1853 / 28 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1371 Steckbrief.

Der Büchsenmachermeister Karl Eduard Masuch aus Brandenburg, geboren in Gum⸗ binnen, soll wegen wiederholten Meineides zur Untersuchung gezogen werden, hat sich indessen seiner Haftnahme durch die Flucht entzogen.

Alle verehrlichen Behörden des In⸗ und Aus⸗ landes werden ergebenst ersucht, den ꝛc. Masuch im Betretungsfalle an unsere Gefängniß⸗Inspec⸗ tion abliefern zu lassen. Es wird die sofortige Erstattung der Auslagen zugesicheet.

Brandenburg, den 28. Januar 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Signalement des Masuch. 1

Familienname: Masuch. Vornamen: Karl Eduard. Geburtsort: Gumbinnen. Aufent⸗ Brandenburg. Religion: evangelisch.

Größe: 5 3“. Haare: braun.

frei. Augeubrauen: blond. Angen:

Nase und Mund: gewöhnlich. Bart:

Zähne: gesund. Kinn und Gesichts⸗ bildung: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Gestalt: untersetzt. Sprache: deutsch. Besondere Kenn⸗ zeichen fehlen. Die Bekleidung kann nicht be⸗ zeichnet werden. I“

24 [138] 8EoCIDIIT1T1

Der ehemalige Kaufmann Isidor Katz aus Leobschütz, dessen jetziger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln, ist des Betruges und der Urkunden⸗ fälschung dringend verdächtig.

Wir ersuchen alle Civil⸗ und Militair⸗Behör⸗ den, auf den ꝛc. Katz, dessen Signalement nicht näher angegeben werden kann, zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an unsere Gefangen⸗Inspektion abzuliefern.

Gleichzeitig wird Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Katz Kenntniß hat, auf⸗ gefordert, dies der nächsten Gerichts⸗ oder Po⸗ lizei⸗Behörde anzuzeigen. 8

Ratibor, den 27. Januar 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8 Der Untersuchungsrichter. b

14⁰] Bekanntmachun g.

Auf Antrag der Direction der Magdeburger Vieh⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß die gedachte Ge⸗ sellschaft sich auf Grund des Art. 30 der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 und vor dem 1. Juli 1851 (als dem Tage der Gesetzes⸗ lraft des §. 340 ad b des Strafgesetzbuches) ohne einer Staats⸗Genehmigung zu bedürfen ge⸗ bildet, daß sie nachträglich die Staats⸗Genehmi⸗

ung nachgesucht hat, daß sie aber auch bis zum Eingang des höhern Orts zu erwartenden Be⸗ scheides hierauf, wie bisher, zum Geschäftsbe⸗

triebe in Preußen berechtigt bleibt. 1

Magdeburg, den 15. Janugr 1853.

Königliche Regierung, übtheilung des Innern.

[1604] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. Erste (Civil⸗ Abtheilung.

Berlin, den 18. November 1852.

Das dem Baron Heinrich Friedrich Christian

von Lowtzow gehörige, zu Alt⸗Schöneberg unter

der Hausnummer 6 belegene, im Hypothekenbuche

von diesem Dorfe Vol. I. No. 6 Fol. 40 ver⸗

zeichnete Bauerngut, abgeschätzt auf 15,289 Rthlr.

16 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗

schein im V. Büreau einzusehenden Taye soll. Am 17. ö1“ Vormittags

1 an ordentlicher Gerichtsstelle, Zim subhastirt Feae u] G .

1.

Die Johanna verehelichte Opolski geborne

Latocha zu Naclo, hiesigen Kreises

4 2 . at

ihren Ehemann, den Zieher Anton Sgblct ecen

bb böslicher Verlassung ngestrengt. Zur Beantwortun

g derselben haben

den 8. März 1853, Vormittags 11 ½ Uhr,

11774]

8

DOeffentlicher

»***

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vRe Eevag

in unserem Parteienzimmer Nr. II. vor dem Herrn Kreisrichter Ficinus anberaumt, und laden zu diesem Termine den Zieher Anton Opolski, welcher nach der Angabe der Klägerin seinen Wohnort Naclo vor sieben Jahren verlassen und sich nach Rußland begeben haben soll, hierdurch unter der Warnung vor, daß im Falle seines Ausbleibens der Klagegrund wider ihn in con- tumaciam für zugestanden erachtet und danach was Rechtens erkannt werden wird. Beuthen O. S., den 16. November 1852 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Ediktal-Citation.

Aus der Obligation der Heinrich und Anna Catharina geborne Dreyer⸗Schulz'schen Eheleute vom 29. April 1788 sind auf das fo- lium des Grundstücks Klein Kommorsk Nr. 10 Rubrica III. Nr. 1 für die Karau und Richert⸗ schen Minorennen 74 Rihlr. 6 Sgr. 9 Pf. Dar⸗ lehn eingetragen. Das Dokument üben diese an⸗ geblich längst bezahlte Post ist verloren gegangen und sind die Inhaber derselben unbekannt. Es werden daher auf Antrag der Besitzer des ver⸗ pfändeten Grundstücks alle, welche an diese Post als Briefs⸗Inhaber, deren Erben, Cessionarien oder sonst Rechte haben, aufgefordert, sich zur Vermeidung der Präklusion in dem auf

den 22. April 1853, Vormittags 1Mhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden und ihre Ansprüche zu bescheinigen. Neuenburg, den 21. Dezember 1852. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II.

[139] vG 8

Alle, welche an das von dem Gutsbesitzer Wil⸗ helm Leopold von Bohlen auf Streu an seinen Sohn Karl Heinrich Edmund von Bohlen ver⸗ kaufte, im schaprover Kirchspiele belegene Ritter⸗ gut Streu mit dem einverleibten Glode und son⸗ stigen Zubehörungen, auch Saaten und Acker⸗ Arbeiten und dem gesammten Inventarium aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und An⸗ sprüche zu haben vermeinen, werden auf den An⸗ trag des Verkäufers hierdurch geladen, dieselben in einem der auf

den 22. Februar, 15. März und 12. HWͤ S li Uyr Morgens,

im Königl. Kreisgerichte hierselbst anberaumten Termine anzumelden und zu bewahrheiten, bei Strafe des Ausschlusses. Von der Verpflichtung zur Anmeldung werden diejenigen ausgenommen, welche ihre Forderungen auf dem ihnen vorzule⸗ genden, gerichtlich gttestirten Postenzettel richtig verzeichnet finden werden und haben dieselben für den Fall der dennoch geschehenen Anmeldung den Ersatz der desfallsigen Kosten nicht zu bean⸗ spruchen.

Bergen, den 22. Januar 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. von Eckenbrecher.

[102] Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 57 des Statuts der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß das Direktorium der Gesellschaft gegen⸗ wärtig aus:

1) dem Herrn Regierungs⸗Assessor Mettle und

2) Kaufmann C. A. Maquet, und der Gesellschafts⸗Ausschuß a. aus folgenden Mitgliedern: 1) dem Herrn Kaufmann Karl Deneke, als Vorsitzenden,

2) dem unterzeichneten Stadtrath Max,

stellvertretenden Vorsitzenden,

3) dem Herrn Agenten Karl W. Aue,

Kaufmann Karl Delius, * Albert Fabricius, Ernst Friedeberg, Stadtrath Hasenkamp, Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Lehmann, Regierungs⸗Rath von Unruh, MNagdeburg wohnend;

2

Redaction und Rendantur:

Anzeiger.

10) dem Herrn Eduard Böttcher in Ham⸗ burg,

11) S. Herz in Berlin,

12) Kammerherrn von Jagow in Crüden, 8

13) Kaufmann Kücke in Seehausen,

14) Martin Meyer in Berlin,

15) Baurath Neuhaus daselbst,

16) Eisenbahn⸗Direktor Semper in Altona,

5 Rittergutsbesitzer Major Voigt in Orpensdorf;

b. aus folgenden Stellvertretern:

1) dem Herrn Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Göring, ““

2) Partikulier Schlawitz;,

3) Kaufmann Humbert,

4) 8.8. Bruückner,

G Karl Hartung

Magdeburg, den 15. Januar 1853. Der Ausschuß der Magdeburg⸗Wittenbergeschen 8 Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Bank des Berliner Kassen⸗ 109] Vereins.

Die Herren Actionaire der Bank des Berliner

Kassen⸗Vereins laden wir hierdurch in Gemäß⸗ heit des §. 47 der Statuten zu der auf 1 Freitag den 18. Februar e., Nachmit⸗ tags um 5 Uhr,

im oberen Saale des Börsenhauses hierselbst angesetzten General⸗Versammlung ein. Berlin, den 14. Jannar 1853. Der Verwaltungs⸗Rath der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins gez. Mendelssohn,

Vorsitzender.

Hörder Bergwerks⸗

191 Hütten⸗Verein. Mit Bezugnahme auf §§. 9 und 10 unseres, durch die Allerhöchste Bestätigungs⸗Urkunde vom 16. Februar 1852 genehmigten Gesellschafts⸗ Statuts, werden die Aetionaire hierdurch aufge⸗ fordert, die zweite Einzahlung von „Fünf und zwanzig Prozent, oder fünfzig Thalern pr. Actie“ bis zum 15. Februar dies. Jahres an unsere Kasse in Hörde, oder an den A. Schaaff⸗ hausenschen Bank⸗Verein in Köln, unter Vor⸗ legung der in ihren Händen befindlichen Interims⸗ Quittungsbogen, zu leisten. Hörde, den 1. Januar 1853. Der Verwaltungsrath.

126] Versteigerung der Maschinen, zeuge und Vorräthe einer Gewehrfabrik.

In Folge des zum Vermögen des landesflüch— tigen Technikers Friedrich Wilhelm Krutzsch, ge⸗ wesenen Mitinhabers des früher unter der Firma „Krutzsch & Oschatz“, später unter der Firma „Nestler & Krutzsch“ allhier bestandenen Ge⸗ wehrfabricationsgeschäfts, eröffneten Konkurses sollen mit Genehmigung des zweiten Theilhabers letzterer Firma, Herrn Hammerwerksbesitzers Karl Gotthilf Nestler zu Wittigsthal, die vorhande⸗ nen Maschinen, Werkzeuge, Utensilien und Vor⸗ räthe, auch 4 perkussionirte Büchsen mit Hirsch⸗ fängerbajonnettes (exkl. aber der fertigen Zünd⸗ nadelwaffen, wegen deren Veräußerung nach B finden weitere Bekanntmachung ergehen wird)

den 2. März 1853 und die noch folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, im Fabrikgebäude an den Meistbietenden gegen Baarzahlung einzeln versteigert werden; was un⸗ ter Hinweisung auf die im Gerichts⸗ und im Rathhaus, sowoyhl in den vier konzessionirten Schankwirthschaften dahier aushängenden An schläge hiermit bekannt gemacht wird.

ngeorgenstadt, am 24. Januar 1853. Königlich Sächsisches Gericht. Unger. Schwieger.

Werk⸗

das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie shut Preis-Erhöhung. mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zritunzg) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf., in der ganzen KMonarchie: 1 Kihlr. 27 Sgr.

Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Nr. 54., und aßischen Zei ipzi vahr dee itung, Leipziger

Mittwoch den 2.

Februar

Allerhöchste Kabinets⸗Ordrevom 11A““ betreffend die Anträge wegen Aufnahme in den EGVCNHh

In Verfolg Meiner, die Reorganisation des St. Johanniter— Ordens betreffenden Ordre vom 15. Oktober v. J. bestimme Ich hierdurch, daß bis zur Bildung des Kapitels der Balley Branden⸗ burg des St. Johanniter⸗Ordens alle Anträge wegen Aufnahme zu wirklichen Mitgliedern der Balley oder wegen Ernennung zu Ehren⸗Rittern an die General⸗Ordens⸗Kommission zu richten sind,

welche diese Anträge, so wie die eingehenden Geldbeiträge, bis zur Bildung des Kapitels zu asserviren und demnächst an dasselbe ab⸗ zuliefern hat. Ich überlasse Ihnen, die General⸗Ordens⸗Kom⸗ mission hiernach mit Anweisung zu versehen.

Berlin, den 31. Januar 1853.

An en Minister-Präsid

Allerhöchster Erlaß vom 5.Fannar 1893 betref⸗ fend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld⸗Erhebungs⸗Rechtes für den

2

Baäu einer Gemeinde⸗Chaussee von der Viersen⸗ Aldekerker Bezirksstraße in Vorst bis Anrath.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau V einer Gemeinde⸗Chaussee von der Viersen⸗Aldekerker Bezirksstraße in Vorst bis Anrath genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗ Bau⸗ und Unterhaltungs⸗ Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden Vorst und Anrath gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften ver⸗ leihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 28 Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Ver⸗ gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der ge⸗ genwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen

Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 5.

An den Minister für Handel, Gewerb und den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober⸗Revistonsrathe a. D., Heinrich Bre⸗ wer, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem städtischen Polizeidiener Jakob Sch neefeld zu Saar brücken, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; desgleichen

Dem bisherigen Bau-⸗Inspektor Salzenberg zu Hirschberg, Regterungs⸗Bezirk Liegnitz, zum Regierungs⸗ und Baurath zu er⸗ nennen; und

Dem Ober⸗Wegebau⸗Inspektor Vehsemeye

zu Erfurt den Charakter als Baurath zu verleihen.

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Ministerium für Handel, Gewerb Arbeiten.

Zu Königlichen Bau⸗Inspektoren sind ernannt worden: Die Kreis⸗Baumeister Plate II. zu Siegen und Hassenkamp zu Brilon; so wie die Wege⸗Baumeister Münter zu Liegnitz, Michaelis zu Frankfurt a. d. O. und Schnepel zu Reichenbach.

Dem Fabrikanten Hecker zu Görlitz ist unter dem 29. Januar 3 ein Patent auf eine Hobelmaschine zur Herstellung von runden Zünd⸗ hölzern in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Verbindung, und ohne Jemanden in der Be⸗ nutzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Benachrichtigung vom 30. Januar 1853 betref⸗ send dirxaht New⸗York stattfindende Industrie⸗ 1111A4““

In Verfolg meiner Mittheilung vom 2. v. M. und J. be⸗ nachrichtige ich die N., daß sich der hiesige Gesandte der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika gegen das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in offiziöser Weise über die im nächsten Jahre in New⸗ Pork stattfindende Industrie⸗ Ausstellung ausgesprochen hat.

Es ergiebt sich daraus, daß die Unternehmung von einer mit Korporationsrechten versehenen Privat⸗Gesellschaft „ausgeht, an deren Spitze höchst achtbare, in kaufmännischen Geschäften bekannte Männer stehen, in Beziehung auf deren Unternehmung das Gou⸗ vernement zwar keinerlet Garantie übernimmt; dasselbe läßt ihm aber jede mit den dort bestehenden Gesetzen und Einrichtungen vereinbarliche Unterstützung angedeihen. Zu dem Zwecke wird das Ausstellungs⸗Gebäude zu New⸗York als ein Entrepot (Warehouse) der Vereinigten Staaten angesehen werden, und es werden die zur Ausstellung eingeführten Gegenstände nur dann die Eingangs⸗Ab⸗ gaben bezahlen, wenn sie in den Vereinigten Staaten verkauft werden. Es ergiebt sich daraus ferner, daß die Gesellschaft lediglich den Zweck der Ausstellung verfolgt und sich durchaus nicht bei der endlichen Verfügung über die ausgestellten Gegenstände betheiligt, sie giebt vielmehr den Erzeugnissen des Auslandes, bestehend in Rohmaterialien, Manu⸗ fakturwaaren, Maschinen und Kunstwerken, nur Gelegenheit, bekannt zu werden, indem sie den Vortheil bietet, daß diese Gegenstände frei von allen Kosten für Fracht und Versicherung auf dem Transporte