1853 / 39 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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resp. dem Königlichen Polizei⸗Präsidium hierselbst beglaubigte Sofern sich die Zahl der in jeder Sache vernommenen Zeu 1 Albschrift mitzutheilen. und der Betrag dr Fmelben gezahlten Gebuͤhren ohne 28 8 nach 9 des Falles nicht auf eine härtere Strafe zu erken⸗ d Königs erlangt hat, ist beschlossen, mehrere Straßen im Kreise 8 Zugleich werden die Gerichtsbehörden veranlaßt, in solchen Fällen, bSügh ö läßt, ist es wuͤnschenswerth, auch darüber Aus⸗ vma bis zu 6 Wochen oder Geldbuße bis zu 50 Rihlrn., oder V 5 18, S über C. führende Straße, in denen es sich um die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer * zu erhalten. If beide Strafen zusammen, und außerdem 8 die Anfuhr des M. 18 i. d TT Gemeinden Schuldhaft handelt, und zu diesem Behuf eine ärztliche Prüfung Bei Prüfung der zweiten Frage ist einerseits das System Confiscation einzelner Gegenstände, . Feststellun, dieser enächstb beiti⸗ 2 tlich übernehmen sollten. Die ist, den Medizinalbeamten jedesmal die bestimmte Frage des Strafgesetzbuchs und die bestehende Gerichts⸗Verfassung zu An⸗ ber nanggh 11“ auf ein Jahr, ““ Beschlüsse 66 8 April Te Feselhee 8⸗ vorzulegen: 1““ haltspunkten zu nehmen und andererseits zu erwägen, wie dem Sitellung unter Polizei⸗Aufhehz 8 - d F“ 24. Juli 8 8 ö 1 ndesverweisung eines Ausländers oder v enen durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Novem ob und event. aus welchen Gründen eine nahe, bedeutende und S nachweislichen Bedürfnisse einer Aenderung im Interesse der 1 ge Arbeitshaus, landesherrliche Sanction ertheilt Als es Huc sfübrune nicht wieder gut zu machende Gefahr für das Leben oder die ““ 1 am besten abgeholfen werden kann. Hierbei so hat der Staats⸗Anwalt mittelst einer nach §. 39 der Verordnung vom kam, verweigerten die Gemeinden des Amts E., welche durch die Gesundheit des zu Inhaftirenden von der Haft zu befürchten sei. st zugleich zu erörtern: W1“ 3. Januar 1849 anzufertigenden Anklageschrift die Anklage bei dem Einzel⸗ Kreistags⸗Beschlüsse als nächstbetheiligte Gemeinden für die be⸗ Schließlich werden die Gerichts „Behörden noch darauf auf⸗ ob und welche Kategorieen von Vergehen im §. 1 des Entwurfs richter zu erheben. zeichnete Straße festgestellt sind, die Anfuhr des Materials; es ist merksam gemacht daß nur auf die Atteste der Medizinal⸗Beam⸗ etwa fortzulassen oder hinzuzufügen, und ob es zweckmäßig sei, J“ b“ daher solche auf Anordnung des Kreis⸗Landraths im Wege des ten Rücksicht genommen werden kann, wenn in der Vollstreckung nicht blos dem Staats⸗Anwalt, sondern auch den Gerichts⸗Ab⸗ 1 un Akkords bewirkt, und die entstandenen Kosten sind im Wege de Freih itsstrafen oder der Schulvhaft ein Aufschub nachge⸗ theilungen eine Mitwirkung bei der Prüfung der vor die Einzel⸗ Der Einzelrichter hat über die Eröffnung der ntersuchung Beschluß Execution eingezogen worden. von Freiheitsstraf 8 richter zu verweisenden Sachen einzuräu u fassen; er fann dieselbe nicht aus dem Grunde ablehnen, weil auf eine 1 8 sucht wird. NeH. Siavcnwhev⸗ böhere, als die im §. 2 ezeichnete Strafe zu erkennen sein werde. Die Kläger sind nun gegen den Vorstand des Kreises auf v“ Erstattung der eingezogenen Beträge klagbar geworden, gegen diese

Sämmtliche Königliche Stadt⸗ und resp. Kreisgerichte werden Föh. hierdurch angewitsen, die hiernach 1“ un⸗ b ö“ Klage ist h der Königlichen Regierung za disashs gesäumt anfertigen zu lassen und, mit ihrem gutachtlichen Bericht MNach vollständiger mündlicher Verhandlung hat der Einzelrichter das der Kompetenz⸗Konflift erhoben und es kann der Prozeß für zu⸗ begleitet, binnen 14 Tagen dem vorgesetzten Obergericht einzu⸗ UHriheil abzufassen, es sei denn, daß er eine höhere als die in dem §. 2 lässig nicht erachtet werden. reichen. Sollten einzelne Aktenstücke nicht zur Hand sein, so ist der bezeichnete Strafe für angemessen erachtet. In diesem Falle hat er mittelst Das Gesetz vom 25. März 1841 (Gesetz⸗Sammlung S 62) 8 Abschluß der Uebersichten und die Absendung des Berichts deshalb Beschlusses zu erklären, daß die Sache an die Gerichts⸗Abtheilung abzu- wegen der Befugnisse der Kreisstände in Westfalen ermaͤchtigt im Z11“ 1 8 nicht aufzuhalten, vielmehr genügt die Bemerkung, wie viel Fälle geben sei. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluß finden nicht statt. §. 6 die Kreisstände, jedoch unter der Bedingung der Allerhoͤchsten sämmtliche Gerich etwa haben unberücksichtigt bleiben müssen. v d auch über solche Einrichtungen und Anlagen Be⸗ 1 Eben so werden die Staats⸗Anwalte vera laßt, ihre . zu fassen, bei denen nur ein Theil des Kreises oder ein ein⸗ lichen Aeußerungen über den Gesetzvorschlag 8b” Ffes gat ger ö scn Estsnse git es en ö zelner Cn t3s interesssit ist. Päenut dhach ate angeführten Kreis⸗ 1 oben entwickelten Gesichtspunkte binnen gleicher Frist dem vorge⸗ Vorschriften zur 11“ Es bedarf jedoch, falls ein Angeklagter oder 16680g g die L dahin erfolgt ist, daß die Gemeinden Cirkular⸗Verfügung des HerrnMinistersder geist⸗ setzten Ober⸗Staats⸗Anwalte zugehen zu lassen. Zeuge der deutschen Sprache nicht 8 der Fälichand; aüen nde gin C Anfuhr sun fataße cin 1. schers ni der Ri oder der Gerichtsschreiber der frem eistagsb V iahen 16A“; nal- Ungelegen⸗ Eingang dieser Berichte, resp. nach Ablauf der 14tägigen i. WW Sanction erlangt haben, so haben dieselben die Kraft eines Gesetzes 8 Frist haben die Königlichen Obergerichte und die Herren Ober-⸗ Bei der mündlichen Verhandlung können die Verrichtungen der Staats⸗ erlangt, und es kann gegen dieselben von einzelnen Betheiligten jten vom 20. Januar 1853. Staats⸗Anwalte auch ihrerseits den Gegenstand in nähere Erwä- Anfmaltschaft von dem Polizei⸗Anwalte wahrgenommen werden. Wenn dies nur aus denselben Gründen Einspruch im Rechtswege erhoben wer⸗ gung zu nehmen und längstens innerhalb 4 Wochen, unter Beifü⸗ eschieht, so beginnt die Frist zur Einlegung der Appellation für den den, aus denen gegen allgemeine Staats⸗ und Kommunalsteuern und (Staals⸗Anzeiget Nr. 24 S. 157) bung der gedachten Berichte und Uebersichten, ihre gutachtlichen Plaats⸗Anwalt erst mit dem Ablaufe C11“ ihm Lasten ein Prozeß zulässig ist, nämlich aus dem Fundament eines speziellen V b Bemerkungen dem Justiz⸗Minister einzureichen. das Urtheil in Urschrift zugegangen oder in Abschrift mitgetheilt ist. Rechtstitels. Dergleichen ihnen zur Seite stehende spezielle Rechtstite Berlin, den 9. Februar 1858 1 .“ haben die Kläger aber im vorliegenden Falle nicht behauptet oder dar⸗ 68,s 8 hI 1 ethan, sie fechten vielmehr die Gültigkeit des Kreistags⸗Beschlusses 1“““ I v1111““ Ddie Befugniß des Staatsanwalts, die Appellation 88 elbst an, weil derselbe den Bestimmungen des Allgemeinen Land⸗ ng des Justiz⸗ Ministers vo Der Justiz⸗Minister. weil nicht eine höhere als die im §. 2 bezeichnete rechts, des Chausseebau⸗Reglements vom 31. Mai 1796 und der bruar 1853 zur gutachtlichen Aeußerungüber einen Si ist, wird dadurch nicht ausgeschlosen, 8“ im Kreise H. hergebrachten Observanz zuwiderlaufe. Allein die g g 18 imons. der Gränzen des §. 2 liegende Strafe beantragt worden ““ Scs 3 2 1 Gesetzesvorschlag, betreffend die E 88 F se önagetscht hat ag die gesetlich verwirkte Strase zu er⸗ Kreisstände sind nach dem angeführten Gesetze vom 25. März 1841 8 g/ etreffend die Erweiterung X1““ h 8 Apheenn vieselbe vag im §. 2 bezeichneie Maß übersteigt befugt gewesen, unter Allerhöchster Sanction Beschlüsse zu fassen, der Kompetenz der Einzelrichter in Unter-⸗ ämmtliche Gerichts-⸗Behörden und Beamten der 8 welche die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts, des Chaussee⸗ 11““ 8 8 7 bau⸗Reglements und der im Kreise hergebrachten Observanz auf⸗ . gats⸗Anwaltschaft, mit Ausschluß derer im heben oder modifiziren, und die Gültigkeit dieser Beschlüsse kann im hat. Rechtswege nicht angefochten werden, wie auch die Behauptung der

1 . 8 Die Kosten werden n. ch §. 50 des Tarifs zu dem Gesetze vom Von einem Abgeordneten zur Zweiten Kammer ist der nach⸗ Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln. 0. Mai 1851 angesetzt, wenn der Einzelrichter erkannt : . ig de ö Hat der Einzelrichter ein Erkenntniß nicht abgefaßt §. 4 zweiter Kläger, daß bei Ertheilung der Allerhöchsten Sanction die für sier Satz so bleiben für das vor demselben stattgefundene Verfahren die daraus resultirende Belastung nicht zur Erwägung gebracht worden

de nh CCbb betreffend einige Abänderungen— der Bestimmungen über die Kompetenz der Gericht ter⸗ 2 3 ü suchung und Erüscheidung wegen Vergehen GG F 1 Kosten bis auf die baaren Auslagen außer Ansatz. Wird der Angeschul⸗ sei, sich zur Erörterung im Prozesse nicht eignet. Aus diesen Grün⸗ Motiv des Antrags ist 1“ d 8 Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Abän⸗ 8 19 demnäͤchst in die Kosten verurtheilt, so sind darunter jene baaren den mußte der Prozeß für unstatthaft und der erhobene Kompetenz— Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens, Beseiti⸗ derungen der Bestimmungen über dir Kompetenz eXX““ 1“ 8. -ECCCöbö den Zeugen, Sachverständigen der Gerichte zur Untersuchung und Entscheidung 1 und Angeklagten dur eisen zu den oft sehr entlegenen Sitzen b vX“ 2 Bericht Entscheidun . tenz⸗Konflikte. der Kollzgialgerichte erwachsen und Verminderung der Kosten wegen Vergehen Erkenntniß s Königlichen Gerichtshofes zur Gerichtshof zur Entschegnuns 1 ür die Angeklagten resp. die Staatskasse und die für die Kri⸗ (Für diejenigen Landestheile in welchen die Verordnung Entscheidung der Kompeten »„Konflikte vom 30sten minalkosten subsidiarisch ver afteten Stadtgemeinden. r Jan 49 über die Einführ 2 I 8 C Ws 76 b arisch verhaf g vom 3. Januar 1849 über die Einführung des münd Oktober 1852 betreffend die Unzulässigkeit des

Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes und da ein sicheres Ur⸗ lichen und öffentlichen Verfahrens in Untersuchungssachen 38 G theil über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der beantragten Gesetzeskraft hat.) Rechtsweges gegen landesherrlich genehmigte Be⸗ 1 81 Aenderungen nur aus der praktischen Anschauung der bestehenden schlüsse der Kreisstände über träge zu Wege⸗ Verfügung vom 8. Januar 1853 betreffend die Verhältnisse gewonnen werden kann, wünscht der Justiz⸗Minister 1 b v 8 Erstattung ver Stempelsteuer von volitischen und schleunigst die gutachtliche Aeußerung der Gerichte und der Beam⸗ Nachbenannte Vergehen: Anzeigeblä ten der Staats⸗Anwaltschaft i 8 F G 1t 1 ieb e 7. V Anzeigeblättern. er ats⸗Anwaltschaft über folgende Fragen: der einfache Diebstahl Strafgesetzbuch 8§. 216. 217; “*“ Geseh⸗Sammlun S. 62) 1 böG überhaupt nach den gemachten Erfahrungen sich ein ) 88 va -SeSesseg ; J 227; Geset vom 25. März (öö“ Bengfnihe de. 1“ LLEE1. hesag dots der einfache Betrug Strafgesetzbuch §. 242; Auf den von der Königlichen Regierung zu Minden erhobenen 1 V böö 9 die einfache Urkundenfälschung in den Fällen des §. 254 des Straf Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu 1A161““ 5 des Regulativs vom 10. Juni v. J. (Staat ⸗Anzei⸗ 2) in welcher Weise dem vorhandenen Bedürfnisse abzuhelfen sein gesetzbuchs; . 16“ anhängigen Prozeßsache ““ ger Nr. 141 S. 825) ist, wie Ew. ꝛc. auf den Bericht vom 18ten würde, und ob namentlich der in Rede stehende Entwurf sich 6) Eö“ hgeätar in den Fällen der §§. 254, 272 bis 275 und Gi 5 Kläger 8. M. erwidert wird, die Erstattung der Stempelsteuer für Frei⸗ überhaupt als zweckmäßig empfiehlt, oder ob und welche Aen⸗ 78 die Verma tasgesteac; im Falle des §. 281 des Straf⸗ der Eingesessenen zu H. c., Besag Exemplare von steuerpflichtigen Blättern keinesweges ohne Weiteres sich eventuell dabei als wünschenswerth heraus⸗ nefe buchs; eschädigung im Falle des §. es Stra wider zugesichert, sondern bestimmt, daß die Erstattung nur erfolgen solle E ö 8 8) dir Landstreicherei, die Bettelei, und die Arbeitsschen in den Fällen den Vorstand des Kreises H., Verklagten, für solche Exemplare, welche an öffentliche Behörden ohne Ent⸗ Zur Beantwortung der ersten Frage können statistische An⸗ der §§. 117 bis 120 des Strafgesetzbuchs; 8 d Beitra Wregebauten gelt oder Ersatz des ausgelegten Zeitungs⸗ Stempels geliefert gaben nicht entbehrt werden. Es kommt namentlich darauf an: 9) die Ehrverletzung und die leichte Mißhandlung in den Fällen der betreffend Beiträge zu rg . 1 woorden. a) wie viel Untersuchungen aegei Bergehen, phahe zu den 15) 8 TTE1“ Peestif 18 122 Söha gf a g hah erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗ Abgesehen von dem der Ortspolizeie, der Steuer⸗Behörde, ver im §. 1 des nachfolgenden Entwurfs Kate⸗ Antrag des Verletzten eine Bve sicntfindet Strafgesetzbuch Konflikte für Recht: Königlichen Bibliothek hier und der Universität der Provinz zu gorieen gehören, im vorigen Jahre aus den Be 1A1A64“4*X* daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erho⸗ liefernden einen Exemplare der Zeitung kann aber ohne näheren der Gerichts⸗Kommissionen bei den Kreisgerichten ngleichen die Theilnahme an diesen Vergehen und der Versuch derselben „bene Kompetenz⸗Konflikt daher für begründet zu chten Nachweis nicht anerkannt werden, daß andere Behörden oder geschwebt haben, in denen auf keine härtere Strafe als können, wenn nicht Rückfall vorliegt, nach Maßgabe der nachstehenden Beamte einen Anspruch auf Gewährung eines Frei⸗Exemplars ha⸗ die im §. 2 des Entwurfs angegebene erkannt woyrden ist; Bestimmungen zur Untersuchung und Entscheidung vor den Einzelrichter Von Rechts wegen. ben, und wenn der Zeitungsverleger die Zeitung auch im Uebrigen b) in wie viel Sachen der Hauptverhandl ; gebracht 1““ 8 unentgeltlich liefert, so kann ihm doch nicht die Befugniß zugestan⸗ liches Vorverfahren, sei es nun 1 1 entst d L1nI 8 2. ga h“ 1 Gruͤnde. den werden, die Unentgeltlichkeit auch auf die Steuer auszudehnen, suchung oder nicht, vorangegangen dg. gentliche orunter⸗ 1111““ Miittelst Kreistags⸗Beschlusses vom Jahre 1842, welcher unter es sei denn, daß er die Steuer aus eigenen Mitteln berichtigen dem 4. August 1843 die Allerhöchste Genehmigung Sr. Majestät will. So weit also Frei⸗Exemplare an Provinzial⸗ ode unter

Finanz⸗Ministerium.

uni 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 141 S. 825)

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