1853 / 49 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachung.

Morgens kurz nach Pferdehändler in dem Dorfe Käding, dem hiesigen Pferdemarkte ortgenommen, und

IZ

auern ückkehr von

sein

die darin nommen worden:

1) eine dunkelbraune lederne Geldkatze, worin W 14 Stück Friedrichs⸗

252 Thlr. 10 Sgr. incl. d'or sich befanden, ein Schuldschein

Bauern Jan⸗ Gorki zu 1853,

worin den Schuld⸗

stellt am 3. Februar ein ledernes Taschenbuch,

schein und andere Papiere ch mit Schrift von circa 9 Zoll lang und 2 ½ Zoll Ecken Rücken, auf welchem mit

ein hebräisches Gebetbu

dick, mit ledernen deutscher Schri Manasse

5) ein Beutelchen mi 6) ein kleines 7) eine Brille. Der Kasten

mittags, auf

gefunden.

Jeder, der über die Urheber dieses Diebstahls, oder über den Verbleib der gestohlenen Gegen⸗ stände Auskunft zu ertheilen v f gefordert, der Polizei⸗Behörde seines Wohnorts 1)

sofort Anzeige zu machen. Den Umständen nach

wird gewarnt.

Pyritz, den 19. Februar 1853. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation

——

[109] Nothwendiger Verkauf. Von dem Königlichen Kreisgerichte soll das in Hinterpommern im naugarder Kreise Geschwistern Krause abgeschätzte Allodialgut Klein⸗Leistikow, zufolge der nebst Hypothekenschein III. einzusehenden 1853, Vormittags

belegene, den auf 21,190 Thlr. 15 Sgr.

in dem Bürcau

am 12. September

11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle werden.

Die ihrem Aufenthalte

helichte Koloniebesitzer Hoof,

Naugard, den Königliches

[1269]

Bätz, geb. Kunze, I. die sub No. 12. zu und Acker⸗ Nahrung,

79) in Anem neu

) in 46 Morgen land des früher Nr. 4 zu Kauklitz

Nr. 5, der Pakischer II. die sub No. 9 in der M

genen 18 Morgen 30

ö.“ 1852. 1

Geldkasten befindlichen Gegenstände

über 40 Thlr. von

der Rame

ehn Geboten Gebetbüchlein,

ist am 10ten d. dem Brietziger Felde ler Fiebers.

ermag, wird auf⸗

wird die einer Belohnung dafür in Aussicht gestellt. Vor dem Ankauf der entwandten Gegenstände

hierselbst subhastirt

nach uünthekangte ver⸗ Henriette Charlotte Königl. preuß. Kreisgericht I. Abtheilung. Wilhelmine geborene Stägemann, bg * b 1 6 mann werden zu diesem Termine vorgeladen.

21. Januar 185

Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. 9 Die der verehelichten Frie zugehörigen Kauk

derike Wilhelmine

Grundstücke, als:

litz belegene Haus⸗

bestehend: erbauten nebst Stallgebäude und Scheune, 169 zum gehörigen Plan genannt,

QRuthen urbares

v1

ffentlicher zei

2 8 8 nn

welche zufolge der nebst den neuesten Hypotheken⸗ scheinen in unserm IIIten Taxe auf zusammen 7533 Thlr. 5 Siebentausend Fünfhundert Thaler fünf Silbergroschen gerichtlich abgeschätzt worden sind, sollen im Wege der nothwendigen Subhastati am 11. April 1853, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst verkauft werden. Torgau, den 15. September 1852. Kbönigl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

Lipmann Brietzig wo er auf

daraus ge⸗

[1746]

Subhastations Patent.

Nothwendiger Verkauf.

Das den Johann Peter Bückschen Eheleuten zugehörige, in der Feldmark des Dorfes Kramsk belegene und ausgebauete Ackergut, Peterhof ge⸗ nannt, bestehend aus den vereinigten Bauerhöfen Kramsk, Nr. 7 und 17, von zusammen 542 Mor⸗ und ledernem gen 82 Ruthen preußisch und abgeschätzt auf rother Farbe in]6731 Thlr. 15 Sgr. nach der in der Registratur

Lipmann einzusehenden Taxe, soll in dem auf b

den 14. Juli 1853 um 10 Uhr 8 angesetzten Termine an Gerichtsstelle subhastirt werden. . Schlochau, den 11. Dezember 1852. 8

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1145] Ediktal⸗Citation

Die nachbenannten militairpflichtigen Personen, als:

dem

Dratzig, ausge⸗

sich befanden, hebräischer

8

Mts., Nach⸗

Jakob Eduard Angerer aus Schleusingen, geboren den 28. Okiober 1828, 2) Moritz Friedemann aus Heinrichs, geboren den 3. April 1828, und 3) Johann Georg Hickfang aus Suhl, geboren den 14. August 1827, deren jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, und von denen die beiden zu 1 und 2 gedachten Per⸗ sonen muthmaßlich nach Amerika ausgewandert B sind, werden auf Antrag des Königlichen Fiskus hierdurch aufgefordert, behufs Ableistang ihrer Militairpflicht ungesäumt in die Koͤniglich preußischen Staaten zurückzukehren und sich we⸗ gen ihres Austritts in den an hiesiger Gerichts⸗ stelle vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schön mann auf

den 15. September 18ö

angesetzten Termine zu verantworten, unter der

Warnung, usbleiben ein Jeder

von ihnen zu 50 oder verhältniß⸗

mäßiger Gefängnißstrafe verurtheilt werden wird. Suhl, den 13. Juli 1852.

Bewilligung

zu Naugard

zugehörige,

früh 11 Uhr,

Taxe,

1

er

und deren Ehe⸗ 1

53,

Königlich [261]

bahn. Die Lieferung von:

2000 Stettiner Last englischer Steinkohlen soll im Wege der Submission „usgegeben werden, und fordern wir daher auf, etwaige Offerten bis

8* 88

2

Wohnhause

[Ruthen Acker⸗ Einhufengute Planes

15. März a. c.

r der Bezeichnung;

„Submission auf die Lieferung englischer Steinkohlen“ versiegelt bei uns einzureichen. Nur Offerten auf Kohlen von bewährter Qualität und franco Fluß⸗ kahn an der Ausladestelle unserer Coaksanstalt bei Finkenheerd werden Berücksichtigung finden,

ark Weißig bele⸗

Anzeige

. jedoch Büreau einzusehenden ge

Haupt⸗Büreau stattang de

1851 bis

[185]

digten 5 pro

öffentlichen B

gen drei und 8, auf dem Berlinis mittagsstunden zu nehmen. mente, nach Li geordnet, in welchem über quitliren ist. Gedruckte Formulare zu zeichnissen werden von der Stadt⸗Hauptkasse un⸗ entgeltlich verabreicht.

r.

siebte Kohlen lauten.

öö 11ö1e“ sot .

können dieselben auf gesiebte und un⸗

Die Lieferungs⸗ Bedingungen sind in unserm

hier einzu

sehen, resp. gegen Er⸗

r Kopialien abschriftlich zu empfangen. 11

Berlin, den 21. Februar 1853.

Königliche

Direction der Niederschlesisch⸗

Märkischen⸗Eisenbahn.

Rheinische Cöshlbabe

Gesell

Nachdem in Folge unserer, nach Statuten dreimal erlassenen öffentlichen Auffor⸗ derung vom ten Besitzer handen gekommenen schaft Nr. 1093, dazu gehörigen Dividendenscheine f 1858 einschließ bei uns geschehen ist vorgeschriebenen Fristen a klären wir

10. April v.

vier 3423,

hierdurch

Stelle andere2 und

Cöln, den 22. Februar

den gekommenen was

b 8

chaft. §. 22 der

J. an den unbekann

der dem bisherigen Eigenthümer ab⸗

Actien unserer Gesell⸗

3424 und 3568 und der

2

ür die Jahr

lich, keine Anmeldung

und die in den Statuten

bgelaufen sind; so er⸗

auf Grund des citirten §. 22 die vorbezeichneten Actien und Dividenden⸗ scheine für null und nichtig und werden nunmehr an deren scheine ausgefertigt

Inhaber der abhan aus gehändigt werden, des mehr erwähnten 8 durch bekannt machen.

lctien und Dividenden⸗ dem letzten legitimirten Dokumente wir in Gemäßheit 22 der Statuten hier⸗

1853.

Die Direction.

Hirte, Spezi

etrages der zum 1.

Obligoet

Von den in Folge

Juli desselben Ja

1. Januar 1846

äsentirt worden,

innert haben.

unserer Hom 22. März 1852 nicht zum 1.

zentigen berliner Stadt⸗Obligationen, tigt am ist auch zur Empfangnahme

al⸗Direktor.

Bekanntmachung, 8 betreffend die Rückza

hlung des Kapital⸗ Juli 1852 gekün⸗

zentigen berliner Stadt⸗

ionen.

Bekanntmachung konvertirten und daher hres gekündigten 5pro- ausgefer⸗

und 1. Januar 1849,

bis jetzt noch eine beträchtliche Anzahl der Kapital⸗Beträge nicht obgleich wir hiervon in unserer ekanntmachung vom 14. August v. J.

Da die Verzinsung dieser gekündigten Obliga⸗

Inhaber, vom 2.

2

die

Zu diesem

Kapital⸗ Beträge gegen rückgabe der Obligationen und der dazu gehöri⸗

Zins⸗ Coupons, 64 schleunigst bei unserer Stadt⸗Hauptkasse chen Rathhause, von 9 bis 12 Uhr,

n, Nummern und ein Verzeichniß zu bringen, unter den Rückempfang

tionen mit dem 1. Juli 1852 aufgehört hat, so fordern wir die Bekanntmachung wieverholt auf,

mit Bezug auf unsere Juni v. J., hierdurch

Serie II. Nr. 6, in den Vor⸗ in Empfang Behufe sind die Doku⸗ Geldbeträgen des Kapitals zu

den erwähnten Ver⸗

Berlin, den 1. Februar 1853.

Magistrat hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.

Rendantur: Schwieger.

Redaction und

lin, Druck und Verlag der De

ckerschen Geheimen Obe

r⸗Hefbuchdruckerei.

8

enthaltenen Gesetzen, zu beziehen: durch die Koͤniglichen

Das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom Verordnungen, in Berlin durch die

1. Juli 1851

Bekanntmachungen ꝛc. ist erschienen

Post⸗Anstalten (ohne Preiserhöhung).

Expedition des Staats⸗Anzeigers, Mauerstraße No.

bis ultimo Dezember 1852

und zu dem

54., außerhalb

Preis von 7 ¼ Sgr.

jedoch

di inenen

nur

88

abennenen: bdeirägt: 6 0 gehch. Königlich in allen Theilen der Manarchte ohnt D. Hl 24224 8

9 8 F. E4

ü-e. 8 iuns 1

reis-Erhöhung. 1“ Kit geiblatt (Preuß. Adler-Ztituns) mn 3 in Berlin: 1 Rihlr 17 Sor. 86 pf., 2 uRzmum E“ in der ganjen Monarchie: ““ 1“ .

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BI EE““ 2 8 6

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E1

Aue Poh-Anstalten dr⸗ In

und ““] neyhmen Hestellungen au 8 Herün die Expeditionen de2 . Preuß. Stgeats-Apzeigers Mauer:⸗Dtraste Nr. S4., uns

der Preußische b 1 Straßt Zeitung, Leipüger⸗

euna9 Ber lin,

Sonnabend den 26.

8 14 1853 8 8 tta⸗

Allerhöchste Bestätigungs „Urkunde vom

bruar 1853 betreffend den fünften Nachtrag zu

dem Statute der vreslas Schweivniß⸗Frethükger

Nachdem die Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft in den General Versammlungen vom 4. Mai und 20. De⸗ zember 1852 beschlossen hat, ihr Unternehmen auf die Herstellung einer Zweigbahn von Schweidnitz nach Reichenbach auszurdehnen, so wie den anliegenden Nachtrag (a.) zu dem von Uns unterm 10. Fe⸗ bruar 1843 bestätigten Statute zu errichten, und Wir zu der beab⸗ sichtigten Bahn⸗Anlage Unsere Genehmigung ertheilt haben, wollen Wir den vorerwähnten Nachtrag zu dem Statute der Gesellschaft, da sich gegen denselben nichts zu erinnern gefunden hat, hierdurch landesherrlich bestätigen.

Die gegenwärtige Urkunde ist Nachtrage durch die Gesetz⸗Sammeung bringen.

Gegeben Charlottenburg, den 14. Februar 1853.

nebst dem bestätigten Statut⸗ zur öffentlichen Kenntniß zu

““ 19 Bresl ie Weit

Erri

Das Unternehm bahn⸗Gesellschaft wird führenden Flügelbahn dur

E

nd Reich enbach ausgedehnt. Die spezielle Richtung dieser

Bahn wird unter Genehmigung des Staats von dem Verwaltungs⸗ rathe der Gesellschaft festgestellt werden. 1 1““

24 8

§. 2.

Das zur Aueführung und vollständigen Ausrüstung dieser Bahn erforderliche Kosten⸗Kapital wird auf Höhe von „Achtmal Hun⸗

Privilegium festgesetzt.

6

8

dert Tausend Thaler preuß. Courant“ festgesetz

82

Die Beschaffung dieses Kapitals von 800,000 Rthlrn. erfolgt durch Ausgabe von 8000 Stüͤck Prioritäts⸗Obligationen, jede über Einhundert Thaler lantend. Die Bedingungen, unter denen die Kreirung und Emission, so wie Verzinsung und Amortisation dieser Obligationen erfolgt, werden durch ein besonderes Allerhöchstes

II

Die Breslau⸗ Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft übernimmt von jetzt ab die Verpflichtung:

2 2

a) in den Tarifen, sowohl für den Personen⸗,

Güterverkehr ohne ministertele Genehmigung rungen vorzunehmen; G

b) vor pefinitiver F ststellung und Anweisung der Dividenden stets den Nachweis vorzulegen, daß solche den gesetzlichen und statukengemäßen Bestimmungen entsprechend bemessen seien;

c) dem Königlichen Handelsministerium sowohl die Festsetzung

der Fahrpläne, als der ndigkeiten zu überlassen 1

als den Vieh⸗ und keine Aende⸗

Eisenbahn 2 Gesellschaft, auf Verstärkung 5 neueru ngs⸗Fonds Beracht zu nehmen und wsgenn

ausgabungen aus demselben nach einem von dem Hande rium zu genehmigenden Regulative zu verfahren. u“

Reserve⸗ und Erneuerungs⸗Fonds muß die Gesell⸗ 1852 ab jährlich und so lange, bis derselbe die Rehlru. errricht, kutweher Ein Prozent des gesammten Anlagekapitals, einschließlich der Anleihen, oder aber doch soviel zurücklegen, daß der Kapitalbestand des Fends gegen

I11“ diesen schaft vom Jahre Höhe von 300,090

den Abschluß des v rhergebenden Jahres bis einschließlich 1857 um mindestens zehntausend Thaler und später um mindestens fünf

zehntausend Thaler erhö Die Einlegung eines geringeren Beitrags ist nur unter spezieller Genehmigung des Hande. sministe⸗ riums gestattet. Sobald der Reserve⸗ und Erneuerungsfonds die Summe von 300,000 Rihlr. erreicht hat, bedarf es nur insoweit eines ferneren jährlichen Beitrages zu demselben, als zur Erhal⸗

tung des erwähnten Maxrtmal⸗Bestandes erforderlich e ulänt

Die auf die 88. 4. und 5. bezüglichen des Haupt⸗Statuls vom 16. März 1842, als der bereits Aller⸗

höchst bestätigten Statuten⸗ Nachträge gelten daher in dieser Weise für ergänzt resp EEeml inne

Bestimmungen sowohl