—
uns eingesehen und Auswärtigen auf Verl
schriftlich mitgetheilt werden. K Masdeburg, den 24. Februar 1853. .. .. xrtillerie⸗De Artillerie Depot. “
v1“
id. Bekanntmachung.
In der hiesigen Gefangen⸗Anstalt sind dauer⸗ haft geflochtene Strohdecken in verschiedenen
Größen zum Verkauf stets vorräthig. Den Wieder⸗
verkäufern wird Rabatt gewährt.
Ferner wird die Beschäftigung von 20 Gefan⸗ genen in den Räumen der Anstalt mit reinlicher Arbeit gewünscht, und bemerkt, daß ein heller Arbeits⸗Saal vorhanden ist.
Auf Anfragen ertheilt die unterzeichnete Inspec⸗ tion die nöthige Auskunft.
Angermünde, den 4. März 1853.
“
Die Gefangen⸗Inspection des Königlichen Kreisgerichts.
Bei der am 15. d. M. in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 17. Januar cr. stattge⸗ fundenen öffentlichen Ausloosung der am1. Juli cr. zu amortisirenden rioritäts⸗Obligationen unserer Bahn, sind nachstehende Nummern ausgeloost worden:
Nr. 81. 416. 523. 641. 796. 1290. 1648. 8 1913. 1948. 2066. 2516. 2675. 2736. e1548799, 328 3261. 3304. 3417. 3647.
“ ersuchen die Inhaber der diese Nummern
Obligationen, den Kapitalbetrag der⸗
je 200 Rthlr. in den Zeitraum vom
Einlieferung der Obli⸗
Nr. 11 und 12 abzu⸗
eben, mi ü „daß nach §. 4 des
Privilegii vom Juni die Verzinsung
der ausgeloosten t dem 1. Juli cr. aufhört.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, die Nummern 615 und 2142 führenden „Obligationen, welche am 24. Februar
sind und am 1. Juli a. P. jetzt noch nicht eingelöset sind.
Wir sordern daher die Inhaber der diese Num⸗ mern führenden Obligationen nochmals auf, den Beirag derselben mit je 200 Rthlr. Hauptkasse abzuheben.
Steitin, den 21. Februar 1853. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Kutscher. Schlutow. Lenke,
auf unserer
[305] “ Thüri
1
V
Zufolge der Bestimmungen EEEE1öT14“ glichen mit den §§. 10 und 55 des Statuts ist die Dividende von dem gesammien Stamm⸗Actien⸗ Kapital der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft für das Betriebsjahr 1852 auf 4 ½ pCt. oder 4 Rthlr. 5 Sgr. pro Actie festgestellt worden.
1
Die Auszahlung derselben erfolgt vom 1. bis 30. April d. J. in den gewöhnlichen Geschäfts⸗ stunden Vormittags von 9 bis 12 Uhr:
) in Erfurt bei unserer Hauptkasse,
an der Bahn liegenden Städten
durch die Einnehmer auf den Bahnhöfen
nach 3 Tage vorher geschehener Anmeldung,
3) in Berlin durch die Herren Breest & Gelpcke, 4) in Dessau durch Herrn J. H. Cohn, 5) in Frankfurt g. M. durch die Herren M. Rothschild und Söhne, 6) in Leipzig durch die Leipziger Bank. Nach dieser Zeit geschieht die Einlösung der Dividenden⸗Scheine nur durch die Eisenbahn⸗ Hauptkasse in Erfurkt. 1
Erfurt, den 28. Februar 1853. 8
Die Direction 8 der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
ö
Thüringische Eisenbahn.
Linnahme in
a) im Personen⸗Verkehr b) im Güter⸗ und
Im Fambar 1852 war Einnahme —
vorbehaltlich späterer Festsetzung⸗
Erfurt, den
dem Monat Januar 1853:
21,220 Rthlr. in Summa 57,809 Rthlr. 55,000 »
2,800 Nihlr.
Daher meh
1. März 1853.
Die Direclion der Thüringischen Eisenbahn
[312] üBekanntmachung.
Wir bringen hierdurch den verehrten Mitglie⸗ dern unserer Gesellschaft in Erinnerung, daß die gemäß §. 2 der neuen, durch die außerordentliche General⸗Versammlung vom 2.v. Mts. genehmigten Statuten alljährlich am ersten Mittwoch nach dem 15. März abzuhaltende ordentliche Ge⸗ meral⸗Versammlung, Mittwoch, den 16. März c., in dem Geschäftslokale der unter⸗ zeichneten Direckion, Breite⸗Weg Nr. 118 statt⸗ sinden wird und daß Einlaßkarten, persönlich ge⸗ gen Vorzeigung der Policen oder durch schrift⸗ liche Eingabe, bei uns bis Dienstag, den 15. d. M., Mittags 12 Uhr, in Empfang genommen werden können.
Magdeburg, den 4. März 1853. Die Direction
der Hagelschaden⸗Verscherungs⸗Geselsschaf Ceres.
Ediktal⸗Ladung⸗ 8
In Folge angezeigter ahlungsunfä 88 dem Wermöͤgen des Kaufmanns Johann Friedrich Weiß und des Biecknechtes Karl Gott⸗ lob John hier der Gantprozeß zu eröffnen ge⸗ wesen.
Es werden daher alle bekannten und unbekann⸗
ten Gläubiger des genannten Weiß und John, b ie alle Diejenigen, welche aus irgend einem
Redaction un
Rechtsgrunde an deren Vermögen An prücht haben vermeinen, andurch geladen,
den 5. eptember d. J., welcher zum Anmeldungs⸗ und Gütepflegungster⸗ min anberaumt worden ist, an hiesiger Stadt⸗ gerichtsstelle in Person und beziehendlich bevor⸗ mundet oder durch gerechtfertigte und zur Ab⸗
schließung eines Vergleiches mit Anweisung ver⸗
sehene Bevollmächtigte zu rechter früher Gerichts⸗ zeit zu erscheinen, ihre Forderungen unter Verwarnung, daß sie außerdem derselben, so w e der Wohlthat der Wiedereinetzung in de gen Stand für verlustig und von der ausgeschlossen werden erachtet we und zu bescheinigen, dari Streitvertreter und des V rechtlich zu verfahren und binnen zu beschließen,
den 25. Oktober d. des Aktenschlusses,
den 29. Oktober d. 8 der Eröffnung eines Ausschließungsbescheides, welcher r-ücksichtlich der Ausbleibenden, Mittags 12 Uhr, für bekannt gemacht erachtet werden wird, und unter gleicher Verwarnung,
den 29. November I⸗
der Bekanntmachung eines Oednungsbescheides gewärtig zu sein.
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger Be⸗ vollmächtigte am hiesigen Orte zur Annahme künftiger Ladungen zu bestellen.
Freiberg, den 24. Februar 1853.
Das Stadtgericht. Sachße.
.“
Schwieger.
1114“*““
d Rendantur:
Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Heofbu
J1““
Das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. 22 .
enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Staats⸗Anzeigers,
v1ö1uX
Juli 18
Bekanntmachungen ꝛe. Maue
8 6 durch die Koͤniglichen Post⸗Anstalten (ohne Preiserhöhung)). 8
ist erschienen und zu
51 bis e1882 dem Preis von 7 ½⅞ Sgr.
rstraße No. 54., ch nur
Abennenrni beträgt: für † Jahr eilen der Konarchie shn⸗ reis-Erhöhung. mit Heiblatt (Preuß. Adler-Seituns) in Berlin: 1 Rthir 17 Sgr. 5 Pf., in der ganzen Fonarchie: 1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr.
Ane Pof-Anstatten des 3 nehmen be e- Herlin die Expeditionen des znigl. Preuß. Staats-Anzeigers 1 Nr. 34., und er Preußischen Zeitun LCeipziger⸗ Straße Mr. 14.
Berlin, Diensta
Se. Majestät der König haben Allergnädigsft geruht: Den Vorsteher der Geheimen Registratur der General⸗Ver⸗ waltung der Steuern, Alberti, und Die Geheimen expedirenden Secretaire im Finanz⸗Ministerium, Bußler und Franke, zu Kanzleiräthen zu ernennen; so wie
Dem Saiten⸗Instrumentenmacher Karl Grimm zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Instrumentenmachers zu verleihen. .
84
H andel, Gew erbe und Arbeiten.
zas 5te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗
ben wird, enthält unter
Nr. 3699. das Privilegium wegen Emission von Prioritäts⸗
2—..Obligationen der Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft zum Gesammtbetrage von 2,000,000 Rthlry Vom 14. Februar 1853. 1
1 7. März 1853.
Januar 1853 Akten in Diszi⸗ nichtrichterliche
Allgemeine Verfügung vom 25. betreffend die
Untersuchungen
Einsendung der wider
Justizbeamte. 1852 §. 45 (Staats⸗Anzeiger Nr. 177
S. 1067.) ber 1852 (Staats⸗Anzeiger
ö“ rfügun
17) werden sämmtliche
. (Staats⸗Anzeiger Nr. 238, S. I1 darauf zu halten, daß in
Gerichtsbehörden hierdurch angewiesen,
88 per Disziplinar⸗Untersuchungon wider nichtrichterliche Justizbeamte, Iin denen gegen die Entscheidung erster Instanz die das Staats⸗Ministerium eingelegt worden ist,
Berufung an
den an den Justiz⸗
inister einzusendenden Verhandlungen die Personal⸗Akten des chuldigten beigefügt werden.
aleich werden die Gerichtsbehörden veranlaßt, dafür Sorge
ß die Aktenstücke, welche in Disziplinar⸗Untersuchungs⸗
sachen dem Königlichen Staats⸗Ministerium vorgelegt werden sollen,
—
vollständig foliirt werden, was zum öfteren vermißt worden ist.
Berlin, den 25. Januar 1853. öuöu“ Der Justiz⸗ Minister v“““
An 8 sämmtliche Gerichtsbehörden.
sen,
Allgemeine Verfügung vom 28. Feb
betreffend den Umfang der den Mitgliedern der
Fürstlich Hohenzollernschen Häuser bei Rechtsan- gelegenheiten zustehenden Stempelfreiheit.
Dezember 1849. (Gesetz⸗Sammlung von 1850 4XX“ S. 289 ff.) Gesetz vom 12. März 1850. (Gesetz⸗Sammlung S. 289.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1852. (Gesetz⸗ Sammlung S. 771 und Staats⸗ Anzeiger 1853 Nr. 1 S. 1.)
Staatsvertrag vom 7
8 Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 14. August 1852 Nr. 3 (Gesetz⸗Samml. S. 771 u. Staats⸗
Anzeiger 1853 Nr. 1 S. 1) zu bestimmen geruht:
daß die Mitglieder der Fürstlichen Häuser Hohenzollern⸗Hechingen und Sigmaringen in Beziehung auf Steuer⸗ und Abgaben⸗Be⸗ freiungen den Mitgliedern des Koͤniglichen Hauses gleichgestellt sein sollen. “
II
erhöchsten Anordnung gemäß tritt die Stempelfrei⸗
1) bei Verträgen 1 sonstigen Rechtsgeschäften, welche von Miitgliedern der Fürstlich hohenzollernschen Häuser unter sich 3 abgeschlossen werden, so wie bei allen Verhandlungen in Be⸗ zug auf innere Verhäͤltnisse dieser fürstlichen Häuser;
2) für die Mitglieder derselben hinsichtlich ihrer Person auch bei
2 solchen Verträgen und Verhandlungen, welche von ihnen mit
] dritten Personen über ein persönliches Verhältniß abgeschlossen werden; ö Sarss
3) bei allen Verhandlungen, Verträgen oder sonstigen Rechtsge⸗ schäften, die sich auf das eigentliche Hausvermögen der Fürstlich Hohenzollernschen Häuser beziehen;
4) bei Erbschaften oder Legaten, welche einem Mitgliede dieser Fürstlichen Häuser von einem anderen Mitgliede derselben vermacht werden.
Sämmtliche Gerichts⸗Behörden und Notarien werden angewie⸗ sich in vorkommenden Fällen nach diesen Grundsätzen, welche
y 1 X“ von des Königs Majestät auf den Vortrag des Staats⸗Mini r Bezugnahme auf die allgemeine Na seha vom 1. Oktober Allerhöchst gebilligt sind, zu dcgh gats⸗-2 nisteriums S. 1417 V 8 “ 8
Berlin, den 28. Februar 1853.
e“ Justiz⸗Minister
—
Herichts⸗Behörden und die Notarien
2
inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗
Medizinal 2 Angelegenheiten. 8 “
Die Berufung des katholischen Geistlichen Ludwig Spiel⸗
mann’s als ordentlicher Religionslehrer an dem Gymnasium zu
8