1853 / 9 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

willigend in den Beschluß der Mehrheit werden betrachtet werden, sich zu versehen, in Unterblei⸗ bung Vergleichs aber den 12. August 1853 der Akten⸗Inrotulation und alsdann den 8. Oktober 1853 der Publication einer Locatoria, welche für die Nichterschienenen Mittags 12 Uhr als publizirt erachtet wird, gewärtig zu sein. Im Uebrigen haben auswärtige Gläubiger zu Annahme gerichtlicher Erlasse bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte hier oder in der Nähe zu bestellen. 8 Johanngeorgenstadt, am 31. Dezember 1852. Königlich sächsisches Gericht. Ungerr

[157502 Ediktal⸗Ladung. Rachdem zu dem Vermögen des Hausbesitzers und Kramers Ernst Moritz Püschel zu Ober⸗Ullersdorf bei Zittau der Konkurs⸗Prozeß eröffnet und der 26. April 1853 zum Güte⸗ und Liquidations⸗Termine anberaumt worden ist; so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an den gedachten Ernst Moritz Püschel Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, hierdurch öffentlich bei Verlust der Wie⸗ dereinsezung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im obigen Termine nicht erscheinen, so wie die, welche entweder gar nicht oder nicht gehörig liquidiren, für aus- geschlossen, diejenigen aber, welche, ob sie dem etwa vorseienden Vergleiche beitreten wollen oder nicht, deutlich sich nicht erklären, für beistimmend geachtet werden sollen, geladen, daß sie gedachten Tages früh 10 Uhr vor der unterzeichneten Justiz⸗ Kanzlei in Person und resp. mit ihren Ehemän⸗ nern und durch ihre Vormünder, oder durch ge⸗ hörig legitimirte, zum Vergleich hinlänglich in⸗ struirte Bevollmächtigte erscheinen, zuvörderst die Güte pflegen und wo möglich einen Akkord tref⸗ fen, in dessen Entstehung ihre Forderung binnen 9 Tagen vom Termine an gerechnet unter Bei⸗ bringung des erforderlichen Beweises, Production der darauf Bezug habenden Urkunden, auch De⸗ duzirung der Priorität, gebührend liquidiren, mit dem verordneten Streit⸗ und Güter⸗Vertreter, Herrn Advokat Thiemer zu Zittau, welcher binnen anderweiten 9 Tagen auf das Vorbringen der Gläubiger bei Vermeidung des Eingeständnisses und der Ueberführung sich einzulassen und zu antworten, auch die vorgelegten Urkunden bei Vermeidung der Anerkanntachtung anzuerkennen hat, ingleichen nach Befinden der Vorzugsrechte halber unter sich rechtlich verfahren und sodann beschließen, nicht weniger 3 8 der Publication eines Präklusiv⸗Bescheids, womit für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr in con- tumaciam wird verfahren werden, den 28, Iuntl 1853

aber der Inrotulation der Akten behufs der Ab⸗

fassung oder Einholung eines Locations⸗Erkennt⸗

nisses, hiernächst jedoch auch noch 8 den 1 2. Ju li 1853

früh 10 Uhr eines Verhörs zum Behufe eines

Hauptvergleichs, wobei wiederum die Außenblei⸗ benden oder sich gar nicht oder nicht bestimmt Erklärenden als in die Beschlüsse der Mehrzahl einwilligend werden erachtet werden, so wie end⸗ lich, dafern ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte, den 20. September 1853

der Publication eines Locations⸗Erkenntnisses, welches in Betreff der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden soll, gewär⸗ tigen sollen.

Uebrigens haben auswärtige Interessenten Be⸗

beabs

vollmächtigte unter hiesiger Jurisdiction oder zu Zittau und zwar Ausländer mittels gerichtlicher Vollmacht bei Fünf Thalern Strafe zu bestellen. Reibersdorf in der Königlich sächsischen Ober⸗ Lansitz, am 17. November 1852. Standesherrliche Justiz⸗Kanzlei daselbst, in Ver⸗ waltung des herrlich Beringschen Gerichts von Ober⸗Ullersdorf II. Flohr, Justiz⸗Kanzlei⸗Direktor.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord.

bahn.

Unter Bezugnahme auf die in Nr. 4 des Staats⸗ Anzeigers enthaltene Bekanntmachung der Direc⸗ tion der Thüringischen Eisenbahn vom 1. Januar d. J. und zur Beseitigung eines dadurch hervor⸗ gerufenen, von der gedachten Direction gewiß nicht

si tigten, Mißverständnisses sehen wir uns

veranlaßt, das Publikum davon in Kenntniß zu setzen, daß wir den Abends 6 Uhr 30 Minuten

von Kassel abgehenden Zug nur deshalb vom

1sten d. Mts. an blos bis Bebra, statt wie bis⸗ her bis Gerstuͤngen, führen, weil jene Direction uns gegenüber unterm 25. November v. J. die Erklärung abgegeben hatte, daß sie gedachten, um 9 Uhr 15 Minuten Abends in Gerstungen ankommenden Zug vom 1sten d. Mts. an nicht weiter nach Eisenach führen würde. In Folg dessen war jener Zug zu einem bloßen Lokal⸗Zug geworden, welchen wir, entsprechend dem Bedürf⸗ nisse unsers Lokal⸗Verkehrs, nur bis Bebra zu führen um so mehr veranlaßt waren, als für di spät Abends in Gerstungen ankommenden Rei senden ein entsprechendes Unterkommen nicht z beschaffen gewesen wäre. v Kassel, den 7. Januar 1853. Die Direction der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn

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Nachdem Aller dem Namen

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Allgemeinen Renten-,

Kapital-

konfitmirt und zugleich das Institut mit Konzession versehen worden ist, so wird dies nach §. 43 des

[43] Belannimachung. s mittelst Dekrets vom 2. Dezember 1852

Teutonia

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das Statut der unter

und Lebensversicherungsbank

Statuts hiermit bekannt gemacht und dabei gleichzeitig bemerkt, daß gegenwärtig

Herr Hofrath, Professor Pr. Oswald Marba ch,

Advokat Karl Klein,

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Kaufmann C. Reinecke (Firma: J. F. Oehlschläger), * Banquier Heinr. Wilh. Schmidt (Firma: Hammer &. Schmidt),

Advokat Robert Sickel,

als Begründer der Bank, gemäß §. 36 der Statuten das Direktorium der Teutonia bilden

daß von demselben

und mit Genehmigung des Ausschusses

Herr Hofrath Marbach zum Vorsitzenden,

Herr Artillerie⸗Hauptmann a. D. Wilhelm Scheffler zum Bevollmächtigten erwählt, für Behinderungsfälle desselben aber nach §. 46 des Statuts Herr F. A. Schruth zu dessen Stell vertreter

ernannt worden ist. Leipzig, am 5. Januar 1853.

Das Direktorium der Allgemeinen Renten⸗,

Kapital⸗ und

Lebensversicherungsbank Teutonia. Oswald Marbach, Vorsitzender.

Wilhelm Scheffler, Bevollmächtigter.

Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf §. 27 der Allerhöchsten Ortes mittelst Dekrets vom 2. Dezember 1852 konfirmirten Statuten und der hierbei gleichzeitig ausgesprochenen Konzession der

Allgemeinen Renten-, Kapital- und Lebensversicherungsbank

schreiben wir hiermit, nach Maßgabe von §. 6 der Statuten, die erste Einzahlung von Fünf vom Hundert der gezeichneten Actien aus und veranlassen die Herren Actionaire, bis längstens 1““ für jede volle Actie funfzig, für jede halbe Actie aber fünf und zwanzig Thaler, jedoch abzüglich der auf jede Actie bereits bewirkten Anzahlung von Einem Thaler, im Buͤüreau der Teutonia, Katharinenstraße Nr. 9 (Peter Richters Hof), bei Vermeidung der in §. 7 der Statuten erwähnten Rechtsnachtheile und Vorbehalte, einzuzahlen, dabei aber auch gleichzeitig den in §. 6 der Statuten vorgeschriebenen, in dem diesen sub D. bei⸗

gedruckten Formulare speziell normirten, von jedem Actionair eigenhändig zu vollziehenden Wechsel

in der Bank niederzulegen. 8 Leipzig, am 5. Januar 1853.

Das Direktorium der Allgemeinen Nenten⸗,

Kapital⸗ und Lebensversicherungsbank Teutonia.

Dswald Marbach, Vorsitzender. Wilhelm Scheffler, Bevollmächtigter.

Redaction und Rendantur:

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Außer den,

Uebersichten wird Ende dieses

dem Königlich Preußischen Staats⸗An

Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Ver

Der Preis dieses, einen 1 jährige

Bestellungen auf das Sachregister

jedoch nur die Post⸗Aemter (ohne Preiserh Es wird ergebenst gebeten, Bestellungen au

. en werden könne.

Niachbestellungen dürften nur insoweit Berücksichtigung finden, als es der Vorrath gestattet

nach die Höhe der Auflage bemess

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zeiger kostenfrei beigefügten halbjährlichen chronologischen Monats ein Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo ordnungen und Bekanntmachun n Zeitraum umfassenden Sach nehmen für Berlin die öhung) entgegen.

gen herausgegeben werden. registers ist auf Sgr. festgestellt. 8 Expedition des Staats⸗Anzeigers, Mauerstraße No. 51., außerhalb

f das Sachregister baldigst bewirken zu wollen, damit hier⸗

und die

Las Abonnement beträgt 8 2⸗5 Sgr. für †¼ Jahr in allen der monarchie ohne reis-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zritung) in Herlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,

in der ganzen Monarchie 8* 1 Kthlr. 27⅛ Sgr.

8

r. die Expeditionen des Fönigl. Preuß. Staats- Anzeigers, ver grer ehraße Nr. 54., und

ischen Zei Leipziger- Straße Nr. 14. v

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Berlin, Mittwoch den 12. Januar

SEmAssenee Ever.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich belgischen Tribunalsri ꝛig nalsrichter Cremer zu Ver⸗ iers den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen;”

Den Pastor Johann Gottfried Schü⸗ ff 28 ; S Schü⸗ u Greifenhagen Superintendenten der dortigen Dihcrse⸗ 1 8 Pastor Gustav Gottfried Höppuner zu Stargard i zum Superintendenten der Dibzese gleichen Namens;

seitherigen Landraths⸗Amts⸗Verweser, Regierungs⸗Rath Fans zur Megede, und Regierungs⸗Assessor Gustav Ad August von Röbel, zu Landräthen, ssess st dolph

Die Regierungs⸗Assessoren Zucker, Klewitz, Hoyer, von Pommer⸗Esche, von Krosigk, Crede, Heermann, Kopf und Bergenroth zu Regierungs⸗Räthen; so wie Den bisherigen Gräflich Stolbergschen Polizeirath Gü⸗ zum Königlichen Polizeirathe zu ernennen; desgleichen Dem im Ministerium des Innern angestellten Geheimen erpe⸗

direnden Secretair Dr. juris Freiherrn von Meysenbug den Cha⸗ rakter als Kanzlei⸗Rath beizulegen; und

ther

Dem Regierungs⸗Secretair König zu Breslau den Charakter

als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Es ist mehrseitig der Wunsch laut geworden, daß die neu aus⸗ gelvosten und die aus den früheren Verloosungen noch nicht zur Zahlung praͤsentirten Rentenbriefe sümmtlicher Rentenbanken im Zusammenhange bekannt gemacht werden mögen. Wir haben eine derartige Zusammenstellung der im November d. J. ausge⸗ loosten, so wie der früher schon ausgeloosten, allein bis zum No⸗ vember d. J. zur Zahlung noch nicht präsentirten Rentenbriefe an⸗ fertigen lassen, deren Druck und Debit die Deckersche Geheime Ober⸗ Hof⸗Buchdruckerei hierselbst übernommen hat und die bei derselben, so wie im Buchhandel einstweilen für den Preis von 1 ½ Sgr. zu haben ist. Mit der Herausgabe solcher Zusammenstellungen wird

auch in Zukunft halbjährlich bis auf Weiteres fortgefahren werden.

Uebrigens verbleibt es auch ferner bei den im §. 42 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 vorgeschriebenen, von den

Rentenbank⸗Directionen zu erlassenden Bekanntmachungen.

Berlin, den 14. Dezember 1852.

Kreuzes vom Großherzoglich toskanischen St. Joseph⸗Orden; so wie dem Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Lepsius, zur

Anlegung des von Sr. Majestät dem König der Belgier ihm ver⸗ liehenen Ritterkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen. 8

Bekanntmachung vom 11. Dezember 1852 be⸗ tresfend die Nachweisung der von den Schieds muännern zu Stande gebrachten Vergleiche.

b Nach §. 34 der Verordnung für die Schiedsmänner, in Ver⸗

bindung mit §. 21 der Instruction für dieselben vom 1. Mai 1841, soll jeder Schiedsmann am Schlusse des Jahres auf dem Lande dem Landrath und in den Städten der städtischen Polizei⸗Behörde sum⸗ marisch nachweisen, wie viel Vergleiche er im Laufe des Jahres zu Stande gebracht habe. Die genannten Behörden übersen den sodann diese Nachweisungen zum weiteren Gebrauch den betreffenden Landes⸗ Justiz⸗Kollegien.

Es wird diese Verordnung hierdurch sämmtlichen Schiedsmän⸗ nern, städtischen Polizeibehörden und Königlichen Landräthen des Departements zur genausten Nachachtung in Erinnerung gebracht und erwartet, daß die Schiedsmänner die Nachweisungen späte⸗

Central⸗Kommisston für die Angelegenheiten der Rentenbanken.

Ihre Durchlauchten der Prinz Herrmann

Angekommen: Prinzessin Agnes zu Waldeck und Pyrmont, von

2 7

„Berlin, 11. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Kammerherrn, Landrath von Röder zu Angermünde die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse; dem Herzoglich parmaschen Kammerherrn Ludwig von Schmid zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur⸗

stens in der ersten Woche des neuen Jahres den städtischen Polizeibehörden resp. den Königlichen Landräthen einreichen, wo⸗ gegen diesen Behörden keine längere Frist als bis z um 15. Januar zur Einreichung sämmtlicher Nachweisungen an das Appellationsgericht gestattet werden kann.

Frankfurt a. d. O., den 11. Dezember 1852.

Königliches Appellationsgerich

Personal-Chronik

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Provinz Brandenburg.

Verliehen ist: Dem Lehrer Karl Friedrich August Ludwig Rud olph, an der städtischen höheren Töchterschule zu Berlin, der Ober⸗ lehrer⸗Titel. 8

Provinz Pommern.

Ernannt sind: Der Gerichts⸗-Assessor Krüger zum Kreisrichter bei dem Kreisgerichte in Stralsund; der Gerichts⸗Assessor Schlieben zum Kreisrichter bei dem Kreisgerichte in Greifenberg mit der Functior bei der Gerichts⸗Kommission in Treptow g. R.; der Post⸗Secretair May⸗ länder in Stettin zum Ober⸗Post⸗Seeretair, und ist derselbe als Expe ditions⸗Vorsteher bestätigt; der Predigtamts⸗Kandidat Zechlin zun Diakonus und Rektor in Körlin; der Predigtamts⸗Kandidat Abrahan zum Pastor⸗Adjunktus in Warsin, Synode Werben.

Angestellt ist: An der Elementarschule zu Pasewalk der Lehre Fiebelkorn, fest. Versetzt sind: Der Post⸗Secretair Sturm von Stettin nach Stralsund; der Post⸗Secretair Ziegner von Marienwerder nach Stettin. Genehmigt ist: Der Stellentausch zwischen dem Rendanten Falke und dem Secretair Wangerin bei dem Kreisgerichte in Naugard. Pensionirt ist: Der Kreisgerichts⸗Rath Stöwe zu Pasewalk. Entlassen sind: Der Auskultator Cober zu Greifenberg und de Kreisgerichts⸗Secretair Brösicke zu Pencun aus dem Justizdienste. 1. en ist: Der Kreisgerichts⸗Direktor von Griesheim zu ettin. 3