der unterzeichneten Intendantur anzumelden, wi⸗ drigenfalls sie sich die aus der Nichtanmeldung entstehenden Nachtheile selbst beizumessen haben:
Das Füsilier⸗Bataillon des 17ten Infanterie⸗
Regiments zu Düsseldorf.
Das bö5te Ulanen⸗Regiment daselbst.
Das 5te Landwehr⸗Ulanen⸗Regiment daselbst. Das 11te Husaren⸗Regiment daselbst. Das 11te Landwehr⸗Husaren⸗Regiment daselbst. Das Fte Jäger⸗Bataillon daselbst. Das 3te Bataillon (Düsseldorf) 4ten Garde⸗ Landwehr⸗Regimenis daselbst. Das 2te Bataillon (Düsseldorf) 17ten Land⸗ wehr⸗Regiments daselbst. Die Etappen⸗Kommandantur zu Düsselrorf. Das Poviant⸗Amt daselbst. Das Montirungs⸗Depot daselbst. Die Garnison⸗Verwaltung daselbst. Das Allgemeine Garnison⸗Lazareth daselbst. Die Kommission zur Verwaltung der Biblio⸗ thek der 14ten Division daselbst.
Die Oekonomie⸗Kasse des 17ten Infanterie⸗ Regiments zu Köln.
Das 1ste und 2te Bataillon 17ten Infanterie⸗ Regiments daselbst.
Die 7te Artillerie⸗Handwerks⸗Compagnie in Deutz.
Stab der Festungs⸗Abtheilung, 2te 12 pfdge., 3üe 6pfdge. Batterie, 2te und Zte Festungs⸗ Compagnie 7ten Artillerie-Regiments in Köln.
Das 3te Bataillon (Geldern) 17ten Landwehr⸗ Regiments in Geldern.
Die magistratualische Garnison⸗Verwaltung daselbst.
Das Landwehr⸗Bataillon (Neuß) 39sten In⸗ fanterie⸗Regiments zu Neuß.
Das Landwehr⸗Bataillon (Gräfrath) 40sten Infanterie⸗Regiments zu Gräfrath.
Das Landwehr⸗Bataillon (Essen) 36sten In⸗ fanterie⸗Regiments zu Essen.
Die magistratuaglische Garnison⸗ Verwallung daselbst.
Die Direction der Gewehr⸗Fabrik in Saarn.
Die Kasernen⸗Verwaltung in Saarn.
Die Kasernen⸗Verwaltung in Werden.
Die Oekonomie⸗Kasse des 13ten Infanterie⸗ Regiments in Wesel.
Das 1ste, 2te und. Füsilier-Bataillon 13ten Infanterie⸗Regiments daselbst.
Das 2te Bataillon 15ten Infanterie⸗Regiments
Die Militair⸗Straf⸗Abtheilung doselbst.
Das 1ste Bataillon (Wesel) 17ten Landwehr⸗ Regiments daselbst.
Das Artillerie⸗Depot daselbst.
Das Proviant⸗Amt daselbst.
7
Das allgemeine Garnison⸗Lazarelh daselbst
Das Belagerungs⸗Lazareth⸗Depot daselbst.
Die Garnison⸗Verwaltung daselbst. Die Militair⸗Kirchen⸗ und Schul⸗Kommission nebst Garnison⸗Schule daselbst.
Die Festungs⸗Dotirungs⸗Kasse daselbst. Die Festungs⸗Revenüen⸗Kasse zu Wesel.
—
Die extraordinaire Festungs⸗Bau⸗Kasse in
Die Artillerie⸗Bau⸗Kasse daselbt. Stab der reitenden Abtheilung und 2ten Fuß⸗ Abtheilung, 1ste, 2te und 3te reitende 5. - 7ten Artillerie⸗Regiments da⸗ elbst. Die 3te 12pfündige, 4te 6pfündige und Haubitz⸗ Batterie daselbst, — Die 4te Festungs⸗Compagnie 7ten Artillerie⸗ Regiments daselbst. 8 Die 'ste Festungs ⸗Compagnie 7ten Artillerie⸗ Dit Oefonomie⸗Kasse des 15ten Infanterie⸗ Regiments in Münster. Das sste und Füsilier⸗Bataillon 15ten In⸗ santerie⸗Regiments daselbst. Das Aie Kürassier⸗Regiment daselbst. Das 1ste Bataillon (Münster) 13ten Land⸗ wehr⸗Regiments daselbst. Die “ des 7ten Armee⸗Corps aselbst. Die 7ie Gendarmerie⸗Brigade daselbst. Das Artillerie⸗Depot daselbst. Das Train⸗Depot daselbct. Das Proviant⸗Amt in Münster. Die Garnison⸗Verwaltung daselbst.
18
Das allgemeine Garnison⸗Lazareth daselbst. 8
8
9
208
W 1gSIIShi 1 7 1391
8 8 8
Die Büreau⸗Kasse der Intendantur des zten Armee⸗Corps daselbst.
Das 7te Artillerie⸗Regiment dgselbst.
Das 4te schwere Landwehr⸗Reiter⸗Regiment daselbst.
Die Etappen⸗Kommandantur daselbst.
Stab des Regiments, Stab der 1sten Fuß⸗ Abtheilung, 1ste 12 pfd. und 1ste und 2te 6pfd. Batterie Ften Artillerie⸗Regiments daselbst.
Das 2te Bataillon (Borken) 1 ten Landwehr⸗ Regiments in Borken.
Das 3te Bataillon (Warendorf) 131en Land⸗ wehr⸗Regiments in Warendorf.
Die magistratualischen Garnison⸗Verwaltungen in Borken und Warendorff.
Die Oekonomie⸗Kasse des 16ten Infanterie⸗ Regiments in Minden.
Das 1ste und 2te Bataillon 16ten Infanterie⸗ Regiments in Minden.
as Füsilier⸗Bataillon 16ten Infanterie⸗Regi⸗ ments in Bielefeld.
Das 1ste Bataillon (Minden) 15ten Land⸗ wehr⸗Regiments in Minden.
D
Die Militair⸗Straf⸗Abtheilung daselbst.
Die Etappen⸗Inspection daselbst.
Das Artillerie⸗Depot daselbst.
Die Arbeiter⸗Abtheilung daselbst.
Das Proviant⸗Amt daselbst.
Das Garnison⸗Lazareth und Belagerungs⸗ Lazareth⸗Depot daselbst.
Die Garnison⸗Verwaltung daselbst.
Die Festungs⸗Dotirungs⸗ und Festungs⸗Reve⸗ nuen⸗Kasse daselbst.
Die extraordinaire Festungs⸗Baukasse daselbst.
Die Artillerie⸗Baukasse daselbst.
Das S8te Husaren⸗Regiment in Lippstadt.
Das 8te Landwehr⸗Husaren⸗Regiment daselbst.
Das 2te Bataillon (Paderborn) 15ten Land⸗ wehr⸗Regiments in Paderborn.
Die Etappen⸗Kommandaontur daselbst.
Das 3te Bataillon (Bielefeld) 15ten Land⸗
wehr⸗Regiments in Bielefeld.
Die Garnison⸗Verwaltung und das Garnison⸗
Lazareth daselbst.
Das 3te Bataillon (Meschede) 16ten Landwehr⸗ Regiments zu Meschede.
Die magistratualische Garnison⸗Verwaltung dgselbst.
Das Landwehr⸗Bataillon (Attendorn) 37sten Infanterie⸗Regiments in Attendorn.
Die magistratualische Garnison⸗ Verwaltung daselbst.
Die Garnison⸗Verwaltung und das Garnison⸗ Lazareth in Lippstadt.
Das sste Bataillon (Hamm) 4ten Garde⸗Land⸗ wehr⸗Regiments in Haͤmm.
Die Etappen⸗Kommandantur in Hamm.
Die Garnison⸗Verwaltung und das Garnison⸗ Lazareth daselbst.
Das 1ste Bataillon (Soest) 16ten Landwehr⸗ Regiments in Soest.
Die magistratuaglische Garnison⸗Verwaltung daselbst.
Das 2te Bataillon (Iserlohn) 16ten Land⸗ wehr⸗Regiments in Iserlohn.
Die magistratualische Garnison⸗ Verwaltung daselbst. 1
Das Garnison⸗Lazareth und die magistratua⸗ lische Garnison⸗Verwaltung in Herford.
Münster, den 23. Januar 1853.
Königliche Intendantur 7ten Arme⸗Corps. Meyer.
[163] Invaliden, welche das 40ste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, im Besitze des Civil⸗ Versorgungs⸗Scheins sind, und eine Hülfs⸗ Wächter⸗Stelle im Königlichen Opernhause an⸗ nehmen wollen, können sich innerhalb 8 Tagen bei dem Hauspolizei⸗Inspektor Herrn Tack da⸗ selbst melden. Das mit der Stelle verbundene
Einkommen beträgt 13 ½ Rthlr. monatlich. Berlin, den 2. Februar 1853. 1 8 General⸗Intendantur ““
1 der Königlichen Schauspielee.
s 160]
Die nach §. 28 des Statuts vom 20. Mai 1845 angeordnete General⸗Versammlung, der
2 3 2½ 1111I1“.“
Das 7te kombinirte Reserve⸗Bataillon daselbst.
B111,**
Fürlehen ⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft ist
auf:
Montag, den 28. Februar d. J., Vor⸗
mittags 10 Uhr,
auf dem Rathhause zu Wrietzen anberaumt, wozu
wir die Herren Actionaire ergebenst einladen. Gleichzeitig bemerken wir, daß die mit den
kassenmäßigen Belägen versehene, in calculo ge⸗
prüfte Rechnung für das Verwaltungsjahr 1852,
jeden der Herren Actiongire beim Rendanten der Gesellschaft bereit liegen wird. Wrietzen, den 1. Februar 1853.
Das Comité der Wrietzen⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft
[1541 Bekanntmachung.
In der zu Schellin, Greifenberger Kreises, bestehenden Ackerbauschule zur praktischen Aus⸗ bildung junger Leute für bäuerliche und sonstige kleine Wirthschaften können vom 1. April k. 8 ab wiederum 4 Schüler Aufnahme finden, welche in der Anstalt:
über Wirthschaftsführung und Haushaltung,
insbesondere Behandlung des Wiesenbaues,
Garten⸗ und Handelsgewächsbaues, des Dün⸗
gers und Mörgels, der Brauerei, Nachhülfe
im Schreiben und Rechnen, ferner in der
Thierarznei⸗ und Pflanzenkunde und anderen
nützlichen Fertigkeiten, Unterricht erhalten.
Für diesen Unterricht ist grundsätzlich ein drei⸗ jähriger Lehrkursus bestimmt, jedoch soll auf Verlangen die Entlassung aus der Anstalt schon im 2. Jahre nach einer 6monatlichen Kündigungs⸗ frist erfolgen können.
Die Zoͤglinge, welche der Disziplin des Herrn v. Schmidt zu Schellin unterworfen sind, müssen alle ihnen übertragenen Arbeiten unweigerlich verrichten und erhalten freie Wohnung, Beleuch⸗ tung, Beköstigung und Wäsche nebst nöthiger ärzilicher Hülfe und Arzenei in Krankheitsfällen.
Die Annahme und Entlassung derselben aus Anlaß ungenügender Qualification ist dem Er⸗ messen des Herrn v. Schmidt anheimgegeben.
Diejenigen bäuerlichen Wirthe und kleinen Grundvesitzer, welche ihre in dem Alter von elwa 16 bis 18 Jahren seehenden Söhne oder Ange⸗ hörigen der Anstalt unter den angegebenen Be⸗ dingungen anvertranen und somit von der wohl⸗ wollenden Absicht zur angemessenen Ausbildung derselben Gebrauch machen wollen, werden hier⸗ mit aufgefordert,
sich unverzüglich bei dem Herrn v. Schmidt zu
melden und dessen nähere Anweisung entgegen
zu nehmen. Greifenberg, den 15. Januar 1853Z. as Kuratorium der Ackerbauschule zu Schellin. v. d. Marwitz. v. Hagen.
Dreizehnte Verloosung der im Jahre 1846 bei C. J. Hambro u. Sohn in London negoziirten Anleihe des Hypotheken⸗Vereins der schwedischen Provinz Ostgothland: 8 Lit. A. Nr. 635. 512. 581.364.
788. 634. 834. 7 Stück à 3000 Mrk.⸗Bco. 21,000 Mik.⸗Beco. it. B. Nr. 1621. 754. 64. 739. 1170. 361.
1232. 1213.
Lit. C. Nr. 1286. 1196. 1404. 807. 1518. 500.565. 805. 720.
1851. 350.
Lit. D. Nr. 1823. 990. 1905.
ö11““ 1204. 1734.76.386. 1359. 403. 1975.
in Berlin bezahlt. 11
8 Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag
der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckeret
in allen Theilen der Monarchie ahne
it Heiblatt (Preuß. Adler-Zritung) 48 Zerlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 pf.,
vom 10. Februar d. J. ab, zur Einsicht eines
zas Abennement beträgt:
25 Sgr. für ¼ Jahr
reis-Erhöhung. 51 2 129 vin 2 enn hmenmn t
in der ganzen Monarchte: 292
1 Kthlr. 27 ½ Sgr.
aAue pPoft-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellungen an, * Gerlin die Expeditionen des
Königl. Preuß. Staats-Anzeigers, Maner⸗Straße Nr. 54., und “ der Preußischen Zeitung, Leipziger- Ftraßhe Nr. 14.
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12 Stück à 2000 Mrk.⸗Bev. 24,000 Mrk.⸗Beo. 2 8 8 weisung ertheilt:
2 Stück à 1000 Mrk.⸗Beo. 12,000 Mrk.⸗Bꝛoo.
13 Stück à 500 Mrk.⸗-Bco. 6,500 Mrk.⸗Boo. an 52,500 Mr.Vco. Vorstehende Obligationen werden vom 1. Mai
d. J. an al pari bei Paul Mendelssohn⸗Bar⸗ tholdy in Hamburg und Mendelssohn u. Comp.
”]; ünmmz.
Das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom . 3 Bekanntmachungen zc. ist ersechienen und zu dem Preis von 7 ½ Sgr.
n des Staats-⸗Anzeigers, Mauerstraße No. 54., außerhalb jedoch nur
enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, zu beziehen: in Berlin durch die Expeditio
durch die Königlichen Post⸗Anstalten (ohne Preiserhöhung)).
1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1882
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ackerbürger Kaspar Kirchhoff zu Unna die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen; so wie
8““
bisherigen Kreisgerichts⸗Rath Jancke in Köslin zum ET111““ und Mitgliede des Appellationsgerichts daselbst; und u“ Den bisherigen Staats⸗Anwalt Schaum zu Torgau zum Di⸗ rektor des Kreisgerichts zu Lyck zu ernennen. 8
it e! des Königlichen Haus⸗Ord Hohenzollern.
„Majestät der König haben den Geheimen “ jetzt zu Berlin, während der Sommer⸗ und Monate zu Potsdam, zum Ordens⸗Schreiber des Königlichen Ordens von Hohenzollern zu ernbt.Annangezcege be 3 9 8 8 Si b cr Angelegenheiten des Ordens, so wie für Stistunge Scgralber
stimmte Geschenke sind fortan 8
meine Verfügung vom 31. Januar 1853, betreffend die Einziehung und Perrechnhug P gegen ausgetretene Militairpflichtige I“ Geldstrafen.
Die Herren Minister des Innern und der Finanzen Einverständnisse mit dem Justiz⸗Mini
pflichtige auf Grund Salarienkassen zu überlassen,
nenden Geldstrafen z
weil bei der jetzigen Etatsform und den vitassen den le lichen Salarienkassen mit den F besonderen
jene Strafen zugeführt werden, rung nach Maßgabe der §8. 67 u meinen Gerichtsordnung (Thei Veranlassung mehr vorhanden
so weit dies bishe schehen ist, auf Grund öu
5 1“ † Uo ’“
65* “ . 8
eI tr stss ct
haben im ster den Regierungen die An⸗
ie egen ausgetretene Militair⸗ 1en 88 Etnziehung derd,s Strafgesetzbuchs zu erken⸗
rband der gericht⸗ d durch den Ve v nd 278 des Anhangs zur Ane 1 I. Tit 36 §8. 3 und 39) jetzt keine
8i. “ r jerdurch angewiesen: Demgemäß werden die Gerichtsbehörden hi 1“
ch den übrigen, der Kasse verbleibenden
8
Kassen einzuziehen und glei unbestimmten Einnahmen zu verrechnen. 8
Berlin, den 31. Januar 1853. ta Der Justiz⸗Minister Sim .“
Plenar⸗Beschluß des Königlichen Ober⸗Tribunals
vom 20. Dezember 1852 — betreffend die Beglau⸗
bigung der Handzeichen von Analphabeten bei 1 Aufnahme von Notariats⸗Instrumenten
mwit üaáe
Gesetz vom 14. Juli 1845 §8. 13, 41 (Geset⸗Sammlung S. 487).
3) Plenar⸗Beschluß. 1
Ein Instrument verliert die Kraft eines notariellen dadurch
in nicht, daß daraus nicht erhellet, von wem der nach §. LE“ vom 11. Juli 1845 bei dem Handzeichen
eines Analphabeten erforderliche Vermerk beigefügt it.
Angenommen im Plenum am 20. Dezember 1852. ngt Sitzungs⸗Protokoll. e Notariats⸗Ordnung vom 11. Juli 1846 verorune⸗ 1 ües ddie Vollz. ehung notarieller Verträge der Analphaͤbeten: Personen, welche nicht schreiben können, haben ihr Handzeichen beizufügen, bei welchem der Notar oder einer der Zeugen be⸗ wer dasselbe emacht hat. g ; §. 13 bestimmten Förmlichkeiten zu den wesentlichen, und der §. 42 giebt einer Verletzung wesentlicher Förmlichkeiten die Folge, daß das Instrument nicht die Kraft einer Nostee hn dritken Senat des Ober Tribunals ist zweifelhaft
geworden: ob ein von einem Analphabeten abgeschlossener notarielle
. i Ver⸗ ls solcher gültig sei, wenn sich unter der Notariats 88 Fandgeichen und daneben ein Vermerk, daß es
on dem Analphabeten errühre, befindet, wenn aber die Urkunde 1 enasnc aat, 88 der Vermerk von einer der im §. 13 dazu berufenen Personen (dem Netar oder einem der Zeugen) hers h egg früheren Sache entschied sich der Senat für die Auf⸗ rechthaltung des Kotariats⸗Instruments, indem er in vem erwaͤhn⸗ ten Mangel zwar eine Ordnungswidrigkeit, nicht aber die Verletzung entlichen Förmlichkeit fand. Jetzt ist bei demselben Senat
ein gleicher Fall vorgekommen. Der dritte Senat hat seine frühere
Ansicht verlassen zu müssen geglaubt; c gedachte Gache ist zur
8 vö — „Ir 2 2 98½ 8 1 “ “
118 8 8 2nemhanile ha, nr
„