
trag zu den Statuten der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft.
Vom 17. November 1852; unter —
das Privilegium wegen Emission von 250,000 Thalern auf den Inhaber lautender Prioritäts⸗Obligationen der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft. Vom 17. November
1852; unter die Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung der Statuten der unter dem Namen „Phönix, anonyme Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb“ mit dem Domizil zu Eschweiler⸗Au im Regierungs⸗Bezir Aachen gebildeten Actien⸗Gesellschaft. Vom 2. vember 1852; unter 8
den Allerhöchsten Erlaß vom 28. November 1852,
treffend die Aufhebung der Handelskammer für Kreise Glatz und Habelschwerdt; unter 8 ie Bekanntmachung wegen Bestätigung des we der Gasbeleuchtungs⸗Actien⸗Gesellschaft zu Bies ge⸗ faßten Beschlusses über Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft. Vom 6. Dezember 182 S a. die Verordnung, betreffend einige Abänderungen der
durch den Allerhöchsten Erlaß vom 29. November 1851