Am 9ten d. M. ist in der Rähe des Dorfes Rostau auf dem nach Grebin führenden Wege die Leiche eines unbekannten Mannes von etwa 40 Jahren in einer Größe von etwa 5⸗ 6“ vor⸗ gefunden worden. Die Kleidung bestand aus einem schwarzen Tuchrocke, einem blauen, weiß geblüm⸗ jen Halstuch, einer braunen Unterjacke von Kat⸗ tun, grautuchenen Beinkleidern, kurzen Stiefeln und einer Plüschmütze. Die Farbe der Augen war blaugrau, die des Haupthaagres schwarz, die Zähne schienen vollzählig zu sein. Es ist bei derselben ein von einem Johann Dau aus Herz⸗ berg und von dem Schulzenamte aus Gemlitz auf den Namen des Schuhmachergesellen Chri⸗ stian Folke ausgestelltes Atiest vorgefunden worden.
Jeder, dem über die Person oder die Todes⸗ art des Verstorbenen etwas bekannt sein sollte, wird ausgefordert, mir davon binnen 4 Wochen schriftlich oder mündlich Anzeige zu machen.
Procl
Auf den Antrag des Magistrats hiesiger Stadt werden alle diejenigen, welche an das mittelst Vertrages vom 11ten d. Mts. von den Arbeits⸗ mann Pietschmann'schen Eheleuten an selbige ver⸗ kaufte, in Steffenshagen belegene Büdnerwesen aus der Besitzzeit des früheren Besitzers, Büdners Heinrich Brähmer sowohl, wie der Pietschmann⸗ schen Eheleute, aus irgend einem Grunde ding⸗ liche Ansprüche und Forderungen irgend einer Art haben oder zu haben vermeinen, hiermit ge⸗ laden, solche in einem der auf den 21. Mäaärz und 4. und 1 8. April d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr angesetzten Termine, vor dem Königlichen Kreisgericht hierselbst anzu⸗ melden und gehörig zu beglaubigen, bei Strafe der Präklusion.
Greifswald, den 18. Februar 1853. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[388] Bekanuntmachung.
Das der Königlichen Seehandlung gehörige, in der Louisenstraße sub Nr. 15 (früher 9a und b) in Potsdam an der Havel und an der Straße nach Brandenburg belegene Grundstück, beste⸗ hend in
einem Wohnhaus, zwei Stallgebäuden, Hofraum und einem ca. 5 Morgen 155 Quadratruthen enthaltenden Obst⸗ und Gemüsegarten, soll öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu wir einen Termin auf Donnerstag
den 10. Mai, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale unseres Mühlen⸗Etablisse⸗ ments in Potsdam anberaumt haben.
Kauflustige, welche hiermit dazu eingeladen werden, können die Licitations⸗ und Veräuße⸗
rungsbedingungen in der Geheimen Seehand⸗ lungs⸗Registratur, in dem Seehandlungs⸗Gebäude Jägerstraße Nr. 21 hier, so wie bei der Admi⸗ nistration unseres Mühlen⸗Etablissements in Pots⸗ dam einsehrn. Die letztere ist auch angewiesen, das qu. Grundstück Kauflustigen, die es vorher in Augenschein nehmen wollen, vorzuzeigen, und die etwa gewünschte Auskunft darüber zu er⸗ theilen.
Berlin, den 17. März 1853.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. Bloch. Wen tel.
[386] Bekanntmachung.
Vom 1. Juli d. J. ab soll das Postfuhrwesen in Demmin anderweit in Entreprise gegeben werden.
Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich spätestens bis zum 21. April d. J. bei der hie⸗ gen Ober⸗Post⸗Direction persönlich melden.
Stettin, den 17. März 1853.
Da die Abwickelung des Kriegsschulden⸗Til⸗ gungswesens beider Jerichowschen Kreist sich der Beendigung naht, so werden die Besitzer folgen⸗ der Nummern Jerichowscher Kreisschuldscheine:
I. alte Schuld de 1822 Littr. C.
394. 106. 138.
II. Litr. B.
2053. 1972. 2054. 2139. 1591. 2091. 1626. 1976. 1594. 2247. 2148. 2018 a. 1450. 2010. 2022. 2181. 1202. 2084. 2109, 1997, 2597.
III. Littr. C.
442. 594. 572. 934. 295. 764. 899. 103. 371. 461. 951. 894. 929. 471. 932. 363. 368. 450. 479. 482. 508. 864. 870.
hierdurch wiederholt aufgefordert, die für sie bei
der Kriegsschulden⸗Tilgungskasse in Burg berett
liegenden Gelder in Empfang zu nehmen, widri⸗ genfalls sie sich die Folgen selbst zuzuschreiben haben.
Redekin, den 19. März 1853.
Der Direktor der Kriegsschulden Tilgungs⸗Kom⸗ mission beider Jerichowschen Kreise. E. v. Alvensleben.
Hamburg⸗-⸗Bergedorfer Eisen⸗ [387] bahn 2 Gesellschaft.
In Gemäßheit des Statut⸗Nachtrags unserer Gesellschaft d. d. 1. September 1848, §. 9, brin⸗ gen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß unsere, respektive
in 2ter Ziehung am 20. Juni 1850.
in Zter ⸗ am 19. Juni 1854
in 4ter ⸗ am 23. Juni 1852
zur Amortisation ausgeloosten 5proz. Prioritäts⸗
Obligationen, als:
Kedaction und Rendantur
Ser. I. Nr. 44. 62. 2 Stück à 1000 Mk. Bceo..
II. Nr. 29. 130. 155. 191. 201. 309. 517. 696.
725. 726. 728. 776,
zus. 12 Stück à 500
III. Nr. 88. 90. 154. 205.
277. 280. 388. 440. 459.543. 741.821. 877.898. 904. 926. 4119. 116 1340. 1444 1509. 1536. 1585. 1638. 1820. 1828. 1883. 1888. 86 2099 2119. 2164, zus. 35 Stück à 200 Mk. Bco.. “ 403. 444. 482. 502. 564. 638. 639. 698. w11II 1073. 1082. 1171. 1188. 1479. 1561. 1628. 1635. 1709. 1833. 1872. 1882. 1’9 1G.“ 2392. 2403. 2987, 291. 2643. 2705. 291 3012, 3578. 3586. 0t . H 1Iu1“ 4046. 4062. 4275. 4285. 4450. 4515. 4725. 4788. 4906. 4919, v 100 Mk. Beo.. ““ zusammen 22,500 Mt. Beo. jetzt sämmtlich eingelöst und nebst den betreffen⸗ den Zins⸗Coupon⸗Bogen und den Talons heute mittelst Verbrennung vernichtet sind Hamburg, den 17. März 1853.
ESTöx
Krakau⸗Oberschlesische
ssax Eisenbahn.
Zufolge der Bestimmungen des Vertrages schen der österreichischen Staatsverwaltung und der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 30. April 1850, wird am 15. April d. J. die 3te Verloosung der gegen die Stamm⸗Actien der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn hinauege⸗ gebenen Obligationen, und unmittelbar hierauf die 4te Verloosung der Prioritäts⸗Actien der ge⸗ nannten Bahn, zu Wien in dem hierzu bestimm⸗ ten Lokale im Bankohause (Seigerstraße) um 10 Uhr Vormittags öffentlich stattfinden.
Von der k. k. Direction des Tilgungsfonds und
zur Evidenzhaltung der verzinslichen Staatsschuld in Wien
Schwieger.
Das Sachregister zu den im
Staats⸗Anzeiger vom 1. 8.
Dezember
enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. ist erschienen und zu dem Preis von 7 ½ Sgr.
zu beziehen:
durch die Königlichen P
in Berlin durch die Erpedition des Staats⸗Anzeigers, Mauerstra Anstalten (ohne Preiserhöhung).
8 5
Prei
Das Abonnement beträgt:
25 Sgr. für ¼ Jahr nallen Theilen der Monarchic ahne
1 Preis-Erhöhung.
Mit Zeiblatt (Preuß. Adler-Zeitunz) in Berlin: 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Kthlr. 27 ⅛ 8gr.
Aue poß-Anstalten des n⸗ ur
Auslandes nehmen deeenen S2
lür Gerlin die Expeditionen des Könjgl. Preuß. Staats-Anzeigers, Mauner⸗Straßze Nr. F.1 8
der Preußischen
Straße Nr. 14
Berlin, Freitag den 25. März
Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für
das mit dem 1. April d. J. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen,
Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage
daß die regelmäßige 8 8 5 1 4 „ 8 gleich danach bestimmt werden könne.
der Pränumerations⸗Preis betraͤgt vierteljährlich:
auf den Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger allein (ohne die Preußische
[Adler⸗] Zeitung) für die ganze Mon archie
a1114112A2“X“ 2.25 Sgr. in Verbindung mit der Preußischen GIi “ außerha
1111111
1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.“
[b Berlins 1 Rthir. 22 Sgr. 6 Pf.
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Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Mauer⸗Straße Nr. 54. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., außerhalb
nur die Post-Aemter entgegen. Exemplare des Königlich Preußis 8 vom Januar bis Ende Juni 1852 für den
so wie das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. zu dem Preise von auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.
chen Staats⸗Anzeigers können, und JFwmn
Abonnements⸗Preis von 20 Sgr. auartaliter do. - 25 Sgr.
3 ½ Sgr.
“
wegen Aus⸗
MNachdem der Gemeinde⸗Vorstand und der Gemeinderath zu
Danzig darauf angetragen haben, zur Einrichtung einer Gasbe⸗
leuchtung eine Anleihe mittelst auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Stadt⸗Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Junt 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsver⸗ bindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von Einhundert und sichbzig Tausend Thalern Danziger Stadt⸗Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema (a), und zwar 50 Stück zu 1000 Rthlr., 100 Stück zu 500 Rthlr., 200 Stück zu 200 Rthlr., 100 Stück zu 100 Rthlr., 200 Stück zu 50 Rthlr. und 400 Stück zu 25 Rthlr. auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen, und, von Seiten der
Littr. K. bHert o Littr. C. Nr. über über über 1000 Rthlr. Pr. Court 200 Rthlr. Pr. Court Littr. D. Nr. L über über über 100 Rthlͤr. Pr. Court. 50 Rthlr. Pr. Court. 25 Rthlr. Pr. Courk.
Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane in den Jahren 1855 bis 1876 einschließlich zu amortisiren sind, mit Vor⸗ behaltung der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staats zu be⸗ willigen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. März 1853.
Der Gemeindevorssand und der Gemeinderath der Stadt Danzig urkunden und bekennen hiermit, Namens der Stadtgemeine Danzig, auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 8 , daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Eintausend Thalern Preuß. Courant (Fünfhundert Thatern Preuß. Courant, Zweihundert Thalern Preuß. Courant, Einhundert Thalern Preuß. Conrant, Funfzig Thalern Preuß. Courant, Fünf und Zwanzig Thalern Preuß. Courant), deren Empfang sie bescheinigen, an die hiesige Stadtgemeine zu fordern hat.
Die Rückzahlung des Kapitals an die Inhaber der Obligationen ge⸗ schieht allmälig nach einem von der Staatsbehörde genehmigten Amortisa⸗ tionsplane, wobei die Folge⸗Ordnung der einzulösenden Obligationen durch das Loos bestimmt wird. Den Kommunalbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken oder auch sämmtliche Obliga⸗ tionen auf einmal zu kündigen. Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obligationen und die Kündigung derselben erfolgt durch das Danziger Intelligenzblatt, vurch das Amtsblatt der Regierung zu Danzig, durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, die Königsberger Preu⸗ ßische Staats⸗, Kriegs⸗ und Frirdens⸗Zeitung, die Siettiner Ostsee⸗ Zeitung, vor dem Zinszahlungs⸗Termine dergestalt, daß die Einlösung an 2ö Zahlungs⸗Termine folgenden Zinszahlungs⸗Termine seatt⸗ ndet.
Den Inhabern der Obligation steht gegen die Stadtgemeine ein Kün⸗ digungsrecht nicht zu.
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital nach der deshalb ergehenden öffentlichen Bekanntmachung zu entrichten ist, wird dasselbe in halbjährigen Terminen mit vier Prozent jährlich gegen Auslie⸗ ferung der zu den Obligationen gehörigen Zins⸗Coupons verzinst.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Danzig mit ihrem Kämmerei⸗ und Bürgervermögen.
u Urkund dessen ist diese Obligation unter Unserer Unterschrift und Siegel ausgefertigt worden. b
Danzig, den ten (L. S.) Der Gemeindevorstand.