lich hat deshalb dahin gewirkt werden müssen, daß dem Belastelen unter den jetzigen Verhaͤltnissen 18 91 W “ 8 .“ — düein issen, nech durch Abschluß spezieller Re-⸗ ewesen sind, aber nicht zu erwarten ist, daß die Forst⸗Gemeinheits⸗ zehor 4 8 e 8 e 88 82 ““ 9 össe mit den Berechtigten üͤber einen modifizirten Fortbestand der shellungssachen in den nächsten Jahren wesentlich gefördert werden, Antlichen Mechsel — Fonds- und Geld-Cours Gesetzes 111“ 1 “ ucstrbenga0h Ibb 8. “ sein möchte, da bei der Errichtung wenn dazu nicht besondere Kommissarien von den General⸗Kom⸗ der Berliner Börse vom 26. Januar 1853.
1 eicht; Ft. 9 des Gesetzes . 50, er esse oder Regulative mit den Berechtigten auch über die missionen bestellt werden, so würde es sehr erwünscht sein, wenn
bettellenn die Ergänzungen der Gemeinbeitstheilungs⸗Ordnung zc.); Ausübung schon bestehender Servitute möglicherweise aus dem nüssegens lcen Regierung qualifizirte Ser so⸗ in vasüclse bringen allein jene Vortheile werden in vielen Fällen fur den Waldbesitzer §. 164 der Gemeinheitstheilungs⸗Ordnung und Art. 12 des Er⸗ könnte, welche im Sinne des §. 108. und Art. 15. der Gesetze b 1““ 1“ fest⸗ gänzungs⸗Gesetzes Beschränkungen hergeleitet werden könnten, vom 2. März 1850 mit den Rechten und Pflichten eines Spezial⸗ 1 8 v& sie anf 8 1ng Forsten nicht zu ““ die Erreichung des Zweckes vereitelten, überdies auch die kommissarius mit der Bearbeitung einzelner Servitut⸗Ablösungen, „ 8 . reglisiren vermag, so aß also . ge etzliche es immung nicht ge⸗ ntschädigungen der Berechtigten für die Einschränkung der sei es als Nebenbeschäftigung in ihrer gegenwärtigen Stellung, sei dito 250 Fl. 1. 142 ½⅞ 142 nügend gegen Provocationen auf Ablösung der in die oben gedachte Nutzungen, wenn sie für immer erfolgen müßte sehr schwierig fest⸗ es, um ausschließlich mit solchen Arbeiten beschäftigt zu werden Hamburg 300 Mk. 4 zweite Kategorie fallenden Forst⸗Servituten schützt, vielmehr aus zustellen sein würden. 1 beauftragt und hierzu der General⸗Kommission in Voöschlag ge⸗ 8 “ solchen Provocationen fortwährende Störungen füͤr die Bewirthe —Bei einer verartigen Ablösung in Rente unter gleichzeitiger bracht werden könnten. Es würden sich hierzu besonders Oberge⸗ “ schaftung der Forsten und erhebliche materielle Verluste zu besorgen Wiederverpachtung der Nutzungen auf lange Zeit würde besonders richts⸗Assessoren eignen, welche mit der Agrar “ gehri “ 180 vr. 1 G“ 1“ 1“ Göö“ beh; beg E11“ seitens der bekannt sind, vielleicht schon in Gemeinheitstheilungssachen gearbeitet 150 PFl.
.86 der Gem.⸗Theil.⸗Ordn. vom 7. Juni 182 f längere Zeit, resp. auf die Dauer des neuen und dabei eine geeignete Persönlichkeit haben, um die Verhand⸗ 100 Thlr. dem Belasteten als Provokaten eingeräumte Befugniß, die Art der Pachtvertrages, innerhalb der zulässigen Zeitgränze (Art. 8 des Er⸗ Innsen mit den “ s6 Uügt epüchet “ Uüanan. Eeh sche gung ob Land, Rente oder Kapital, zu bestimmen, aufge⸗ gänzungs⸗Gesetzes und §. 91 des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März Durch die befriedigende Ausführung des ihm in solcher Weise zu
hoben, dadurch der Arealbestand der mit Frergühnen belasteten Forsten 1850) stipulirt würde, um einerseits die Staatskasse vor Zahlung übertragenden Kommissoriums wuüͤrde ein solcher Assessor, wenn er den b gefährdet ist und nach 1 18 ersten alinea des Art. 16 enthalte⸗ bedentender Kapitalien zu bewahren und andererseits für die Be⸗ Wunsch hegen sollte, in die allgemeine Verwaltung überzutreten, nen Bestimmung für den Waldbesitzer bei vereinzelten Provocationen richtigung des Pachtgeldes eine größere Sicherheit zu erlangen, zur Berücksichtigung dieses Wunsches sich zu empfehlen vermögen. unverhältnißmaͤßige Kosten entstehen können. indem in dem Pachtvertrage zugleich die theilweise Compensation 8 8 PFonds-Course 1 . W“ Ermangelung einer den gegenwärtigen der Rente mit dem Pachtgelde auszubedingen sein würde 8 Berlin, den 16. August 1852. vom 26. Januar 1853. erh ss en Bedürfnissen der Forst⸗Kultur entsprechenden Um jeder Verdunkelung des Rechtsverhältnisses vorzubeugen Der Finanz⸗Minister.
Forstpolizei⸗Ordnung, deren Emanirung mit den zur Errrichung würden übrigens die derartigen Pacht⸗ resp. Einmiethe⸗Verträge mit den Berechtigten ganz abgesondert von dem Ablösungs⸗Rezesse, von Bodelschwingh.
dieses Zwecks nöthigen Bestimmungen für die nächste Zeit auch jedoch gleichzeitig oder, wenn die Servitut⸗Berechtigten zu ihrer
chwerlich zu erwarten sein dürfte, die Ausübung auch solcher Be⸗ rechtigungen, welche innerhalb gehöriger Schranken mit einer ra⸗ Sicherheit es wünschen, auch noch vor dem Abschlusse des Ablösungs⸗ Verfahrens zu errichten sein.
Preuss. Courant,
Wechsel- Course
8 Amsterdam 250 Fl. 142 ⅔ 142 ⅔
London
Paris. 8 Wien im 20 Fl. Fuss.. Augsburg..
Breslau... 8 Leipzig in Courant im 14 Thlr. P11“ Frankfurt a. M. sücd. W. 100 Fl. Petersburg- . 109 SHBI
f.
Ins
Freiwilligee ei0e Staats-Anleihe von 1850 “ dito vJ“ ““ An Staats-Schuld-Scheine.... v AX ämmtliche Königliche Regierungen, mit Ausschluß Prämiensch. der Seehandl. à St. 50 Thlr.
tionellen Waldwirthschaft wohl vereinbar sein würden, oft nicht hschaft wohl vereinbar sein würden, oft nicht so 11“ “ derer zu Stralsund und in der Rhein⸗Provinz. Kur- und Neumärk. Schuldverschreibung. n den desfaͤllsigen Pachtkontrakten würde die Art der Aus⸗ Berliner Stadt-Obligationen
geordnet werden kann, wie es nothwendig ist. Endlich sind aber auch viele Königliche Forsten in so hohem übung der Nutzungen nach Maßgabe der obwaltenden Verhältnisse, “ dito dito b“ ö“ Rücksicht auf die lange Dauer des Pachtverhaäͤltnisses, mit E “
Maße mit Servituten belastet, daß eine successive Ablösung einzel⸗ ner Berechtigungen sehr gefährlich wird, weil, wie die Erfahrung vielfach besonderer Vorsicht und Sorgfalt in zweckmäßiger Weise zu reguli⸗ Ostpreussische . 1“ ren sein. Bei der Verpachtung der Waldweide z. B. kann zwar ““
veh tcot he⸗ Entschädigung für die zunächst zur Ablösung kom⸗ P — menden Berechtigungen nach ihrem vermeintlichen Nutzungs⸗Ertrage in dem Kontrakte die absehbar zur Wein 1 hX““ so hoch bemessen wird, daß bei gleichmäßiger Abfindung aller übri⸗ bleibende Fläche G G
Ermessen der Königlichen Regierung abhängig bleiben muß, bedun⸗
en Servitute die ganze belastete Forst zur Entschädigung aller Be 1 8 .“ dito Lit. B. vom Staat garant. gen werden, daß, wenn die Weidefläche zeitweise vermindert werden Abgereist: Der Ober⸗Präsident der Provinz Pommern,
echtigten vielleicht nicht einmal ausreichen und der Waldeigenthümer, Westpreussische außer der Hingabe des ganzen Waldes, noch anderweite Entschädi⸗ muß, gleichzeitig eine verhältnißmäßige Herabsetzung des Pacht⸗ Freiherr Senft von Pilsach, nach Stettin. k11AA“ geldes eintritt. Hinsichtlich der Streu⸗Nutzung wird sich nach
gungen zu leisten haben könnte. Um daher die mit partiellen Ser⸗ Pommersche. Umständen eine bestimmte Fuderzahl oder eine Fläche in den unter
der Streu⸗Nutzung weniger leidenden älteren Kiefernbeständen auf dem bessern Boden mit der Maßgabe festsetzen lassen, daß die Anweisung von der Forst⸗Verwaltung erfolgt und, wenn nach
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Angekommen: Se. Hoheit der Herzog Eugen von Württemberg, von Lippstadt.
Piandbriefe.
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vitut⸗Ablösungen erfahrungsmäßig oft verbundenen Nachtheile für den Waldbesitzer zu vermeiden und wenigstens die Erhaltung des⸗ enigen Antheils sicherzustellen, welcher dem Fiskus vermöge des hm zustehenden vorzugsweisen Theilnahmerechts an der Haupt⸗ olznutzung und event. anderen Nutzungen von Rechts wegen zu⸗
Rheinische und Westphälische .. Sächsische.. ö Schlesische .. Schuldverschr. d. Eichsf. Tilg.CL..
Rentenbriefe.
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Königliche Schanspiele.
kommt; kann es in vielen Fällen rathsam sein, eine vollständige Forst⸗Gemeinheitstheilung zwischen dem Fiskus und sämmtlichen
Servitut-Berechtigten ohne Ausnahme zu veranlassen, wenn auch ur Zeit nur von einzelnen Berechtigten provozirt ist, oder wenn auch nur rücksichtlich einzelner besonders hinderlicher Servituten jetzt
die absolute Nothwendigkeit, zu provoziren, für die Verwaltung
eintritt.
Alles dieses macht es dringend wünschenswerth, einen Ausweg zu finden, wie die Nachtheile einer ausgedehnten Forstservitut⸗Ab⸗ lösung, auch rücksichtlich solcher Servituten, deren Fortbestehen bei geregelter Ausübung an und für sich mit der Waldwirthschaft ver⸗ einbar und im national⸗ökonomischen Interesse vielleicht selbst rath⸗ sam sein würde, vermieden und die Berechtigten in den Stand ge⸗ setzt werden können, solche Waldnutzungen, welche sie im Allgemei⸗
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nen nur ungern oder gegen überwiegende Abfindungs⸗Quanta auf⸗
geben, in den zulässigen Schranken fortzubeziehen. Ein Mittel zur Erreichung dieses Zweckes, so wie überhaupt zur Förderung vergleichsweiser Durchführung der Servitut⸗Ablösun⸗ . wird in vielen Fällen, namentlich, wo weder eine Natural⸗ 3 findung, noch die Abfindung durch Kapital an ihrer Stelle sind, sadurch zu finden sein, daß den abzufindenden Berechtigten in Aus⸗ sicht gestellt wird, diejenigen bisher im Wege der Servitut bezoge⸗ 89 Waldnutzungen, welche sie ungern aufgeben, welche aber, wenn “ gehörig geregelt wird, unbeschadet der Holzkultur Falle veh ahe e⸗ fortbestehen können, auch nach der in solchem 8 ente zu bewirkenden Abfindung, vermöge eines separat . Pachlverhältnisses auf eine lange Reihe von Jah⸗ traite basfans auf 20 bis 30 Jahre, nach deren Ablauf neue Kon⸗ RX hließen lassen, gegen einen billigen, unter der Ablösungs⸗
Rente stebh 18 t 8 rieb stehenden Pachtzins, unter den für den geordneten Forstbe⸗
nothw gen Be — S. 86 — 8 dendih endickn Bedingungen, in gesicherter Weise fortbeziehen Die eeöüches der Rente, welche der Fiskus an die
8 hepung. zu zahlen haben würde, und zwischen künftig für den Fortbe die bisherigen Berechtigten dem Fisins gemäß zu “ 1eer. ezug der dem forstwirthschaftlichen Bedürfnisse das Aeguiwalent darn Nutzun gen zu entrichten haben würden, würde tion und zwe dmasigeg Bacercssegcung vesen. was zur Conservs. 1 Forst . astung der Forsten, im Interess der Forstkultur und der Handhabung e 1 1“
othwendig ist, und weder durch eine neue Forstpolizei⸗Ordnung
deren Ermessen eine Beschränkung der Nutzung unvermeidlich wird gleichfalls eine verhältnißmäßige Verminderung des Pacht⸗Lokarium stattfindet. Auf diese Weise werd es möglich sein, die beiderseitigen Interessen durch ähnliche, hier nur angedeutete Bestimmungen i vielen Fällen zu vereinigen und Einrichtungen zu treffen, daß di Regulirung wenigstens mit dem geringsten Nachtheile erfolgt.
1 Der Königlichen Regierung empfehle ich dringend in dem vor stehend angedeuteten Sinne die Förderung der Forst⸗Servitut⸗Ab lösungssachen sich besonders angelegen sein zu lassen, und jeden ge eigneten Zeitpunkt im Laufe eines Ablösungs⸗Verfahrens sorgfältig wahrzunehmen, um mit angemessenen Vergleichsvorschlägen der be⸗ zeichneten Art den Berechtigten entgegen zu kommen, geeigneter Falls auch gleich von vorn herein die Bereitwilligkeit zur Ab⸗ schließung von dergleichen Pachtverträgen auf lange Zeit zu erken nen zu geben, um die in viclen Fällen stattsindende Abneigung der Berechtigten gegen die Ablösung und daraus hervorgehende über⸗ spannte Forderungen zu beseitigen.
Wenngleich es in der Regel nicht zum Ziele führen würde von vorn herein auf die Servitut⸗Entlastung eines Reviers lediglich im Wege des Vergleichs zuversichtlich zu rechnen, indem, wenn nach vielleicht langen Verhandlungen nur einzelne Berechtigte sich nicht fügten, man Gefahr liefe, weitläufige und kostspielige Arbeiten ohne Erfolg auszuführen, überdies auch zur Sicherheit des Fiskus in allen Fällen das gesetzliche Verfahren bezüglich der Legitimation und der öffentlichen Bekanntmachung mit präklusivischer Wirkung statt⸗ finden muß, und daher die Verhandlungen durch einen Spezial— Kommissarius oder einen nach §. 108 und Art. 15 der Gesetze vom 2. März 1850 zu beauftragenden Beamten im Auftrage der Gene⸗ ral⸗Kommission werden geführt werden müssen, so wird doch die Darlegung der Bereitwilligkeit zu vergleichsweiser Beendigung des Verfahrens, besonders auch mit Hinweisung auf die dabei zu erzie⸗ lende Kosten⸗Ersparniß schon ein wirksames Förderungsmittel bie⸗ ten, und die Proponirung bestimmter Vergleiche in obigem Sinne zu geeigneter Zeit viele Sachen bald zum Abschlusse führen, beson⸗
ders, wenn die Königliche Regierung, sobald nur erst das Sollhaben des Fiskus und der einzelnen Servitutberechtigten einigermaßen zu-
verlässig zu übersehen ist, von ihrer durch das Gesetz vom 21. April c⸗ erweiterten Befugniß zur selbstständigen Abschließung resp. Bestäti⸗ gung von Ablösungs⸗Rezessen gehörig Gebrauch macht.
Da die Bemuͤhungen, zur ausschließlichen oder auch nur vor⸗ zugsweisen Bearbeitung wichtiger Forstservitut⸗Ablösungssachen geeig⸗ neite Spezialkommissarien disponibel zu machen, bis jetzt nicht von Erfolg
Donnerstag, 27. Januar. Im Opernhause. (14te Vorstellung): Der Maurer, Oper in 3 Abtheil., Musik von Auber. Hierauf: Scene und Pas de deux aus dem Ballet: Die Wyllis, ausgeführt von Frau Brue und Herrn Hoguet⸗Vestris.
Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen dafelbst und am Orchester 1 Rthlr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Prysce⸗ nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 12 ½ Sgr. Parterre 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.
Wegen Krankheit ves Frl. Johanna Wagner, kann die Oper:
Iphigenia in Aulis“, heute nicht gegeben werden.
In Potsdam. Konzert des Frl. Therese Milanollo. Regret et prière, von Léonard, vorgetragen von Frl. Th. Milanollo. Hierauf: Die Mißverständnisse. Lustspiel in 1 Akt, von Steigen⸗ tesch. Dann: 1) Fantaisie über Motive der Oper: „Die Favorite“, komponirt und vorgetragen von Fräul. Th. Milanollo. 2) Adagio und Variationen auf das „Rheinweinlied“, komponirt und vorgetra⸗ gen von Fräul. Th. Milanollo. Zum Schluß: Die Eifersüchtigen, Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. Anfang 6 Uhr.
Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang⸗Loge 1 Rthlr. Parquet und Par⸗ quet⸗Loge 25 Sgr. Zweite Rang⸗Loge 15 Sgr. Parkerre 12 ½ Sgr. Amphitheater 7 ½˖ Sgr.
Freitag, 28. Januar. Im Opernhause. Schauspielhaus⸗ Vorstellung mit aufgehobenem Abonnement. Auf vieles Begehren: Concert, unter Mitwirkung des Fräuleins Therese Milanollo.
1) Ouvertüre. 2) Allegro du grand Concerto en mi-mineur, von de Böriot, vorgetragen von Fräul. Th. Milanollo. 3) Ge⸗ sang. 4) Regret et prière, von Léonard, vorgetragen von Fräul. Th. Milanollo. 5) Gesang. 6) Fantaste über Motive der Oper: „Die Favorite“, komponirt und vorgetragen von Fräul. Th. Milanollo. Hierauf: Der geheime Agent. Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Hackländer. (Anfang 6 Uhr.)
Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang 22 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 17 ½ Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Preussische Bank-Antheil-Scheiinlnie. Friedrichsd'or 0 2 Gaumter üütrItrüImggEEEREEVEREVENENEEEIE Andere Goldmünzen à 5 Thlr .
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Fisenbahn-Actiehn vom 26. Januar 1853.
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Aachen-Düsseldorfer dito Prioritäts-... . . Bergisch-Märkischhe dito Priorität8-o-ͦ-o9 dito dito II. Serie.. Berlin-Anhalter Lit. A. u. B... dito Prioritäts-.. Berlin-Hamburger. 1XX“ dito FEriorit dito “ Berlin-Potsdam-Magdeburger ö Sito Prioritäts-Obligationen lito dito dito dito Lit. D. Nerlin Siett²²tutt“ dito Prioritäts-Oblügationen... Breslau-Schweidnitz-Freiburger öln-Mindener. . 1“ ito Prioritäts-Obligaa. dito dito II. Em. Düsscldorf-Elberfelderl . dito Pricritüts. dito Prioritäts-... Magdeburg-Halberstädter. Magdeburg-Wittenbere.. . dito Prioritäts‚s . .
Niederschlesisch -Märkischhohee.
Prioritäts Prioritäts-. 022000909 ⸗
Prioritäts- III. Serie IV. Serie
Niederschlesisch-Märkische Zweigbahn... Oberschlesische Lit
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