1852 / 295 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Apparat versehen. Abgeschlossen, von den Fabrications⸗Räumlichkeiten ist eine durch Dampf⸗ kraft getriebene Mahlmühle mit zwei Gängen aufgestellt. Wohnhaus (inkl. Garten) und son⸗ stige Gebäude sind gut eingerichtet. Die Lage des Etablissements ist nahe an Kohlengruben in der Nähe der Eisenbahn, umgeben von vorzüg⸗ lichem Rüben-Acker, von welchem dem Käufer ca. 320 Morgen in bestem Kulturzustande, in⸗ gleichen ca. 80 Morgen der vorzüglichsten zwei⸗ schürigen Wiesen, so wie Wirthschaftsgebäude im Dorfe, in vortheilhafter Pacht auf 11 Jahre nachgewiesen werden. Das Arbeitslohn bei aus⸗ reichenden Arbeitskräften ist billig, so daß sich Rentabilität von dem Geschäfte erwarten läßt. Daß ein Theil der Kaufgelder einem soliden Käufer gestundet werden soll, ist von einigen Gläubigern verheißen.

Magdeburg, den 29. November 1852

8 Der Rechts⸗Anwalt Dürre.

[866] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht Guben, I. Abtheilung. Das der verehelichten Tuchmachermeister Bleiß⸗ ner, Johanne Christiane Henriette gebornen Gallasch, zugehörige, in der Stadt Guben am Krossener Thore belegene, im Hypothekenbuche Fol. 57 sub No. 168 a. verzeichnete Wohnhaus, abgeschätzt zufolge der nebst Hopo⸗ thekenschein im III. Büreau einzusehenden Taxe

auf 5391 Rthlr. 16 Sgr., soll in termino

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den 19. Januar 1853, Vormittags 11“

Proeclama.

Alle, welche an das von dem Gutsbesitzer Bagevitz auf Drigge an den Gutsbesitzer Zanthier auf Pütnitz verkaufte Allodial⸗ Neuendorf im Rambiner Kirchspiel mit der

demselben einverleibten Pertinenz Zarnevitz aus

irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den

Antrag des Verkäufers hierdurch geladen, die⸗ selben in einem der auf den 14. Dezember

hEEIg11 Uhr, im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten,

bei Strafe des Ausschlusses.

Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind diejenigen ausgenommen, welche ihre Forderun⸗ en auf dem gerichtlich attestirten Postenzettel richtig verzeichnet finden, und haben dieselben für den Fall der dennoch geschehenen Anmeldung den Ersatz der Kosten nicht zu erwarten. Bergen, den 14. November 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. von Eckenbrecher.

11554] Bekanntmachung.

In der nach den Bestimmungen der §§. 39,

41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und unserer Bekanntmachung vom 30sten v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen, sind folgende Apoints gezogen worden: Littr. A. zu 1000 Rthlr. Nr. 3. 354. 376. 642. 909. 500 Nr. 409. Nr. 319, 394. 821. 1318. 25 Nr. 188. 807. 829. 831. Nr. 362. 665. 983. 1023. 1063. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quit⸗ tung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 6 bis incl. 16 den Nennwerth der ersteren bei unserer Kasse hieselbst vom 1. April künftigen Jahres ab, in den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Empfang zu nehmen. Von dem vorgedachten Tage ab hört die Ver⸗ zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf.

Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten

Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug gebracht.

Wegen der Verjährung der ausgeloosten Ren⸗ nbeüse verweisen wir auf die Bestimmungen des §. 44 I. c.

Königsberg, den 18. November 1852.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Preußen.

[1611] Bekanntmachung. 8

Die Lieferung des Bedarfs an behauenen Pflastersteinen zu den im künftigen Jahre von uns in Ausführung zu bringenden Straßenpflaste⸗ rungs⸗Arbeiten, welcher nicht unter 550 Ru⸗ then und nicht über 800 Ruthen betragen wird, soll im Wege der Submission erfolgen.

Zu diesem Behufe sind die Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt, und es wird der Einreichung der Submissionen bis zum 29sten k. M. entgegengesehen.

Außerhalb wohnenden Lieferanten, welche sich dieserhalb an uns wenden, wird eine Abschrift der Bedingungen, gegen Erstattung der Kopia⸗ lien, zugesandt werden.

Berlin, den 26. November 1852.

Königl. Ministerial⸗Bau⸗Kommission.

[1634] Bekanntmachung

Die Auszahlung der Stargard⸗ Posener Eisenbahn⸗Actien⸗Di⸗ videndenscheine Nr. 8 pro II. Semester 1852 soll gegen Ein⸗ lieferung der in einem summir⸗ 88 h ten Verzeichnisse nach Stück⸗ zahl, Nummerfolge und Geldbetrag zu ordnenden Coupons schon vom 15. bis 31. Dezember d. J., mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, in Stettin bei unserer Hauptkasse (neuer Stadttheil Nr. 201) und in Berlin bei der dortigen Haupt⸗Bankkasse (Jägerstraße Nr. 34), Vormittags von 9 bis 12 Uhr, erfolgen, kann dagegen nach dem 1. Ja⸗ nuar 1853, wegen Verlegung der unterzeichneten Behörde nach Bromberg, nur auf dem Brom⸗ berger Bahnhofe stattfinden. Schriftwechsel und Geldsendungen nach außer⸗ halb finden nicht statt. Stettin, den 3. Dezember 1852. Königliche Eisenbahn⸗Direction.

C. Hoffmann. von Düring.

[16388 7 2272 Köln⸗Mindener Eisenbahn. H Die Ausgabe der zweiten Serie der Zins⸗Coupons zu den Actien und zu den 4 ½ pro⸗ zentigen Obligationen (Aster Emission), so wie der Divi⸗ dendenscheine zu den Aktien unserer Gesellschaft, wird gegen Einreichung der auf den 1. resp. 2. Januar k. Is. lautenden Anweisungen mit dem 20. d. Mts. beginnen.

Die Inhaber der Anweisungen werden ersucht, dieselben mit besondern, nach Actien und Obli⸗ gationen getrennten Verzeichnissen in duplo an unsere Haupt⸗Kasse hierselbst einzureichen oder franco einzusenden. In diesen Verzeichnissen, wozu in Berlin bei dem Herrn S. Bleich⸗ röder und in Köln bei unserer Haupt⸗Kasse Formularxe unentgeltlich verabreicht werden, sind die Nummern der Actien und der Obligationen, so wie die Sorten der letzteren geordnet aufzu⸗ führen, auch Vor⸗ und Zunamen und Wohnort des Präsentanten anzugeben.

Die Hanpt⸗Kasse wird den Empfang der An⸗ weisungen auf den in den Händen der Präsen⸗ tanten verbleibenden Duplikat⸗Verzeichnissen be⸗ scheinigen und nur gegen Herausgabe derselben seiner Zeit die Auslieferung der Zins⸗Coupons und Dividendenscheine bewirken. Wenn bei Einsendungen per Post solche Be⸗ scheinigungen nicht ausdrücklich begehrt werden sollten, werden die Duplikat⸗Verzeichnisse erst bei d8 Auslieferung der Coupons und Dividenden⸗

eine zurückgegeben hes ppflichtig ge⸗ schiehe.3 gegeben, welches portopflichtig ge

Köln, am 3. Dezember 1852.

Die Direction.

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Mheinische Eisenbahn.

I

Der bisherige Inhaber der Stamm⸗Actien unserer Gesellschaft, Nr. 1003, 3423, 3424 und 3568, hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm diese Actien mit den dazu gehörigen Dividenden⸗ scheinen von den Jahren 1851 bis 1858 ein⸗ schließlich gestohlen worden seien, und die Mor— tification dieser Dokumente bei uns beantragt.

Gemäß §. 22 der Statuten fordern wir dem⸗ nach den gegenwärtigen Besitzer obiger Actien und Coupons hierdurch auf, binnen längstens 10 Monaten von heute an dieselben an uns einzuliefern oder seine Rechte daran bei uns gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die oben bezeichneten Actien und Coupons für nichtig und verschollen erklärt und an deren Stelle andere Dokumente werden ausgefertigt und dem Antragsteller ansgehändigt werden.

Köln, den 10. April 1852.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗

Gesellschaft. Hirte, Spez. Direktor.

[1495] 1 TEI“ Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850.

D

Zins⸗Coupons findet nach der Wahl der In⸗ haber statt: 8 in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder bei Herren Mendelssohn & Co., in Hamburg bei Herrn Salomon Heine in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sind dazu die Werktage vom 2. bis 15. Januar bestimmt.

Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegen nehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher mithin zwischen dem 1. und 15. Dezember d. J. bei einem der gedachten Banquier⸗ Häuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Conpons, welche zwischen dem 1. und 15. Januar nicht in Bexlin und Hamburg bei dem Banquier⸗Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können späterhin nur in Lübeck eingezogen werden.

Lübeck, den 6. November 1852. 8 Die Deputation zur Verwaltung der Lübeckischen

Staats⸗Anleihe von 1850.

[1670] Bekanntmachung.

Nachdem Herr Hammerwerks⸗Besitzer Karl Gotthilf Nestler zu Wittigsthal und der für den landesflüchtigen Techniker Friedrich Wilhelm Krutzsch von hier bestätigte Abwesenheits⸗Vor⸗ mund, Herr Kaufmann Thomas Eduard Tröger hierselbst, das zwischen denselben unter der Firma: „Nestler und Krutzsch“ bisher gemeinschaftlich bestandene Gewehr⸗Fabrications⸗Geschäft zu Jo⸗ hanngeorgenstadt am 1sten d. M. für aufgelöst erklärt haben, so ist nunmehr nach der Sachlage noch am nämlichen Tage zum Vermögen des Friedrich Wilhelm Krutzsch der Konkurs Gerichtswegen zu dekretiren gewesen und Herr Gerichts⸗Direktor und Advokat Weiske zu Schwarzenberg als Rechts⸗ und Güter⸗Vertreter bestellt worden; was vorläufig bekannt gemacht wird.

Vor weiterem Vorschreiten hat indessen der Konkurs⸗Vertreter die Abhaltung eines Verhörs mit den Privat⸗Gläubigern Krutzsch'ens und dessen Sozietäts⸗Gläubigern aus der früher zwischen Krutzsch und dem Instrumentenbauer Herrn Richard Oschatz, unter der Firma: „Krutzsch und Oschatz“ hier bestandene Gesellschaft beantragt. In Fügung dieses Antrages ist

der 29. Dezember 1852, Vormittags

19 Fhr.

als Verhörs⸗Termin anberaumt worden, wozu alle bekannte und unbekannte Krutzsch'sche Gläu⸗ biger der bezeichneten doppelten Kategorie, so weit ersteren auch nicht besondere Ladungen zugekom⸗ men sein sollten, in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte vertreten, hiermit zugleich vorgeladen werden.

* . 1 9 Johanngeorgenstadt, am 11. Dezember 1852.

Königlich sächsisches Gericht. öLE

Redaction und Rendantur

Berlin,

84 8 „, 8 8 Die Zahlung der am 1. Janunar 1853 fälligen

Ddas Abeonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie 8 preis-Erhöhung. 1 Mit Heiblaͤtt (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 27 Sgr.

Alle Poft-Anstalten des Iun⸗ u Auslandes nehmen Bestellungen au, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14.

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Fenagunast be: nsCa rorenN.

AInsduhnnek.

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Verordnung vom 8. Dezember 1852 betreffend einige Abänderungen der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 29. November 1851 wegen Einführung der preußischen Sportel⸗Gesetze in die hohenzol⸗ ANelnschon Lande ertheilten Vorschriften.

Gesetz vom 30. April 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 188). Allerh. Verordnung vom 29. November 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 719 und Staats⸗Anzeiger Nr. 147 S. 849).

Wir Friedrich Wilhelne, von von Preußen ꝛc. ꝛc.

verordnen zur Abhuͤlfe einiger Uebelstände, welche sich bei Anwendung Unseres Erlasses vom 29. November 1851, die theilweise Einfüh⸗ rung der preußischen Sportelgesetze in die hohenzollernschen Lande betreffend (Gesetz⸗Sammlung S. 719 und Staats⸗Anzeiger Nr. 147 S. 819), ergeben haben, und zur Ausführung des §. 2 des Ge⸗ setzes vom 30. April 1851 über die Gerichts⸗Organisation in den genannten Landestheilen (Gesetz⸗Sammlung S. 188), was folgt:

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Von Einforderung von Kosten⸗Vorschüssen in Prozessen über Forderungen an Geld und fungiblen Sachen soll, ohne Rüͤcksicht darauf, ob der Kläger ein In⸗ oder Ausländer ist, von den für die hohenzollernschen Lande bestehenden Gerichts⸗Behörden so lange abstrahirt werden, bis die Sache durch die Beantwortung der Klage streitig geworden.

Gottes Gnaden, König

Die §§. 12, 25 32 und 41 44 des Tarifs vom 10. Mai 1851, die Gebühren in Konkurs⸗, Vormundschafts⸗ und Hypothe⸗ kensachen betreffend, sollen in den hohenzollernschen Landen nicht ferner zur Anwendung gebracht werden; vielmehr soll es bis auf Weiteres bei denjenigen Vorschriften bewenden, die bis zur Emana⸗ tion der Verordnung vom 29. November 1851 dort Geltung ge⸗ habt haben.

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jehung der gegenwaͤrtigen

Unser Justiz⸗Minister ist n. erordnung brauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den 8. Dezember 1852.

Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. stphale Bodelschwingh. von Boni

2. Majestät der König haben Allergnädigst gernuht:

Dem vormaligen Feuerwerker Kuegelgen des 8ten Artillerie⸗ Regiments, zur Zeit in Gent im Königreich Belgien, das Allge⸗

meine Ehrenzeichen zu verleihen; 8 8

Den bisherigen Ober⸗Tribunals⸗Rath Kuhlmeyer, so wie den bisherigen General⸗Prokurator bei dem rheinischen Revisions⸗ und Cassationshofe, Jähnigen, zu Vice⸗Präsidenten des Ober⸗ Tribunals, und den bisherigen Geheimen Justiz⸗ und vortragenden

Rath im Instiz⸗Ministerium, Grimm, zum General⸗Staats⸗Anwalt

beim Ober⸗Tribunal; desgleichen Den Kaufmann E. F. Heins in Harburg zum Konsul da⸗ elbst zu ernennen. g 8

Zuges

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Bombardier Christian Lambert Herlitschka zu Ratingen unterm 22. Juli 1851 ertheilte Patent auf ein Kopir⸗ und Zeichnen⸗Instrument, in der durch ein Modell nachgewiesenen Zusammensetzung, ist erloschen.

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Verfügung vom 10. Dezember 1852 betreffend die Legung schmiedeeiserner Zwangsschienen an Stelle der gußeisernen Zwangsschienen.

Ein kürzlich auf der Wilhelmsbahn beim Durchgehen eines stattgehabter Bruch einer gußeisernen Zwangsschiene be⸗ stätigt die häufig gemachte Erfahrung, daß Zwangsschienen von Gußeisen wegen Sprödigkeit dieses Materials nicht zweckmäßig sind. D.. (. Tit.) hat deshalb darauf zu sehen, daß keine neue guß⸗ eiserne Zwangsschienen mehr gelegt und die alten allmälig, sobald es sich thun läßt, durch gehörig zu befestigende schmiedeeiserne

Zwangsschienen ersetzt werden.

Berlin, den 10. Dezember 1852. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heyd

die Königlichen Eisenbahn⸗Directionen und an die Königlichen Eisenbahn⸗ Kommissariate.

Unterricht

8 8 erium der geistlichen, Medizinal⸗Angelegenheiten.

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treffend eine neue Auflage der Arzneitaxe.

Nachdem die im Jahre 1849 erschienene Auflage der Arznei⸗ Taxe vergriffen ist, habe ich unter Berücksichtigung der seitdem ein⸗ getretenen und der jetzt nothwendig gewordenen Aenderungen in den Taxpreisen eine neue Auflage der Arzneitaxe ausarbeiten lassen, welche mit dem 1. Januar 1853 in Wirksamkeit tritt.

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Berlin, den 4. Dezember 1852. Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Me Angelegenheiten. von Naumeer.

risterium für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten. b

Beklane

Es ist mehrseitig der Wunsch laut geworden, daß die neu aus⸗ geloosten und die aus den früheren Verloosungen noch nicht zur Zahlung präsentirten Rentenbriefe sämmtlicher Rentenbanken im Zusammenhange bekannt gemacht werden mögen. Wir haben eine derartige Zusammenstellung der im November d. J. ausge⸗ loosten, so wie der früher schon ausgeloosten, allein bis zum No⸗ vember d. J. zur Zahlung noch nicht präsentirten Rentenbriefe an⸗- fertigen lassen, deren Druck und Debit die Deckersche Geheime Ober⸗