unserm Büreau sehenden Taxe 16 Sgr. 5 ½ Pf. station am 2. Juli 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden. Dramburg, den 2. November 1852. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilun
abgeschätzt auf 25,566 Rthlr. soll in nothwendiger Subha⸗
8 „ “
[1229) Nothwendiger Verkauf. Das im krossener Kreise der Neumark belegene Rittergut Craemersborn, von der Neumärkischen Ritterschafts⸗Direction auf 43,799 Rthlr. 21 Sgr. 4 ½ Pf. abgeschätzt, soll am 4. April 1853, Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der Resub⸗ hastation verkauft werden.
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden. Krossen, den 7. September 1852. 3 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1676] Bekanntmachung. Der am 23. Februar 1852 verstorbene Hof⸗ rath Albert Ferdinand Wustrow hat in dem mit seiner Ehegattin Amalie Ernestine Auguste, ge⸗ borenen Bußler, errichteten wechselseitigen Testaͤ⸗ mente vom 1. Juli 1845 und publizirt am 28. Fe⸗ ruar d. J., bestimmt, daß seinem am 1. Juli 1818 geborenen Sohne Johann Georg Ernst Wustrow das aus dem älterlichen Nachlaß zu⸗ fallende Erbtheil vor erreichtem vierzigsten Lebens⸗ jahre nicht ausgeantwortet, sondern bis dahin der Aufsicht und Verwaltung des betreffenden vormundschaftlichen Gerichts unterworfen werden soll. Hiernach ist die Vermögens⸗Kuratel über den jetzigen Oekonom Johann Georg Ernst Wustrow verhängt worden. Berlin, den 6. Dezember 1852. Koönigliches Staͤdtgericht. Abtheilung für Vormundschafts⸗Sachen. [1516] Ediktal⸗Citation.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Kastner hiexselbst ist unterm 1. d. M. Konkurs eröffnet und der Rechts⸗Anwalt Hagen der Masse zum Interims⸗Kurator bestellt worden.
Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuld⸗ ners werden hierdurch vorgeladen, in dem C6m 19. Fehruar 1853, Vormittags
1UC r,
an Gerichtsstelle hierselbst, Zimmer Nr. 4, vor dem Appellationsgerichts⸗Referendar Johannes anberaumten Termine ihre Ansprüche an die Masse anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Beibehaltung des bisherigen Kurators oder die Wahl eines anderen zu erklären, widrigen⸗ falls der Ausbleibende mit allen Forderungen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt werden wird.
Die Aktiv⸗Masse beträgt gegen 1770 Rthlr. und Auswärtigen werden die hiesigen Rechts⸗ Anwälte Knobloch und Behm zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Kottbus, den 5. November 1852.
Königliches Kreisgericht.
I. Abtheilung. Hartmann.
V
1800)]) Oeffentliche Vorladung.
Folgende, dem Aufenthalte nach unbekannte Personen:
1) Der in Bonin, posener Kreises, geborne Christoph Fintzel, welcher seit dem Jahre 1795 verschollen, und nach der letz⸗ ten Nachricht in dem von Kuntreimschen Regimente in Posen als Soldat gedient haben soll;
der am 25. November 1787 in Demanczewo, posener Kreises, geborne Casimir, alian Gottfried Liersch, welcher vor über 40 Jahren in Demanczewo zum polnischen Militair ausgehoben, nach Warschau ge⸗ bracht, und ein Jahr später in Thorn ge⸗ sehen worden sein soll, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben hat; der Joseph Lewandowstki aus Posen, welcher als Soldat des 38. Infanterie⸗Re⸗
8)
IIIa. nebst Hypothenschein einzu-
1768 mer 1831 verlassen hat, um an dem Auf⸗ stande der Polen gegen die Russen Theil zu nehmen, und in der Schlacht bei Ostro⸗
lenka getödtet sein soll; 4) die Anna Rosina, geborne Wetschke, ver⸗ ehelicht gewesene Penak, und die Tochter derselben und des Matheus (Mathias) Penak — die Auna Negina Penak, welche sich vor länger als 40 Jahren von Posen entfernt, und seitdem keine Nachricht von sich gegeben haben; der Johann Radziszewsli aus Posen, welcher vor etwa 20 Jahren bei einem Herrn von Kotarbski in Przectaw in Dien⸗ sten gestanden haben soll, seirdem aber ver⸗ schollen ist; die Barbara Radziszewska, welche vor über 15 Jahren Posen verlassen hat, und in Warschau in der Weichsel ihren Tod gefunden haben soll; der Martin Radziszewski aus Posen, welcher im Jahre 1812 mit dem preußischen Heere nach Rußland gegangen, und von dort nicht wieder zurückgekehrt sein soll; der Stanislaus Radziszewski aus Posen, welcher sich vor 20 Jahren in Ka⸗ lisch aufgehalten und sich von dort nach Rußland begeben haben soll, von wo er keine Nachricht von sich gegeben hat; der am 12. August 1748 geborne Roch Lagodzinski aus Posen, welcher bereits vor dem Jahre 1809 seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannt war; der Tagelöhner Florian Lewandowski, welcher sich theils in Posen, theils in dem Dorfe Jerzyce aufgehalten hat, seit 12 Jah⸗ ren verschollen und einem Gerüchte zufolge ertrunken sein soll, —
deren etwa zurückgelassene Erben und Erbnehmer
werden hierdurch vorgeladen, sich vor oder späte⸗ stens in dem zu diesem Behuf am 21. April 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Müller in unserem Instructionszimmer anstehenden Termine entweder schriftlich oder persönlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr sämmt⸗ liches zurückgelassenes Vermögen ihren nächsten sich legitimirenden Erben, eventuell dem Fiskus anheimfallen wird.
Posen, den 22. Mai 1852.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung — für Civilfachen.
Die am 1. Januar 1853 fälligen Zins⸗Cou⸗ pons unserer Prioritäts⸗Obligationen, so wie die früher fällig gewesenen und noch nicht zur Einlösung gekommenen Zins⸗Coupons und Dividendenscheine werden:
1) in Erfurt bei unserer Hauptkasfe,
2) in den an der Bahn gelegenen Städten bei
unsern dortigen Einnehmern;
vom 1. bis zum 31. Januar k.
in Berlin bei den Herren
Gelpcke,
4) in Deßau bei dem Herrn J. H. Cohn,
5) in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild g Söhne,
6) in Leipzig bei der Leipziger Bank,
des Vormittags in den gewöhnlichen Geschäfts⸗
stunden bezahlt.
Die Zahlung ad 2 kann nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 29. April d. J. bringen wir nochmals zur öffentlichen Kenntniß, daß die Kapitalbeträge fol⸗
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—
und
3) rest K
giments seine Garnison Parchwitz im Som⸗
gender ausgelooster unserer Hauptkasse noch nicht erhoben, zu erheben sind: 1) Aus der Verloosung vom 21. April 1849: Serie B. Nr. 259. 1137. 1348. 2) Aus der Verloosung vom 17. April 1850: Serie C. Nr. 493. 4678. 5) D. » 37909. 3780. 7902. 9086. Verloosung vom 26. B. Nr. 86 8595. 9462. Verloosung vom 29. AD GC. 198T1111 2646. 26627, 9877. 3919. 4013. 5458. 6886, 7738 332. 896. 40985. 5192. 6308. 6383. 6968.
122. 75. 7900, 7917. 9737
9448. [. Erfurt, den 11. Dezember 1852. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
8
Prioritäts⸗Obligationen bei resp. noch
₰
6038. 3) Aus der April 1851: Serie
n6⸗ 7 593.
8021.
4) Aus der Serie
April 1852:
2256. 32941. 6522. 4783.
—82 67257, 7. 9531.
[1221] Ediktal⸗Ladung.
Nachdem die in dem allhier anhängigen Kre⸗ ditwesen des Bürger und Handelsmann Christian Friedrich Gottwald Angers während der Ahbwe⸗ senheit des endesbenannten Stadtrichters, und in dessen Stellvertretung erlassene Ediktal⸗Citation wegen formeller Mängel hinfällig geworden, und nunmehr mit Erlassung anderweiter Ediktalien zu verfahren ist: so werden alle bekannte und un⸗ bekannte Gläubiger gedachten Angers, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anspruͤche an denselben zu machen haben, hier⸗ mit anderweit und edictaliter, und zwar bei Ver⸗ meidung Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen zustehenden Rechswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorgela⸗ den, kommenden
9, Februar 1853, welcher als Liquidations⸗Termin anberaumt wor⸗ den, zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hie⸗ siger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderun⸗ gen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Konkurs⸗Vertreter, so wie wegen der Priorität, unter sich rechtlich zu verfahren, das Verfahren binnen 8 Wochen zu beschließen, 11““ der Publication eines Präklusiv⸗Bescheides, wel⸗
cher hinsichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen, hierauf
EEEEäE11883
anderweit an Gerichtsstelle zu erscheinen, mit ein⸗ ander die Güte zu pflegen, und unter der Ver⸗ warnung: daß diejenigen, welche zwar erscheinen, sich jedoch wegen Annahme der gemachten Ver⸗ gleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklä⸗-
ren, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehr zahl werden geachtet werden, sich wo möglich zu
vergleichen, im Fall aber ein Vergleich nicht zu
Stande kommen sollte,
dn 18., JIuhi 1883 der Inrotulation der Akten zum Verspruch und endlich
den 16. August 1853 der Publication eines Locations⸗Urtels, welches Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Außenbleibenden
für bekannt gemacht geachtet werden wird, sich zu
gewärtigen.
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen bei Vermeidung von 5 Rthlr. Strafe Bevoll⸗ mächtigte am Orte des Konkursgerichts zu be-
stellen. Geyer bei Annaberg im Königlich sächsischen Erzgebirge, den 20. August 1852.
Blüher, Stadtrichter.
78
Retdaction und Rendantur: Schwieger.
Aule post-Anßalten des In⸗ und Auslandes nehmen Festellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗- “ Straße Nr. 14.
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8 bonnement deträgt: i 228 Sgr. für t Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis-Erhoͤhung. Mit Seiblatt (Preuß. Adler⸗-Zeitung) jin Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.
in der ganzen Monarchie:
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1852.
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Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich EETX“ Nrsre he⸗ das mit dem 1. Januar k. J. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig 8 vere zu wollen, daß g ig Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne. 8 Der Pränumerations⸗Preis beträgt vierteljährlich: V lauf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger allein (ohne die Preußisch
[Adler⸗] Zeilung) für die ganze Monarchie. 1
in Verbindung mit der Preußischen Zeitung für Berlin F . außerhalb Berlins
Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Mauer⸗Straße Nr. jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen. ig 8 his gt l. 9 . “ Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und zwar: ü vom 1. Juli 1851 ab bis dahin 1852 für den Abonnements⸗Preis von 88 Sgr. quartali “ und vom 1. Inli d. Z. a b do ⸗ 25 auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.
2 n 8 25 Sgr. 1 Athlr. 17 Sgr. 6 Pf.,
. 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.
54. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., außerhalb
9 8 1190 , 6 5 90 ,b6186
Fcuerbuchse befindlich ist. Hiernach sind sofort zu treffen. Berlin, den 15. Dezember 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffent
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bei der Königlichen Eisengießerei zu Berlin ist hder Hütten⸗Inspektor Schmidt zum Ober⸗Hütten⸗Inspektor und 1 „oon der Heydt. Direktor, 8 J der Hütten⸗Faktor Orth zum Hütten⸗Inspektor und die Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariat der Hütten⸗Eleve Nath zum Hüttenmeister ernannt worden. und an die Koöniglichen Eisenbahn Directionen.
Cirkular⸗Verfügung vom 15. Dezember 1852
nach welcher zur Fortschaffung von Personenzügen
solche Lokomotiven zu benutzen sind, deren Lage
des Schwerpunktes eine Entgleisung nicht befürch⸗ ten läßt.
Es sind in mehreren Fällen Entgleisungen von Lokomotiven eingetreten, deren Ursache weder der Beschaffenheit der Bahn, noch einer Schadhaftigkeit der Lokomotiven zugeschrieben werden konnte, und daher muthmaßlich in der Construction der Lokomotiven oder in deren ungeeigneter Benutzung gesucht werden mußte. Fast alle diese Fälle haben Lokomotiven mit 13 Fuß langen Kesseln und Feuer⸗ buchsen, welche hinter der hintersten Achse liegen, betroffen, und zwar sind es die gekuppelten Maschinen dieser Art mit 5 Fuß hohen Triebrädern, bei welchen die häufigsten Entgleisungen vorgekom⸗ men sind.
So sehr nun auch dergleichen Maschinen zur Fortschaffung großer Lasten bei langsamer Fahrt geeignet sind, so nehmen die⸗ selben doch bei sehr schneller Fahrt vermöge der weit nach hinten gerückten Lage des Schwerpunktes und der verhältnißmäßig geringen Belastung der Vorderräder einen sehr unruhigen Gang an. Dies durch die Construction bedingte Verhältniß wird während der Fahrt durch die in Folge der Veränderung des Dampfverbrauches v
enden sehr erheblichen Wasserschwankungen noch wesentlich un⸗
ünstiger gestaltet. Ich sehe mich daher veranlaßt, zu bestimmen, etreffen daß die vorbezeichnete Art Lokomotiven mit gekuppelten Triebrädern,
zit hinter der Hinter⸗Achse liegenden Feuerbuchse nur zur Fort⸗ schaffung von Güterzügen mit einer Maximal⸗Geschwindigkeit von 12 Minuten pro Meile benutzt werden darf.
Die ungekuppelten Maschinen dieser Art dürfen nur zur Fort⸗ schaffung solcher Personenzüge benutzt werden, bei welchen die größte Geschwindigkeit von 10 Minuten pro Meile nicht überschritten wird. Von Rechts wegen. Personenzüge, bei welchen zur Innehaltung der planmäßigen Fahr⸗ e 1 zeit eine größere Mänmalgeschwindigfeit, 8. 19 xö 1 8 AII11“ nothw ird, müssen mit geeigneten Lokomo 1 I6 1 1 I11II vüeeeSöa.n * ans mstaͤnden eine Achse hinter der Das hiesige Eilenhahn⸗Kommssariat ga een telst Ver
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur
Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte vom 30sten Oktober 1852 — betreffend die Unzulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung auf Besitzstörung in Fällen, wo die besitzstörende Handlung zur Kom⸗
petenz der Staats⸗Behörden gehört.
Im Namen des Königs.
Auf den von dem Königlichen Ministerium für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten erhobenen Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Stadtgericht zu Berlin anhängigen Prozeß der Direction der Berlin⸗Hamburger Ei
Klägerin, 18
den Königlichen Fiskus, Verklagten,
Besitzstörung, “ erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulaͤssig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt daher für begründet zu erachten.
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