1853 / 59 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Subhastation Nothwendiger Kreisgerichis⸗Kommission zu Guttstadt. Das unmittelbar neben hiesiger Stadt, auf deren Haide⸗Vorstadt zub Nr. 378 belegene, der Wittwe Johanna Wagner, rne Geritz, und deren sechs Kindern, den Geschwistern Elisabeth, Johanna, Clara, Theresia, Adalbert und Fran⸗ ziska Wagner, gemeinschaftlich zugehörige Grund⸗ stück, genannt der Lindenbrunnen, bestehend aus einem Ackerstück von nominell zweien Hufen kull⸗ misch, nebst Wohn⸗ und Wirthschafte gebäuden⸗ imgleichen au ien massiven Gebäuden, einen⸗ großen zweistöckigen, und einem kleinern cinstöckigen, deeren erstes zum Spinnen, Weben und Apretiren von Tuchen, das zweite dahingegen zur Färberei eingerichtet ist, zufolge der nebst Hopothekenschein in hiesiger Regi sehenden Taxe gericht⸗ [11,94 4 Sgr. 11 Pf. abge⸗ vc., Vorm. 10 Uhr, erichtsstätte subhastirt werden.

auf ordentlicher

’“ EbirIAL⸗ ECNtativn.

Der Lieutenant Wilhelm von Ramin auf

Brunn und zuletzt in Steiti ohnhaft, dessen gegenwärtiger Aufenthalt ni ut ist, wird in Folge der von dem Kauf ius Eckstein hierselbst wegen einer Waarenschuld von 388 Thlr. 18 Sgr. 9 f gegen ihn angestell⸗ ten Klage auf dem am dritten „Mittags 1 Uhr

vor versammeltem Gerichte in Zimmer an ordentlicher Gerich anberaumten Termine behufs Beantw Klage und weiteren Verhandlung persönlich zu erscheinen oder sich durch einen zulässigen Bevoll⸗ mächtigten vertreten zu lasen, widrigenfalls der Vortrag des Klägers für zugestanden erachtet und demgemãß nach Lage der Sache iu contumaciam verfahren werden wird. 8 Stettin, den 20. Februar 7S. Königliches Kreisgericht.

Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen: 6 98 cscen boeseasesteteae u“

†ꝑPr o tlam gag. welche den Kaufleuten tteitin mittelst Vertrages

fmann Koch

Alle, Glaser und Lumme

vom 18. Dezember 1851 an zu Lauterbach verkaufte, zuletzt als Kornspeicher benutzte und zu Lauterbach bele Fabrikge⸗ bäude mit Nebengeb d dem dazu gehö⸗ rigen Areal irg Rechtsgrunde Forderungen üche zu n vermeinen, werden auf d A des Käufers hierdurch

meder auf und 22. März er.,

orgens, im Königli te hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten bei Strafe des Ausschlusses. Von der Verbind⸗ lscchkeit zur Anmeldung sind diejenigen ausge⸗ s welche auf dem attestirten Posteuzettel n richlig verzeichnet finden wer⸗ lben die Kosten der erfolgen⸗

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Bergen, den 1 cht, I. Abtheilung.

7

Königliches Kreisgeri von

———,

J1621 Ediktal⸗Citation.

Gegen den Schuhmachergesellen Heinrich Alberr Renz aus Jüterbogk, dessen gegenwär⸗ tiger Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, ist durch Beschluß vom 18. Januar d. J. die Untersuchung wegen gewaltsamer Widerstands⸗ leistung gegen einen bffentlichen. Beamten und

thätlicher Beleidigung desselben in Ausübung seines Berufes eingeleitet. Zur Verhandlung der b 8 auf den 4. Ju i cr., Vormittags 10 Uhr, hierselbst an. Zu demselben 88g der 12 v Heinrich Albert Nenz mit der ufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde nitlich zu erscheinen, Und die zu seiner Ver⸗

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[314]

theidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle

zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit der Entscheidung der Sache in con- tumaciam verfahren. Als Belastungszeugen sind zum Termine vor⸗ geladen: 1) der Pfänder Schulze, 2) der Schulze Schulze, beide aus Werder, 3) der Schnei⸗ der Fähse, 4) der Tagelöhner Weiland, beide von hier. Jüterbogt, den 22. Februar 1853 Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.

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vr p c l a m. 8. Die nachbenannten Frankfurter Stadtobliga⸗

An b. Nr. 387

Iiit. P. Nr. 3.

Litt. B. Nr. 2253 6 eine jede über 100 Rthlr. nebst Coupons, sind verloren gegangen und angeblich aus dem Kassen⸗ gewölbe der Königl. Kreisgerichts⸗Kommission zu Seelow in der Nacht vom 22. zum 23. De⸗ zember 1849 gestohlen worden.

Es werden demnach alle diejenigen, welche an die gedachten Stadtobligationen als Eigenthü⸗ mer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗ Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, aufge⸗ fordert, diese Ansprüche binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem auf den 29. Juni 1853, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Deputirten Kreisgerichtsrath Moers an Gerichtsstelle hierselbst Junkerstraße Nr. 44 an⸗ beraumten Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auserlegt, die gedachten Obliga⸗ tionen für erloschen erktärt, und den Gläubigern neue Stadtobhigationen ausgefertigt werden sollen. Denjenigen, welchen es hier au Bekanntschaft fehlt, werden die hiesigen Rechtsanwälte Justiz⸗ rath Hannemann, Justizrath Keller, Vogel, Christiani und Koffka als Bevollmächtigte vor⸗ geschlagen. Frankfurt a⸗ d. O., den 28. Königl. reisgericht. I

Februar 1853. Abtheilung. —-

8

ür die diesseitige Fabrik sollen 500 Centner und für die Königliche Pulver⸗Fabrit zu Neisse 300 Centner Stangenschwefel, welche beide Posten getrennt zu liefern sind, angekauft werden. Liefe⸗ rungslustige werden hiermit aufgefordert, sowohl Proben des abzu Schwefels (ungefähr 4 Loth) bis zum irz cr. als ihre Preis⸗ forderungen pro Centner bei kostenfreier Lieferung in die Magazine der beiden Fabriken, vor dem auf den 26. März cr. festgesetzten Termin ver⸗ siegelt mit dem Vermerk auf der Addresse

„Submission auf die Lieferung von Stangen⸗

schwefel“ portofrei einzusenden.

Die gestellten Lieferungsbedingungen liegen täglich von 10 bis 12 Uhr Vormittags bei den Rendanten beider Fabriken zur Einsicht bereit.

Spandau, den 4. März 1853.

Die Direction der Königlichen Pulver⸗Fabrik.

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[313] Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Direkiorium der Königlichen landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt zu Proskau macht hierdurch bekannt, daß in Folge höherer Anordnung auch in dem bevorstehenden Sommer denjenigen Beamten der Königlichen General⸗ Kommissionen oder landwirthschaftlichen Abthei⸗ lungen der Regierungen, welche sich über das Röhren⸗Drainen und die praktische Ausführung derartiger Meliorationen näher zu unterrichten wünschen, durch die hiesige Lehr⸗Anstalt in ähn⸗ licher Weise, als dies im verflossenen Sommer eschehen⸗ Gelegenheit hierzu dargeboten wer⸗ en soll.

Diejenigen, welche davon Gebrauch zu machen

Redaction und Rendantur;

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wünschen, werden daher hierdurch ersucht, dies dem unterzeichneten Direktorium rechtzeitig anzu⸗ zeigen, mit dem Bemerken, daß im Monat Juni d. J. (vom 13. Juni ab) der Dr. John nicht nur einen theoretischen, etwa zwei Wochen wäh⸗ renden Vortrag über Drainirung halten, sondern gleichzeitig diesen Vortrag durch praktische De⸗ monstrationen zu erläutern suchen wird Jungen Oekonomie⸗Beamten und Geomete

welche an diesen Unterweisungen sich zu betheili 92 geneigt sein möchten, wird dies sehr gern gesat⸗ tet werden, doch bemerkt das unterzeichnete Di⸗ rektorium, daß ein Zeitraum von wenigen Wochen niemals ausreichend erscheinen kann, um diejenige technische Ausbildung sich anzueignen welche bei selbstständigern Uebernahme größerer Drain „An⸗ lagen überall vorausgesetzt werden muß, weshalb anc Fmageenenancs dice von dem unter⸗ zeichneie irektorium nich bei 1 1 icgnene zanen. nicht weiter ausgestellt Proskau, ven 4. März 1853.

Das Direktorium

der Königlichen sandwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt.

v Heinrich, Geheimer Regierungs⸗Rath.

[318]1 NReisse⸗Brieger Eisenbahr

Die Herren Actionaire der Reisse⸗Briger Eisen hbahn werden hiermit aufgefordert, die für das Jahr 1852 festgestellte Dividende von 3 ½ pCt. auf jede Stamm⸗Actie mit Drei Rihlrn. Sechs Sgr. vom 7ten d. M. ab, des Morgens von 8 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage, bei unserer Haupt⸗Kasse auf dem hiesigen Ober⸗ schlesischen Bahnhofe, gegen Abgabe des Divi⸗ dendenscheins pro 1852 zu erheb

Breslau, den 3. März 1853

Das Direktoriu

Eisenbahn⸗ [9011 llschaft.

Die Inhaber der Prioritäts⸗-Stamm⸗Act Nr. 3897 und 4789 haben uns angezeigt, daß die dazu gehörigen Talons (Anweisungen zur Empfangnahme der II. Serie Zins⸗ und Divi dende⸗Coupons) ihnen abhanden gekommen seien und haben daher auf Mortifizirung derselben angetragen.

Wir fordern daher den gegenwärtigen Besitzer der entkommenen Papi ch auf, diesel⸗ ben an uns einzuliefer Ei recht an denselben bei uns gel widrigenfalls nach Ablauf der im §. 22 des Statuts bestimmten Frist jene Talons als nul und nichtig werden erklärt und die neuen Cou⸗ pons den Inhabern der Prioritäts⸗Actien werden ausgehändigt werden.

Köln, den 7. Juli 1852 1“ Die Direckion.

Hirte, Spezial⸗Direkto

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[319] Beellannimeaschu n 9 der Preußischen See⸗ Assekuranzs⸗ Compagnie⸗ ufolge §. 26 der Statuten machen wir hier⸗ durch bekannt, daß die diesjährige General⸗Ver⸗ sammlung

31. Mär;z, Nachmittags WLCCT111“ gehalten

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in dem Geschäftslokale der Compagnie werden wird. ie Herren Actionaire werden demnach dazu ergebenst eingeladen und zugleich auf die in dem §. 27 enthaltene Bestimmung aufmerksam gemacht, wonach Auswärtige sich nur durch hiesige Actionaire vertreten lassen kön⸗ nen, welche dazu indessen einer schriftlichen Voll⸗ macht bedürfen. Die Nichterscheinenden sind

den Beschlüssen der Mehrheit der Anwesenden unter⸗

worfen. Steitin, den 7. März 1853. Di Direction Preuß. See⸗Assekuranz⸗Compagnfe

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Schwieger. ¹

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SeEsceseseswate ruck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hefbuchd

a8 Abonntmen: betrügt: 28 Sgr. für †¼ Jahr * in allen Theilen der Konarchte ohnt 1 Preis- Erhöhung. mit Seiblstt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 S9r. 6 Pf., 1 der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 27 ½̈ 5gr.

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Auet pPoß-Angalten n s ch er 1122 asn neymen a Lerlin die Expeditionen des 8 Man. Preuß. Staats-Anzeigers ebenneeeen Straßt Rr. 14.

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1“ Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Landtags⸗Marschall Grafen von Landsberg⸗Gemen

den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub zu verleihen;

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Den Staats⸗Prokurator von Holleben zu Trier zum Ober⸗ Prokurator bei dem dortigen Landgericht zu ernennen; und

so wie

Dem Buchhalter der General⸗Kontrole der Staats ⸗Papiere,

Jakob Schultze, den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

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und öffentliche

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von Galle am Zten und 24sten

Fabrikanten E. und W. Schürmann zu Barmen ist März 1853 ein Patent auf eine durch Modelle und Beschreibung nachgewiesene Zusammensetzung von überzogenen Knöpfen, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Hülfsmittel zu ähnlichen Zwecken zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden

Dem Mecha

em 6.

auf eine Vorrichtung zum der Klemme an mecha⸗

nischen Spannstöcken in Zeichnung und B

schreibung nachgewiesenen Ausführung,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang es preußischen Staats ertheilt worden. M“

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Verfügung Spedition der Korrespondenz

China, Australien zc.

vom 3. März 1853 bet

nach Ostindien,

Zwischen der Großbritannischen Regierung und der Orienta⸗ lischen ampfschifffahrts⸗Gesellschaft ist über die Beförderung der Englisch⸗Ostindischen Post ein neuer Vertrag abgeschlossen worden, in Folge dessen eine monatlich zweimalige direkte Dampfschiffs⸗ Verbindung von Southampton über Gibraltar, Malta, Aegypten, Ceylon, Indien bis China und zurück mit einer alle zwei b einmal stattfindenden Zweigverbindung von Singapore, nach 8 ney in Australien über atavia, Adelaide und Port Philip vnh ee

versa eingerichtet worden ist. 8 BeinSouthampton erfolgt die Abfertigung der Damofschiss am Aten und 20sten jeden Monats⸗ Dieselben kommen in Gibral⸗ tar ungefähr am 9ten und 25sten des Monats an, halten sich dort 12 Stunden 1b wo sie den Theil der engl

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Ankunft des

Von von M 4 n und treffen dort, wenn nich

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nach Alexandrien

er zu Chemnitz in Sachsen

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gewöhnlich am 18ten und Alexandrien nach Suez wird Von Suez erfolgt die Monats,

außergewöhnliche Hindernisse eintreten, Zten des Monats ein. Die Reise von in der Regel in 60 Stunden zurückgelegt. Abfertigung der Dampfschiffe am 21sten und 6ten jeden und kommen dieselben in in Point de Galle auf Ceylon am 7ten und 23sten an. In letzte⸗ rem Orte werden die nach China und Australien bestimmten Passa⸗ giere und Brief⸗Felleisen ausgeschifft. Hiernächst gehen die Schiffe weiter nach Madras, wo sie ungefähr am 12ten und 28sten ein⸗ treffen, und setzen von dort ihre Reise bis Kalkutta fort, woselbst ihre Ankunft in der Regel am 15ten und 1sten jeden Monats

erfolgt.

Die in Point de Galle ausgeschifften Passagiere Felleisen nach Penang, Singapore, Hong⸗Kong und gehen dort von der Kalkutta⸗Linie auf die China⸗Linie über, f des Monats ab, und kommen in Penang ungefähr am 13ten und 29sten, in Singapore am 15ten und 2ten und in Hong⸗Kong am 23sten und 10ten jeden Monats an. Passagiere und Brief⸗Felleisen nach Batavia, King Georges Sound, Adelaide, Port Philip und Sydney wechseln die Dampf⸗ schiffe in Singavore und werden dort auf dem Dampfer nach Syd⸗ ney eingeschifft, welcher nach obigen Häfen von Singapore am 46. April, und dann am 16. jedes zweiten Monats abgeht, und in Batavia am 19., in King Georges Sound am 1., in Adelaide

ten Monats ankommt. Die Dampfschiff⸗Fahrten des österreichischen Lloyd von Triest stehen in letzterem Orte mit den obigen Verbin⸗ dungen in genauem Zusammenhange, indem di Schiffe von Triest ebenfalls zweimal monatlich, und zwar am 10. und 27. jeden Mo⸗ nats, abgefertigt werden und, den Fall außerordentlicher Hindernisse abgerechnet, in der Regel am 15. und 1. jeden Monats in Alexan⸗ drien eintreffen. Die vorerwähnten Dampfschiffs⸗Linien nach Ost⸗ indien, China, Australien ꝛc. können daher auch von Triest aus durch Vermittelung der Lloyd⸗Dampfschisfe zur Korrespondenz⸗Be⸗ förderung benutzt werden, Da die betreffenden Briefe zc. bei der Beförderung über Triest einige Tage später aufgeliefert wer können, als wenn deren Beförderung über England erfolgt, und da auch das Porto auf der Route über Triest sich billiger stellt, als auf dem Wege über England erden die Post⸗Anstalten ange⸗ wiesen, alle Briefe zc. nach s. w. auf Triest u leiten, sofern von dem Absender die Spedition über England durch einen entsprechenden Vermerk auf der Adresse nicht ausdrück⸗

am 7., in Port Philip am 10. und in Sydney am 13. jedes zwei⸗

lich verlangt worden ist.

Berlin, den 3

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““ 1 12n Ministerium de Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Ddie Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts, Karl Ernst Adolph Anderssen als ordentlicher Lehrer und des Pre⸗ digers an der Hofkirche zu Breslau, Gustav Friedrich Tusche als ordentlicher Religionslehrer an dem Körviglichen Friedrichs⸗ Gymnasium ebendaselbst; so wie des Adjunktus an dem Joachims⸗ thalschen Gymnasium hieselbst, Dr. Nitzsch als ordentlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Duisburg ist bestäligt worden.

Aden ungefähr am 26sten und 11ten und

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