1853 / 32 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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) Vem 8. August) Offizier⸗Prüfung für die Schüler des 1sten sprechenden hoͤheren Einkommen der Rang als Wachtmeister hIt) bvas noch H. 2 der Allerhöchsten Kabinets Ordree geschriebene Zeugniß erworben haben, die Zeugniss ber 1848 von den Offtzieren der b bei der Ober⸗Militair⸗Examinations⸗K ommission

1 bis Coetus der vereinigten Artillerie⸗- und In⸗ verliehen und das goldene Portepee bewilligt worden. Die vom 19. Septem - 89 ““ Reoß⸗Aerzte behalten den Rock der Kurschmiede unverändert bei, Compagnie ꝛc. in Bezug auf die Führung und 89 beantragt. Nachdem diese Zeugnisse ausgefertigt sind, er⸗

3... August genieur⸗Schule. 11““ 9 - ep * .““ legen aber an dem oberen Rande und den beiden Seiten der Dienstapplication ꝛc. Prüfenden auszustel⸗ 9 folgt die Ernennung und Patentirung als Portepee⸗Fähn⸗ 27 12. SOfftizier⸗Prüfung wie ai in azie 1gnnd 7197 Schulterklappen eine Tressen⸗Einfassung von Gold an. Der Ober⸗ lende Zeugniß rich, und müssen die in Rede stehenden Individuen aͤlsdann hat die Interims⸗Uniform der bei den Gestüten ange⸗ einzureichen. . 1 8 6 Monate, wie jeder andere junge Mann, in dieser 9 F. 26. H v“ Sber⸗Roß⸗Aerzte zu tragen. Die Ernennung des Ober⸗ Für die noch nicht 6 Monate dienenden Examinanden Charge dienen, bevor sie sich zum Offizier⸗Examen melden . im 3. ktober, Roß⸗Arztes und der Roß⸗Aerzte ist von der Bestätigung des ist das Zeugniß sub c. dem Antrage auf Ertheilung des können. 8 Am 10. Oktbr. L1 Kriegs⸗Ministeriums abhängig. 1 Zenugnisses der Reife zum Portepee⸗Fähnrich beizufügen. Berkiu, den 42 Feh 8 It. 91 8 SnuItachite d s 100 Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Bei der Anmeldung zu einer wiederholten Prüfung eines n] 1 Berlin, den 25. Januar 1853. G Erxaminanden hat ücs e der 8gn Kriegs⸗Ministerium. Offi ⸗Ministeri W weis über das Re⸗ ultat der vor ergegangenen brüfung . 8 riegs⸗Ministerium. ee Kriegs⸗Departement. der betreffenden Examinations⸗Kommission zu übersenden. von Bonin. 8 v. Wangenheim. v. Podewils. Für die in der Portepee⸗Fähmrichs⸗Prüfung bestannen 16 b. nen Examinanden, welche gleichzeitig eine wenstzei 8b „Mai -; Jan ö“ ] prufung 18 8 von mind estens sechs Monaten zurückgelegt haben, 1.“ 6 General⸗Major und Kompwesnwönt Löh I s Verf ügung vom 25. Januar 1853 betreffend b ngces Oler⸗ Mirvister E“ und Kommandant von Breslau, von die Veränderung der Dienstbezeichnung für die lungen die Genehmigung zur Ausstellung der Zeugnisse 11““ en 8 8 Gewehr⸗Revisions⸗Kommission zu Danzig. . fe am Schluß der Monate Februar, Mgi, Augustt C“ I r⸗Offiziere sind von der Portepee⸗Fähnrichs⸗Prüfung 88115 Gemäßheit Allerhöch gn. 1 Rasgee ind November jeden Jahres eingeholt, ohne daß es hierzu Abgereist: Se. Excellenz der General der Kavallerie und befreit: wenn sie ein vollgültiges Abiturienten⸗Reife⸗Zeugniß vs Bestimmung Sr. Majestät des esonderer Anträge der Truppen⸗Kommanvo's bedarf. kommandirende General des 1sten Armee⸗Corps, Graf zu Dohna, beibringen, oder wenn ihnen, in Folge mitgemachter Feldzüge, 8 8 „Juli 1851 ist der Gewehr⸗Revisions⸗Kommission Diejenigen Examinanden, welche in der Portepee⸗Fähn⸗ nach Königsberg in Pr. bI1 Prüfung erlassen ist. z.. J jetzigen Verhältniß entsprechende Benennung: richs⸗Prüfung bestanden, aber noch nicht 6 Monate Se. Excellenz der Königlich württembergische Staats⸗Minister, 2) Die nach Form und Inhalt in der Verordnung vom 26. März ꝓ†ft der Gewehr⸗Fabrik zu Danzig“ und dem gedient haben, werden unmittelbar nach abgehaltener General⸗Lieutenant a. D. Graf von Beroldingen, na 1846 vorgeschriebenen Prüsungs⸗Papiere sind für die Divi⸗ 84 ienst⸗Charakter: Direktor“ neben seiner militairischen Prüfung den betreffenden Truppentheilen durch die Exa⸗ Dresden. öe“ as. 8— Vorbereiteten veheces heigelegt worden; was hierdurch zur Kenntniß der Armee minations⸗Kommissionen für ö namhaf 8. 1 bis zum 15. Juni; ür die übrigen (auch bei wiederholter 8 v emacht. Auf den Grund dieser Mittheilungen, und nach⸗ Prüfung) so abzusenden, daß sie mindestens 14 Tage vor dem Berlin, den 25. Januar 1855.. 1 aeh sich die Aspiranten das im §. 2 der Allerhöchsten TI“ 11. Majestät der 8 Fethe 1. Monate, in welchem die Prüfung gewünscht wird, bei der Kriegs⸗Ministeri A Kabinets⸗Ordre vom 19. September 1848 vorgeschriebene gi lent her Und 89 10 Prsfesan n Medizi dfr tnch Ober⸗Militair⸗Examinations⸗Kommission eingehen. 114“ lgemeines Kriegs⸗ Dienst⸗Applications⸗ und Führungs⸗Attest erworben haben, 5 nregn g8 b 5 b 1 A à18 .Ma tragen die Truppentheile durch das Divisions⸗Kommando ie Erlaubniß zur Anlegung es von Sr. . a jestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen St. Stanislaus⸗

rkungen.

3) Vorprüfungen finden, bis auf weitere Anordnung derselben, angenheim. Kunowski. 9 8 19. E bei der Sber⸗Militair⸗Examinations⸗Kommission auf Er⸗ Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

nicht statt. 1 ““ 442 4) 2 Ciehedingge ier vln Reife zum r . theilung des Zeugnisses der Reife zum Portepee⸗Fähnrich Pportepee⸗Fähnri ür zier⸗Aspiranten, welche auf Grund v 8 an (conf. §. 2). 8 8 „9gag; hnisang def⸗ lllerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 23. Dezember de. nmgiaaten genmaf Raegge ans de personal⸗beränderungen in der A ähnrichs⸗⸗Prüfun efrei in o wie für die mit dem . 1 8 Fähnri e sin en Truppenthei ar 9 V Charakter als Porteper⸗Fähnrich in die Armee eingestellten 1852 und Verfügung des Krcheg e.⸗ Ministeriums E“ Prüfung für diejenigen Examinanden zu I.88 1..,fi6 8 2 Sen. Ulüc G een 1. e1858 betreffend die Abände⸗ übersenden, in 1““ L“ w v11313“ aen ZWoi erselben, in der Mitle 116““ b ; ; a; nsofern die ni estan bid und Januar an die der Mtlsen rntndons.Konmisson Z bisherigen Bestimmungen über die Able⸗ Zeit Neeblegung der Prüfung noch niche 6 Noncie Den 18. Januar. 1“ eeinzureichen. C118“ Portepee⸗Fähnrichs⸗Prüfung. gedient haben, darf seitens der Examinations⸗Kom⸗ ae. vom 6. Jäger⸗Bat., unter Be 111““ 8 Die Abiturienten⸗Reife⸗Zeugnisse sind derselben dabei im missionen je nach dem Ausfall der Prüfung nur DDI1“ 8,82. t ltznkamvy. F. dr vom 2., ins 6. Nager ber⸗ Ddrriginal oder in vidimirter Abschrift zur Einsicht und, wenn Die nachstehende Allerhöchfte Kabinets⸗Ordre: nach 9 resp. 15 Monaten abzulegende zweite Prüfung debt. v. Stosch, Sec. Lt. vom 2. Jäger⸗Bat., zum Pr. Li., Gr. vant 11646*“ Vollgültigkeit nach der Bestimmung vom 17. März Auf den Mir von Ihnen gehaltenen Vortrag will Ich im Ver⸗ erkannt werden. Bei Ablegung der zweiten Prüfung Pourtales, v. ploötz, P. Fähnrs. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., letzterer unter 1849 Zweifel obwalten, 6 Wochen früher zur Prüfung ein⸗ folg Meiner Ordre vom 19. September 1848 nachgeben, daß haben die Examinanden das §. 2 sub c. erwähnte Dienst⸗ Versetzung zum Garde⸗Schützen⸗Bat., v. Altrock, P. Fähnr. vom Garde⸗ zuschicken. jeder bei einem Truppentheil als einjähriger oder dreijähriger Applications⸗ und Führungs⸗Attest beizubringen. Schützen⸗Bat., v. Pröck, P. Fähnr. vom 3. Jäger⸗Bat., zu Sec. Lts. Den Anmeldungen für Portepee⸗Fähnriche, welche nach §. 10 Freiwilliger eingetretene oder im Wege der Aushebung eingestellte Unbemittelten zur Portepee⸗Fähnrichs⸗Prüfung angemel⸗ befoͤrder der Bestimmung vom 27. Oktober 1848 als frühere Studi⸗ CC11“ 8öö deten Unteroffizieren und Soldaten ist ein Post⸗Freipaß Den 20. Januar. rende, gleich nach ihrer Ernennung, zum Offizier⸗Examen eurs, unmittelbar nach erfolgtem Dienf⸗ intritt zur Ablegung zur Hin⸗ und Rückreise zu bewilligen. 8 S. 8 Artill 5 g - evee⸗Kähnri F 8 2 6,6 5 B Hauptm. u. Artill.⸗Offiz. des latzes Saarlouis, ins 8. Artill. lengen Sennen, Universitäts⸗Abgangs⸗ folt Portepte⸗Fähnrichs⸗Prühung zugelassen hsschesn darf. Indeß Examinanden, welche sich während der Prüfung ungebühr- Regt. Kgbe nsed. Regt., zum Artill. Offiz. soll die Extrahirung des Zeugnisses der Reife zum Portepee⸗ lich betragen, sind durch den Puüses der Examinations⸗ des Platzes Saarlouis ernannt. Gleim, Pr. Lt. von dem genannten

Zeugnisse im Original oder in vidimirter Abschrift beizu⸗ e.S. 1

Portepee⸗Fähnriche solcher Kontingente, mit deren Regierungen 2 Meiner oben erwähnten Ordre vorgeschrie⸗ nicht fruchten, dem Truppentheile uͤnter Angabe der Grüͤnde Einrangirung in dasfelbe, zum Pr. Lt. beförden. Jöu“

Militair⸗Conventionen abgeschlossen sind, werden ganz nach benen Dienst⸗ Applications⸗ und Führungs⸗ Attestes erfolgen zurückzusenden. dems. Regt., zur Dienstl. als Adjut. bei der Inspeclion der Artill.⸗Werk⸗

den obigen Bestimmungen behandelt; für die übrigen fremd⸗ können. Die in der Portepee⸗Fähnrichs⸗Prüsung bestandenen Un⸗ stätten kommandirt. v. Beringe, Pr. Lt. (mit Hauptms Char.) von der

herrlichen gilt dasselbe, wenn nicht ihre resp. Regierungen Sie haben hiernach das weiter Erforderliche zu veranlassen. teroffiziere und Soldaten können, insofern sie bei Eröff⸗ 8. Gend. Brig., zum Hauptm. beförderk.

din Anderes wünschen. j 1 Bellevue, den 23. Dezember 4882. 8 nung der Divistonsschule 5 bis 6 Monate gedient haben, Den 22. Januar.

Alle Exraminanden, von denen die Auswärtigen im Dienst⸗ ““ zum Besuch derselben zugelassen werden, auch wene 8 Gerhardk, N. Fähur. vom 20. Iufant; Regiment, zum Sec, Lt.

Lokal der Fomen sgf Heilige Geiststraße Nr. 10, Quartier (gez.) Friedrich Wilhelm. Ernennung zum Portepee⸗Fähnrich noch nicht erfolgt ist b

erhalten, haben daselbst am Freitage vor dem ihnen bestmm⸗ Diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche vor Den 25. Januar.

ten Termin, gleich nach ihrer Ankunft sich bei dem Major 5 (gegengez.) von .“ Eintritt in die Armee ihre Universitäts⸗Studien ganz oder 6 .“ 8

Wittcke zu melden. a den Kriegs⸗Minister 1 filge dooch größtentheils vollendet haben und sich darüber sowohl, Sandt, Sec. L. vom 30. Inf. Regt., die Führung adeligen 2 9s7 Ulgst; als über ihre gute Führung durch glaubwürdige Atteste nens gestattet. 8

Berlin, den 24. Januar 1853. 8g8 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, wobei das Kriegs⸗ ausweisen, so wie diejenigen, welche ein von einer preußi⸗ b Ministerium unter Aufhebung des Erlasses vom 27. Oktober 1848 schen Abiturienten⸗ Prüfungs „Kommission ausgestelltes Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. Folgendes bestimmt: Attest der Universitäts reife besitzen, sind von der Ablegung 1 von Wangenheim von Podewils Die Portepeefähnrichs „Prüfung der Unteroffiziere und des Portepee⸗Fähnrichs⸗Examens entbunden (conf. Aller⸗ . Den 18. Januar. Soldaten wird vor der Examinations⸗Kommission desje⸗ höchste Kabinets⸗Ordre vom 23. Januar 1849). I 1““ zulett Sec. Lt. der Artillerie des 2. Bats 1““ 1 u nigen Armee⸗Corps abgelegt, zu welchem der Truppentheil Nachdem dieselben mindestens 6 Monate gedient haben, 6. Regts., gestat 1 die Landwehr⸗Ariill.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V 8 Examinanden gehört oder in dessen Bezirk dieser Trup⸗ kann unter Vorlegung der eben erwähnten, so wie er zu tragen. . 9. Verfügung vom 25. Januar 1853 betreffend pentheil abkommandirt ist. oben §. 2 vorgeschriebenen Zeugnisse auf Ertheilung des öe die Anstellu 8 S. * Die Anmeldungen von Examinanden zur Portepeefähnrichs⸗ Zeugnisses der Reife zum Portepee ⸗Fähnrich angetragen u1“ 1 im 26. Inf. Regt., zum ln. ng eines Ober⸗Roß⸗Arztes für das Prüfung durch die Truppen⸗Kommandos können nur zu 66“; ( Major a. D., Hhubens ags I 3 Garde⸗Corps und von Roß⸗Aerzten für die dh he §. 3 der vom 3./4. Februar 1844 98 Die im §. 16 der 3. uns 4. Führer des 2. Anfgeb. vom 1. Bat. 4. Garde⸗Ldw. Regts. ernannt. c ien⸗ aalljährlich anzu etzenden 4 Prüfun z⸗Terminen und zwar egünstigungen für jun F1 * Linien⸗Kavallerie⸗ und Artillerie⸗Regimenter. Fmisiea ansis; vor 88 Elntagtt eines jeden versälben vhisnner, si eadten s 88g hc u. Beamte der Militair⸗Verwaltung Seeine Majestät der Köni EE“ Mit der Anmeldung sind gleichzeitig der be⸗ zstentheils v aben, insofern sie durch Vor 8 v eafsg.2 der fech 2,, ng, Fehch vea Sae 8 Pa crch Eraminations⸗Kommission für jeden Erxami⸗ Feghhechcse au sind, bleiben auch ferner Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: inien⸗Kavallerie⸗ Ulerie⸗ 1 8 nanden: 8 88 Thier⸗Aerzte 111““ aus der Zahl der als a) das National, 1 ö dem Charakter als Portepee⸗Fähnrich in die 88 Den 20. Januar. G urschmiede ein Roßarzt e-⸗ b) die im §. 2 sub b. der Verordnung vom 3. /4. Fe⸗⸗-⸗ Armee eintretenden Zöglinge des Kadetten⸗Corps werden, V Gustmann, Appellationsgerichts⸗Referendatius, bei der Intend. des 9 Jahren zurück⸗ I VIII. Armee⸗Corps, nach abgelegter Prüfung, zum Intend.⸗Referendariu⸗,

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nannt, dagegen für die Kavallerie⸗Regiment 8 Rezgiment des Veürdee dnn er un e pbruar 1844 angeführten Zeugnisse und inso⸗ ; mindestens 17—

8 - vesonderer Ober⸗Roß⸗Arzt 3 ) „Zeug ‚se, 8 nachdem sie ein Alter von mi 2 J90 8 Secrcair der G val. Mlit.⸗Kasse als Ce⸗ angestellt werden kann. D 1 1 b 3 fern der Examinand bereits 6 Monate oder länger ich 6 enate gedient auch sich das §. ernannt. Müller, Geh. ecreiair der ene .Kasse, watro⸗ angestellt werden kann.. 8 eicelbat. III einem ent⸗ gedient hat geecg un faglegaczans⸗Brde vom 19. September 1848 leur bei der Haupi⸗Milit.⸗Waisenhaus⸗Kasse angestellt

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