1853 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8) Reustadt Thorn Nr. 125, bestehend aus

einem Wohngebäude und einer Wagenremise, abgeschätzt auf: 927 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., c) Neustadt Thorn Nr. 157, bestehend ans einem massiven Gebäude, einem Anbau und

3 zwei Wagenschauern, abgeschätzt auf:

1.“ 353 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf.,

zufolge der nebst Hosoletenschein in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe soll

am 11. Juli 1853, h. 11,

vor Herrn Rath Schaller an ordentlicher Ge⸗

richtsstelle subhastirt werden.

Thorn, den 27. November 1852.

Königliches Kreisgericht, J.

1229] Nothwendiger Verkauft. Das im krossener Kreise der Neumark belegene Rittergut Cragemersborn, von der Neumärkischen Ritterschafts⸗Direction auf 43,799 Rthlr. 21 Sgr. ¼ Pf. abgeschätzt, soll am 4. April 1853, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der Resub⸗ hastation verkauft werden. Die Taxe und der Hypothekenschein können in nserer Registratur eingesehen werden. Krossen, den 7. September 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Ediktal⸗Citation.

In Folge angebrachter Provocation werden

achstehende Personen:;

1) der Schlossergeselle Johann Gottlieb Schnelle, am 2. Februar 1778 in hiesiger Stadt ge⸗ boren und im Jahre 1809 88 der Wander⸗ schaft im nördlichen Deutschland verschollen; der Häuslersohn Michael Balla, am 28sten September 1785 zu Saalau im diesseitigen

KRreise geboren und vor 42 Jahren im

8 Königreich Sachsen verschollen, woselbst er

sich in Seifersdorf längere Zeit aufgehalten haben soll; der Hausbesitzer Friedrich Ehrenfried Lorenz, am 15. Juli 1793 in hiesiger Stadt gebo⸗ ren und um das Jahr 1831 in Rußland, in der Nähe von Pultawa oder Kiew ver⸗

schollen; der Stellmacher Peter Schimelka, am 13ten Februar 1805 zu Wittichenau geboren und im Jahre 1830 auf der Wanderschaft in der Nähe von Trier verschollen; der Kuhhirtensohn Christian Pink, am 27sten September 1767 in hiesiger Stadt geboren und im Jahre 1806 wahrscheinlich als Soldat beim von Krafftschen Dragoner⸗ Regimente verschollen, über deren Leben oder Aufenthalt seit jenen Zeiten keine Nachricht mehr eingegangen, hier⸗ durch öffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Mona⸗ ten und spätestens in dem auf den 28. September 1853, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Provokaten für todt erklärt und ihr zurückgelasse⸗ nes Vermögen den sich legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet werden wird.

Zugleich werden die etwanigen unbekannten Erden und Erbnehmer der aufgerufenen Perso⸗ nen zu jenem Termine unter der Verwarnung mit vorgeladen, daß sie ausbleibenden Falls mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß präkludirt wür⸗ den, auch gehalten seien, alle in der Zwischenzeit getroffenen Dispositionen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen.

Hoyerswerda, den 5. November 1G.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. 1“ Feldmann.

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8 Ebixherl⸗Hab ng.. Nachdem über den Nachlaß des am 21. Okt ber 1844 in Stolpmünde verstorbenen Haupt⸗ Zoll⸗Amts⸗Kontrolleur Pappritz ver erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet ist, werden sämmt⸗ liche Gläubiger des Pappritz hierdurch aufgefor⸗

dert, binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem

vor dem Herrn Kreisrichter Dr. Köhler au den 10. März 1853, rhr.

an hiesiger Gerichtsstelle augesetzten Termine ihre Ansprüche gehörig anzumelden und nachzuweisen.

Diejenigen, welche dies unterlassen, trifft der Nachtheil, daß sie ihrer etwanigen Vorrechte ver⸗ lustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige werden verwiesen werden, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.

Stolp, den 30. Oktober 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

13““ ntmachung.

Es wird beabsichtigt, das Postfuhrwesen in Spandau vom 1. April c. ab anderweit in Entre⸗ prise zu geben.

Die Verhältnisse, welche hierbei in Betracht kommen und die näheren Bedingungen, unter welchen der Abschluß eines desfallsigen Kontrakts mit dem neuen Unternehmer nur erfolgen kann, werden auf Verlangen durch das Königliche Post⸗ Amt in Spandau mitgetheilt werden. Den hier⸗ auf Reflektirenden bleibt überlassen, sich zunächst an das letztere zu wenden und etwaige Offerten sodann in frankirten Briefen spätestens bis zum 24. d. Mts. an mich gelangen zu lassen. Potsdam, den 12. Februar 1853.

Der Ober⸗Post⸗Direktor

Balde.

Königlich

MNiederschlesisch⸗Märkische 112n Eisenbahn.

Die Lieferung der zur Unterhaltung der Kö⸗ niglich Niederschlesisch⸗Märlischen Eisenbahn und der hiesigen Königlichen Verbindungsbahn pro 1853 ersorderlichen Kiesmassen soll im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf den 8. Marz p. J., Vormittags 12 Uhr, in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe anberaumt, woselbst in den Vormittagsstun⸗ den von 9 bis 1 Uhr die Lieferungsbedingungen, in welchen die zu liefernden Quantitäten genau verzeichnet sind, eingesehen werden können. Ab⸗ schriften der Bedingungen, so wie die Submissions⸗ Formulare, werden gegen Erstattung der Kopia⸗ lien verabsolgt.

Berlin, den 29. Januar 1853.

Königliche Direction 1 der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

12231

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Betriebs⸗Einnahmen.

Im Januar 1853 circa: für Personen ꝛc. 30,100 Rthlr.; für Güter ꝛc. 70,800 Rthlr.; zusammen 100,900 Rthlr. Im Januar 1852 circa: für Personen ꝛc. 27,686 Rihlr. 26 Sgr. 10 Pf.; für Güter ꝛc. 69,103 Rthlr. 20 Sgr. 5 Pf.; zusammen 96,790 Rihlr. 17 Sar 3 Pf. Also im Januar 1853 mehr circa: 4100 Rthlr.

[227] Ediktal⸗Citation.

Nachdem der Kramer und Fleischermeister Friedrich Wilhelm Scheller aus Kolditz im Kö⸗ nigreich Sachsen seine Insolvenz angezeigt, so ist zu dessen Vermögen der Konkursprozeß eröffnet worden.

Es werden daher Amis wegen alle bekannten und unbekannten Gläubiger, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an gedachten Scheller zu haben glauben, hiermi

dn 25. Juli 1853, welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗ den ist, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erschei⸗ nen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß solche außerdem von diesem Kreditwesen ausge⸗ schlossen, auch der Rechtswohlthat der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Sland sür verlustig werden erachtet werden, gehörig anzumelden und wo möglich zu bescheinigen, sodann mit dem be⸗ stätigten Konkursvertreter über die Richtigkeit, so wie nach Befinden unter sich der Priorität halber zu verfahren, auch rücksichtlich der Ausgeblie⸗ benen

den 16, September 1853

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t geladen,

der Bekanntmachung eines Präklufivbescheides, der für die nicht erscheinenden für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen, demnächst den 1. Oktober 1853

anderweit unter der Verwarnung, daß die Aus⸗ bleibenden für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrheit der Gläubiger werden erachtet werden, an hiesiger Justizamtsstelle zu erscheinen und sowohl unter sich, wie mit dem bestellten Kon⸗ kursvertreter über ihre Forderungen in Vergleichs⸗ verhandlungen zu treten und sonstige Beschlüsse über die Masse zu fassen, bei nicht erfolgter Vereinigung aber

d'en 1. November 1853 bb. der Inrotulation der Akten, so wie endlich

den 31. Dezember 1853 der Publication eines Amtsbescheides, welcher bezüglich der Außenbleibenden für publizirt erach⸗ tet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben hier wohnhafte Bepollmächtigte zur Annahme der an sie ergehen⸗ den Ladungen und Verfügungen bei 5 Rihlr. Strafe zu bestellen.

Justizamt Kolditz im Königreich Sachsen, den 7. Februar 1853

[226] Bekanntmachung.

Nach kürzlich erfolgtem Eintritt derjenigen Be⸗ dingungen, von welchen Dr. Wilhelm Traugott Krug, weiland ordentlicher Professor der Philo⸗ sophie an hiesiger Universität, die Ausführung eines im Jahre 1828 errichteten Familien⸗Sti⸗ zendiums abhängig gemacht hat, soll des Näch⸗ sten mit der Verleihung dieses Stipendiums zum ersten Male verfahren werden. Dasselbe ist von dem Stifter für solche Studirende bestimmt, welche entweder von des Stifters seeligem Vater, wei⸗ land Kurfürstlich sächsischen Amtsverwalter und Rentbeamten in Gräfenhainichen, Johann Christian Krug, oder von jenes seeligen Schwiegervater, weiland Königlich preußischem Generalmajor und Gouverneur in Frankfurt a. d. O., August Wil⸗ helm Hartmann von Zenge, in gerader Linie ab⸗ stammen.

Es werden daher alle diejenigen Studirenden, welche demgemäß einen Anspruch auf sothanes Stipendium haben, aufgefordert, ihre Anmel⸗ dungsschreiben sammt den erforderlichen glaub⸗ haften Nachweisen über ihre Abstammung läng⸗ stens bis

zum 31. März 1853 in der Universitäts⸗Kanzlei einzureichen. Leipzig, den 27. Jannar 1853. . Der akademische Senat daselbst. Dr. Friedrich Adolph Schilling, v. 9. Rekltor.

1

Versteigerung der Maschinen, Werk⸗ zeuge und Vorräthe einer Gewehrfabrik.

In Folge des zum Vermögen des landesflüch⸗

ligen Technikers Friedrich Wilhelm Krutzsch, ge⸗ wesenen Mitinhabers des früher unter der Firma „Krutzsch &. Oschatz“, später unter der Firma „Nestler L. Krutzsch“ allhier bestandenen Ge⸗ wehrfabricationsgeschäfts, eröffneten Konkurses sollen mit Genehmigung des zweiten Theilhabers letzterer Firma, Herrn Hammerwerksbesitzers Karl Gotthilf Nestler zu Wittigsthal, die vorhande⸗ nen Maschinen, Werkzeuge, Utensilien und Vor⸗ räthe, auch 4 perkussionirte Büchsen mit Hirsch⸗ fängerbajonnettes (exkl. aber der fertigen Zünd⸗ nadelwaffen, wegen deren Veräußerung nach Be⸗ finden weitere Bekanntmachung ergehen wird) den 2. März 1853

und die noch folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, im Fabrikgebäude an den Meistbietenden gegen Baarzahlung einzeln versteigert werden; was un⸗

ter Hinweisung auf die im Gerichts⸗ und im Rathhaus, sowohl in den vier konzessionirten Schankwirthschaften dahier aushängenden An⸗ schläge hiermit bekannt gemacht wird. Johanngeorgenstadt, am 24. Januar 1853. Königlich Sächsisches Gericht. Unger.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

““ 9 f ] Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hefbuchdruckerei

Das abe ement beträgt: 25358 Sgr. für 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie ) n aeh reis⸗Erhöhung. v“ Mit Seiblatt (Preuß. e.“ 8 in Zerlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., ubs N An G8“

in der ganzen Monarchie: 1“ 1 Kthlr. 27 2gr. 11“u*“

68

4

9

5 Ane post⸗Anstalten des Iun⸗ und Auslandes nehmen GBestellungen an,

1 e. genus 8* Expeditionen des

. öͤnigl. Preuß. Staats-Anzeigers, vA1“ Nr. S.nI, das ““ 8 ““ 8s Straße Nr. 14. . kspiigen 1 8 hiin —y— ——

Allerhöchster Erlaß vom a8. Januor 1856.— be⸗

treffend die gleiche Anwendung der den Ch bauten von Augustenhoff nach Wangerin u

Dramburg nach Falkenburg eingeräumten Befug⸗ isse auf die Chausseestrecke von Dramburg vach

Augustenhoff.

Allerhöchster Erlaß vom 28. Juli 1852. (Gesetzsammlung S. 539

und Staats⸗Anzeiger Nr. 198. S. 1197.)

aussee⸗

ö1

Nachdem die Straße von Dramburg nach Augustenhoff von

dem Dramburger Kreise vollständig ausgebaut und zur Unterhal⸗ tung übernommen ist, bestimme Ich hierdurch, daß die dem gedach⸗ ten Kreise durch Meinen Erlaß vom 28. Juli pr. (Gesetzsammlung

für 1852, Seite 539. und Staats⸗Anzeiger Nr. 198. in Beziehung auf die Chausseebauten von Augustenhoff

2

gerin und von Dramburg nach Falkenburg eingeräum

Anwendung finden sollen. G

S. 1197.) nach Wan⸗ ten Befug⸗

Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 24. Januar! 853.

Friedrich Wilhelm

von Bodel

An en Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche und den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreis⸗Physikus Dr. Gossow zu Osterode, Reglerungs⸗ Bezirks Königsb den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu ver⸗

leihen; so wie

Den Ober⸗Prediger Grieser zu Fürstenwalde zum Super⸗

intendenten der dortigen Diözese; und

schwingh.

Den Direktor des hiesigen französischen Gymnasiums, Dr. G.

Kramer, zum Direktor der Franckeschen Stiftungen un verbundenen Anstalten in Halle zu ernennen.⸗

Ministerium für Hande Arbeite

Der Baumeister, Professor Pab

lichen Landbaumeister daselbst ernannt worden.

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d der damit V

IS betref⸗

fend die Anmeldung zur Aufnahme in die König⸗

Bekanutmach

liche Bau⸗Akademie zu

1

Bekanntmachung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 13. März 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 86 Seite 474).

8 △₰ 23 7 ³‿3 7 5 2 Bekanntmachung des Direktorlums der Königl. Bau⸗Akademie vom 20. März

1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 86 Seite 474).

Bekanntmachung der Königl. technischen Bau⸗Deputation vom 20. März

1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 86 Seite 473).

Die Anmeldung zur Aufnahme in die Königliche Bau⸗Akademie zu Berlin muß nach den Vorschriften vom 1. August 1849 vier Wochen vor dem Beginn des Unterrichts schriftlich bei dem unter⸗

zeichneten Direktor eingehen und die Befähigung zugleich durch Ein

reichung der in §. 6 gedachter Vorschriften bestimmten Zeugnisse, s

wie der nach der Bekanntmachung vom 20. März 1852 (Staats Anzeiger Nr. 86 S. 474) erforderlichen Zeichnung nachgewiese nisse auch auf die Chausseestrecke von Dramburg nach Augustenhoff 9 hen Zeichnung nachg

Der gegenwärtige Erlaß ist durch d

werden. Da der Unterricht des Sommer⸗Semesters am 1. April

beginnt, werden die Anmeldungen zum 1. März c. erwartet. 8 8 3

Die Vorschriften vom 1. August 1849, so wie die auf die Prü⸗ fungen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen sind bei dem Geh. Secretair Röhl im Bau⸗ ie⸗Gebäude hierselbst käuflich zu haben.

Berlin, den 12. Februar 1853 Der Geheime Ober⸗Baurath und Direklor der Bau⸗Akademie. Buss

Verfügung vom 4† Februar 1888 hetreffend ie Taxirung der Korrespondenz aus und nach dem Königreich beider Steiltenn

““ 8 Verfügung (Staats⸗Anzeiger Nr. 249.

Einer Mittheilung der Kaiserlich österreichischen Postverwaltung zufolge kann die Korrespondenz aus dem Königreiche beider Sici⸗ lien nach den Staaten des deutsch⸗österreichischen Postvereins und

weiterhin zur Zeit nur bis zur neapolitanisch⸗römischen

Gränze frankirt werden, bis zu welchem Punkte Frankozwang be⸗ steht. Das am Bestimmungsorte zu erhebende Porto für jene Kor⸗ respondenz, so weit dieselbe nach den deutschen Vereinsstaaten ge⸗ richtet ist, setzt sich daher zusammen: 1) aus dem römischen Porto von 6 Kr. Conv.⸗Münze (2 ½ Sgr.) für den einfachen Brief, nach den in der General⸗Verfügung vom 10. Oktober pr. (Staats⸗Anzeiger Nr. 249. S. 1485.) angegebenen näheren Bestimmungen;

2) aus dem deutschen Vereinsporto und, wenn die Korrespondenz von Mailand aus im Transit durch die Schweiz befördert eizerischen Transitporto nach den ge⸗