8 8 G I 8 ben 1 8 20
b ah . n Etatssoll in einer Summe be⸗ Register⸗ Vergüt sii 8 1
steht, jedoch in mehrere Einnahmepositionen zerfällt. heiea. egs hs eüttectipan 3,anc. die den Erhebern M 48 (Abschluß.) “ ger 1852 Nr. 146 S. 868 — sich ergebenden, daselbst unter An Miethen für Dienstwohnungen treten außer denen, Chausseegeld-Pächtern aus b 8n 1 ung stehen, und den “ . “ bis g genannten neuen Abschnitte, imgleichen ein Abschnitt zu Gra⸗ die aus der Ertraordinarienrechnung entspringen, wovon unten die he; sgesetzten 3 Prozent Tantieme mit zu b Zu dem Abschlusse ist eine Bescheinigung der Regierungs⸗ tificationen und Unterstützungen für Beamte und ein Abschnitt zu
Rede ist, diejenigen Miethsabzüge zu, welche in den zu 12 erwähn⸗ Dagegen gehören die Restituti 111 Hauptkasse beizubringen, welche ergiebt, daß derselben die Einnahme Unterstützungen an die Hinterbliebenen derselben hinzu, unter welchen
ten Fällen, von Dienstwohnungen in Gebäuden, welche seitens der munal⸗ und provinziellen Z zc. auf Hebungen zu Kom- Ausgabe der lausenden Verwaltung vollständig überwiesen Abschnitten die vereinnahmten Beträge nur summarisch und ohne
Steuerverwaltung gemiethet worden, zu entrichten sind. sung, als sie i Verh. 888 insoweit in diese Nachwei⸗ sind, und daß sie die nach Abzug der Istausgabe von der Istein⸗ besondere Justification nachzuweisen sind, da ihre Prüfung auf den
Die fort 1b si iträ — g, als ste in Verbindung mit Staatssteuern stehen, mit wel nahme verbleibende baare Abführung empfangen hat De G 9 1ns⸗ 8 —
8 ie for dauernden Pensionsbeiträge werden lediglich sie in einer Post erhoben word ind — m ve chen nahme 9 - 2 ng — fang . Grund der Rechnungen der Provinzialsteuer⸗ und Regierungs⸗ mit den Summen vereinnahmt, welche unter jedem der betreffenden Falle in der fünf * rden sind, dergestalt, daß in solchem Was die unter dem Abschlusse mit vorgedruckte Nachweisung Hauptkassen erfolgt. 8 8 Ausgabetitel der Haupt⸗ und der ö11A1AA““ 114““ die Rate der Staatssteuer und imn nderer Ablieferungen an die vorgesetzten Kassen anlangt, so wird 1 9 w. dazu angelegten Kolonne aufgerechnet sind. - olonne die Rate der Kommunal⸗Erhebung ꝛc. ausge⸗ bemerkt, daß, wenn eine solche Ablieferung aus einer groͤßern An⸗ 20. (Zahlungen aus
Aus diesen verschiedenen Titeln kommen auch die einmaligen K 89 8 pon ͤchst letztere im Nachweis der Erhebungen zu zahl von Materialien besteht, deren Preissätze verschieden sind, 8 Pensions⸗Abzüge, nach Ordnung der betreffenden .“ 11A16“6“ Zwecken, mit Bezugnahme hierauf, tatt des Details, mit Hinweisung auf die Seite der Rechnung, Bei Aufstellung der Liquidationen über Diäten und Positionen, zur Einnahme. Die über den Betrag dieser Abzüge in Der Ansatz in der Nachweisung der Restitutt 8 wo die Verausgabung erfolgt ist, eine V Bezeichnung solcher 1 e1“ Muster zu. “ jedem einzelnen Falle zuzulegende Berechnung ist lediglich neben die sich, in Uebereinstimmung mit dem Verwal stitutionen ꝛc. beschränkt Materialien stattfinden kann, z. B. „Erkenntnißstempel, blaue 18 s⸗Anzeiger . “ Zur Justification ist betreffende Ausgabe⸗Position zu setzen. auf die Istbeträge erwaltungs⸗Abschlusse, überall Chausseezettel ꝛc.“ 8 1 wegen Annahme und Abordnung des betreffenden Beamten oder 8 * 8 2 ) b 8 18 . 8 2 8 . 8„9 8 . 2 5352 „ 5 , Was den Nachweis des Erlöses aus dem Verkauf alter “ ““ 1“ 1“ 869 EEb11ö1“
Papiere betrifft, so befindet sich zwar zum Nachweise des Ver⸗ finden sollten, die auf noch nicht 88 viege nweisungen be⸗ G gen zu 8 G 9 g die Ausführung der C e häfte
kaufs der alten Register ꝛc. in der neuen Auflage des Rechnungs⸗ so hat der Hauptamts ⸗ 1“ 11“ de. Futen, 111“ “ 8 C14“ 8 C11ö
88 8 , 8— 7 „ 8 ö “ 92 D ) „ † — d 8 O 8 ge⸗ 11““ 1““ 18 aber “ in welchem Manual des neuen 1““ dür In diesen Nachweis gehören namentlich auch Abgaben aller leistet worden, I J“ der des falls ertheilten 11“ L S Nummer, die Beträge zur Sollausgabe gestellt wor⸗ Sbö Beamten der indirekten Steuern. für Rechnung von cch Was G “ ist, wenn zwei Wege in ver⸗
Rechnungsjahre ein Verkauf stattgefunden haben od 8 “ v“ 3 1 Kreisen, Kommunen, Actiengesellschaften und Privatpersonen erheben, hiedenen Richtungen nach dem Bestimmungsorte führen und die derlich, und derselbe daher v v1“ die 7anlangt, so ist solche lediglich z. B. Wildpret⸗ und sonstige Verbrauchssteuern, ingleichen Waage⸗, Provinzial⸗Behörde nicht schon in der Ordre bestimmt hat, welchen setzen, wozu die Bemerkungskolonne benutzt werden kann. richtiger WG bestimmt, welche in Fällen un⸗ 8 Niederlage⸗, Stätte⸗ und Hafengelder und andere Communications⸗ Weg S8r Beamte einzuschlagen habe, derselbe aber den kostspieli-⸗
gebührlicher Erhebungen von der Kasseneinnahme Abgaben. 1 geren Weg gewählt hat, der desfallsige Ansatz zunächst seitens des d Rechnungs⸗Defekte sind, soweit sie nicht aus Haupt⸗Amtes einer näheren Prüfung zu unterwerfen und, wenn es
2 eri v. 8 v. 1 — 8
8. (Nachweisung der Register⸗ 1 derjenigen Einnehmer und Empfänger, die noch auf Tantieme Die Register⸗
F ⸗ und Rechnun sdefekte 8 58 ger, och auf zantieme Die gister- un 1 — 1 en d afut b jen g f stehen, abzusetzen sind, wogegen alle andere Rückzahlungen von der zu 8. erwähnten Nachweisung hervorgehen, in der 17ten Ko⸗ solchen für zulässig hält, der Liquidation kin desfallsiger, von den
Bloßer Ansatz 6“ berichtigten Solls und dessen der Einnahme des Hauptamts abgesetzt und in der achten Kolonne ghnpoonne anzuͤsetzen und die Beläge darüber beizufügen, was auch mit Haupt⸗Amts⸗Mitgliedern zu vollziehender begründender Vermerk beizu⸗ “ Erläuterung.) nachgewiesen werden. dsden Restitutionen ꝛc. geschieht, welche nicht schon in der zu 10. er⸗ fügen; ein Gleiches ist auch zu thun, wenn auf die Reise mehr D“ üähn hwei erzeichnet si Reicht die 17te Kolonne zu Tage verwandt worden, als unter gewöhnlichen Umständen dazu 1 . ““ wähnten Nachweisung verzeichnet sind. Reic age worden, 1 Die Abschnitte des Register-Revi jons⸗Nachweises folgen in 1. (Ausgabe⸗ Tite! an Besoldungen ꝛc. der Beamten.) shdiesem Detail nicht aus, so kann die Rückseite des Nachweises dazu nöthig gewesen sein würden. erselben Ordnung auf einander, in welcher die betreffenden Ab⸗ Wegen der durch den besondern Ansatz . benutzt werden. Mit der hiernächst erforderlichen Prüsung und Bescheinigung gaben bei der laufenden Verwaltung aufgeführt sind, beschränken Heteh de ken Fassun ’1 esondern Ansatz der Pensionsbeiträge Wenn für diese Hebungen keine Verwaltungskosten⸗Beiträge der Liquidation nach den Entfernungen, den Sätzen und in calculo, sich aber nur auf die bei dem Hauptamte wirklich vorkommenden nen 4 bis 8 Segen eei Titels wird zur Ausfüllung der Kolon⸗ peerrechnet sind, so ist, den zu 5. erwähnten Fall ausgenommen, an⸗ hat der Ober⸗Inspektor einen Beamten des Hauptamts zu beauf⸗ Abgabenzweige. 11“ e besonderes Muster mit beispielsweisen zuzeigen, worauf sich dies gründet, eben so, wenn die Erhebungs⸗ tragen, schließlich aber die Liquidation mit den Worten: „Zu zah⸗ Die Revisions⸗Protokolle in Betreff der Hebungen zu Kom⸗ ist I“ beigefügt. “ ersten Kolonne des Titels eamten selbst unmittelbar eine Gebühr dafür bezogen haben, in len“, und seiner. Namens⸗Unterschrift, zu versehen. munal⸗ und provinziellen Zwecken, welche nicht in den über die zusetzen atsmäßige nominelle Betrag des Diensteinkommens an⸗ welchem Falle in der 14ten Kolonne diejenige Seite der Rechnung Für Pensionen, welche, weil sie noch nicht auf den Pensions⸗ Staatssteuern geführten Registern sondern in besonderen Registern I8Z8 D u allegiren hleibt, woselbst der stattgefundene Bezug bei ihrem Fonds übernommen sind und wegen Wiederbesetzung der Stelle z - egistern Von diesem Einko JI“ 3 b t 8 “ v““ 8 gebucht sind, werden nicht hier angesetzt, sondern zu der Nachwei⸗ Gehält 8 — t ingleichen von dem Zugang an neuen Diensteinkommen vor der Linie nachgewiesen ist. b nicht aus dem mit derselben verbundenen Dienst⸗Einkommen ge⸗ sung der Hebungen zu Kommunal⸗ und provinziellen Zwecken ver⸗ E“ en Gehaͤltern , die von andern Etats übernommen Am Fuße des Nachweises ist in der 6ten Kolonne das berich⸗ zahlt werden können, beim Extraordinarien⸗Fonds verausgabt wer⸗ ; a2 1 oie 1 . or- rge 9 6 f. . , S2a ; b 4† mo — . — Nerfü⸗ 2 2 9 185 7 8 9 8 merkt und beigebracht. 1 5 sii 1 Zulagen, wird der reglementsmäßige Pensionsbei⸗ tigte Soll aller Positionen zu rekapituliren und die Summe der V Ver fügung vom 31. Dezember 185¹1 — Staats 5 Anzeiger Uebrigens aber ist von allen Defekten nur die berichtigte durch Abga . o onne so lange verrechnet, als das Einkommen Hebungen zu Kommunal⸗ und provinziellen Zwecken zu zieher bG 1852 Nr. 48 S. 955 ist bei dem Dispositions⸗Fonds hinter den Soll⸗Einnahme vorzutragen und daher, wenn die aus den “ gang keine bleibende Veränderung erleidet, also auch dann, 1 1 8 Abschnitt: an persönlichen Zulagen, die nicht auf den Etats stehen lagen ersichtliche ursprüngliche Festsetzung 111.“ V aus dem Einkommen der Stelle gezahlt wird, — 46. (Extraordinarien⸗Rechnung. In Einnahme und V ein besonderer Abschnitt zu bilden. 1 je I . 8 Verfügung vom 31. Dezember 1851 — S ELE1121 b 1 4 . hat, neben dieser Festsetzung der Betrag des Zu⸗ oder Abgangs 6S he 1““ b Staats⸗Anzeiger 1852 Nr. 18 Aus gabe ist nur das berichtigte Soll vorzutragen.) 1X““ 11“ amtlich zu vermerken und der darüber sprechende Ausweis “ .de uf leßtsvsg ruhende Pensions⸗ ““ “ . Belage beizufügen. 1 8 — betingc dem Residuum zu berichtigen ist, oder auch, wenn das Die Titel der Extraordinarien „Rechnung, wie solche in den Zum Ansatz und zu⸗ Zustification der nach 19 neu zu etrete L .“ ehalg. bestimmungsmäßig zu dem Extraordinarienfonds fließt. — §§. 21 und 22 der Rechnungsvorschristen vom 8. Dezember 1844 nen Abschnitte des IV 1 zabe⸗Titels ist 11““ 5 .“ 8 v“ 18 „ r 8 8 1 f . gU . 8½ — . 5 0 „ 8 Fßhn bo 1“ b“ 8 898 8 8. 8 — 9. (Nachweisung der Einnaͤhmereste.) ur mit einer Verlegung des Einkommens zu einem andern Haupt⸗ vorgeschrieben sind, werden in Einnahme und Ausgabe beibehalten. für die Provinzial⸗Steuerkassen vom 7. Februar 1839 maßgebend G dessen gänzlicher Einziehung, fällt auch der Pensions- Bei der Einnahme sowohl als Ausgabe wird aber in und in Beziehung auf die darunter begriffenen Gehälter der 8 der Rechnung nur das berichtigte Soll vorgetragen, und et⸗8 ö““ daß die von denselben; die an einen Beamten, innerhalb eines Jahres, aus weanige Abweichungen von dem ursprünglich angewiesenen Betrage Len G Hert he dia henvden asssssVer⸗ einer und derselben Kasse geleistete Zahlung an Gehalt und Pen⸗ 1 werden in der zu 8 bestimmten Art erläutert und justifizirt. träge, wofür eine Kolonne mit der Feder anzulegen ist, und die sion, bedarf es selbst dann, wenn solche aus verschiedenen Stellen Die Quittungen über alle in die Extraordinarien⸗Rechnung einmaligen Penstons⸗Abzüge, in der Hauptrechnung unter der außer⸗ handen sind. geleistet ist, nur einer Quittung, so wie auch nur eine Quittung gehörende Ausgaben sind lediglich auf das Hauptamt, als die zah⸗ ordentlichen Einnahme, die ersparten Gehälter und Pferdegelder Ist solches daher z. B. bei den Eingangsabgaben der Fall, so wenn ein Beamter sein Gehalt theils aus dem Besol⸗ lende Kasse, zu stellen. doagegen, in der Extraordinarien⸗Rechnung beim Dispositionsfonds selbige, einschließlich der Kredite, in der Nachweisung den g 1A1A1A4A4A“ erhält. 8 G “ “ v zu vereinnahmen sind. Auch die Mieths⸗Abzüge und Pensions⸗ nfang, und es tritt demnächst in der 6ten Kolonne (Gesammt⸗ , Bei nstellung der Empfänger von Militair⸗ und Invaliden⸗ 17. (Reservirtes Di ensteinkommen Beiträge von den Besoldungen der disponibeln Beamten, sind nach betrag im ganzen Hauptamts⸗Bezirke) dieselbe Summe hervor, die L“ ist Nachricht darüber einzuziehen, in welcher Rechnung Beamten.) gleichen Grundsätzen zu verrechnen. bei der Einnahme der laufenden Verwaltung in der Kolonne “ welchem Monat ab die ihrem Betrage nach anzugebende die 11A“ Die Kosten für Utensilien und bauliche Einrichtun⸗ „Eingangs⸗Abgabe auf der Horizontallinie der Reste erscheint. Pension als Abgang vom Ausgabesoll verrechnet werden wird. 2, Unter diesen Titel kommen nunmehr auch “ He⸗ gen sind nach der im Etat und dessen Anhang angenommenen. Am Fuße der Nachweisung ist zusammenzustellen, wie viel von Diese Nachricht ist, zur Vermeidung von Rückfragen bei der Rech⸗ hälter suspendirter Reserve⸗Gränzaufseher und disponibler “ Ordnung der Aemter und Hebestellen nachzuweisen, hinsichtlich der den Resten auf jede Hebestelle trifft, und unter der dritten nungsrevision, sogleich in der Rechnung selbst niederzuschreiben und 8 zur Einnaͤhme und die daraus geleisteten oder darauf gehörenden Veranschlagung, Revision und Abnahme aber die desfalls ertheilten Kolonne noch besonders zu bemerken, wie viel der nachgewiesene die dem Hauptamte zugegangene desfallsige Mittheilung den Rech⸗ Zahlungen zur Ausgabe, und es wird hierbei ganz eben so verfahren, allgemeinen Bestimmungen zu beachten, so wie auch die Verwen⸗ Kredit aus jedem Monat beträgt. 8 nungsbelägen beizufügen. wie mit den übrigen Zahlungen in Suspendirungsfällen. dung, Verwerthung und der sonstige Verbleib noch nutzbarer alter t vA“ Materialien vorschriftsmäßig nachzuweisen ist. 10. (Nachweisung der Restitutionen ꝛc.) h““ (Amts⸗Unkosten.) 18. (Einnahmen des Dispositionsfondes V In Bezichung auf die Kosten, welche in mahl⸗ und schlacht⸗ 1 8 I¶n, F vd““ “ treten die Erspar- steuerpflichtigen Städten für die Einrichtung und Unterhaltung Auch die Restitutionen ꝛc. folgen in derselben Ordnung f In Folge der Anordnung, daß die Miethsbeiträge für Dienst⸗ 9o . b 2. sen der Reserve⸗ sowohl des st Verschlusses, als der zur Kontrole und Er⸗ einander, in welcher die bet den 2 1 wohnungen, welche sich d S nisse an Gehältern und Pferde⸗Unterhaltungskosten der Reserve stä glusse ontr laufenden Verwalt eüreffenden Abgaben bei der Einnahme der “ 16“ eeüRSeieece nt un Gränzaufseher, — Cirkular⸗Verfügung vom 28. Juli 1852 — hebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer dienenden Gebäude erwach⸗ bs dletc aufgeführt sind; es bleiben jedoch auch hier dcg gemietheten Gebäude n befinden, eben so verrechnet Anzei⸗ 21882 Nr. 199 S. 1202 — und die Zuschüsse, sen, und des von den Kommunen dazu zu leistenden Beitrags sind Restitutionen: 8 . vorzutragen, bei welchen wirklich Ge 8 sollen, 8 Miethsabzüge für Wohnungen in siskalischen die mPAzverwaltung zu zahlen hat, wenn eine Vertretung die desfalls ertheilten Anordnungen — Verfügung vom 28. No⸗ E“ .bei den Eingangs⸗Abgaben Anzeiger 1852 Nr. 31 S. 101 — ist nunmehr der ganze Mieths-⸗ 8 6 188 er Eeseats ⸗Mrzelber 1852 Nr. 199 S. 1202 — fügung vom 9. Februar 1852 — Staats⸗Anzeiger 1852 Nr. 66 S. v“ 85 der Staatskasse zu zahlen und, wenn dadurch bei dem 1 Gehalls 2 Ersparnisse bemerkt wird, daß S. 356 — zu beachten und die über die Beiträge, der Kommunen 3 5 8 , 98 8 G 2 1I Hel 2 il 3 8 4 1“ 1 1 ,0 8 G 8 8. . itel zu Amts⸗Unkosten ein Ausgabezugang entsteht, die zu dessen solche Hach Abꝛug der darauf ruhenden Pensions⸗Bei⸗ zugelegten Berechnungen, den KostenLiquidationen beizufügen.
Auch die Einnahmereste folgen in derselben Ordnung auf einander, in welcher die betreffenden Abgaben bei der laufenden Verwaltung aufgeführt stehen; es sind jedoch die Abgabenzweige nur insoweit vorzutragen, als bei denselben wirklich Reste vor⸗
Zu den Einnahmen des Dispositionsfonds
4—p
hnungsvergütungen “ Verrechnung eingeholte ministerielle . zur Rechnungs⸗ V 8 “ Tzllen Nr. 22 “] — 1cgnn 11 95 rträge zu vereinnahmen sind, in den beispielsweisen Fällen. Er. 5 22. (Nachweisung von Geldbeständen.)
8 und 25 des zu 11 beigefügten Musters also nur mit resp. 17 Rthlr. — “ Ven dann wird mit den Eingangs⸗Abgaben angefangen, wobei 1. (Musgubetttel 1V, Nund VI) 5 Sgr. und 19 Rthlr. 25 Sgr. 8 Nachdem, wie zu 2 bemerkt, die Salzverwaltung ausgeschieden Baenh echsten Kolonne (Gesammtbetrag vom ganzen Haupt⸗-Amts “] “ “ v11“ ist, können deren Einnahmen und Ausgaben auch in keiner, der va dieselbe Summe hervortreten muß, welche bei der ö sionsbeitrͤ den Ausgabetiteln IY, V und VI fortlaufende Pen⸗ 19. (Einnahmen zu 3 ahlungen für gilbere 8 Positionen 1 bis incl. 5 der Geldbestands⸗Nachweisung sernerhin auf veeseahs Verwaltung in der Kolonne L11“ 88 11“ wofür im Formular keine Kolonne vorge⸗ Dem Titel IV., betreffend die Einnahmen zu Zahlungen für mehr zum Ansatz kommen. Der aus dem darüber bei der Kassen⸗ hs 11 davon ab: Restitutionen zc., erscheint. sdie Rni 8 v 1b der Feder anzulegen, auch können, wenn andere Kassen, treten die aus der Cirkular⸗Verfügung des König⸗ Revision aufzustellenden besondern Abschlusse sich ergebende Bestand
18 ubrum an Grasnutzungs⸗Erträgen sind unter den dazu G sefeseh räge groß ist, Einlagebogen vom Titel 1. lichen Finanz⸗Ministeriums von 22. April d. J. — Staats⸗Anzei⸗ geht vielmehr in die dem Kassenrevisions Protokolle beizufügende
1.“
und Niederschlagungen vorgekommen sind, oder auch nur eine dieser Arten von Rückrech⸗
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