1853 / 1 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Verbindlichkeit,

b ais geschriebenen Formalitäten.

üͤbernehmen, ist

Heimatsschein der kompetenten oder dieser Paß oder Heimatsschein seit

an die Kaiserlich russischen Behörden stattfinden: 1) bei allen fortan neu übertretenden Flüchtlingen, 2) bei allen denjenigen, welche in den brechen begangen haben,

3) bei allen zur Ausweisung bestimmten Flüchtlingen, wenn sie die zur erforderlichen Mittel sich nicht beschaffen

Reise über die Westgränze können,

4) bei allen bereits Ausgewiesenen, wenn sie der ihnen gemäß §. 115

. den Flüchtling wieder zu 8 jedoch im Falle des Artikels 23 erloschen, wenn das aus⸗ zuweisende Individuum sich im Auslande zehn Jahre lang ohne Paß oder Behörde seines Vaterlandes aufgehalten hat, zehn Jahren abgelaufen ist. Auf den Grund des Artikels 23 der Kartel⸗Convention soll die Auslieferung

hiesigen Staaten gemeine Ver⸗

des Kriminalrechts gemachten Verwarnung ungeachtet in den preußi⸗

schen Staat zurückkehren. Die Auslieferung ersolgt durch Kommissarien, nach den hieruber besonders ergangenen Bestimmungen.

Vermittelung der diesseitigen Gränz⸗

b. In Bezug auf politische Flüchtlinge aus den österreichischen

Staaten ist der Grundsatz ursprünglichen Angehörigen die bisherige Angehörigkeit (Unterthanenschaft, Staatsbürgerrecht) nach der

vereinbart, daß jeder der beiden Staaten seine (Unterthanen, Staatsbürger), auch wenn sie

dortigen Gesetzgebung verloren haben, auf Antrag des anderen Staates so

lange wieder zu übernehmen habe, als sie nicht diesem anderen Staate nach dessen eigenen inneren Gesetzen angehörig geworden sind. D. Einstweilige Unterbringung in Kosten.

D. Polnische Flüchtlinge, welche wegen begangener Verbrechen aus dem hiesigen Lande geschafft werden sollen, können bis zur Beendigung der Korrespondenz mit den jenseitigen Behörden, wenn solche sich in die Länge zieht, mit Genehmigung der Regierung als heimatlose Personen in die Corrections⸗Anstalt zu Kosten untergebracht werden.

E. Einstweilige Belassung gegen Caution.

E. Flüchtlingen, deren Ausweisung bestimmt ist, kann unter besonde⸗ ren Umständen der Aufenthalt auf eine kurze Frist gegen Niederlegung einer baaren Caution, deren Höhe der Ober⸗Präsident bestimmt, ver⸗ längert werden. Diese Caution ist dann mit der schriftlichen Erklärung in die betreffende Krriskasse oder die Regierungs⸗Haupt⸗Kasse einzuzahlen,

„ͤ daß diese Summe sofort und ohne daß es deshalb einer gerichtlichen Klage bedarf, seitens des Ober⸗Präsidenten als verfallen erklärt und iner milden Stiftung der Provinz zum Eigenthum überantwortet wird, wenn der Flüchtling sich erweislich durch Wort, Schrift oder That an politischen Bestrebungen irgend welcher Art betheiligt, oder wenn zur festgesetzten Zeit der Nachweis nicht geführt wird, daß er den preußi⸗ schen Staat verlassen hat, oder endlich, wenn er sich vor Ablauf dieser

Frist heimlich entfernt.“ Die Verwilligung einer Aufenthalts⸗Verlängerung gegen Ca tion hängt allemal von dem Ober⸗Präsidenten ab.

7) Freiwilliges Verlassen der Provinz.

7) Verläßt ein polnischer Flüchtling freiwillig die Provinz, so ist demselben protokollarisch die Rückkehr zu verschränken. Es bedarf in diesem Falle nur einer Anzeige an das Ober⸗Präsidium. Beabsichtigt der Flücht⸗

ling in eine Nachbar⸗Provinz hinüber zu ziehen, so ist das Ober⸗

Präsidium der betreffenden Provinz davon, unter Angabe des Orts, wohin

der Flüchtling sich begeben will, zu vor zu benachrichtigen und dessen Zu⸗

stimmung einzuholen. Bevor diese eingeht, kann dem Flüchtling eine Reise⸗

Legitimation dorthin nicht ertheilt werden. Wird der Umzug genehmigt,

so sind die Personal⸗Akten des Flüchtlings an den Landrath dis Kreites

des neuen Wohnorts abzugeben. 8) Naturalisation. PT1uI Naturalisation kann an Personen, welche aus Polen übergekommen sind, oder sonst der polnischen Nationalität angehören, den Regierungen ertheilt werden, wenn Erstere den im §. 7 seq. des setzes vom 31. Dezember 1842 aufgestellten Erfordernissen entsprechen. Die Zustimmug des Ober⸗Präsidenten ist erforderlich 1) bei der Naturalisation von katholischen Geistlichen mit Rücksicht auf die dem Ober⸗Präsidenten zustehende Wahrnehmung des jus circæ sacra;

2) bei der Naturalisation derjenigen polnischen Flüchtlinge, welche

in der sogenannten kartelfreien Zeit, d. h. in dem Zeitraume vom 29. Sep⸗

tember 1842 bis zum 3. August 1844 in die diesseitige Provinz übergetre⸗ ten sind, wenn sie die im Gesetze vom 31. Dezember 1842 vorgeschriebenen

Bestimmungen nicht erfüllen können;

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her⸗ von Ge⸗

. JqTöu.“.* Königliche Schanspiele.

1 Sonnabend, 1. Januar. Im Opernhause. Czaar und Zimmermann, komische Oper in 3 Akten, Musik von Lortzing. Hierauf: Robert und Bertrand, pantomimisches Ballet in 2 Abtheilungen, von Hoguet. Anfang 6 Uhr.

Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc.

Elfte Vorstellung auf dem Weihnachts-Kinder⸗Theater Konzertsaal des Königlichen Schauspielhauses: Das Schneiderlein und die Rothhöschen. Weihnachts⸗Sinfonie, von Haydn. Arle⸗ quin's Zauberpritsche. Preis eines Billets 10 Sgr. Anfang 6 Uhr.

In Potsdam: Der Weg durchs Fenster, Lustspiel in 1 Akt, nach Scribe, von W. Friedrich. Hierauf Strudelköpfchen, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von Th. Hell. Und: Die re⸗ spektable Gesellschaft, Sylvester-Scherz in 1 Akt, nach Kotzebue. Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang⸗Loge 25 Sgr. Parquet und Par quet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang⸗Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr.

Sonntag, 2. Januar. Im Opernhause. (2te Vorstellung.) Die Hugenotten, Oper in 5 Abtheilungen, Musik von Meyerbeer, Bal⸗ lets von Hoguet. (Herr Karl Formes: Marcel.) Anfang 6 Uhr.

Hohe Preise. Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. c.

Zwölfte Vorstellung auf dem Weihnachts⸗Kinder⸗Theater im

Konzertsaal des Königlichen Schauspielhauses. Montag, 3. Januar. Im Opernhause. Mit aufgehobenem V Schauspielhaus „Abonnement: Erste Gast-⸗Darstellung des Herrn Ira Aldridge mit seiner Gesellschaft: Othello. (In englischer Sprache.) Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. ꝛc.

im

den 2. Januar.

im Konzertsaal des Königlichen Schauspielhauses.

larktpreiss. Berlin, den 30. Dezember.

Zu Lande: Weizen 2 Rthir 23 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr 6 Pf. Roggen 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pt. Grosse Gerste 1 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf. Iifer 1 Bthlr. 7. Sgr. 6 Pl auch 1 Rthlr. 5 Sgr. Erbsen 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weizen, 2 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 2 Mihlr. 21 Sgr. 3 Pf. Roggen, einzelner Preis 2 Athlr. 4 Sgr. 4 Pf., 2 Rthlr. 2 Ser. 6 Ph, auch 2 Kilir. 1 Sgr. 3 Pf. Grolse Cerste 1 Athlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr. 5 auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Erbsen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. 4 2 Sgr. 6 Pf.

Mittwoch, 29. Dezember

3) die Zustimmung des Ministers des Innern ist erforderlich bei solchen polnischen Flüchtlingen, welche an der polnischen Insurrection von 1830/31 Theil genommen haben. Die Landraths⸗Aemter haben deshalb Ln hren 113““ stets speziell hervorzuheben, ob eine

e me des zu naturalisirenden an der Insurrection im Jahre 1830/3.9 Fang⸗unden hat. Ins s versteht sich, daß nur solche polnische Flüchtli 1 8 ver h, r Flüchtlinge überhaupt zur E“ vorzuschlagen sind, von deren unbescholtenen Lebenswandel und vollkommenen politischen Unverdächtigkeit seit ihrem Uebertritt die Ueber⸗ rüc gewonnen ist. In dieser Beschränkung erscheinen vorzugsweise zur wesch sichtigung veee Flüchtlinge aus der kartelfreien Zen geeignet, Seceniber 58 e der Amtsblatts⸗Bekanntmachung vom 22sten 7 ¹ Inländerinnen einge 868 selbstständigen Haushalt begründet haben. 8ee Fnp, und esgen 9) Schlußbestimmun

9) Die Herren Landräthe und Distritts Kem. issari 1i

8 . 82 . mi Arien, s die N 2„ gisträte, haben sich genau nach vorstehender 16 79 auch die ihnen untergeordneten polizeilichen Organe mit entsprech aader An weisung zu versehen. hender An⸗

84* Posen, den 1. Dezember 1852525.

er 2 Der Ober⸗Präsident v. Puttkammer.

Petersburg..

Das Schock Stroh 7 Rthlr. 20 Sgr., auch 7 Athlr. Heu 20 Sgr., geringere Sorte auch 17 Sgr. 6 Pf.

Kartoffeln, der Scheffel 25 Sgr., auch 18 Sgr. 9 Pf., 1 Sgr. 9 Pl. auch 1 Sgr. 3 Pl.

Der Centner

metzenweis

Di eeise von Kartoffel-Spiritus, frei ins Haus geliefert 24. Dezember 22 Rthlr. 97 DDnd 1 Mechlr. 28. 21 ⅔⅞˖ Rthlr. 29. .. EEI nggg EREEI 16 l. 21 Rthlr. 10,800 pro Cent nach Tralle Berlin, 30. Dezember 1852. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von JUeieohtgsnn In unserer Anzeige vom 16. Dezember d. J. (Staats-Anzeiger Nr. 297. S. 1781, d. d. 18. Dezember d. J.) hat eine nicht richtige Angabe der Branntweinpreise sich eingeschlichen. Am 11. Dezember d. J. ist der Preis nicht 22 bis 22 ½ Rthlr., sondern 22 bis 22 12 Kthlr. gewesen. Berlin, den 30. Dezember 1852. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und beld-Cour

der Eerliner Börse vom 31. Dezembhezs- 1852.

—2—

Preuss. Courant.

1““

Nechsel-Coeserse M 1 vom 30. Dezember 1852.

Amsterdam . ..

dito Hamburg

do. London.. Wien im 20 Fl. Fuss.—. Augsburg ebAXA“ 1““ Leipzig in Courant im 14 Thlr. Franklurt a. M. südd. W. ..

250 Fl. 250 Fl. 300 Mh. 300 Mk. EIt 300 Fr. 150 Fl. 100 Thlr.

Kurz. 2. Mt. Kurz. 2 Mt. Mt. Mt. Mt. Alt. Mt. Tage. Mt.

291 141 152 ½

141 141¾ 1522 6 20 ¾ 90⅔

80

90 1015 99 56 22 108 ½

100 Thlr. 100 FI 100 SRbl.

O 1 D l bo bo” do dCo d.

(1ste Vorstellung.)

Der Billet-Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Sonntag,

Dreizehnte Vorstellung auf dem Weihnachts⸗Kinder⸗Theater

Fonds-Ceoeurse vom 31. Dezember 1852.

Zinsl.

Brief. V Geld.

Freiwillige Anleihe . Staats-Anleihe von 1““ dito 6 Siaats-Schuld-Scheine ““ prämiensch. der Scehandl. à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärk. Schuldverschreibung. Berliner Stadt-Obligationen C 14““ dito dito . Kur- und Neumärk... Ostpreussische Pommersche. Pdsensche ... dito 111“ Seiesisch.... ... diro Lit. B. vom Staat garant. Westpreussische Kur- und Neumärk Pommersche... Posensc0he. Ppreussische. JX“ Rheinische und W stphälis

Sächsischhe

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Bentenbriefe.

Schlesische c Schuldverschr. d. Eichsf. Tilg.-C...

Preussische Bank-Antheil-Scheine...

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Andere Goldmünzen à Ir.

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10¹½ 1023

94 ½ 147 ¾

93 103 ½

92 ½ 100 ¼

Eisenbahhn-Actien vom 31. Dezember 1852.

Ziusl.

Aachen-Düsseldorfer.. Bergisch-Märkische. ““ dito Prioritäts-... dito dito Berlin-Anhalter Lit. A. u. B dito Berlin-Hamburger.. dito Prioritäts-. dito dito Berlin-Potsdam-Magdeburger... Prioritäts-Obligationen dito dito dito dito Berlin-Stettiner 1 dito Prioritäts-Oblhgationen.. Breslau-Schweidnitz-Freiburger Cöln-Mindener. dito Prioritäts-O dito dito

dito

Prioritäts-... Prioritäts-...

Masdeburg-Halberstädter.. .

Magdeburg-Wittenbe rge.

dito Prioritäts-..

Niederschlesisch-Märkische....

dito Prioritäts-..

dit Prioritäts ie Prioritäts-III. Serie

dito IV. Serie

Niederschlessch-Märkische Zweigbalim . ..

Oberschlesische Lii. ..

Prinz-Wilhelms (Steele Vohw.))

dito Prioritäts- dito II. Seriec.

Rheinische’.

(1169 (Stamm⸗) Prioritäts- V dito Prioritäts-Obligationen.... dito vom Staat garantirte

Ruhrort-Crefeld-Kreis-Glaͤdbacher.

dito Prioritäts-

Stargard-Posen

Thüringer.

dito Prioritäts-Obligationen Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) Prioritäts-

. 669 .99 95-⸗⸗

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147 à 149

120à121G 120120¼

In- und ausländische Eisenbahn-Stamm-Actien

und Auittungsbogen.

Aachen-Mastricht 70 % Einz. Amsterdam-Rotterdam.. Cöthen-Bernburger.. Krak u⸗ Ober chlesische

akau Obers lesische.

Kiel-Altona.. Livorno-Florenanan. Mecklenburger.. 1.“ Nordbahn (Friedr. Wilh.)... Zarskoje-Selo pro Stüchk.. .

66096600956 66 4959 ⸗ob8b6bebbbbereeäbeee

Ausländische Prioritäts-Actien.

Amsterdam-Rotterdaum. Krakau-Oberschlesischh9he . Nordbalm (Friedr. Wilh). Belg. Oblig. J. de 1““

do. Samb. & Meuse..

Kassen-Vereins-Bank-Actien...

Ausläpdische Fonds.

Hamb. Cert.....

Hope 1. Anleihe

Stiegl. 2. 4. Anleihe do. 5. Anleihe..

von Rothschild Lst.

Engl. Anleihe...

Poln. Schatz-Obligationen... dos Certo

dd. doiL. B. 200 FI. neue Pfandbyrn. D c ... Part. 500 Fkk..

Aw. do. 300 l Schwed. Oerebro Pfandbriefe.... Ostgothische do.

Sardin. Engl. Anleihe Hamb. Feuer-Kasse. do. Staats-Pr.-Anleihe.. Lübecker Staats-Anleihe. Kurhess. Pr. Obl. 40 Thlr... Span. 3 % inländ.

do. 1 à 3 ͤℳ steigende.. 8

Russ. do. do. do. do. do. do. do.

do.

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8 § ☛σ †ρ ◻☛ 2*

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8

werlin, 31. Dezember. Die Börse war heute für alle Actien sehr günstig gestimmt und die Course erfuhren bei sehr bedeutendem Geschäft eine erhebliche Steigerung, vorzüglich Köln-Minden, Rheinische, Berlin- Hamburger und Stettiner. Preusfsische Fonds gut zu lassen, ausländische höher bezahlt.

502

. . . * . .

e⸗

Berliner Getreidebörse vom 31. Dezember. F“ vFVeizen loco 63— 70 Athlr. Roggen lo0co 47—50 Rthlr. FJanuar 46 ¼ Rthlr. verk. . PFrübjahr 47 ¼ Rthlr. bez. Gerste loco 38 39 Rthlr. Hafer loco 26 29 Rthlr. Frühjahr 50pfd. 28 ½ Rithlr. B Erbsen, Koch- 52 55 Athlr. 8 Futter- 49 51 Kchlr. Winterrapps 71— 70 Rthlr. nominell Winterrübsen do. Sommerrübsen 62 60 Rthlr. Leinsaat 60 58 Rthlr. Cüböl loco 94% Br., IrbI. G Dezenber 10 Rt SZ668 Dezemb. /Januar do. Januar/ Februar 943 a 10 Rthlr. bez., Februar/ März 10 Kihlr. Br., 8 März/ Xpril 10¹12 Athlr. Br., 40 G. - April / Mai 10 ¼12 Rthlr. Br., 10 verk. u. G. Leinöl locoο 11 Rthlr. pr. Lielerung 11 Rthlr. biritus loco ohne Fass ohne Gesehäaft Wit Fafs 214. . Ih., a eie. . Dezember do. 4. Dezember./ Januar 21 Rihlr. Br, 21 ½ p. Januar ohne Fafs 2121¾ Bthlr. bez. Januar) Februar 21 u. 7 Kthlr. bez., 2 ohne Fafs 22 bez.

21 ¼ Rihlr. G

Februar/ März 21 u. ¾) thlr. bez., 22 März/April 22 Rthlr Br. u. G.

8 April/ Mai 22 a 22 ½⅛ Rthlr. bez., 22 ¾⅔ Br., 22 G. wWeizen weder dringend offerirt, noch gesragt. Roggen matter. Hafer billiger käuflich. Rüböl zu den gewichenen Preisen einzelne Käufer. Spiritus reichlich behauptet bei geringem Umsatz.

LeIgszix., 30. Dezember: Lespzig-Dresdner 195 Br. Säch- sisch-Bayerische 918¼ Sachsisch - Schlesische 101 ¾ Br. Löbau- Ziuauer 24 ½ Br. Magdeburg-Leipziger 296 G. Berlin-Anbaltische 138 ¾½ Br., 137 ½ G. Berlin-Stettiner 146 G. Köln-Mindener 119 ½ Br., 119 G. Thüringer 92 ¼ G. Xhona-Kieler 108 G. Anhalt-Dessauer Landesbank- Actien Lit. A. 165 ½ G., Lit. B. 141 G. Wiener Banknoten 91 ¼ Br.,

Ansterdana, 28. Dezember, 4 Uhr. 2½proz. wirkl. Schuld 66 557; do. 4proz. N. Act. der Handels-Ges. 119 ½. Spanische 4 proz.

Br.