1852 / 297 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1776

W Ss

den Zahlstellen numerisch geordnete Verzeichnisse Schwarzenberg als Rechts⸗ und Güter⸗Vertreter Aue post-Analten des Z38* und

vorzulegen. Aachen, den 10. Dezember 1852.

Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

[1684]

Berlin⸗ Potsdam ⸗Mag⸗ deburger Eisenbahn.

An kienenen Langschwellen für Brücken be⸗ dürfen wir baldigst 42 Stück à 47“ lang, 40 65 à 37 ½*

à 48

344 ½* 8

L““

und fordern Lieferungslustige auf, Ihre Offerten

zur Lieferung sämmtlicher Hölzer oder eines Theils derselben, frei auf einen unserer Bahn⸗ höfe bis zum 1. Januar bei uns einzureichen. Die Hölzer müssen vollkantig, möglichst splint⸗ und astfrei sein und dürfen nicht lange im Wasser gelegen haben.

Potsdam, den 14. Dezember 1852. Das Direktorium

Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Die Zinsscheine zu den nachstehend bezeichne⸗

ten Actien unserer Bahn sind bis jetzt noch nicht

zur Realisirung vorgelegt worden, und zwar:

111“*“ a) Der Zinsschein Nr. 11 zu der Actie: Nr. 310. 8162. 8182. 8183. 8184. b) Der Zinsschein Nr. 12 zu der Actie: Nr. 310. 3714. 3939 b. 6816. 10,946 a. 14,570. 18,992. 20,475 a. 20,877 a. 21,693. 22,635. 22,636. . Herie II. c) Der Zinsschein Nr. 1. zu der Actie: I6916. 79857. 10,380. 10,946 b. 11,103. 11,561. 14,570. 15,276. 18,992. 19,629. 19,630. 19,631. 19,632. 19,633. 20,475 . 20,877 a. 21,693. 22,635. E121 d) Der Zinsschein Nr. 2 zu der Actie: Nr. 310. 2810 b. 3714. 3939 b. 6816. 7857. 10,380. 10,946 a. 11,1603. 11,561. 44,570, 15,276,, 18,992. 49/929 49,6880. 49,832. 49,633. 20,475 a. 20,877 a. 21,693. 22,635. 22,636. Wir fordern die resp. Inhaber dieser Zins⸗ scheine daher zur Abhebung der darauf fälligen Zinsen bei Vermeidung der im §. 17 unseres Statuts gedachten Nachtheile auf und bemerken in letzterer Beziehung hierdurch ausdrücklich, daß, wenn die Zinsscheine Nr. 11 und 12 der J. Serie nun nicht in 8 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung ab gerechnet, eingelöst werden, dieselben annullirt und die darauf fälli⸗ gen Zinsen zur Gesellschaftskasse werden einge⸗ zogen werden.

Direktorium.

Kutscher. Schlutow.

Lenke.

Behufs der Amortisation sind, unserer Bekannt⸗ machung vom 4. Oktober c. zufolge, die nachstehen⸗

sämmtl. 14“ breit, 10“ hoch,

den Nummern der 4 prozentigen p täts⸗Obligationen gezogen worden: .

Litt. A. 6 Stück à 200 Rthlr. Nr. 8. 28,. 195. 250. 310. 396. 1

Litt. B. 13 Stück à 100 Rthlr. Nr. 1143. 1163. 1221. 1357. 1374. 1487. 1626. 1710. 1776. 1831. 1909. 2046.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hier⸗ durch aufgefordert, letztere vom 1. Juli k. J. an, mit welchem Tage deren Verzinsung aufhört, nebst den bis dahin noch nicht verfallenen Cou⸗ pons, gegen Empfangnahme des Nominalwerthes der Obligation bei unserer Hauptkasse hierselbst einzuliefern. Der Betrag der nach dem 1. Juli k. J. verfallenden Coupons, welche hierbei nicht mit eingeliefert werden, wird von dem Kapital— betrage in Abzug gebracht.

Glogau, den 4. Dezember 1852. Die Direction.

(1688] Niederschlesische Zweigbahn.

e„ Die am 2. Januar k. J. fäl⸗ 8 ligen Coupons unserer 4 ½- und

Jo. 5prozentigen Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen und Prioritäts⸗Stamm⸗ Actien werden vom gedachten Tage ab durch unsere Haupt⸗ und vom 3. bis 15. Januaäa

die Herren Gebrüder Veit & Comp. in Berlin eingelöst, zu welchem Zwecke die Coupons mit einem nach ihrer Nummerfolge geordneten Ver⸗ zeichnisse einzureichen sind.

[1685]

Gerichts⸗Direftor

Berlin⸗Hamburger⸗Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahmen:

Für Personen ꝛc: Im November 1852 circa: 34,000 Thlr. Für Güter ꝛc.: 106,000 Thlr. Zu⸗ sammen: 140,000 Thlr. Für Personen ꝛc.: Im November 1851 circa: 35,195 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. Für Güter ꝛc.: 76,183 Thlr. Zusammen: 111,378 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., also im November 1852 mehr circa 28,600 Thlr. Vom 1. Januar bis Ende November 1852 sind erhoben:⸗Für Personen ꝛc. circa: 571,800 Thlr. Für Gü⸗ ter r.: 926,2900 Thlr. Zusammen: 1,498,000 Thlr. In derselben Zeit 1851: Für Personen zc.: 526,734 Fhlr. 9 Sgr. 9 Pf. Für Güter zc.: 767,643 Thlr. 2 Sgr. 3 Pf. Zusammen: 1,294,374 Thlr. 12 Sgr. Also im laufenden Jahre mehr circa: 203,600 Thlr.

Nachdem Herr Hammerwerks⸗Besitzer Karl Gotthilf Nestler zu Wittigsthal und der für den landesflüchtigen Techniker Friedrich Wilhelm Krutzsch von hier bestätigte Abwesenheits⸗Vor⸗ mund, Herr Kaufmann Thomas Eduard Tröger hierselbst, das zwischen denselben unter der Firma: „Nestler und Krutzsch“ bisher gemeinschaftlich bestandene Gewehr⸗Fabrications⸗Geschäft zu Jo⸗ hanngeorgenstadt am 1sten d. M. für aufgelöst erklärt haben, so ist nunmehr nach der Sachlage noch am nämlichen Tage zum Vermögen des Friedrich Wilhelm Krutzsch der Konkurs Gerichtswegen zu dekretiren gewesen und Herr und Advofat Weiske zu

2 worden; was vorläufig bekannt gemacht

Vor weiterem Vorschreiten hat indessen der Konkurs⸗Vertreter die Abhaltung eines Verhörs mit den Privat⸗Gläubigern Krutzsch'ens und dessen Sozietäts⸗Gläubigern aus der früher zwischen Krutzsch und dem Instrumentenbauer Herrn Richard Oschatz, unter der Firma: „Krutzsch und Oschatz“ hier bestandene Gesellschast beantragt. In Fügung dieses Antrages ist

der 29. Dezember 1852, Vormittags

DTI

als Verhörs⸗Termin anberaumt worden, wozu alle bekannte und unbekannte Krutzsch'sche Gläu⸗ biger der bezeichneten doppelten Kategorie, so weit

ersteren auch nicht besondere Ladungen zugekom-⸗

men sein sollten, in Person oder durch gehörig legitimirte und instruirte Bevollmächtigte vertreten, hiermit zugleich vorgeladen werden.

Johanngeorgenstadt, am 11. Dezember 1852.

Königlich sächsisches Gericht. Unger.

Erbländischer ritterschaftlicher Kreditverein im Königreiche 11087] Sachsen.

„Bei der heute erfolgten vierten Aus loosung sächsischer erbländischer Pfandbriefe sind folgende

Ser. I. Th. W.. Lit. B. No. 147. 259. 415. 1048.1456. 1609. 2074. 3262,. 3291. J214 88868846382. 100 Rthlr.) .510. 699. 1016.41171. 1385. 1660. 2055. 3046. 3097, 3838. 3989. 4143. 4462, 4823. 4868. 4964. 4985. 6022. 5055. 3068. 558t. 5867. 6066. 6581. 6583. 6881. 7222. 7370. 7815. 25 Rthlr.)

. Lit. B. No. 3. 104. 738. 100 Rthlr.) Lit. C. No. 20, 191. 701. 797. 1007. 1061. 1384. 25 Rthlr.)

111““ Rthlr.) Lit. C. No. 96. 40382. 25 Rthlr.)

1252.

1484.

gezogen worden. Die Inhaber dieser ausgeloo-

sten Pfaͤndhriefe werden hiermit aufgefordert, d Kapitalbeträge derselben

am 1. Juli 1853 oder folgende Tage

gegen Rückgabe der Pfandbriefe sammt Talons und Coupons in unserem Büreau (Katharinen- Straße Nr. 14) in Empfang zu nehmen. Vom 1. Juli 1853 ab findet eine weitere Verzinsung derselben nicht statt, vielmehr werden die etwa leichwohl erhobenen weiteren Zinsen C(fehlende oupons) bei der endlichen Erhebung des Haupt⸗ stamms in Abzug gebracht.

Von den, in Folge früherer Verloosung

reits längst zahlbar gewesenen Pfandbriefen sin folgende

Ser. I. Lit. B. No. 747. 890. 2458. 3712.

Lit. C. No. 2512. 2669. 2670. 2795

8 3350. 3753. 4112. 4170 4452. 4654. 5347. 6892 6994.

Ser. II. Lit. B. No. 4. Lit. C. No. 40. 424. 524. 1048. noch nicht zur Auszahlung präsentirt worden. Leipzig, den 15. Dezember 1852. 8 Erbländischer ritterschaftlicher Kreditverein im Königreiche Sachsen. Frhr. v. Friesen, Vorsitzender. Hoffmann, Bevollmächtigter.

Das Abennement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohn:

niglich

Mit geiblatt (Preuß. Adler-Zcitung) 1 in Herlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 pf., 2 in der ganzen Monarchie: .

1 Rthlr. 27 Sgr. 1 1 13 8

Prenßis

Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß Staats-Anzeigers, Mauer⸗Straße Nr. 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger- Straße Nr. 14.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisgerichts⸗Rath Bredow zu Dramburg bei seiner Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Geheimer Justiz⸗ Rath zu verleihen;

Dem Konsistorial⸗Rath und ordentlichen Professor in der evan⸗ gelisch⸗theologischen Fakultät der Universität zu Bonn, Dr. Dorner, die nachgesuchte Entlassung aus seinen bisherigen Amtsverhältnissen zu ertheilen; so wie 1 V

Den Landgerichts⸗Assessor Schmeltzer zu Aachen zum Land⸗ gerichts⸗Rathe in Köln zu ernennen; und

Dem praktischen Arzte, Wundarzte und Geburtshelfer Dr. F. E. Röscher zu Frankfurt a. d. O. den Charakter als Sanitäts⸗ rath zu verleihen.

Berlin, den 17. Dezember 1852.

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich und Seine Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Maximilian von

Oestervreich sind im Schlosse zu Charlottenburg eingetroffen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 3. Dezember 1852 betreffend die Beschränkung der Dienststunden am Geburts⸗ tage Sr. Majestät des Königs

Auf den Bericht der Königlichen Ober-Post-Direction vom 21. v. M. erkläre ich mich damit einverstanden, daß die in der General-Verfügung vom 25. Januar v. J. (a) enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Beschränkung des Postdienstes an Sonn⸗ und Festtagen auch an dem Geburtstage Sr. Majestät des Königs An⸗ wendung zu finden haben.

Die Königliche Ober-Post-Direction wolle hiernach für den dortigen Bezirk das Erforderliche veranlassen.

Berlin, den 3. Dezember 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Abbeiten

An

die Königliche Ober⸗Post⸗Direction Die in der Natur des Post⸗Instituts begründeten Ansprüche,

welche der öffentliche Verkehr an dasselbe zu machen hat, gestatten nicht, die für den gewerblichen Verkehr an Sonn⸗ und Festtagen bestehenden allgemeinen Bestimmungen bei der Ausübung des Post⸗ dienstes in ihrem ganzen Umfange in Anwendung zu bringen.

„Es muß aber der diesen Bestimmungen zu Grunde liegenden Rücksicht auf eine angemessene und würdige Feier der Sonn⸗ und Festtage, so weit es mit dem allgemeinen Interesse des öffentlichen Verkehrs vereinbar ist, auch in Bezug auf den Postdienst die geeig⸗ nete Beachtung um so mehr zu Theil werden, als den im prakti⸗

schen Dienst befindlichen Postbeamten durch den auch an solcher Tagen ununterbrochen bestehenden Verkehr mit dem Publikum zum Theil die Gelegenheit zur Theilnahme an dem öffentlichen Gottes dienste gänzlich entzogen wird, und den fortwährend durch einen anstrengenden Beruf in Anspruch genommenen Postbeamten eine Erleichterung und Erholung an den Sonn⸗ und Festtagen nicht zu versagen ist.

Es sollen daher hinsichtlich des Postdienstes an Sonn⸗ und Festtagen von jetzt an folgende Grundsätze in Anwendung kommen.

An den gedachten Tagen wird sowohl des Vormittags als des Nachmittags während einiger Stunden, in welcher in der Regel der öffentliche Gottesdienst fällt, der Annahme⸗ und Ausgabe⸗ dienst bei den Post⸗Anstalten geschlossen. Dieser Schluß soll am Vormittage nirgends vor 9 Uhr und am Nachmittage nirgends nach 5 Uhr erfolgen; derselbe wird in der Regel in die Zeit zwischen 9 und 12 lUhr und zwischen 1 und 5 Uhr zu legen, und sowoh Vormittags als Nachmittags auf jedesmal 2 Stunden zu beschrän ken sein. Jedenfalls muß zwischen den beiden Rrhezeiten ein Zeit raum von 2 Stunden liegen, während dessen die Annahme und Ausgabe ununterbrochen stattfindet.

Die Brief⸗, resp. Geld⸗ und Paket bestellung wird an Sonn⸗ und Festtagen bei allen Post⸗Anstalten in der Regel bi längstens 1 Uhr Mittags erfolgen. Nur solche Briefe, deren so fortige Bestellung gegen besondere Vergütigung auf der Adress verlangt ist, werden in der Zeit von 1 Uhr Nachmittags ab an den gedachten Tagen noch ausgetragen.

Da die, an jedem Orte sich anders gestaltenden Cours⸗Ver⸗ hältnisse die Aufstellung einer allgemeinen Norm bei Ausführung obiger Bestimmungen nicht zulässig machen, so werden die Ober⸗ Post⸗Directionen hierdurch angewiesen, nach den darin festgesetzten Grundsätzen für jede Post⸗Anstalt ihres Bezirks die durch die Lokal⸗ verhältnisse bedingten besonderen Anordnungen zu treffen. Dabei ist in Betreff der zeitweisen Einstellung des Annahme⸗ und Aus⸗ gabedienstes einestheils die Zeit, in welche der öffentliche Gottes⸗ dienst an dem betreffenden Orte fällt, zu beachten, anderentheils auf die Zeit, zu welcher Posten oder Eisenbahnzüge eintreffen oder abgehen, dergestalt gehörige Rücksicht zu nehmen, daß sowohl die Annahme und Ausgabe der Korrespondenz, Zeitungen und übrigen Sachen, als die Annahme der Personen und ihres Gepäcks zu pas⸗ sender Zeit erfolgen kann. Eben so ist hinsichtlich der Briefbestel⸗ lung die Ankunft wichtiger Posten und Eisenbahnzüge am Nachmit⸗ lage gebührend zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlichen Verhält⸗ nissen, wie in der Weihnachtszeit oder während der Messen ar größeren Handelsplätzen, desgleichen wenn mehrere Festtage sich an einen Sonntag anreihen, bleibt es den Ober⸗Post⸗Directionen über lassen, den Dienst an solchen Tagen in seinem ganzen Umfang fortbestehen zu lassen.

Da nicht allen Postbeamten durch obige Anordnungen die ge⸗ wünschte Erleichterung und die Gelegenheit, dem öffentlichen Gottes⸗ dienste beizuwohnen, gewährt werden kann, so wird besondere Auf⸗ merksamkeit darauf zu richten sein, durch einen zweckmäßigen Wechsel im Dienste an Sonn⸗ und Festtagen wo möglich die sämmtlichen Beamten und Unterbeamten einer Post⸗Anstalt, der Reihe nach, an dieser Erleichterung Theil nehmen zu lassen.

An jedem Annahme⸗ und Ausgabefenster ist eine Bekann machung anzubringen, welche die Stunden, in denen dasselbe an Wochentagen und abweichend davon an Sonn⸗ und Festtagen für das Publikum geöffnet ist, genau angiebt. Diese Bekanntmachung ist am zweckmäßigsten in den Postbericht mit aufzunehmen, welcher ohnehin auf jedem Posthausflure aushängen muß. Außerdem ist das Publikum durch die öffentlichen Blätter von den getroffenen Anordnungen in Kenntniß zu setzen.

In einiger Zeit erwarte ich von den Ober⸗Post⸗Directionen