1853 / 51 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Abgabenbefreiungen den Mitgliedern

Nr. 1

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b 88 8 Bekannimachung vom 28. Februar 1853

fend die allgemeine Zurücklieferurg der Königlichen Bibliothek zu

aus der

Berlin entliehenen

2 8

In der nächsten Woche, vom 7 12. März, findet dem §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liüehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ gefordert, mwährend dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangs⸗ cheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt, nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von X—= H am Monta und Dienstag, von —R am Mittwoch und Donnerstag und S Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 28. Februar 1853.

Geheime Regierungs „Rath un G

Januar 1853 be⸗

treffend die Chauss it der zu den Hof⸗

haltungen der Fürsten von Hohenzollern gehören⸗ den Fuhrwerke und Pferde.

Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1852 (Geset⸗Sammlung 1852 S. 51 und Staats⸗Anzeiger 1853 Nr. 1 S. 1.)

In der Anlage (a) wird der Königlichen Regierung Abschrift eines Erlasses über die Befreiung der Mitglieder der Fürstlichen Häuser Hohenzollern⸗Hechingen und Sigmaringen von Entrichtung der Abgaben für Benutzung von Staats⸗Chausseen und Communi⸗ cations⸗Anstalten zur Kenntnißnahme und mit dem Auftrage mit⸗ getheilt, das Erforderliche anzuordnen, damit ein gleiches Verfahren auch auf allen Provinzial⸗, Bezirks⸗, Kreis⸗ und Privat⸗Chausseen, so wie bei allen sonstigen Communications⸗Anstalten für deren Benutzung eine Abgabe für Rechnung von Privatberechtigten erho⸗

ben wird, beobachtet werde.

Berlin, den 22. Januar 1853.

Der Minister für Handel, Gewerbe

Der Finanz⸗Minister. und öffentliche Arbeiten. 8

Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 14. August v. J., betref⸗ ud die Rechtsverhältnisse der Fürstlich hohenzollernschen Häuser „Sammlung de 1852, S. 751 und Staats⸗Anzeiger S. 1), sind die Mitglieder der Fürstlichen Häuser zollern⸗Hechingen und Sigmaringen 8

chen Hau

estellt. In Folge dessen werden Ew. oren angew auf allen Staats⸗Chausseen die Vorschrift unter Nr. 1 der Befreiungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 hinsichtlich der zu den Hofhaltungen des KöniglichenHauses gehörenden Pferde und Maulthiere 8 ganz gleicher Weise auch auf die Pferde zc., welche zu den Hofhal⸗ der Fürsten von Hohenzollern⸗Hechingen und Hohenzollern⸗ gins ber ahet gehören, in Anwendung bringen zu lassen. Desgleichen ee Communications⸗Anstalten des Staats, bei Hausas chs bs der zu den Hofhaltungen des Königlichen Fuhrweite 12g en Fuhrwerke und Pferde ꝛc. tarifmäßig ist, die Euhmmge n Pferde ꝛc., welche den Hofhaltungen gedachter eiden Fürsten angehören, ebenfalls frei zu lassen Berlin, den 22 Januar 1853.

1 A 31ö“ scenhtis EEEööö“ un n die Käöniglichen Regi in Potsdam und 8 b 8 We

Der Finanz⸗Minister

setz⸗Sammlung

Cirkular⸗Verfügung vom 14. Januar 1853 be⸗

treffend die Anstellungsfähigkeit der bei dem Mi⸗

nisterium des Königlichen Hauses und bei der Hof⸗

Kammer der Königlichen Familiengüter ausgebil⸗ EEö Civil⸗Supernumerarien.

Dem ꝛc. übersenden wir anbei ein Exemplar des Staats⸗Mi⸗ „Beschlusses vom 16. Dezember v. J. wonach den bei dem Ministerium des Königlichen Hauses und bei der Hof⸗Kammer der Königlichen amiliengüter angenom⸗ menen und ausgebildeten Civil⸗Supernumerarien auch die An⸗ stellungsfähigkeit für den Civil⸗ Subalterndienst überhaupt, na⸗ mentlich auch für die Verwaltungs⸗Behörden des Staats, zuzu⸗ gestehen ist, zur Kenntnißnahme und Beachtung in etwa vorkommenden Fällen.

Berlin, den 14. Januar 1853. Der Minister des Innern.

sämmtliche Königliche Regierungs⸗ Präsidien und Provinzial⸗Steuer⸗ Directionen.

Beschluß.

Ce Königliche Staats⸗Ministerium, nachdem es von dem an den Ministerpräsidenten gerichteten Schreiben des Ober⸗Kammer⸗ herrn, Minister des Königlichen Hauses Grafen zu Stolberg⸗Wer⸗ nigerode vom 8. November d. J. Kenntniß genommen, erklärt sich damit einverstanden, daß den bei dem Ministerium des Königlichen Hauses und bei der Hofkammer der Königlichen Familiengüter an⸗ nommenen und ausgebildeten Civil⸗Supernumerarien auch die An⸗ stellungsfähigkeit für den Civil⸗Subalterndienst überhaupt, nament⸗ lich für die Verwaltungsbehörden des Staats zuzugestehen sei, inden⸗ vorausgesetzt wird, daß in Betreff der Zulassung und Ausbildung der Civil⸗Supernumerarien bei dem Ministerium des Königlichen Hauses und bei der Hofkammer der Königlichen Familiengüter die in dieser Hinsicht für die Verwaltungsbehörden des Staats gelten⸗ den und künftig zu erlassenden Vorschriften vollständig in Anwen⸗ dung gebracht werden.

Berlin, den 16. Dezember 1852. Königliches Staats⸗Ministerium.

vonder Heydt. Simons. von Raumer. von Bodelschwingh.

von Manteuffel.

von Westphalen. von Bonin.

Bekanntmachung vom 24. Fe

fend die Auflösung der unter

„Haupt⸗Verwaltung der Darlehnskassen“ bei der preußischen Bank errichteten Behörde.

853 betref⸗

der Benennung

rua

Gesetzes vom 30. April 1851 (Ge⸗ bis zum Schlusse des Jahres 1852 sämmtliche in Gemäß Gesetz 15. April 1848 (E setz⸗Sammlung S. 105) gegründete n bereils aufge⸗ öst worden, ist nunmehr in Folge A Zestimmung au die Auflösung der im Jahre 1848 zur Führung der allgemeinen Administration der Darlehnskassen bei der ischen Bank hier⸗ selbst unter der Benennung „Haupt⸗Verwalt Darlehnskassen“ errichteten Behörde erfolgt.

Die Abwickelung der noch unerledigten Geschäfte der Darlehns⸗ kassen⸗Verwaltung hat das Finanz⸗Ministe übernommen, welches die noch ausstehenden Darlehne in den V minen zur neral⸗Staatskasse einziehen lassen wird.

24. Februar 1853.

Nachdem

Der Finanz⸗Minister.

der aufgeru Staats⸗Papi izirt nachgewie

enen und der

343

LE

Königlichen Kontrolle der

ere im Rechnungsjahre 1852 als morti⸗

senen Staats⸗Papiere.

Des Dokuments

Littr.

———

Betrag

1

9¹0 139,882 139,883 90,453 90,454 90,456 90,457 90,458 21,361 24,813 24,814 24,815 3,699 20,055 84,703 12,502 23,7772 43,648 51,924 51,927 102,713 14,048 31,430 31,432 31,434 31,435 161,509 44,695 44,696 8,274 179,867 8,357 18,416 180,820 180,821 388,770 38,771 31,816 40,048

Königliche

J. F J

74

II.

100 50 2 28

Staatsschuldschein:

1C 100 100 100 100 100 100 100 100 50 25

F. 68

18 25

4100 50

44.

ie Bekleidung

Berlin, den 2. Februar 1853. Kontrolle der Staats⸗Papiere.

Staatsschuldscheine

de 1842.

vom 10. Juli 1851. vom 8. Januar 1852.

1

vom vom vom

26. Februar 1852.

8. Januar 1852. 4. Dezember 1851.

e Schuldverschreibun g.

der Koͤniglichen 1 der Staats⸗ Schulden vom 17. Dezember

Verfügung Haupt⸗Verwaltung

in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Juni 1819 §§. 2 und (Gesetz⸗Sammlung Seite 157) als amortisirt erklärt.

8

Februar 1853 betreffend

der Lazareth⸗Gehülfen. 18

die zur Ansbildung als

Lazareth⸗Gehülfen tommandirte 8 8

La. mandirten Soldaten die 1 besondere Bekleidung schon beim Antritt dieses ve ehs fßimge⸗ legen oder bis zur erfolgten Ausbildung resp. 1“ 1

areth⸗Gehülf jd 2 8 ehülfen die Bekleidung des Truppentheils beizubehalten

Das Kriegs⸗Ministerium hat sich für das Letztere ene scht 2 C 2 89 3 8 en! chi d und bringt solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß. eee

Berlin, den 14. Februar 1853.

1“

Kriegs⸗Departemen

gs⸗Ministerium. Allg-mei

88

von Wangenheim.⸗

8

Angekommen: Der Prinz Kar lath, von Breslau.

Poovinz Preußen.

Bestellt ist: Der Appellationsgerichts⸗Neserendanius Weber I li Gehülfen des Staats⸗-Anwalts in Insterburg.

in; Pommern.

Augestellt sind: Der Rektor Julius Zietlow an der Stadtschule zu Falkenburg; die Lehrer Lundehn an der höheren Burgerschule zu Stolp, Gustav Heinrich Sommer an der Stadtschule zu Stolp, Conrad an der Stadtschule zu Köslin, August Neils ebendaselbst, Friedrich Gott⸗ lieb Theodor Simon ebendaselbst; die Küster und Lehrer August Julius Below zu Thurow, Synode Neustettin, Johann Daniel Plamann zu Streitzig, Synode Reustettin, der Küster und Lehrer Adjunktus Gottlieb Peter Putzig zu Sageritz, Alistadt Stolp. v

en. Bestätigt sind: Der frühere Rektor zu Friedland, Lugo Theodor Schmidt, als Rektor an der evangelischen Stadtschule zu Strehlen; der bisherige zweite Lehrer an der evangelischen Elementarschule Nr. XIV. zu Breslau, Fri drich Kappel, als dritter Lehrer an der, höheren Bürger⸗ schule zum heiligen Geist daselbst;, der bisherige Feldprediger Freyschmidt 1 als Divisions⸗Prediger bei der Königlichen 1 1ten Division zu Breslau; der bisherige Pastor zu Gaffron, Kreis Steinau, Franz Otto Stenger, als Pastor in Peterwitz, Kreis Jauer; der bisherige Hülfslehrer am Schul⸗ jehrer⸗Seminar zu Münsterberg, Herrmann Kühn, als Kantor und Organist an der evangelischen Kirche, so wie als Lehrer an der Mittel⸗ in Poischwitz, Kreis Jauer. shuke in pastgt ist: Der Kandidat der Feldmeßkunst und Lieutenant a. D. Karl Selmar Sostheunes von Seydlitz⸗Kurtzba ch als Feldmesser. Erledigt sind: Durch den Tod des Lehrers Adolph Petzholdt zu Rodeland, ohl Kreises, die dasige Schullehrerstelle welche unter Königlichem Patronat steht; durch den Tod des evangelischen Schullehrers und Organisten Gotischalk die Schullehrerstelle zu Kauern,

Erledigt sind: Die erste jüdische Schullehrerstelte ze Kozmin, Kreis Krotoschin; die evangelische Lehrerstelle zu Kopanke, Kreis Buk. V Versetzt ist: Der Landrath v. Puttkammer von Czarnikau nac

Samter.

Provinz Sachsen. Pr 1

Konrad Kreis⸗

Ernannt sind: Der Geschäftsgehülfe Karl Christian

Mielert zum Salarien⸗ und Depositalkassen⸗Rendanten bei dem erichte zu Burg.

zeuliehen sind: Die erledigte evangelische Pfarrstelle an St. Ma⸗ rien zu Stendal, in der Diözes Stendal, dem bisherigen Staf⸗ felde, Diözes Tangermünde, Ernst Weihe. Die dadurch va

Pfarrstelle zu Staffelde wird in Ausüb Patronatsrechts de

lichen Universität zu Breslau von dem Konsistorium Provinz Sachsen besetzt; die erledigte evange farrstelle zu G

stein, in der zweiten Halleschen Landdiöbzes, dem Superin