1853 / 34 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

brock im Parteienzimmer Nr. 2 des hiesigen Ge⸗ richts an.

Wer sich in diesem Termin nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Danzig, den 12. November 1852. 1—8

Ue Post-Anstalten des In⸗ und Sess nehmen Sestellungen an, F. 8g 8 1. des

Snigl. Preuß. Staats-Anzeigers REHihe eeeh. Nr. 54., 8 der Preußischen Zeitung, Leipziger⸗ Straße Nr. 14.

welche namentlich auch hinreichende theoretis Kenntnisse und praktische Erfahrungen für die

städtische Oekonomie⸗Verwaltung befitzen, zur Meldung eingeladen.

Stettin, den 27. Dezember 1852.

8

Steadtverordnett.

Abennement betrög:: 25 Sgr. für Jahr

in allten Theilen ver Monarchie shur 1 pPreis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zritung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Konarchie:

1 Kthlr. 27 Sgr. ..

glauben, sub praejudicio pro omni praeclusio- 8 nis et imponendi perpetui silentii, hierdurch peremtorisch geladen: am 7. Mai d. J. Mor⸗ I, ersmmsgend hie gewöhnlichen Zeit auf hiesiger Groß⸗ herrzoglichen Justizkanzlei nach Abends zuvor ge

2 sschehener Meldung in Person oder durch legiti⸗ mirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre resp.

Kön

““

Koönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht. JI. Abtheilung.

[1748] Ediktal⸗Vorladung

der Gläubiger in dem Konkurs⸗Prozesse über

das Vermögen des hiesigen Gastwirths Johann Heinrich Klein.

Ueber das Vermögen des hiesigen Gastwirths Johann Heinrich Klein ist am 25. August d. J. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkurs⸗Masse steht am 8. März 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Hrn. Stadt⸗ und Kreis⸗Richter Dr. Hambrock in dem Hülfslokale des Gerichts in der großen Mühlengasse hierselbst an. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Zu Mandatarien werden die Herren Rechts⸗ Anwalte Martens, Völtz und Boie in Vorschlag gebracht. Zugleich wird angenommen werden, daß die ausbleibenden Kreditoren in die Beibe⸗ haltung des Justizraths Liebert als Kurator und Kontradiktor willigen.

Danzig, den 13. Dezember 1852.

1

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht Abtheilung.

Prolklamg

Alle, welche an das von den Kaufleuten Glaser und Lumme zu Stettin mittelst Vertrages vom 18. Dezember 1851 an den Kaufmann Koch u Lauterbach verkaufte, zuletzt als Kornspeicher benutzte und zu Lauterbach belegene Fabrikge⸗ bäude mit Nebengebäuden und dem dazu gehö⸗ rigen Areal aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Käufers hierdurch geladen, dieselben in einem der auf

den 22. Februar, 8. und 22. März cr., 11 Uhr Morgens, im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten bei Strafe des Ausschlusses. Von der Verbind⸗ lichkeit zur Anmeldung sind diejenigen ausge⸗ schlossen, welche auf dem attestirten Postenzettel ihre Forderungen richtig verzeichnet finden wer⸗ den und haben dieselben die Kosten der erfolgen⸗ den Anmeldung zu tragen.

Bergen, den 1. Februar 1853.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

von Eckenbrecher.

[177] Bekanntmachung.

Es soll Freitag, den 18ten d. M., in Merz⸗ wiese beim Gastwirth Bogisch nachstehendes Holz aus dem Königl. Braschener Forstrevier: Jagen 32, 40 = 3 Eichen Nutzenden von 7, 9 und 24 Fuß Länge und resp. 38, 25 und 28 Zoll mittl. Durchmesser, Jagen 34 = 5 Kiefern Schiffsbauhölzer von 40 und 50 Fuß Länge und 15 bis 17 ½ Zoll mittl. Durchmesser, Jagen 24, 34 und 46 circa 1050 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer von 12 bis 40 Fuß Länge und 4 bis 24 Zoll mittl. Durchmesser, so wie Jagen 34, 46 = 29 Klafter Kiefern Böttcher⸗ holz, sämmtliches Holz fast ohne Ausnahme von ganz vorzüglicher Qualität, bei freier Konkurrenz im Wege der Licitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage Vor⸗ mittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden.

Braschen bei Krossen, den 4. Februar 1853.

Der Oberförster. Kreth.

[1768] Bekanntmachung.

Zur Besetzung der erledigten Stelle eines be⸗ soldeten Stadtraths in dem Magistrats⸗Kollegium hiesiger Stadt ist ein Wahltermin auf den

2 2. Februar 1853 und werden geeignete Kandidaten,

anberaumt

.““ 4 2 4 Kansglich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Lieferung des Bedarfs an Schwellhölzern pro 1853, bestehend: 1) in 10,000 Stück kiefernen Stoßschwellen à 9“ lang, 12 ½“ breit und 8“ hoch; 2) in 30,000 Stück kiefernen Mittelschwellen à 8“ lang, 10“ breit und 6“ hoch; und 3) in 2365 Stück kiefernen Kreuzungs⸗ und Weichenschwellen verschiedener Dimensionen; soll anderweitig im Wege der Submission ausge⸗ geben werden. Hierzu ist ein Termin auf: „Dienstag, den 15. März d. J., Mittags 12 Uhr“, in unserem Geschäfts⸗Lokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe, woselbst die Lieferungs⸗Bedingungen zur Einsicht ausliegen, anberaumt, bis zu welchem die Offerten versiegelt mit der Aufschrift: „Submission zur Uebernahme der S Lieferung pro 1853“ frankirt eingereicht sein müssen. Abschriften der Bedingungen werden von hier aus gegen Erstattung der Kopialien ertheilt. Berlin, den 4. Februar 1853.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn.

7„ 2 2 Thüringische Eisenbahn. [175] Bekanntmachung.

Die im Bereiche der Thüringischen Eisenbahn in dem Zeitraume vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1852 gefundenen und nicht reklamirten Gegenstände sollen:

Dienstag den 22. März 1853 und die darauf folgenden Tage, von Nachmittag 2 Uhr ab, auf unserm Bahnhof hier öffentlich verkauft wer⸗ den. Etwaige Eigenthums⸗Ansprüche sind bis

fstermine geltend zu machen.

zum Verkauf Erfurt, den 31. Januar 1853. Hie Hirection 1 der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellse aft

[176] Niederschlesische Zweigbahn.

Einnahme im Januar d. J. für 5187 Per⸗ sonen und 58,347 Cir. Güter 7150 Rthlr. 5 Sgr. 6 Pf. Einnahme im Januar v. J. 6800 Rthlr. 14 Sgr. In diesem Jahre mehr 349 Rthlr. 21 Sgr. 6 Pf.

1170] 8 Durch

den gegenwärtigen z

heute erkannten, in den Mecklenburg⸗Schwerin⸗ schen Anzeigen vollständig abgedruckten Proklam, und mit Bezug auf selbiges, werden auf Antrag des Hauptmanns a. D. von Rieben zu Rühn, als Erbschafts⸗Kurator der am 29. April v. J. zu Bützow verstorbenen unverehelichten Amalie von Gröning, einer Tochter des weiland Kam⸗ merjunkers und Justizraths von Gröning zu Wismar und dessen Ehefrau geb. Schnell, sowohl alle diejenigen, welche ein Erbrecht an die Ver⸗ lassenschaft der genannten Verstorbenen zu haben vermeinen, zur Anmeldung und Bescheinigung desselben, sub praejudicio pro omni, daß die sich Meldenden und Legitimirenden für die alleinigen Erben werden angenommen werden, ihnen als solchen der Nachlaß überlasen, und das Erben⸗ zeugniß wird ausgestellt werden, die nach der Präklusion sich meldenden Erben aber alle Hand⸗ lungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen; im Falle jedoch überall keine Erbberechtigte sich melden sollten, weiter den Rechten gemäß über den Nachlaß wird verfügt werden, als auch diejenigen, welche aus irgend einem andern Grunde Ansprüche und Forderungen an solche Verlassenschaft zu haben

zeichnen; Secretair Bockmayer:

Ansprüche und Forderungen gehörig anzumelden

und zu bescheinigen.

Rostock, den 27. Januar 1853.

Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Justiz⸗

Kanzlei. 1 Martini. F. 2. Kossel.

[26 5 Verlaufs⸗Anzeige,

Da der für das früher als Gasthof benutzte Grundstück resp. an der Schloß⸗ und Kloster⸗ straße sub Nr. 707 und 967 hierselbst belegen

im zweiten Verkaufstermine abgegebene Bot von 17,000 Thlr. Cour. nicht annehmlich befunden ist, so wird ein neuer Termin hierdurch

auf Donnerstag den 17. März 1853.,

Vormittags 11 Uhr,

angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber vor das un⸗ terzeichnete Amt geladen werden. Die bezüglichen vor etwa 10 Jahren neu erbauten und zu einem Gasthof eingerichteten Gebäude haben eine sehr günstige Lage, einen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räumlichkeiten, sind resp. zu *4 und Häuser katastrirt und in der städtischen Brandkasse zu 23,350 Thlr. Cour. und 8400 Thlr. Cour. versichert. Die Tradition des Grundstückes findet Johannis 1853 statt. Der Meistbietende muß im obengedachten Termine eine baare Con⸗ ventionalpön von 1000 Thlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzog⸗ licher hoher Kammer den Zuschlag. Der be⸗ zügliche Verkauf⸗ und Kauf⸗Kontrakt liegt in hie⸗ siger Amtsregistratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen die Gebühr zu be⸗ kommen. Nachweisung an Ort und Stelle er⸗ theilen sowohl der Herr Gastwirth Neudecker, als der Herr Amts⸗Registrator Schnell hierselbst.

Schwerin, den 3. Januar 1853.

Großherzoglich mecklenburgisches Amt. [174] Höhͤei Ankündigung der Vorlesungen an der K. württembergischen land⸗ und forst⸗

wirthschaftlichen Akademie für das

Sommerhalbjahr 1853.

qI114“ landwirthschaftliche: Direktor Walz: spezieller Pflanzenbau, Güter⸗ taxation, Bonitiren nebst Uebungen darin, land⸗ wirthschaftliches Bauwesen; Professor Sie⸗ mens: landwirthschaftliche Technologie; Pro⸗ fessor Wendelstadt: Rindviehzucht, Schaf⸗ zucht, Wein⸗ und Hopfenbau, Demonstrationen auf dem Versuchsfeld; Professor Dr. Rueff: Pferdezucht, Seidezucht; Garten⸗Inspektor Lucas: Gemüsebau, Demonstrationen im Obst⸗ bau; Inspektor Hintz: praktische landwirth⸗ schaftliche Uebungen; Oberlehrer Schlipf: Demonstrationen über Bienenzucht; 2) forst⸗ wirthschaftliche: Oberförster Professor Tscher⸗ ning: Forsttaxation, Forstgesetzgebung, Forst⸗ haushalt und Exkursionen; Professoratsverwe⸗ ser Fischbach: Forstschutz, Waldbaun und Er⸗ kursionen.

II. Hilfswissenschaftliche Fächer. Ober⸗ studienrath Professor Dr. Riecke: praktische Geo⸗ metrie, Stereometrie, Trigonometrie, Waldwerths⸗ berechnung; Professor Siemens: Anleitung im Bodenanalysiren und Uebungen darin; Professor Dr. Fleischer: Geognosie, Botanik, Pflanzenphpsiologie und Exkursionen; Pro⸗ fessor Dr. Rueff: Thierheilkunde; Professo⸗ ratsverweser Fischbach: Forstbotanik, Plan⸗

j Rechts⸗ kunde.

Ueber die Hilfsmittel der Akademie, die Ein⸗ trittsbedingungen ꝛc. giebt die Bekanntmachung für das Wintersemester in Nr. 189. dieses Blat⸗ tes von 1852, so wie die unterzeichnete Stelle auf Anfragen nähere Auskunft. Der Anfang der Vorlesungen ist auf den 1. April festgesetzt.

Im Januar 1853.

Direction der K. württembergischen land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie. Walz.

Mittwoch den 9.

Februar

rrxv

enthaltenen Gesetzen, zu beziehen: in Berlin d

Das Saäachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember

Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛe. urch die Expedition des Staats⸗Anzeigers Mauerstraße durch die Koͤniglichen Post⸗Anstalten (ohne Preiserhöhung).

ist erschienen und zu dem Preis von 7 ½⁄ Sgr. No. 54., außerhalb jedoch nur

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Breslau, den Rothen Adler⸗Orden dem Rechts⸗Anwalt und Notar, Justizrath Ernst Michael Sen⸗ ger zu Elbing, Ma⸗ Sovhig in der Türket von Martyrt zu Sophia in der Turkei, vierter Klasse; so wie den Ober⸗Schönfeld, Rosainen, Regierungs

Dem evangelischen Pfarrer Ma rtin zu Sillmenau, Kreis

dritter Klasse mit der Schleife;

Vice⸗Konsul

Kaiferlich österreichischen Adler⸗Orden

den Rothen

und dem

evangelischen Schullehrern Hirsch zu Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, und Kruck zu Abdlich Bezirk Marienwerder, das Allgemeine Ehren⸗

eichen; desgleichen

Den praktischen ind Dr. Münnich

ud Geburtshelfern Dr. Friedheim Charakter als Sanitäts⸗Rath

zu verleihen.

böffeutliche Arbeiten.

1 0

Bekanntmachung vom 19. Dezember 52 be treffend das Verfahren bei Desertion von See⸗ leuten preußischer oder britischer Kauffahrtei⸗ schiffe innerhalb der Gebiele dieser beiden CCe In den Häfen des großbritannischen Reiches fan früher eine Mitwirkung der Behörden zur Ergreifung der den Schiffen entlaufenen Seeleute nicht statt. Durch eine am 17. Juni d. J. ergangene Parlaments⸗ Akte ist indessen die englische Regierung ermächtigt worden, die Mitwir⸗ kung der Behörden zur Ergreifung entlaufener Seeleute von solchen fremden Schiffen, in deren Heimat Reziprozität gewährt wird, durch Erlaß eines Geheimraths⸗Befehls eintreten zu lassen. Nach den Bestimmungen dieser Akte soll:

ekanntlich von frem⸗

nach der Veröffentlichung eines solchen Geheimraths⸗Befehls und

unter denjenigen Bedingungen

so lange derselbe in Kraft bleibt, b - sar Cn 1 ausgesprochen sein möchten,

und Einschränkungen, welche darin n unn Cnschengrichter oder andere Beamte, welcher diction in Fällen der desertirenden Seeleute von britischen Schiffen auszuüben hat, innerhalb des Gebiets Ihrer großbritannischen Majestät oder der Territorien der ostindischen Gesellschaft, 8 der Konsul derjenigen fremden Macht, auf welche sich 3 heimraths⸗Befehl bezieht, oder sein Bevollmächtigter 18 Stell⸗ vertreter darauf anträgt, diesem Hülfe leisten z * ö sung jedes Seemannes oder Schiffsjungen, we 2

von einem Kauffahrteischiffe Liner solchen frem en Macht desertirt, und es sollen jene Beamten zu Zwecke, wenn die Klage gebührend gemacht und eidlich 8

ist, Befehle zur Ergreifung solcher Deserteure erlassen un nach gehörigem Nachweis der Desertion anordnen, daß der Entlaufene

8

an Bord des Schiffs, zu welchem er gehört, ge⸗ dem Capitain oder Steuermann des Schiff

oder abgeliefe oder dess

11

en

Agenten zugefüh die mit der Ablieferung eines solchen Des

em Eigenthümer des Schiff

erteurs beauftragte

gebrach

8 S et werde, und es soll für Per⸗

son oder für den Capitain oder Steuermann des Schiffs oder

für dessen Eigenthümer oder

7 1 1

seinen Agenten gesetzlich erlaubt sein,

den Deserteur an Bord zu transportiren.

Es hat mit der Königlich großbritannischen Regierung eine

Verständigung darüber stattgefunden, daß diese

2

unter Gewährleistung der Rezivprozität Schiffen entlaufenden

zufolge der

2

in Uebers

etzung brili

8

16. Oktöber c. publizirt worden.

Kenntniß de gen;

betreffenden Polizei⸗Behörden dahin zu instruiren, Aufsuchung und Ergreifung von Kauffahrteischiffen

und gehalten

selben vor der Ab enden den, zu verhaften und an Bord des Schi zurückzuführen 1 des Schiffes

laufen sind, dem Eigenth geben. währen, wen

tigter oder Stellvertreter da r beibringt, daß der eines britischen Kauffahrteis Wenn aber der Entlaufene p

gung darübe satzung entlaufen ist. oder wenn d

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

von II

Die Kon

8

s bei der

Seeleuten,

Parlaments⸗Akte auf die von preußischen Seeleute angewendet werde, und es ist dem⸗

gende Geheimraths⸗Befehl vom

nigliche Regierung wird hierdurch beauftragt, dies zur Schifftahrt betheiligten zugleich weisen wir die Königliche Regierung hierdurch an, die daß dieselben bei welche von britischen

Publikums zu brin⸗

Beistand und Unterstützung leisten

desertirt sind,

sein sollen, dergleichen entlaufene Seeleute, wenn die⸗

ümer

Diese Unterstützung

nden Schiffes aufgesunden wer⸗ iffes, von welchem sie ent⸗ ind dem Schiffsführer oder Steuermann, oder dessen Bevollmächtigten zu über⸗

ist von den Polizei⸗ Behörden zu ge⸗

*

n der betreffende britische Konsul oder sein Bevollmäch⸗

erselbe wegen e

der Heydt

Uebersetzung.

zu Windsor

„H Ux

zrum ersucht und glaubhafte zu ergreifende

Bescheini⸗ Seemann zur Be⸗ chiffes gehört und von demselben reußischer Unterthan ist,

ines in Preußen begangenen Verbrechens oder Vergehens von den diesseitigen Behörden verfolgt wird, ist die Auslieferung zu verweigern.

Berlin, den 19. Dezember 1852.

der Minister des Innern. von Westphalen.

In dem Hofe „den 16. Oktober 1 gegenwärtig

der Königin vortrefflichste Majestät im Rathe.

wenn Ihre

Majestät die

Da durch die ö qeserters'act, 1852 bestimmt ist, da⸗ ie⸗

eweise davon erhalten hat, daß zur