1853 / 3 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

schen Cheleuten und den tofessor Johann George und Henrieite Wilhelmine (geborne

Wittwerk) Trendelenburgschen Eheleuten gegen die Glockengießer Ehrich Lendemannschen Ehe⸗ leute; demnächst zum Allein⸗Eigenthum cedirt an die vorgenannten Dr. Wittwerkschen Ehe⸗

eute; welche über die Zahlung der Forderung

einschließlich der Zinsen am 19. März 1822

notariell löschungsfähig quittirt haben, ist angeblich verloren gegangen, und hat der Besitzer des Grundstückes, Eduard Heinrich Meyer, das Aufgebot dieses Dokuments (welches formirt war aus der Obligation vom 8. April 1802, dem Recognitionsschein vom 1. April 1803 und dem Recognitionsschein vom 20. Mai 1803) zum Zweck der Amortisation und demnächstigen Löschung der Hypothek beantragt. 8

Demzufolge werden alle diejenigen, welche an die zu löschende Post und das darüber ausge⸗ stellte Instrument als Eigenthümer, Cessionaren, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen (bei Vermeidung der Prä⸗ klusion mit allen Ansprüchen an die zu löschende Post und das darüber ausgestellte Instrument) aufgefordert, ihre Ansprüche in dem vor dem Deputirten, Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Ham⸗ brock auf b

den 7. März 1853, um 11 Uhr Vor⸗

mittags,

an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Ter⸗ mine auszuführen.

Danzig, den 13. Oktober 1852. 1“ Köbhnigliches Stadt⸗ und Kreisgericht,

I. Abtheilung.

8

Ediktal⸗Ladung. Nachdem über den Nachlaß des am 21. Okto⸗ ber 1844 in Stolpmünde verstorbenen Haupt⸗ Zoll⸗Amts⸗Kontrolleur Pappritz der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet ist, werden sämmt⸗ iche Gläubiger des Pappritz hierdurch aufgefor⸗ ert, binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem vor dem Herrn Kreisrichter Dr. Köhler auf den 10. März 1853, Vormitrags 8 14 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine ihre Ansprüche gehörig anzumelden und nachzuweisen. Diejenigen, welche dies unterlassen, trifft der Nachtheil, daß sie ihrer etwanigen Vorrechte ver⸗ lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige werden verwiesen werden, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger der Masse noch übrig bleiben möchte. tolp, den 30. Oktober 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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welche an den von dem Eigen⸗ Weber zu Wittenhagen dem zu Stralsund mittelst

ejenigen, thümer Johann Kaufmann Georg Palm Vertrags vom 3. April d. J. verkauften, zu Wittenhagen sub VII. belegenen Bauerhof mit Saaten, Ackerarbeiten, Inventarien und sonstigem Zubehör Ansprüche und Forderungen zu machen haben und solche nicht auf dem den angezeigten Gläubigern vorzulegenden, von unserer Kanzlei attestirten Postenzettel richtig verzeichnet finden, werden hierdurch aufgefordert, solche in einem der auf sDden 20. Dexembeer d. LEE1ö6a6“

bers den 3. und

ben 4 7 Zaunat k. J., jedesmal Vormittags um 11 Uhr hierselbst an⸗ beraumten Liquidations⸗Termine anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses.

Grimmen, den 27. November 1852. Koöbnigl. Gerichts⸗Kommission.

11078]

von

Machdem über das Vermögen des K aufmann Friedrich Matern hier der Konkurs eröffnet wor⸗ den, werden sämmtliche Gläubiger desselben auf⸗ gefordert, in dem anberaumten Termine

den 18. April 1853, 11 Uhr, vor Herrn Kreisrichter Krüger persönlich oder durch Bevollmächtigte, wozu ihnen die Justiz⸗ räthe Wolffgram und Bock vorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre Ansprüche an die Konkurs⸗ masse anzumelden und deren Richtigkeit nachzu⸗ weisen.

Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Memel, den 7. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht.

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[1702] 1 Belgische 4proz. garantirte Prioritäts⸗ Obligationen.

Jonction de l' Est.

Die Unterzeichneten bezahlen die am 4. Fa⸗ nuagr 1853 fälligen Zins⸗Coupons vorstehender Obligationen vom 3. bis 20. Januar 1853.

Mendelssohn u. Comp., Jägerstraße Nr. 51.

Belgische 4proz. garantirte Prioritäts⸗ Obligationen. b de l'Entre Sambre et Meuse. Die Unterzeichneten bezahlen die am 4. Ja⸗ muar 1853 fälligen Zins⸗Coupons vorstehender Obligationen vom 3. bis 20. Januar 1853. Mendelssohn u. Comp., 8 Jägerstraße Nr. 51.

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Thüringische Eisenbahn.

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Die am 1. Januar 1853 fälligen Zins⸗Con⸗ pons unserer Prioritäts⸗Obligationen, so wie die früher fällig gewesenen und noch nicht zur Einlösung gekommenen Zins⸗Coupons und Dividendenscheine werden:

1) in Erfurt bei unserer Hauptkasse,

2) in den an der Bahn gelegenen Städten bei

unsern dortigen Einnehmern; und vom 1. bis zum 31. Januar k. F⸗ 3) in Berlin bei den Herren Brest &. Gelpcke, in Deßau bei dem Herrn . H. in Frankfurt a. M. bei den Herren von Rothschild & Söhne,

6) in Leipzig bei der Leipziger Bank, des Vormittags in den gewöhnlichen stunden bezahlt.

Die Zahlung ad 2 kann nur nach Anmeldung erfolgen.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 29. April d. J. bringen wir nochmals zur öffentlichen Kenntniß, daß die Kapitalbeträge fol⸗ gender ausgelooster Prioritäts⸗Obligationen bei

Geschäfts⸗

vorheriger

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unserer Hauptkasse noch nicht erhoben, resp. noch zu erheben sind: 1) Aus der Verloosung vom 21. April 1849: Serie B. Nr. 259. 1137. 1348. 2) Aus der Verloosung vom 17. April 1850: Serie C. Nr. 493. 4678. w D. 3708. 3730. 7902. 9086. 3) Aus der Verloosung vom 26. Serie B. Nr. 627. 1187. DB. 20 6. 8595. 9162. us der Verloosung vom 29. Serie A. Nr. 43. 72. B. » 930. 908. 1961. C. » 1518. 1837. 1867. 2616. 2667. 2877. 3919. 4013. 5458. 6856. 7327. 7386. 332. 896. 4085. 5192. 6308. 6383. 6968. 7122. 7575. 7900. 7917. 9448 9737

3735. 6038.

April 1851: 7593. 8021. April 1852:

3291.

6757 7732. 9531.

1 Die Direction . der Thüringischen Eisenbahn⸗Ge ellschaft.

Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn

Es soll die in 8 Loose eingetheilte Lieferun von 1) 100 Stück Kohlenwagen, wovon 30 m

Bremsen, 10 Stück Kohlenwagen, zugleich zum Trans port von Langholz, und 6 Stück Kohlenwagen, zugleich zum Equi⸗ pagen⸗Transport eingerichtet, 6 Stück Coaks⸗ und Viehwagen, 2 Stück Pferdewagen, 10 Stück bedeckte Güte mit Bremsen, 4 Stück Gepäckwagen,“ 8) 2 Stück offene Güterwagen, im Wege der schriftlichen Submission vergeben werden.

Fabrikanten laden wir daher ein, Zeichnungen und Bedingungen in unserm Büreau einzusehen und ihre Submissionen mit der entsprechenden Ueberschrift entweder auf die ganze Lieferung

7

oder auf einzelne Loose spätestens bis zum 31. Ja⸗

nuar 1853 an uns einzureichen, indem spätere Offerten unberücksichtigt bleiben müssen.

Aachen, 30. Dezember 1852 Die Direction.

8 8

wovon 60

v

Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.

Der Bahnbetriebs⸗Ueberschuß im zweiten Halb⸗ jahre a. c. gestattet eine Dividenden⸗Vertheilung auf die Actien Litt. A. und B. noch nicht; es können daher die Dividendenscheine resp. Nr. 11 und 10 gegenwärtig nicht zur Einlösung gelan⸗ gen, was, im Einverständnisse mit dem Gesell⸗ schafts⸗Ausschusse, hiermit zur Kenntniß der Her⸗ ren Actionaire gebracht wird.

Zittau, am 31. Dezember 1852

Das Direktorium der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Exner,

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

G22. 4783.

Mit Heiblatt (Preuß. Adier-Zettun⸗

eis-Erhöhung in Herlin: 1 Rthlr 17 Sͤgr. 6 pf. in der ganzen Konarchäe: 1 Athlr. 27 Sgr.

üur Zerlin die Expeditionen des ] . Preuß. Stagts⸗Anzeigers. ebbgöe FStrae . Heung, Lethliger⸗

pas Abdonnement beträgt: 8 1 25 Sgr. für t Jahr li 12 82 1 Aue post-Anstatten des In⸗ und in aulen Theilen der Monarchte a·hse8 1 . Eüe nehmen Bestellungen an,

8*

Berlin, Mittwoch den

5. Januar

Vom 29. November 1852. Wir Friedrich von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. 8

Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der Oderniederung zwischen Koppen und Schönau, im Kreise Brieg des Re⸗ gierungs⸗Bezirks Breslau, behufs der gemeinsamen Anlegung und Unter⸗ haltung von Deichen gegen die Ueberschwemmungen der Oder zu einem Deichverbande zu vereinigen, und nachdem die gesetzlich vorgeschriebene An⸗ hörung der Betheiligten erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch auf Grund

Wilhelm

des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 §S. 11 und 15

(Gesetz⸗Sammlung vom Jahre 1848 Seite 54) die Bildung eines Deich⸗ verbandes unter der Benennung:

„Koppen⸗Schönauer Deichverbaud“ und ertheilen demselben nachfolgendes Statut:

Erster Abschnitt. Umfang und Zweck des Deichverbandes.

In der Niederung, welche sich am linken Oder⸗Ufer von Koppen bis Schönau erstreckt, werden die Eigenthümer aller eingedeichten und noch ein⸗ zudeichenden Grundstüche, welche a¶hne⸗ Verwallang bei einen Wusseestaunvdr von 22 Fuß am brieger oberen Schleusenpegel der Ueberschwemmung unter⸗ liegen würden, zu einem Deichverbande vereinigt. Der Verband bildet eine Corporation und hat seinen Gerichtsstand m Kreisgerichte zu Brieg. 2 8 Dem Deichverbande liegt es ob, für die Herstellung eines Deiches von 12 Fuß Kronenbreite in der Höhe von 2 Fuß über dem bekannten höchsten Wasserstande (22 und mit dreifüßiger vorderer, gen. zum Schutze gegen den höchsten Wasserstand gebieten, so ist dieselbe nach Anordnung der Staatsbehörden vom Deichverbande herzustellen. Wenn zur Erhaltung des Deiches

zweifüßiger

andere Verpflichtete.

2

§. . V

Ni 1 eguns 18 Unterhaltung der Entwässerungs⸗Gräben in der iederung ist auch ferner von denjenigen zu bewirken welchen dieselbe bis⸗ der, 9.

1 mäqesch 8 sie ist den öffentlichen Die regelmäßige Räumung der Hauptgräben wird aber unter die Kon⸗ vor denselben den Vorzug. . 8 b b b Das Wasser der Haupt-⸗ gräben darf ohne widerrufliche Genehmigung des Deich⸗Hauptmanns von 7† tion erzwungen werden.

die Auf⸗

in die Hauptgräben zu Besitzer des verpflichteten

her oblag. trole und Schau der Deichverwaltung gestellt.

Privatpersonen weder aufgestaut, noch abgeleitet werden. Dagegen hat jeder Grundbesitzer der Niederung das Recht, nahme des Wassers, dessen er sich entledigen will, 8 aagene Die Zuleitung muß aber an den vom Deich⸗Hauptmann vorzu rei⸗ benden Punkten geschehen. Heasgh 8 §. 4.

Der Verband hat in dem die Niederung gegen den Strom abschließenden Deiche die erforderlichen Auslaß⸗Schleusen (Deichsiele) für die Hauptgräben anzulegen und zu unterhalten.

Ueber die vom Verbande zu unterhaltenden Deichstrecken, Hauptgräben,

Schleusen, Brücken ꝛc. und über die sonstigen Grundstücke des Verbandes

der Deichgenossen, sondern durch

derst der Ertrag der Gräserei auf dem und noch herzustellenden Deiche verwendet, außerdem aber von den geschütz⸗ ten Grundstücken ein Deichkassen⸗Beitrag erhoben werden, welcher für jetzt

bandes 7

nach vollständiger Bildung des Reserve⸗Fonds

Fuß 1 Zoll am oberen Schleusenpegel in Brieg) hinterer Böschung Sorge zu tra⸗ Wenn spätere Erfahrungen eine größere Höhe oder Stärke des Deiches palt

gehalten,

eine Uferdeckung nöthig wird, so hat zuführen.

der Deichverband dieselbe auszuführen, vorbehaltlich seiner Ansprüche an das Ausschreiben des Deich⸗Hauptmanns bestimmien

waltung auch an den im

no die Deichbeamten für Geld aus der Deich⸗ kasse ausgeführt. Die erforderlichen Mittel zu den Arbeiten, zur Besol⸗ dung der Deichbeamten und zur Verzinsung und Tilgung der zum Besten des Verbandes etwa kontrahirten Schulden haben die Deichgenossen nach dem von der Regierung zu Breslau ausgefertigten Deichkataster vom 24sten August 1852 aufzubringen. §. 6.

Zur Unterhaltung der Deich⸗ und Entwässerungs⸗Anlagen soll zuvör⸗ gesammten, resp. schon vorhandenen

auf jährlich zwei Silbergroschen sechs Pfennige für den Normalmorgen

festgesetzt wird.

Wenn die Erfüllung der Sozietätszwecke einen größeren Aufwand er⸗ fordert, so muß dieser Mehrbetrag als außerordentlicher Beitrag ausge⸗ schrieben und von den Deichgenossen aufgebracht werden. Namentlich gilt dies auch für die Kosten der ersten normalmäßigen Herstellung des ganzen Deiches, bis zu deren Vollendung in der Regel jährlich mindestens de

vierfache Betrag der gewöhnlichen Deichkassen⸗Beiträge einzuziehen ist.

Wenn die gewöhnlichen Deichkassen⸗Beiträge, nachdem daraus färit

Sozietätszwecke bestimmungsmäßia gesorgt worden, Ueberschüsse ergeben, so

sollen diese bis zur Höhe von zweitausend Thalern zu einem Reserve⸗Jonds

gesammelt und mit guter Sicherheit zinsbar belegt werden. Der Reserve⸗

Fonds darf nicht zu den laufenden und gewöhnlichen Ausgaben des Ver⸗ sondern allein für folgende Zwecke verwendet werden:

2) für die Herßellupg „der Fi aHer. 5 ungewöhnlich befthädigten Bei 98 aafowen dse⸗ vsggünnzs östtin M den gewöhnlichen Einnahmen nicht bestritten werden können; b) für den Neubau der vorhandeken Auslaßschleusen; 86 c) für Ausführung von Meliorations⸗Anlagen. §. 83 Die gewöhnlichen Deichkassen⸗Beiträge sind zu ermäßigen, wenn sie Ueberschüsse über das jähr⸗ liche Bedürfniß des Verbandes ergeben. 8 e Die Deichgenossen sind bei Vermeidung der admini die gewöhnlichen Deichkassen⸗Beiträge in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, üunerinnert zur Deichkasse ab⸗ Eben so müssen die außerordentlichen Beiträge in den durch Terminen abgeführt werden. b 8 E61V .“ ie Verbindlichkeit zur Entrichtung der Deichkassen⸗Beiträge ruht, gleich sonstigen Deichpflicht, als Reallast unablöslich auf den Grundstücken, Lasten gleich zu achten und hat in Kollisionsfällen

Die Erfüllung der Deichpflicht kann von dem Deich⸗Hauptmann in

eben der Art, wie dies bei den öffentlichen Lasten zulässig ist, durch Execu⸗

Die Execution findet auch statt gegen Pächter, Nutzießer oder andere Grundstücks, vorbehaltlich ihres Regresses an den Bei Besitzveränderungen kann sich die Deichver⸗

eigentlich Verpflichteten. . . Kataster genannten Eigenthümer so lange halten,

bis ihr die Besitzveränderung zur Berichtigung des Deichkatasters angezeigt

2

und so nachgewiesen ist, daß auf Grund dieser Nachweise die Berichtigung

erfolgen kann.

Bei vorkommenden Parzellirungen müssen die Deichlasten auf die Trenn-

stücke verhältnißmäßig reparkirt werden. Auch die kleinste

Parzelle zahlt mindestens Einen Pfennig jährlich. 1 8

3

Eine Berichtigung des Deichkatasters kann abgesehen von dem Falle

der Parzellirung und Besitzveränderung zu jeder Zeit gefordert werden: a) wenn erhebliche, fünf Prozent übersteigende Fehler in der bei Auf⸗ stellung des Deichkatasters zum Grunde gelegten Vermessung nachge⸗

wiesen werden; b) wenn die Zwecke der Deichverwaltung eine Verlegung des Deiches nothwendig machen, wodurch bisher eingedeichte Grundstücke künftig außerhalb der Verwallung, oder außerhalb der Verwallung gelegene

Grundstücke innerhalb der Verwallung zu liegen kommen; *) wenn eingedeichte Grundstücke dem Deichverbande als Eigenthum ab⸗- 8

getreten werden;

ist ein Lagerbuch vom Deich⸗Hauptmann zu führen und vom Deichamte festzustellen. Die darin vorkommenden Veränderungen werden dem Deich⸗ amie bei der jährlichen Rechnungs⸗Abnahme zur Erklärung vorgelegt.

Zweiter Abschnitt.

erpflichtungen der Deichgenossen. Geldleistungen. Bestimmung der Höhe b 18 derselben und Veranlagung nach dem Deichkataster. Die Arbeiten des Deichverbandes werden nicht durch Naturalleistung

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kostenfrei beigefügten albjährlichen chronologischen bersichten wird Ende dieses Monats ein Sachregister zu 1 8 11““ Sen. 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen herausgegeben werden. Der Preis dieses, einen 1 ⁄jährigen Zeitraum umfassenden Sachregisters ist auf Sgr. festgestellt. Bestellungen auf das Sachregister nehmen für Berlin die Expedition des Staats⸗Anzeigers, Mauerstraße No. 54., außerhalb jedoch 5 8 böö entgegen. 8 Es wird ergeben gebeten, Bestellungen au r bewi t, damit hier nach die Höhe der kasteße EEEE das Sachregister baldigst bewirken zu wolle hie t

Weebebuggr dür en nur insoweit Berücksichtigung finden, als

Aln ußer den, dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

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es der Vorrath gestattet.