Fortsetzung der Erklärung Messianischer Weis sagungen: Prof. Reinke.
* Erklärung der Psalmen nach vorhergeschickter Einleitung: Derselbe. 1
* Erklärung des Evangeliums des h. Matthäus: Prof. Bisping.
* Erklärung der Leidens⸗ und Auferstehungs⸗ geschichte Christi nach den vier Evangelisten: Derselbe.
* Fortsetzung der dogmatischen Lehre von den Sakramenten, die christliche Eschatelog'e und Einleitung in die Dogmatik und deren Geschichte:
rof. Berlage.
1 Nfeh vaiszan des Christenthums und der Kirche: Derselbe. b * Die Lebre von der Gnade “ von den letzten Dingen: Privatdocent Friedhoff. * Einleitung in die christkatholische Ethek und allgemeiner Theil dieser Wissenschaft: Prof. Dieckhoff. * Kasuistik der Restitutionspflicht: Derselbe. * Christliche Alterthümer: Nrof. Cappen⸗ berg. 1 . 1 * Erklärung der Apologieen des heil. Justin: Derselbe. 1 * Fortsetzung der Lehre von der Verwaltung der Bußanstalt: Prof. Püngel.
* Die Pastorallehre über das Sakrament der Ehe: Derselbe.
lophe.
Geschichte der alten Philosophie: Schlüter.
Kritische Geschichte der neueren und neuesten Philosophie: Prof. Esser.
* Geschichte der Lehre von den Ideen: Prof. Schlüter.
SEEe.
Pfscholosie: ö
Theoretische Philosophie oder Metaphysik: Prof. Esser.
* Fortsetzung der Pädagogik: Derselbe.
* Disputationen über Gegenstände der Philo⸗ sophie und ihrer Geschichte, im pädagogisch⸗ phi⸗ lologischen Seminar: Derselbe.
Matihematik. * Geomehxrische und algebraische Uebungen: Prof. Heis. * Ebene und sphärische Trigonometrie, nebst Anwendungen auf Geodäsie und Astronomie: Derselbe.
Differential⸗ und Integral⸗Rechnung, erster Theil. Kegelschnitte, rein geometrisch behandelt: Derselbe.
Naturwissenschaften.
* Ueber Elektromagnetismus: Prof. Hittorff.
Experimental⸗Physik, erster Theil: Derselbe.
Qualitative analytische Chemie: Derselbe.
* Allgemeine und spezielle Botanik: Prof. Karsch. b
* Allgemeine und spezielle Zoologie: Der⸗ selbe. ses Repetitorium und Konversatorium, verbun⸗ den mit naturhistorischen Uebungen und bei gün⸗ stiger Witterung mit naturhistorischen Exkursio⸗ nen: Derselbe.
Klassische Philologie.
* Erklärung des Platonischen Phädo: Winiewski. .
Erklärung der Annalen des Tacitus: Prof Deycks.
* Cicero's Philippische Reden, im philologi⸗ schen Seminar: Derselbe.
* Erklärung der Sieben gegen Theben des Aeschylus, Forisetzung, im philologischen Semi⸗ nar: Prof. Nadermann.
Metrik der Griechen und Römer, nebst prakti⸗ schen Uebungen: Prof. Winiewski.
* Disputationen über schwierige Stellen grie⸗ chischer Klassiker: Derselbe. 1
v 8 Geschichte der Griechen, Macedonier, Seleu⸗ ciden und Ptolemäer, seit Alexander dem Großen: 1. Rospatt.
Allgemeine Geschichte der Zeit von Christi Geburt bis zur Gegenwart: Dr.
* Geschichte des Mittelalters: D
8 Derselbe. Nenere Geschichte bis zum zweiten pariser Frieden im Jahre 1815; Prof. Rospatt.
Professor
Prof.
.
* Einige Abschnitte aus der Münsterschen Ge⸗
schichte: Dr. Junkmann.
* Historische Uebungen und Prof. Rospatt. 1 “
Morgenländische Sprachen.
Hebräische Grammatck nebst Erklärung einiger Kapitel der Genesis und einiger ausgewählter Psalmen: Poof. 111““ 8
* Die Svrische und Chaldäische Grammaiik in Verbindung: Derselbe.
* Fontsebzung der Arabischen Grammatik und der Uebersetzung Aarabischer Schriftsteller: Der⸗ selbe.
Disputationen: CC“
8
Deutsche Lihtenntyeu. * Geschichte des deutschen Epos und Erklä⸗ rung der Nibelungen: Prof. Deycks. Neuere Sprachen. * Erklärung von Shakspeare's Hamlet; Fran⸗ zösische oder Englische Grammatit nebst praktischen Uebungen: I. Schibpper.
Das Lefezimmer der Paulinischen Bibliothek ist Montags und Donnerstags von 10 bis 1 Uhe geöffnet; außendem können Dienstags und Frei⸗ jags in denselben Stunden, unter den betannten gesetzlichen Bestimmungen, Büchen nach Hause mitgenommen werden.
Das naturhistorische Museum und der bota⸗ nische Garten werden bei den Vorlesungen be⸗ nutzt, und steht außerdem den Studirenden der Zunritt zu diesem täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, zu jenem nach mit dem Direktor desselben genommener Rücksprache offen. Ebenso das chemische Laboratorium, das physi⸗ kalische Kabinet, der mathematisch⸗astronomische Apparat und die Sammlung anatomischer Prä⸗ parate. 8 ist auf
Der Anfang der Vorlesungen
April festgesetzt.
[265] Pr o la m g.
Mittelst dieses von einem Wohledlen Rathe der Kaiserl. Stad Riga nachgegebenen Proklams werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß der hierselbst verstorbenen, abgeschiedenen Buch⸗ bindermeisterfrau Elise Wilhelmine Jacobson, geb. Storch, emer Tochter des aus Rostock geburtigen, hierselbst als Salz⸗ und Korumesser verstorbenen Johann Friedrich Storch, irgend welche Anfor⸗ derungen oder Erb⸗Ansprüche zu haben vermei⸗ nen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb sechs Monaten a dato dieses affigirten Proclamatis, und spätestens den 12. August 1853 sub poena praeclusi, bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei entweder persönlich oder durch gesetzlich legitimirt. Bevollmächtigte zu melden, und da⸗ selbst ihre sundamenta crediti zu exhibiren, so wie ihre etwaigen Erb⸗Ansprüche zu doziren, wi⸗ drigenfalls selbige, nach Exspirirung sothanen termini praefixi mit ihren Angaben und Erb⸗ Ansprüchen nicht weiter gehört noch ardmittirt, sondern ipso facto präflubvirt sein sollen.
Riga, Rathhaus den 12. Februar 1853.
A. E. Kröger, 8 Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Sec
Ediktal⸗Ladung.
Der frühere Justiz⸗Commissair Adolph de Groote zu Mülheim an der Ruhr hat in der Verlassenschastssache Sr. Hochfürstlichen Durch⸗ laucht des Herrn Landgrafen Georg Karl von Hessen eine auf eine angebliche Bewilligung der verwittweten Frau Landgräfin Marie Louise Al⸗ bertine von Hessen, gestützte Forderung an Ge⸗ yalt von jährlich zweiyundert Thalern Preuß. Courant nebst fünsprozentigen Zinsen von den respekiven Verfalltagen vom Jahrr 1816 an li⸗ quidirt. Nach Anzeige des bisherigen Anwalts des genannten Gläubigers, des Großherzoglichen Hofgerichts⸗Advokaten Emmerling dahier, ist aber der Liquidant inzwischen verstorben und von Ersterem die Aunwaltschaft in dieser Sache nie⸗ dergelegt worden. Da indessen der Stand der wegen der bezeichneten Verlgssenschaftsmasse ob⸗ schwebenden Liquidations⸗Verhandlungen die wei⸗ tere Bestellung eines Anwalts dahier nothwendig macht, so werden die sowohl dahier, als auch der Königlich preußischen Kreisgerichts⸗Kommission
Redaction und Rendantur:
zu Broich unbekannten Erben oder sonstige Rechts⸗
nachfolgee des verstorbenen Justiz⸗Commissairs Adolph de Groote zu Mülheim an der Ruhr hierdurch aufgefordert, binnen drei Monaten von heute an gerechnet, bei Vermeidung des sonst stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse, für ihre Vertretung sowohl in dem Li⸗ quidations⸗Prozesse, als auch bei den übrigen, vor der unterzeichneten Kommission zu verhan⸗ delnden, die landgräfliche Verlassenschaftssache betreffenden Angelegenheiten einen neuen Anwalt aus der Zahl der hirsigen Großherzoglichen Hof⸗ gerichts⸗Advokaten zu bevollmächtigen. Darmstadt, den 24. Februar 1853. Die in der Verlassenschaftssache Sr. Hochfürst⸗ lichen Durchlaucht des Herrn Landgrafen Georg Karl von Hessen bestellte Ober⸗Appellations⸗ und Cassations⸗Gerichts⸗Kommission. 1 von Herf Großh. hess. Ober⸗Appellations⸗ und Cassations Gerichts⸗Nath.
[33885 General⸗Versammlung
der Actionaire 1 . †¼ A Tor 28¹ 2 v“
Die diesjährige ordentliche §. 67. der Statu⸗ ten vorgeschriebene General⸗Versammlung der Actionaire der Rostocker Bank ist auf den 34. März d. J, Morgens 12 Uhr, im Fürstensaale auf dem Rathhause zu Rostock angesetzt, und werden die Herren Actionaire dazu eingeladen.
Als Gegenstände der Verhandlung werden in⸗ timirt:
1) der Geschäftsbericht des Verwaltungsraths,
2) die Vorlegung des Jahresabschlusses,
3) eventueller Beschluß über die Gratification
des Verwaltungsraths und des Direktors, 4) die Ergänzung des Ausschusses nach §. 53. der Statuten.
Es wird hervorgehoben, daß nach §. 49. der Statuten nur diejenigen Actionaire stimmberech⸗ tigt sind, die als solche im Actienbuche verzeich⸗ net stehen und, daß eine Umschreibung der Actien in den letzten 8 Tagen vor der General⸗Ver⸗ sammlung nicht mehr statthaft ist, so wie, daß es erlaubt ist, sein Stimmrecht durch legitimirte Bevollmächtigte, die aber selbst Actionaire sein müssen, auszuüben.
Es wird auf dem Nathhause zu Rostock im Banklokale ein Bürrau errichtet werden, wo die Actionaire am 29. und 30. d. Mts. von 3 bis 6 Uhr Nachmittags und am 31. d. Mts. von 8 bis 11 ½ Uhr Morgens sich durch Vorzeigung ihrer Actien zu legitimiren und Einlaßkarten ab⸗ zuholen haben, welche beim Eintritt in die Ge⸗ neral⸗Versammlung vorzuzeigen sind. Am 31. d. Mts. um 11 ½ Uhr wird dieses Bürean ge⸗ schlossen, und können dann keine Legitimations⸗ karten mehr ausgegeben werden.
Rostock, 9. März 1853.
Der Ausschuß der Rostocker Bank.
— HM- OQ——
Lebensversicherungsbank f. in Gotha.
Ueber die Geschästs⸗Ergebnisse dieser Anstalt im vorigen Jahre kann den Theilhabern derselben vorläufig mitgetheilt werden, daß der neue Zu⸗ gang stärker war, wie in irgend einem der frü⸗ heren Jahre. Indem sich nicht weniger als 1423 neue Mitglieder mit 2,326,600 Rthlr. Versiche⸗ rungssumme dem Verein anschlossen, stieg nach Abzug des Abgangs, der Versicherungsbestand auf 17,700 Personen mit 28,000,000 Rthlr. Die Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen betrug 1,250,000 Rthlr.; für 333 Sterbefälle waren 550,000 Rihlr. zu verausgaben, ein Betrag, welcher die rechnungsmäßige Erwartung nicht erreicht. Das den Versicherten gehörige, größten⸗ theils in Hypotheken auf Landgüter angelegte Bankvermögen hob sich auf 6,900,000 Rthlr., wovon über 1,000,000 Nthlr. in den nächsten 5 Jahren als Dividende an die Versicherten zur Vertheilung kommen. Die Diyidende für 1853, aus 1848 stammend, beträgt 24 pCt.
Versicherungen werden vermittelt durch
C. G. Franz, Alexanderstraße Nr. 41.
Schwieger.
“
Entlassung aus seinem Amt
“ ö1“
Das Abonnement beträgt: 253 Sgr. für 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie shn reis-Erhöhung.
Mit Geiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen monarchie:
1 Kthlr. 27 ⅛ Sgr. ————
Alt pPost⸗Anstalten des In⸗ und nehmen Bestellungen an 12 erlin die Expeditionen des Figi. Preuß. Staats-Anzeigers ler t Nr. 54., und
eußischen Zei Teipzi Sna I eitung, Leipziger⸗-
Allerhöchster Erlaß vom treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegelderhebungs⸗Rechtes Bau und die Unterhaltung einer. Gemeinde⸗ Chaussee von Malmedy über Bevercé, Mont, die Fischbacher Kapelle und Heisterberg nach Eupen.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Malmedy über Bevercé, Mont, die Fischbacher Kapelle und Heisterberg nach Eupen, so weit die⸗ selbe sich auf dem preuß schen Gebiete befindet, genehmigt habe, be⸗ stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent⸗ nahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats⸗ Chausseen jedesmal geltenden Chau sseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Fe⸗ bruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗ Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die G öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg,
An 1 en Minister für Handel,
e und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Staatsanwalts⸗Gehülfen Hauschteck in Frie⸗ eberg i. d. Neumark zum Staats⸗Anwalt zu ernennen, und es ist emselben das Amt als Staats⸗Anwalt bei dem Kreisgericht in riedeberg i. d. Neumark übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts
Dem Kreis⸗Wundarzt Lange zu Iserlohn ist die ge zu2 na hte ertheilt worden. G
8
21. Februar 1853 be⸗
egenheiten.
Bekanntmachung.
V Es ist mehrseitig der Wunsch laut geworden, daß die neu aus geloosten und die aus den früheren Verloosungen noch nicht zur Zahlung präsentirten Rentenbriefe sämmtlicher Rentenbanken im Zusamm enhange bekannt gemacht werden mögen. Wir haben eine derartige Zusammenstellung der im November d. J. ausge⸗ loosten, so wie der früher schon ausgeloosten, allein bis zum No⸗ vember d. J. zur Zahlung noch nicht präsentirten Rentenbriefe an⸗ fertigen lassen, deren Druck und Debit die Deckersche Geheime Ober⸗ Hof⸗Buchdruckerei hierselbst übernommen hat und die bei derselben, so wie im Buchhandel einstweilen für den Preis von 1 ½ Sgr. zu haben ist. Mit der Herausgabe solcher Zusammenstellungen wird auch in Zukunft halbjährlich bis auf Weiteres fortgefahren werden. Uebrigens verbleibt es auch ferner bei den im §. 42 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 vorgeschriebenen, von den Rentenbank⸗Directionen zu erlassenden Bekanntmachungen.
Berlin, den 14. Dezember 1852.
Central⸗Kommisston für die Angelegenheiten Rentenbanken.
Se. Majestät der König sind von Potsdam nach Schlo Charlottenburg zurückgekehrt. c b
8
Provinzial⸗Behörden.
Provinz Preußen.
Bestätigt ist: Der Kreisgerichts⸗Kanzlei⸗Direktor Premier⸗L 8 9 16 5 — ten 8 nant Kranke als Beigeordneter der Stadt Lok auf sechs Fhen 8 1
Provinz Posen.
Ernannt ist: Der bisherige Forstaufseher Arndt beim Schutz⸗ Distrikt Schwersenz, Oberförsterei Zielonka, zum Förster. hut
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer Dr. Karl Benjamin Adolph Ferdinand Werner Zeuschner in Schwerin a. W. 8
“ v Sachsen.
Erledigt sind: Die Organisten⸗ und Mädchenlehrerstelle in Danke⸗ rode, Ephorie Ermsleben; die Schul⸗ und Küsterstelle in Pleißmar, Ephorie Eckartsberga, Privat⸗Patronats; die zweite Lehrerstelle an der Bürger⸗Kna⸗ benschule zu Naumburg, Privat⸗Patronats. 8 1
Rhein⸗Provinz.
„Approbirt ist: Der praktische Arzt und Wundar Nikolas Simrock zu Brühl, auch als Geburtshelfer. arzt Dr. Heinrich