1853 / 26 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Alle Post-Anstalten des Iun⸗ und

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8 1 34260. 34303. 35591. 35594. 36313. von Beerfelde geb. Boldt wegen 11,900 I

162- 2 44. h“ 39108. 39429. 41690. 41733. 434 er Rittergutsbesitzer Johann Adolp un-⸗ . . 8 3 33. 65.] aus dem Vertrage vom 18. März 1842, od 8 44418. 44599. 45146. 47255. 47329. 8 1e

8. ““ bbebbhhnigl. Preuß. Staats⸗Anzeigers Innist ctz uchmnieh, e aisgebeT-ee.]

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v“ 8 22 2 2. * Das 28582258 ur. -esr g9 ielimn 1 1 1 el 8 ĩr 828 n 1 C E F Auslandes nehmen Bestellungen an, in allen Theilen der Monarchie hnge * 2 ur Berlin die Expeditionen des

Preis- xg . * 11 it Heiblatt (Preuß. Adler- titung) an Herlin: 1 Kthlr. 17 Sor. 6 pf., in der ganzen Monarchie: 1

dder Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Ztraße Ar. 14. IrEees

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dersitz, jetzt zu Rissen wohnhaft, und seine Ehe⸗

gattin Hermine Florentine Auguste, geborne Stu⸗

dent, haben in der gerichtlichen Verhandlung vom

11. Dezember 1852 die bisher unter ihnen be⸗

standene Gemeinschaft der Güter ausgeschlossen. Züllichau, den 23. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht.

[129] Bekanntma chung. 98 Die General⸗Direction der allgemeinen Witt⸗ wen⸗Verpflegungs⸗Anstalt macht, in Gemäßheit der ihr im §. 36 des Königlichen Patents und Reglements vom 28. Dezember 1775 vorge⸗ schriebenen Verbindlichkeit, in nachfolgendem Ver⸗ zeichnisse die Nummern derjenigen Receptions⸗ Scheine bekannt, von welchen die Beiträge ge⸗ enwärtig respektive für einen, für zwei und drei rückständig sind. 1 Sie fordert zugleich die Restanten für einen und zwei Termine hiermit auf, im nächsten

ermine 8 SeViIB. IJ. * die Rückstände, nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem sodann wiederum fälligen Bei⸗ trage, also überhaupt respektive das Dreifache und das Siebenfache eines Beitrags, ohnfehlbar u berichtigen. Diejenigen Restanten für zwei welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, haben zu erwarten, daß sie, mit Verlust der versicherten Pensionen und respektive ihrer Antrittsgelder, von der Anstalt gänzlich ausge⸗

lossen werden. 1g 11 jetzigen Restanten für drei Termine aber wird bekannt gemacht, daß sie von der Anstalt exkludirt, mithin ihre Receptionsscheine ungültig hhre und respeklive ihre Antritts elder ver⸗ allen sind.

Ln sa den 17. Januar 1853. General⸗Direction der Königlich preußischen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt.

Frhr. von Monteton. EEEA A111“*“ 1 erjenigen Interessenten, welche im 1. Oktober 1852 mit den Beiträgen ö geblieben ind.

b Reen sur 1 Faemin: Nr. 6352. 10862. 12800. 13022. 13421. 14478. 14862Q. 15507. 15534. 15887Q. 16904. 16999. 17592. 18306. 18759. 19032. 19049. 19263. 19544. 19557. 20840. 20957. 21151. 21213. 21702. 21726. 21733. 21877. 22119. 22431. 22806. 22887. 23094. 23115. 23325. 23457. 23814. 24500. 24676. 24745. 24845. 24933. 25826. 25922. 26546. 27002. 27389. 27468. 27800. 28005. 28168. 28732. 28779. 28879. 29038. 29673. 29984. 30017. 30096. 30149. 30387. 30814 b. 31689. 31815. 31821. 31885. 31916. 32068. 32082. 32311. 32478. 33020,. 33451. 33536. 33819. 33820. 34031. 34138, 34217. 34587. 34764. 35105, 35161. 35166. 35748. 36043. 36177. 36304. 36635. 36669. 37758. 37832. 37943. 37994 b. 38207. 38226. 38317. 38394. 38424. 38595. 38757. 39075. 39378. 39488. 39611. 39828. 40260. 40278. 40402. 40490. 40564. 40804. 40988. 41146. 41159. 41378. 441431. 414819. 42250. 42297. 42643. 43087. 43099. 43120. 43439. 43470. 43677. 43976. 44086. 44132. 44257. . 45425, 45144. 45207. 4537o0. 45384. 45390. 45481, 45515. 45534. 45539. 45570. 45614. 45874. 46022,. 46177. 46191. 46745,. 46791. 46816. 47059. 47513, 47924. 48176. 48252. 48284. 48306. 48656. 48721. 48781. 48793. 48960. 49011. 49230,. 49376 8 49545. 49562. 50033. 50194. 50203. 50257. 50265. 50273. 50345. 50463. 50465. 50516. 50535. 50643. 50675. 50699. 50720. 50807. 50832. 51007.

B. Restanten für zwei Termine: Nr. 16159. 22029. 26293. 27634. 27736. 27762. 1 33315.

47883. 48091. 49063. 49756. C. Als Restanten für drei Termine 1b exkludirt: Nr. 671. 1788 44622. 47799. 47931. 48386.

IESNv28 125 111.“

Die bei der Königlichen General⸗Kommission der Provinz Sachsen zu Stendal anhängige, dem unterzeichneten Spezial⸗Kommissarius zur Leitung übertragene Ablösung der dem Allodial⸗ Rittergut Kropstädt, wittenberger Kreises, zustän⸗ digen Abgaben und Prästationen aus den Dör⸗ fern Kropstädt, Weddin, Wüstemark wird zur Ermittelung unbekannter Interessenten und zur Feststellung der Legitimation in Gemäßheit des §. 109 des Gesetzes über die Ablösung der Reallasten vom 2. März 1850 hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Alle diejenigen, welche bei dieser Auseinander⸗ setzung aus irgend einem Rechtsgrunde ein noch nicht zur Verhandlung gezogenes Interesse zu haben vermeinen, werden aufgefordert, sich damit spätestens bis zu dem,

auf den 16. März 1853 in meinem Geschäftszimmer, Coswiger Straße hierselbst, angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung selbst im Falle der Verletzungen gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können.

Insbesondere werden die auf das Rittergut Kropstädt unter Rubr. III. Nr. 4 eingetragenen, ihrem Aufentha’te nach unbekannten Gläubiger: Unter⸗Direktor Anton Friedrich von Krosigk und dessen männliche Descendenz und der Kammer⸗ junker Ferdinand Auton von Krosigk und dessen männliche Descendenz, resp. die Lehnserben des Unter⸗Direktors von Krosigk, der Gesammtrath Gebhardt Anton von Krosigk, Bernhardt Friedrich von Krosigk, Regierungsrath Karl Magnus Hein⸗ rich von Krosigk und Anton Eschwin von Krosigk, davon in Kenntniß gesetzt, daß ein im Deposito⸗ rium des Königlichen Kreisgerichts zu Wittenberg befindliches Ablösungs⸗Kapital von 4560 Rthlr. auf Antrag der Besitzer des Ritterguts Krop⸗ städt zur Abzahlung eines unter Rubr. III. Nr. 6 des Hypothekenbuchs von Kropstädt einge⸗ tragenen Kapitals mit verwendet werben soll, und daß auch die übrigen aus vorstehenden Ab⸗ lösungen einzuzahlenden Kapitalien in ähnlicher Weise angelegt werden sollen.

Den Hypothekengläubigern steht es frei, zu ver⸗

langen, daß die Schuldner die ihnen ausgesetzte Kapital⸗Abfindung entweder zur Wiederherstel⸗ lung der geschmälerten Sicherheit oder zur Ab⸗ stoßung der von ihnen eingetragenen Kapitals⸗ posten, so weit sie dazu reicht, verwenden. Kann oder will der Schuldner weder das Eine noch das Andere bewerkstelligen, so sind die Hypotheken⸗ gläubiger befugt, ihre Kapitalien noch vor der Verfallzeit aufzukündigen. Von diesem Rechte muß aber binnen 6 Wochen spätestens in dem oben auf den 16. März d. J. anberaumten Termine Gebrauch gemacht werden, widrigenfalls das Hypothekenrecht auf das abge⸗ tretene Pertinenz und auf das Ablösungs⸗Kapi⸗ tal erlischt.

Wittenberg, den 25. Januar 1853.

Der Königliche Kreisrichter WoH se

11281 b Der Besitzer des Ritterguts Liebenow hiesigen Kreises der Neumark wird als Ablösung der auf dem Kossäthengute Nr. 13 daselbst und dessen Parzellen Nr. 75, 76, 77, 78 haftenden Real⸗ lasten eine Abfindung von 386 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. in Rentenbriefen resp. baar erhalten. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗ Gläubiger von Liebenow: a) George Friedrich, Balthasar Adolph, Hans Sigismund von Beer⸗ felde wegen 4000 Thlr. Lehnstamm ex recessu vom 19. Juli 1755, b) Ulrike Friederike Wil⸗ helmine von Beerfelde wegen 12,000 Thlr. ex recessu vom 18,. August 1838, c) Frau Caroline

36225. 39980. 41422.

3 Monaten, spätestens bis

zum ͤMJ. schriftlich oder mündlich bei dem Unterzeichneten zu erklären, ob sie verlangen, daß jene Abfindung zur Wiederherstellung ihrer geschmälerten Sicher⸗

Bekanntmachung in Ablösungssachen.

heit oder zur Abtragung der zuerst eingetragenen Kapitalsposten verwendet werde, widrigenfalls ihr Pfandrecht darauf erlischt. 3 Landsberg a. d. W., den 20. Januar 1853. Der Kreisrichter Hartmann als Spezial⸗ Kommissarius.

[127] Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 350 Rieß lithogra⸗ phirten Formularen soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden. Die Lieferungs⸗ Bedingungen, so wie die beiden Schema sind bei der unterzeichneten Direction einzusehen und die Offerten bis zum 7. Februar c. versiegelt einzu⸗ reichen.

Berlin, den 26. Januar 1853.

Königliche Telegraphen⸗Direction. Nottebohm.

[126]

Burladingen im Ober⸗Amtsbezirk

Hechingen.

Für hiesigen Marktflecken, welcher im Besi einer Apotheke mit seinen 1500 Einwohnern und in der Umgebung von noch sechs andern, kaum eine Stunde entlegenen Ortschaften bedeu⸗ tende Praxis gewährt, soll bis Ende April d. J wieder ein Arzt, der zugleich Wund⸗ und Hebarz ist, angestellt werden. Derselbe erhält nebst schö ner Wohnung und 5 Klafter Buchenholz 176 Fl.

Wartegeld von der Gemeinde. Zu dieser Stelle

Lusttragende wollen unter Vorlage ihrer Zeug nisse binnen 4 Wochen sich wenden an das Königl. preuß. Vogtamt.

fiste r. Den 25. Januar 1853. 8

[14355 Ediktal⸗Citation. Nachdem die Erben des verstorbenen Handels⸗

manne Herrmann Mathes Guntermanns dahier, dessen Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Inventars und behufs der Konsta⸗

masse auf öffentliche Vorladung der unbekannten Gläubiger angetragen haben; so werden alle diejenigen, welche an Guntermanns

tirung der Nachla

Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, den 9. April 1853, welcher zum Anmeldungstermine anberaumt wor⸗ den, persönlich und nach Befinden mit den Ehe⸗ männern oder durch die Vormünder an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß sie außerdem derselben, so wie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden für verlustig geachtet werden, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Kontradiktor und nach Befinden unter sich über deren Richtigkeit und Rangverhältniß rechtlich zu verfahren, bin⸗

nen 6 Wochen zu beschließen und

den 26. Mai 1853, der Publication eines Präklustvbescheides, welcher in Ansehung der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, für eröffnet erachtet werden wird, sich zu gewãr⸗ tigen, hiernächst in dem auf

den 4. Juni 1853 anberaumten Verhörstermine anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und den Abschluß eines Vergleichs zu versuchen, indem diejenigen, welche nicht erscheinen und sich über Annahme der Ver⸗ gleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklä⸗ ren, für einwilligend werden geachtet werden.

Für den Fall, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, haben die Interessenten

EEEEEST der Inrotulation der Alten zum Verspruch sich zu gewärtigen.

Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.

Elterlein, am 23. Oktober 1852.

Das Stadtgericht allda. Müller.

Redaction und Rendantur: Schwieger. 3

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosb uchdruckerei,

deren Erben werden aufgefordert, sich binnen 8.

1 Kthlr. 27 Sgr.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaufmann Gustav Wa rnecke zu Frankfurt a. M. den

Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie Dem bei der Königlichen technischen Deputation für Gewerbe

angestellten Fabriken⸗Kommissions⸗Rath Brix den Charakter als

Geheimer Regierungs⸗Rath; und

Dem Geheimen Kanzlei⸗Direktor Pesch im Ministerium für

Handel und Gewerbe den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ver⸗

leihen.

um. Verfügung vom 22. Dezember 1852 betreffend die Unzulässigkeit des öffentlichen gerichtlichen

Verkaufs verbotener Waffen und anderer Sachen, mit denen gesetzlich kein Handel getrieben werden darf.

Strafgesetzbuch §. 345.

Der Ober⸗Staatsanwalt daselbst hat dem Justiz⸗Minister die Anzeige gemacht, daß in einer bei dem Kreisgericht zu W. schwe⸗ benden polizeilichen Untersuchungssache wegen Führung verbotener Waffen die in Beschlag genommenen Waffen demnächst nicht ver⸗ nichtet, sondern öffentlich verkauft worden sind.

Der Justiz⸗Minister muß dem Ober⸗Staatsanwalt Dauin bei⸗ treten, daß dies Verfahren nicht angemessen erscheint. Wenn die

Gesetzgebung bestimmte Sachen wegen ihrer Gemeingefährlichkeit

vom Verkehr überhaupt ausschließt und den Privatpersonen den Handel mit denselben bei Strafe verbittet, so kann es nicht 1 geeignet erachtet werden, daß die gerichtlichen Behörden, ie cgngng .e8 sie nunmehr durch öffentlichen Ver⸗ auf in den Verkehr zurückbringen.

* Der nfncich Berkauf in Beschlag genommener Fiacheh Fäcn nur dann stattfinden, wenn dieselben, wie z. B. Sägen, eile üin

Aexte, welche zur Begehung des Holzdiebstahls gebraucht, d Waaren, die bei Steuer⸗Contraventionen konfiszirt worden, im f. gemeinen vom Verkehr nicht ausgeschlossen sind. 1 Is der mit gewissen Gegenständen nicht unbedingt untersagt, jedoch nn

einzelnen dazu besonders

beson adelhaften und unschäd⸗ der Handel mit Giften oder mit an sich untadelhaften und unschäd 1n Arzeneien (§. 345 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs —, se Gegenstände dieser Art, wenn sie in Beschlag genommen - 1 sonen, welchen der Handel mit solchen Gegenständen polizeilich ge⸗

mit denen gesetzlich erden soll, unter keinen Um⸗ ände der Art zu vernichten.

den Gerichts-Behörden verkauft werden, aber nur

stattet ist. darf ein Verkauf von Sachen,

überhaupt nicht Handel getrieben w ständen stattfinden, vielmehr sind Gegenst

Berlin, den 22. Dezember 1852.

Der Justiz⸗-Minister 1t Simons.

An das Königliche Appellationsgericht z

ein Superarbitrium abzugeben. 2 Gerichts⸗-Behörden und für die Beamten der Staats⸗Anwaltschaft

von Interesse ist, so wird das gedachte Gutachten nachstehend zur Kenntnißnahme mitgetheilt.

Superarbitrium der wissenschaftlichen Deputation

üterdgtftehe ees cse Königliche Kreisgericht zu B. unter dem 27. September c. durch das hohe vorgeordnete Ministerium ein Superarbitrium von uns

requirirt, das wir hier folgen

er nur hintraf b A. ins Gesicht, und endlich noch mit einem soge⸗

Vorstehende Verfügung wird den Gerichten und Beamten der

Staats⸗Anwaltschaft hierdurch zur Nachachtung mitgetheilt.

Berlin, den 22. Dezember 1852.

sämmtliche Gerichte und an die Beamten

der Staats⸗Anwaltschaft.

1 AG ECVEöö Allgemeine Verfügung vom 12. Januar 1853

betreffend den Begriff der „Krankheit“ oder „Ar⸗ beitsunfähigkeit“ im Sinne des §. 193 des Straf⸗ 1 gesetzbuchs.

Die Königliche wissenschaftliche Deputation für das Medizinal⸗

wesen hat vor Kurzem Veranlassung gehabt, über die Frage:

was unter Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit von einer längeren als zwanzigtägigen Dauer im Sinne des §. 193 des Strafgesetz⸗

buchs zu verstehen sei, ““ 1 s Da der Inhalt desselben für die

Berlin, den 12. Januar 1853. Der Justiz⸗Minister.

Simons.

An

sämmtliche Gerichte und die Beamten der Staats⸗

Anwaltschaft.

das Medizinalwesen.

In der Untersuchungssache wider den Häusler T. hat das

lassen. 1 1 Am 27. Juni c. gerieth der Häusler T. mit seiner Ehefrau in

Strei ißhand Folge 2. Er schleppte Streit, der folgende Mißhandlung zur Folge hatte. E

si bei den zur Stube hinaus und wieder herein, schlug sie mit einem dicken Stock über Achsel, Hände, Arme, Rücken und wo

f, nahm dann einen Besen und schlug sie auch damit

ten Hackeisen. Am folgenden Tage, den 28sten ejd.. fing er

an und sie mit einem daumdicken Stock und it de äusten.

8 Jc Ehl eh stellte, nach vorangegangener Untersuchung, 8 Königliche Kreis⸗Physikus Dr. M. ein Attest aus, wonach bei der zc. T. am 29. Juni gefunden worden waren: braunblaue Streifen auf den Schulterblättern bei starker Geschwulst und 1ehriea,s. keit, thalergroße schwarzblaue Geschwulst auf der rechten Schu ter, Querstreifen von blaubrauner Farbe am rechten Oberarm, der ge⸗