1853 / 36 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1187] Steik bheiz f.

Die verehelichte Kammerjäger Franz, Jo⸗ hanne Louise geb. Braun, in Storkow wohn⸗ haft, 49 Jahre alt, katholischer Konfession, hat sich des Betruges durch Gaukelei dringend ver⸗ dächtig gemacht, aber nicht verhaftet werden kön⸗ nen, da ihr jetziger Aufenthalt nicht bekannt ist.

Alle verehrlichen Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes werden ergebenst ersucht, die ꝛc. Franz, deren Signalement folgt, falls sie sich betreffen läßt, sofort zu verhaften und zur Aufnahme in unsere Gefängnisse hierher trans⸗ portiren zu lassen. 0 3

Brandenburg, den 3. Februar 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 1

1A““ der verehelichten Kammerjäger Johan Franz, geb. Braun.

Religion: katholisch, Alter: 49 Jahre, Größe: 4 Fuß, Haare: schwarz, Stirn: rund, Augen⸗ brauen: schwarz, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Kinn: rund, Gesicht: oval, Gesichts⸗ farbe: gesund, besondere Kennzeichen fehlen. Be⸗ kleidung kann nicht angegeben werden.

eLouise

[185] Bekanntmachung, betreffend die Rückzahlung des Kapital⸗ Betrages der zum 1. Juli 1852 gekün⸗ digten 5prozentigen berliner Stadt⸗ Hbligatonen.

18

Von den in Folge unserer Bekanntmachung vom 22. März 1852 nicht konvertirten und daher zum 1. Juli desselben Jahres gekündigten 5pro⸗ zentigen berliner Stadt⸗Obligationen, ausgefer⸗ tigt am 1. Januar 1846 und 1. Januar 1849, jst auch bis jetzt noch eine beträchtliche Anzahl zur Empfangnahme der Kapital⸗Beträge nicht präsentirt worden, obgleich wir hiervon in unserer öffentlichen Bekanntmachung vom 14. August v. J. erinnert haben.

Da die Verzinsung dieser gekündigten Obliga⸗ zionen mit dem 1. Juli 1852 aufgehört hat, so fordern wir die Inhaber, mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 2. Juni v. J., hierdurch wiederholt auf, die Kapital⸗Beträge gegen Zu⸗ rückgabe der Obligationen und der dazu gehöri⸗ gen drei Zins⸗Coupons, Serie II. Nr. 6, und 8, schleunigst bei unserer Stadt⸗Hauptkasse auf dem Berlinischen Rathhause, in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Empfang zu nehmen. Zu diesem Behufe sind die Doku⸗ mente, nach Littern, Nummern und Geldbeträgen geordnet, in ein Verzeichniß zu bringen, unter welchem über den Rückempfang des Kapitals zu quittiren ist.

Gedruckte Formulare zu den erwähnten Ver⸗

zeichnissen werden von der Stadt⸗Hauptkasse un⸗

enigeltlich verabreicht. Berlin, den 1. Februar 1853.

Magistrat hiesiger Königlichen Haup Residenzstadt. b

[14833 Nothwendiger Verkauf.

Die im osteroder Landrathskreise belegenen freien Allodial⸗Rittergüter Domkau und Borchertswalde, wozu das Mühlenzwangsrecht auf das Gut Geierswalde gehört, landschaftlich abgeschätzt auf 12,047 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll

am 1. Juni 1853, Vormittags 14 Uhr,

vor dem Herrn Kreisrichter ge, dentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden

Osterode, am 30. Oktober 18522.. Königl. preuß Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf.

Der in der breiten Straße sub Nr. 9 und großen Scharrnstraße Nr. 15 hierselbst belegene, 1 No. 359. fol. 372 des Hypothekenbuchs verzeichnete, der verehelichten Rentier Herrmann, Christiane geb. Gäbeler, gehörige Gasthof nebst Zubehör, abgeschätzt auf 14,910 Rthle. soll in dem

am 27. April 1853, Vormittags 41 Uhr

vor dem Kreisgerichtsrath Mörs an ordentlicher

Gerichtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, an⸗ beraumten Termine öffentlich an den Meistbie⸗ tenden verkauft werden.

Die Tare und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Frankfurt a. O., den 27. September 1852 Koönigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

1349] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗ Kommission I.,

zu Schwedt, den 21. September 1852.

Das zur Kaufmann Adolph Helbigschen Konkurs⸗ Masse gehörige, vor dem Berliner Thor der Stadt Schwedt belegene, im Hypothekenbuche von Schwedt Vol. VIII. No. 94. pag. 133. verzeich⸗ nete Grundstück, nebst darauf befindlichem Fabrik⸗ Gebände, abgeschätzt auf 9107 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst neuestem Hypothekenscheine und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll

am 15. April 1853, Vormittags 41 Uhr,

an ordentlich Gerichtsstelle subhastirt werden.

[18⁴] Nothwendiger Verkauf.

Königl. Kreisgerichts⸗Kommission 1. zu Schwedt, en 26. Januar 1853.

Die dem Bäckermeister Johann Heinrich Arndt gehörigen, hierselbst belegenen Grundstücke, als:

1) das im Hypothekenbuche von Schwedt Vol. I. Fol. 127 verzeichnete sogenannte Plantagen⸗ Grundstück von circa 1 Morgen, auf welchem ein Wohnhaus nebst Hofgebäuden, 1 Speicher

ind ein Theil eines Familienhauses befind⸗ lich, abgeschätzt auf 7520 Thlr. 22 Sgr. 1 Pf.;

2) das in demselben Hypothekenbuche Vol. II pag. 57 verzeichnete Plantagengrundstück von 90 (¶Ruthen, worauf 1 Familienhaus und

1 Stallgebände ꝛc. befindlich, abgeschätzt auf 33578 Thlr. 15 Sgr. 10 Pf.;

3) der in diesem Hypothekenbuche Vol. IHI pas. 113 verzeichnete Speicher, abgeschätzt auf 3468 Thlr. 15 Sgr.;

4) die in diesem Hypothekenbuche Vol. VI Fol. 109 Nr. 79 verzeichnete Dammwiese Nr. 87, am Oderdamm belegen, abgeschätzt auf 693 Thlr. 10 Sgr.;

5) das in diesem Hypothekenbuche Vol. VIII Fol. 85 Nr. 82 verzeichnete Erbpachtsrecht eines im sogenannten Meyvenburger Felde belegenen Ackerkampens von 10 Morgen 2. (Ruthen, abgeschätzt, zu 4 Prozent, auf 1233 Thlr. 15 Sgr., und zu 5 Prozent, auf 959 Thlr. 5 Sgr.;

die in diesem Hypothekenbuche Vol. VIII Fol. 105 Nr. 87 eingetragenen zwei Land⸗ Parzellen von der sogenannten Werderbreite von zusammen 5 Morgen 20. ONuthen, abgeschätzt auf 1419 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf.;

7) das in diesem Hypothekenbuche Vol. VIII

FPFol. 109 Nr. 88 eingetragene Stück der Werderbreite von 2 Morgen 79 —Ruthen, abgeschätzt auf 914 Thlr.;

8) die in diesem Hypothekenbuche Vol. VIII Fol. 145 Nr. 97 eingetragene Hälfte der früher zum ehemaligen Burglehn gehörigen Weidegerechtigkeit, jetzt deren vorläufige Ab⸗ findung von 3 Morgen 93 ¶Ruthen Wie⸗ senfläche, abgeschätzt auf 374 Thlr. 15 Sgr.;

9) das in diesem Hypothekenbuche Vol. VIII Fol. 253 Nr. 124 eingetragene sogenannte Keilstück der Partikel A. 3 der ehemaligen Maulbeerplantage von 1 Morgen 90. Ru⸗ then, auf welchem 1 Familienhaus und 3 Stallgebäude befindlich, abgeschätzt auf 6346 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf.;

10) die Vol. VIII Fol. 261 Nr. 120 des Hypo⸗ thekenbuchs eingetragene, früher zur Bürger⸗

stelle Vol. I Fol. 379 Nr. 184 gehörige

Weidegerechtigkeit, jetzt deren vorläufige Wiesenabfindung und ein Antheil am Rüster⸗ werderort, zusammen 7 Morgen 6 ◻¶Ru⸗ then Flächeninhalt, abgeschätzt auf 738. Thlr. 10 Sgr.;

11) das Vol. II Fol. 112 des Hypothekenbuchs der herrschaftlichen Grundstücke von Schwedt eingetragene Stück Land von der Partikel Aà. III. der ehemaligen Maulbeerplantage von einem Morgen, worauf ein Familien⸗ haus nebst 2 Viehställen und 1 Tabacks⸗ schuppen befindlich, abgeschätzt auf 4343 Thlr. 25 Sgr.;

12) das Vol. VIII e181 hes

Hypothekenbuchs von Schwedt eingetragene Erbpachtsrecht von

a) dem im Heinersdorffer Felde belegenen

Stück der Diakonatshufe von 5 M. Morgen 108 ¶Ruthen, b) dem sogenannten Karthausbeilandstück ¹von 2 M. Morgen 47 Ruthen zu 4 Prozent auf 1871 Thlr. 11 Sgr. und zu 5 Prozent auf 1511 Thlr, 16 Sgr. 8 Pf. abgeschätzt, zufolge der nebst den neuesten Hypothekenscheinen und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe sollen

am 6. September c., Vorm. 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗

biger

a) der Stadtälteste Johann Andreas Beeck, früher hier,

b) der Lederfabrikant, dann Rentier Schweiger senior, früher hier,

respektive 1 1t

folger werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

11676] Belanntmachung.

Der am 23. Februar 1852 verstorbene Hof⸗ rath Albert Ferdinand Wustrow hat in dem mit seiner Ehegattin Amalie Ernestine Auguste, ge⸗ borenen Bußler, errichteten wechselseitigen Testa⸗

ihre etwaigen Erben oder Rechtsnach⸗

mente vom 1. Juli 1845 und publizirt am 28. Fe⸗ bruar d. J., bestimmt, daß seinem am 1. Juli 1818 geborenen Sohne Johann Georg Ernst Wustrow das aus dem älterlichen Nachlaß zu⸗ fallende Erbtheil vor erreichtem vierzigsten Lebens⸗ jahre nicht ausgeantwortet, sondern bis dahin der Aufsicht und Verwaltung des betreffenden vormundschaftlichen Gerichts unterworfen werden soll. Hiernach ist die Vermögens⸗Kuratel über den jetzigen Oekonom Johann Georg Ernst Wustrow verhängt worden. ““

Berlin, den 6. Dezember 1852.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Vormundschafts⸗Sachen. E1“

Heffentliche Vorladung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adolph Froböß hierselbst ist der Konkurs⸗Prozeß eröff⸗ net und ein Termin zur Anmeldung und Nach⸗ weisung der Ansprüche aller unbekannten Gläu⸗ biger auf den 16. April 1853, Vormitt. 11 Uhr,

vor dem Referendarius Sachs,

in unserem Parteien⸗Zimmer anberaumt worden.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlos⸗ sen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Breslau, den 22. Dezember 1852.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung I.

[161] Oeffentliche Vorladung.

Ueber den Nachlaß des Kaufmanns Friedrich Michael Wandel ist der Konkurs eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nachweisung aller unbekannten Gläubiger auf den 18. Mai c., Vormittags 10 ½ Uhr,

vor dem Referendarius Richter

in unserem Parteien⸗Zimmer anberaumt worden.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlos⸗ sen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläu⸗ biger ein ewiges Stillschweigen auferlegt.

Breslau, den 17. Januar 1853. Königliches Stadtgericht. Abtheilung 1

Ediktal⸗Ladung.

Nachdem über den Nachlaß des am 21. Okto⸗ ber 1844 in Stolpmünde verstorbenen Haupt⸗ Zoll⸗Amts⸗Kontrolleur Pappritz der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet ist, werden sämmt⸗ liche Gläubiger des Pappritz hierdurch aufgefor⸗ dert, binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem

vor dem Herrn Kreisrichter Dr. Köhler auf

den 10. März 1853, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine ihre Anspruche gehörig anzumelden und nachzuweisen.

Diejenigen, welche dies unterlassen, trifft der Nachtheil, daß sie ihrer etwanigen Vorrechte ver⸗ lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige werden verwiesen werden, was nach Besriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.

Stolp, den 30. Okiober 1852/. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Auf den Rittergütern Kay und Nieder⸗Guhren haften ausweislich des Hypothekenbuchs derselben in Rubrica III. No. 1:

„2000 Rthlr. von Gersdorfsche Fideikommiß⸗ Gelder, welche zum Vortheile dieser Familie in einem parto vom 3. Juni 1695 und mit lehnsherrlichem Konsense festgesetzt, auch schon den 12. März 1737 registrirt gewesen sind und die mit 6 Prozent verzinset werden sollen, welche Zinsen dem Major Karl Siegismund von Gersdorf als Senior der Familie erhoben hat, und welche aus einem Hypothekenscheine vom 10. August 1756, der in Gemäßheit des Edikts vom 27. April 1763 zu Berichtigung des Hypothekenbuchs gebraucht worden, unterm 2. März 1773 wiederum eingetragen sind.“

Behufs der Allodification dieses Kapitals werden auf den Antrag der Kinder des verstorbenen Wilhelm von Gersdorf zu Ober⸗Guhren:

1) der am 29. März 1747 geborne Otto Frie⸗ drich Karl von Gersdorf und die von ihm elwa nachgelassenen unbekannten Fideikom⸗ miß⸗Erben und Fideikommiß⸗Erbnehmer,

2) die übrigen unbekannten Fideikommiß⸗Be⸗ rechtigten und bei jenem Kapitale Interes⸗ sirenden

zur Vermeidung der Präklusion ihrer Ansprüche aufgefordert, sich am

12. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr,

bei dem Kreisrichter Gutsche an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle zu melden.

Züllichau, den 29. Januar 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

v“

[183]

Zu dem Nachlasse des am 28. März 1852 hier gestorbenen Postbegleiter, ehemaliger Dra⸗ goner⸗Unteroffizier Christian Petrat haben bisher Erben nicht ermittelt werden können. Erblasser soll in Rudßen oder Kurschen, Kreises Pillkallen, geboren sein. Seine etwaigen Verwandten wer⸗ den aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gericht sich zu melden und ihre Gerechtsame wahrzu⸗ nehmen.

Tilsit, am 29. Januar 1853.

[1524] Aufkündigung von Rentenbriefen der Provinz Posen.

Mit Hinweisung auf die Vorschriften des Ren⸗ tenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850, §. 41 und ff., werden die Inhaber von Rentenbriefen der Pro⸗ vinz Posen hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß bei der heutigen, vorschriftsmäßig erfolgten Ausloo⸗

sung der zum 1. April 1853 einzulösenden Ren⸗

tenbriefe, nachstehende Nummern gezogen wor⸗

den sind:

Littr. A. zu 1000 Rthlr. 75. 132. 504. 582. 8 1124. 1306. 1439. 1612. 1708

1753.

B. zu 500 Rählr. 396. 465. 638. 883. C. zu 100 Rthlr. 29. 137. 428. 742.

1295. 1411. 1713. 2651.

D. zu 25 Rthlr. 117. 509. 1228. 1650.

1665. 1675.

F. zu 10 Rthlr. 458. 561. 1232. 1394. 1883. 2017.

Indem wir die mit vorstehenden Nummern be⸗ zeichneten Rentenbriefe hiermit kündigen, fordern wir die Inhaber der letzteren auf, die Baarzah⸗ lung des Nennwerthes der gekündigten Renten⸗ briefe gegen Zurücklieferung derselben in cours⸗ fähigem Zustande und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons in termino den 1. April 1883 auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen.

Posen, am 13. November 1852.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Posen

92 Der westpreußische Pfandbrief

Nr. 15 Miroslawice über 1000 Rthl n⸗ b r., bro berger Departements, h 8

ist abhanden gekommen und soll auf den Anir der Rittmeister von Kuyplenstjernaschen Eheleute zu Fürstenwalde amortisirt werden.

Marienwerder, den 25. Januar 1853. Königl. westpr. General⸗ Landschafts⸗Direction

(186]

Es soll den 21. Februar d. J. in dem Geilenfeld'schen Gasthofe hierselbst nachstehendes Bau⸗, Nutz⸗ und Werkholz aus dem Königl. Forstreviere Regenthin, als:

1) Im Unterforst Buchberg, Jagen 130: 183 Stück Kiefern;

2) im Unterforst Deutschebruch, Jagen 91, 95,

—118: 60 Stück Eichen, 20 Stück Buchen,

1239 Stück Kiefern, 52, Klafter Kiefern⸗

Nutzholz;

3) im Unterforst Nehmischbusch, Jagen 168, 182, 192: 297 Stück Eichen, 468 Stück Kiefern, ½ Klafter Buchen⸗Nutzholz, eirca 190 Klafter Kiefern dergl., 8 Stück Birken

im Wege der Licitation öffentlich an den Meist⸗ bietenden verkauft, wozu Kauflustige an dem ge⸗ dachten Tage, Vormittags um 9 Uhr, hiermit eingeladen werden, mit dem Bemerken, daß das Kaufgeld bis zur Höhe von 50 Thlrn. sogleich ganz, und von 50 Thlrn. und darüber mit dem 4. Theile im Termine eingezahlt werden muß. Die betreffenden Förster werden den sich melden⸗ den Käufern obige Hölzer 3 Tage vor dem Ter⸗ mine vorzeigen.

Regenthin, den 5. Februar 1853.

Der Oberförster W. Fischer.

Magdeburg⸗Halberstädter 8 Eisenbahn.

Die neuen Dividendenscheine zu den Stamm⸗ Actien unserer Gesellschaft (Serie 3 pro 1853— 1862) sollen in der Zeit vom 10. Februar bis 10. März d. J. an den Wochentagen Vormit⸗ tags 9 12 Uhr in unserer Hauptkasse am Brück⸗ thore ausgehändigt werden.

Die Inhaber dieser Actien werden ersucht, die⸗ selben mit einem doppelt ausgefertigten, geordne⸗ ten Nummern⸗Verzeichnisse einzureichen. 1 Das vom Rendanten der Gesellschaft, Herrn Göhring, vollzogene Duplikat dieses Verzeichnisses wird als Interims⸗Quittung dienen. Gegen die Rückgabe desselben nach Ablauf von 3 Tagen sollen die abgestempelten Actien nebst den neuen Dividen⸗

denscheinen ausgereicht werden.

Zugleich machen wir die Inhaber der Actien Nr. 5901 5905 darauf aufmerksam, daß vos diesen Actien auch die Dividendenscheine Serle 2 für die Jahre 1848 1852 noch nicht abgeholt sind und zur Aushändigung bereit liegen.

Magdeburg, den 29. Januar 1853

Das Direktorium

der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ J“

Behrens.

11737] Ediktalladung.

Nach erfolgter Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses zu dem Vermögen des Tuchhändlers Friedrich

Wilhelm Krause von hier werden dessen bekannte