der Publication eines Präklusivbescheids, welche 1 8 Außengebliebenen Mittags 12 Uhr Zustandes erliner allgemeinen Wittwen⸗Pensions⸗ und unterstatzungs, gase set T “ E “ gewärtig zu 1851, welche in Gemäßheit der Bestimmung des Reglements zur Kenntniß der resp. Theilnehmer den 3. November 1853
gebracht wird. * von uns angesetzten Vergleichs⸗Termine ander⸗ weit an hiesiger Gerichtsstelle legal zu erscheinen, Halb⸗ den u“ Verhandlungen unter der Verwar- ne nung, daß Diesjenigen, welche sich über Annahme zu der Vergleichs⸗Vorschläge G nicht beahme zahlende erklären, für übereinstimmend mit den Beschlüssen Wittiwen⸗ der Mehrzahl werden angesehen werden, beizu⸗ wohnen und sich, wenn ein Vergleich nicht zu Pension. b
Stande kommen sollte, den 12. November 1853 der Inrotulation der Akten Abfass ei T . er zur assung eine hlr. Locations-Urtels, welches 1 den 1. Dezember 1853 bekannt gemacht und rücksichtlich der Außenbleiben⸗ den ebenfalls Mittags 12 Uhr für publizirt er⸗ No 69. achtet werden wird, zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zu Empfang⸗ nahme künftiger Ladungen und Notificationen 19,097 Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen. 86
Falkenstein im Königl. sächs. Voigtlande, den Privilegium vom 21. Februar 1853 — wegen Aus⸗
12. März 1853.
1 “ fertigung auf den Inhaber lautender dramburger “ 118,420 29,605 20,247 Die Gerichte daselbst handen . -420 29,605 20,247 8 68 Kreis⸗ ligati im a
in 32. Truche, Zan 6 E“ s⸗Obligationen im Betr 8 pan
1852, sind aus⸗ . ““ 8 8 688, 00 O. Rt hlh 8 geschieben.. 2 2,350 587 b 3 60 b X“ . 1““
116,070 29,017 Wir Friedrich Wilhelm, von Got cs Gnaden, König Thaler Preußisch Courant.
5,030 dae von Preußen ꝛc. ꝛc. Die ständische Kommission für den Chausseebau des dramburger Krei⸗ ses bekennt auf Grund der von dem Königlichen Ministerium des Innern
G. b“ I“ und der Finanzen unterm 28. Juni 1852 bestätigten Kreista 6⸗Beschlüsse Nachdem von den dramburger Kreisständen auf den Kreistagen vom 5. .“ 1851 G März .. des Kreises
8 16 ? - 22 , 1 . — 8 8 - “ J 5 ¹ 3 vom 5. Dezember 185 9 26. März 1852 und 10. Juni 1852 be durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens der Gläubiger unkündbare schlossen worden, die zur Ausführung des Baues von Chausseen, Verschreibung zu einer Schuld von
und zwar: 1b Thalern preußisch Courant ö 1) von Dramburg über Falkenburg bis zur neustettiner Kreis⸗ nach zem Zinsfuße von 1764. K teh. saär an dramburger Kreis kontrahirt gränze, werden, und mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen . F Behag ebig — Callies ü Henzi b — enswalder Kreisgränze geschieht vom Jahre 1864 ab allmälig aus einem zu diesem Beh bil⸗ 2) von Callies über Denzig bis zur arnsw l[der K g ze, n Tilgungsfonds von jährlich 2 Prozent des Kapitals. Sr. sf 1 Die Folge⸗Ordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird 3) der Berkängerung der Chausseestrecke kh- nach durch das Loos bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Augustenhoff bis Wangerin im regenwalder Kreise, Kapital nach der im Amtsblatzte der Königlichen Regierung zu Köslin erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, deshalb ergehenden öffentlichen Bekanntmachung zu entrichten ist, wird es wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem in halbjährlichen Terminen, von heute ab gerechnet, mit 4 Prozent in Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, vö 98 vetsihs “ bloße seitens der Gläubiger unkündbare Kreis⸗Obligationen zu dem „Die Auszahlung der Zinsen und des Betrage von achtundsechzig Tausend Thalern ausstellen zu dürfen, Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine und “ “ 86* g. da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet de Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat; in Gemäßheit des Kreis mit seinem Vermögen. 3 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unse
Das v igt; r. 817 aaua Aue Pon-Analten des 8„ b h b Sgr. für † Jahr andes nehmen Lesteulungen an nallen Theilen der Monarchie ohne Herlin die Expeditionen des Preis-Erhöhung. öüönigl. preuß. Staats⸗Anzei
mit geiblatt (Preuß. Adler-geitung) Mrauer⸗Straße Nr. 5 X,, vesh in gerlin: 1 Rthlr. 17 Syr. 6 Pf., der Preußischen Zeilung Teipn a2 iin der ganzen Monarchie: Straße Nr. 14. üh
1 Kthtr. 27 ⅛ Sgr. 8
v Halbjährlich
0. 8 1 Inter zu entrichtende Begräbniß⸗ 1 Beiträge. Pension. geld. 4
eben:
Tblr. Tblr. Sgr.
am 1. Dezember im 31. Termin, Januar 1852, sind aus⸗ geschieden.
blieben 85 111,710 27,927 4. Hinzugetreten sind 6,710 1,677 14 1,150
114,350 28,587
Berlin, Dienstag den 22. März
2,640 660
blieben........ Hinzugetreten sind
Es sind also am Schluß des 32. Termins, Juli 1852, vor⸗ handen 1,400
Vortheilhafter Verkauf mehrerer Rit⸗ tergüter im Königreich Polen. 20,73 55 1835 Die der Familie von Coniar gehörenden Rit⸗ 8 tergüter, Vorwerke und Dörfer Szymanow, Elz⸗
121,100
bietow, Skrzelew, Duninopol Drzewicz, Oryszew,
Miedniewitze, Hippolitow und Kamionka, nebst
den dazu gehörenden Kolonieen Maurpzyn, Hol⸗
landia, Antoniew und Neuvorf, welche 6 Meilen von Warschau, ½ Meile von dem Stations⸗Orte t
Es hat sich also vermehrt um...... 2 7,245 Thlr. 20 Sgr. Ruda⸗Guzowska der Warschau⸗Wiener Eisen- so wie
Das Vermögen der Anstalt beträgt ... 8 387,524 Thlr. 18 Sgr. Nach der letzten Bekanntmachung betrug 850,272 8 „ 28 y
bahn, ¾ Meile von der Warschau⸗Posener Chaus⸗ sée in einer der fruchtbarsten und gewerbtreibend⸗ sten Gegend des Königreichs Polen gelegen sind, sollen erbtheilungshalber unter sehr vortheilhaf⸗ ten Bedingungen entweder zusammen oder in einzelnen Schlüsseln verkauft werden. Der Boden ist durchgängig Weizenboden. Die Nähe von Warschau sichert zu jeder Zeit den Absatz aller Produkte und die in der unmittelbaren Nähe be⸗ legenen sehr großen Zucker⸗Fabriken, welche all⸗ jährlich eirca 500,000 Ctr. Rüben verarbeiten, sichern durch den ausgedehnten Rübenbau eine sehr hohe Bodenrente. Für deutsche bemittelte Landwirthe bietet sich hier eine Gelegenheit dar,
Berlin, den 1. Dezember 1852.
Der Berliner allgemeinen Wittwen⸗Penstons⸗ und Unterstützungs⸗ Direction. Frhr. Monteton.
Kuratorium. Vück. Braumüller. Todt. C. Habnnicht
§. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von dram⸗ burger Kreis⸗Obligationen zum Betrage von 68,000 Rthlr., welche schrift ertheilt.
v
111““ g. haben, vor uns an ordentlicher Gerichtsstelle per⸗
sönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmäch⸗
in folgenden Apoints: folg pointe Dramburg, den
Nachdem der Dorfkramer und Hausbesitzer Jo⸗ hann Gottfried Taubner zu Oberlauterbach bei Gericht seine Insolvenz angezeigt hat und in Folge dessen zu seinem Vermögen der Konkurs⸗ Prozeß zu eröffnen gewesen ist, so werden Ge⸗ richtswegen alle bekannte und unbekannte Gläu⸗ biger Taubnerꝛ's, andurch geladen,
den 25
welchen wir zum Liquidations⸗Termine anberaumt
tigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Vermei⸗ dung der Ausschließung und bei Verlust der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, hiernächst mit dem bestellten Konkursvertreter und wegen der Priorität bezie⸗ hendlich unter sich selbst zu verfahren, das Ver⸗ fahren binnen 6 Wochen abzusetzen und zu be⸗ schließen, demnächst den 13. Oktober 1853
ihr Kapital zu sehr hohen Zinsen anzulegen. Die näheren Verkaufs⸗Bedingungen, Anschläge und Pläne liegen zur Ansicht bereit: Warschau Straße Leszno Nr. 733 bei H. v. Coniar, un
werden solche gegen portofreie Einsendung vo 4 Rthlr. auf Verlangen übersendet.
Warschan, am 14. März 1853. Der bevollmächtigte Administrator Karl Patzig.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
rlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗
Das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 18 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. ist erschienen und zu dem Preis von 7 ½ Sgr. zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Staats⸗An
durch “
7
2, „ „₰ „ 2 82 zeigers, Mauerstraße No. 54., außerhalb jedoch nur
1) 10,000 Rthlr. à 50 Rthlr., 8) 20,000 „ 4 600 „
68,000 Rthlr. 8
nach dem anliegenden Schema (Anl. a.) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 4 pCt. jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge⸗Ordnung vom 1. Januar 1864 ab mit jährlich 2 pCt. des Kapitals zu tilgen sind, durch ge⸗ genwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte ohne die Uebertra⸗
gung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗ e-- W behaltlich d 3 stehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der
1““ wodurch 75 die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen. .
Urkundlich unter Unserer Hüöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 21. Februar 1853.
von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im dramburger
Mit dieser Obligation sind 12 Zins⸗Cou⸗ pons von Nr. 1 bis 12 mit gleicher Unter⸗ schrift ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Einlösung des Kapitals mit der Schuldver⸗ schreibung erfolgt.
zu der Kreis⸗Obligation des Dramburger Kreises
Zins⸗Coupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.)
Inhaber dieses empfängt gegen Rückgabe dieses Coupons an halb⸗ jährlichen Zinsen bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst. .Thaler Courant und zwar alljährlich in der Zeit vom 25. Juni bis 1. Juli für das abgelaufene I. Halbjahr und resp. in der Zeit vom 28. Dezember bis 3. Januar für das abgelaufene II. Halbjahr.
Die innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗ treffenden Halbjahres gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen der Chausseebau⸗Kasse. Allerhöchste Kabinets⸗Oidre vom 31. März 1838, §. 2, Nr. 5 (Gesetz⸗Sammlung pag. 149.)
Dramburg, den
Die ständische Kommission für den