1109] Nothwendiger Verkauf.
Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Naugard soll das in Hinterpommern im naugarder Kreise belegene, den Geschwistern Krause zugehörige, auf 21,190 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzte Allodialgut Klein⸗Leistikow, zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Büreau III. einzusehenden Taxe,
am 12. ““ Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte ver⸗ ehelichte Koloniebesitzer Hoof, Henrielte Charlotte Wilhelmine geborene Stägemann, und deren Ehe⸗ mann werden zu diesem Termine vorgeladen.
Naugard, den 21. Januar 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1746 Subhastations⸗Patent. 11“ Verkauf.
Das den Johann Peter Bückschen Eheleuten zugehörige, in der Feldmark des Dorfes Kramsk belegene und ausgebauete Ackergut, Peterhof ge⸗ nannt, bestehend aus den vereinigten Bauerhöfen Kramsk, Nr. 7 und 17, von zusammen 542 Mor⸗ gen 82 Ruthen preußisch und abgeschätzt auf 6731 Thlr. 15 Sgr. nach der in der Registratur einzusehenden Taxe, soll in dem auf
den 14. Juli 1853 um 10 Uhr angesetzten Termine an Gerichtsstelle subhastirt werden. Schlochau, den 11. Dezember 1852.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1499) Nothwendiger Verkauf. Die dem Gutsbesitzer Julius Grodzki und sei⸗ ner Ehefrau Ottilie, geb. Göldner, gehörigen mit
einander vereinigten Erbpachts⸗Grundstücke Neu
Archidiakonka Nr. 1 und Culmsee Nr. 49 B.,
von denen das erstere einen Flächen⸗Inhalt von
541 Morgen 57 ◻R. und das letztere von
33 Morgen 145 ◻R. preußisch hat, sind, und
war: Neu Archidiakonka Nr. 1 auf 6,550 Rthlr. 1 Sgr. 8 Pf., und Culmsee Nr. 49 B. auf 2530 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf.,
zusammen auf
19,080 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗
den Taxe, sollen am ö6ö663, h. 11,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Allle unbekannten Realprätendenten weiden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Gleichzeitig werden solgende Realberechtigte und resp. Hypothekengläubiger:
Andreas Szymanski, Wittwe Krämer, Jakob Obermüller, Peter Gäde, David Herzberger, Jo⸗ ann Minna oder Menna, Andreas Zawadzki, Simon Ossowski, Johann Lexandrowicz, modo essen Wittwe und Erben, ferner die Erben des Martin Brede, der Anna Brede, verehel. gewe⸗ senen Krampitz, insbesondere die ihrem Aufent⸗ alte nach unbekannte Johanna Wilhelmine Brede jerdurch öffentlich vorgeladen.
Thorn, den 28. September 1852
Königliches Kreisgericht. I.
41408] Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreis⸗Gerichts⸗Kommission Köpenick, D. d 58 27. September 1852.
Die dem Braueigen Joseph Stange gehörigen Grundstücke: ““ ge gehörig
1) das hier in der Schloßstraße belegene, in
dem Hypothekenbuche der Stadt Köpenick
Vol. II. Fol. 126 Nr. 26 verzeichnete Wohn⸗
und Brauhaus sammt Pertinenzien, abge⸗ schätzt auf 11,440 Rthlr. 4 Sgr. 1 Pf.;
2) die vor dem Kietz belegene, in dem Hypo⸗
thekenbuche der Stadt Köpenick Vol. III. ol. 176 Nr. 136 verzeichnete Breite Landes,
3 abgeschätzt auf 1073 Rthlr. 10 Sgr.; ) die zwischen dem Wuhlacker und dem Wuhl⸗ Paben belegene, in dem Hypothekenbuche der tadt Köpenick Vol. Fol. 13 Nr. 201
verzeichnet 8 49¾ Fnns, Wuhlwiese, abgeschätzt auf
4) die vor dem Köllnisch en Thore belegene in dem Hypothekenbuche von dem hrüͤerer
472 Rittergute Vol. I. Fol. 71 Nr. 5 verzeich⸗ neten Wiesen und Ackerstücke, abgeschätzt auf 1 1333 Rthlr. 10 Sgr., sollen zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserem Bureau einzusehenden Taxen am 30. Mai 1853, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Der dem Aufenthalte nach unbetannte Besitzer Braueigen Joseph Stange, wird hierdurch offent- lich vorgeladen.
[393] Ediktal⸗Citation. Die nachbenannten militairpflichtigen Personen als: 1) Johannes Theodor Menz aus Albrechts, geboren den 11. Februar 1828, 2) Emil Reif aus Altendambach, geboren den 1. August 1829, Ferdinand Adolph Kräger aus Benshausen, geboren den 5. Januar 1829, Wilhelm Melchior Lotz aus Benshausen, geboren den 4. Juni 1829, Heinrich Siegmund Weber von hier, geboren den 24. November 1829, Andreas Robert Kalbitz von hier, geboren den 27. April 1829, 7) Karl Wilheim Köhler von hier, geboren den 16. Februar 1829, und 8) Johann Marthäus Preiß aus Wichtshausen, geboren den 15. November 1829, deren Aufenthalt unbekannt ist, jedoch außerhalb Europa sein soll, werden auf den Antrag des Königl. Fiskus, vertreten durch die Königl. Re⸗ gierung zu Erfurt, hierdurch aufgefordert, sofort behufs Ableistung ihrer Militairpflicht in die Kö⸗ niglich preußischen Staaten zuruckzukehren und sich wegen ihres Austritts in dem an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schö⸗ nemann auf den 12. April 1854, fruh 10 Uhr, angesetzten Termine zu verantworten, widrigen⸗ falls gegen Jeden von ihnen auf eine Geldstrafe von 50 bis 1000 Rthlrn. oder auf Gefängniß⸗ strafe von einem Monat bis zu einem Jahr und auf Tragung der Kosten des Verfahrens erkannt werden wird. Suhl, den 7. März 1853. Königl. preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[397]
Die Ehefrau des Fleischermeisters Carl Lebe⸗ recht Haller, Wilhelmine, geborne Hirsch, zu Lö⸗ bejün, hat gegen ihren in unbekannter Abwesen⸗ heit befindlichen und angeblich nach Amerika aus⸗ gewanderten, obengenannten Ehemann wegen bös⸗ licher Verlassung Klage auf Trennung der Ehe erhoben. Zur Beantwortung dieser Klage wird Termin auf
Hven 17Dbeeehres,
Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rathe Bosse im hiesigen Gerichtsgebäude, eine Treppe hoch, Zim⸗ mer Nr. 5, anberaumt und zu demselben der Fleischermeister Carl Leberecht Haller mit dem Bedeuten vorgeladen, daß, wenn er zur be⸗ stimmten Stunde nicht erscheinen, weder vor noch in dem Termine eine schriftliche, von einem Rechts⸗Anwalte abgefaßte Klage⸗Beantwortung eingehen sollte, angenommen werden wird, daß der zꝛe. Haller die zum Erweise des Grundes der Scheidung vorgetragenen Thatsachen anerkenne.
Halle a. S., am 15. März 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
334
G Unterzeichnete ist mit dem Verkaufe mehrerer Güter in Ostpreußen beauftragt, und ertheilt Kauflustigen unmittelbar auf portofreie Anfragen, in welchen die baare Anzahlung erwähnt ist, die bei der Uebergabe geleistet wer⸗ den kann, nähere Auskunft.
Bartenstein, den 8. März 1853. Stellter, Rechts⸗Anwalt und Notar.
Schlesis che Feuer⸗ Versiche⸗ [395] rungs⸗Gesellschaft.
Die Herren Actionaire der Schlesischen Feuer⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft laden wir in Gemäß⸗
“
heit §. 25 des Gesellschafts⸗ Statuts zur dies⸗ jährigen ordentlichen
General-Versammlung auf den 11. April,
Nachmittags 3 Uhr, im Saale des Café restau- rant auf der Karlsstraße ein.
Außer den statutenmäßigen, regelmäßigen Ge⸗ genständen der Verhandlung (§. 26 des Statuts) kommen zur Berathung und Beschlußnahme:
1) Die Erhöhung des Gesellschafts⸗Fonds um eine Million Thaler durch weitere Unterbrin⸗ gung von Actien (§. 3 des Statuts), der das Gesellschafts⸗Statut demgemäß ab⸗ ändernde zweite Statuts⸗Nachtrag nebst den darin aufgenommenen, außerdem für ersor⸗ derlich erachteten Abänderungen dieses Sta⸗ tuts in den §§. 2, 7, 19, 22, 23, 24, 25, 82 il. 12.
Die Legitimation der Erscheinenden wird durch das Actienbuch geprüft s des Statuts). Abwesende können sich durch andere Actionaire auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Breslau, am 22. März 1853.
Die Direction der Schlesischen Feuer⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
K rakau⸗Oberschlesische 1884] Eisenbahn. Zufolge der Bestimmungen des Vertrages zwi⸗ schen der österreichischen Staatsverwaltung und der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 30. April 1850, wird am 15. April d. J. die 3Zte Verloosung der gegen die Stamm⸗Actien der Krakan⸗Oberschlesischen Eisenbahn hinausge⸗ gebenen Obligationen, und unmittelbar hierauf die 4te Verloosung der Prioritäts-Actien der ge⸗ nannten Bahn, zu Wien in dem hierzu bestimm⸗ ten Lokale im Bankohause (Seigerstraße) um 10 Uhr Vormittags öffentlich stattfinden. Von der k. k. Direction des Tilgungssonds und zur Evidenzhaltung der verzinslichen Staatsschuld in Wien.
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[338]
Die diesjährige ordentliche §. 67. der Statu ten vorgeschriebene General⸗Versammlung de Actionaire der Rostocker Bank ist auf b
den Z1. März d. I Morgene 12 Uhr, im Fürstensaale auf dem Rathhause zu Rostock angesetzt, und werden die Herren Actionaire dazi eingeladen.
Als Gegenstände der Verhandlung werden in⸗ timirt:
1) der Geschäftsbericht des Verwaltungsraths,
2) die Vorlegung des Jahresabschlusses,
3) eventueller Beschluß über die Gratification
des Verwaltungsraths und des Direktors,
4) die Ergänzung des Ausschusses nach §. 53.
der Statuten.
Es wird hervorgehoben, daß nach §. 49. der Statuten nur diejenigen Actionaire stimmberech⸗ tigt sind, die als solche im Actienbuche verzeich⸗ net stehen und, daß eine Umschreibung der Actien in den letzten 8 Tagen vor der General⸗Ver⸗ sammlung nicht mehr statthaft ist, so wie, daß es erlaubt ist, sein Stimmrecht durch legitimirte Bevollmächtigte, die aber selbst Actionaire sein müssen, auszuüben.
Es wird auf dem Rathhause zu Rostock im Banklokale ein Büreau errichtet werden, wo die Actionaire am 29. und 30. d. Mts. von 3 bis 6 Uhr Nachmittags und am 31. d. Mts. von
8 bis 11 ½ Uhr Morgens sich durch Vorzeigung
ihrer Actien zu legitimiren und Einlaßkarten ab⸗ zuholen haben, welche beim Eintritt in die Ge⸗ neral⸗Versammlung vorzuzeigen sind. Am 31. d. Mts. um 11 ½ Uhr wird dieses Büreau ge⸗ schlossen, und können dann keine Legitimations⸗ karten mehr ausgegeben werden.
Rostock, 9. März 1853.
Der Ausschuß der Rostocker Bank.
Staats⸗Kasse zu ernennen; und
Ess Adonnement:t beträgt 25 Sgr. für ½ Jahr in allen Cheilen der Monarchie ahn Preis-Erhöhung.
Mit geiblatt (Preuß. Adler⸗-Zeitun in Herlin: 1 KRthlr. 17 Sgr. 6 Pf in der ganzen Monarchie:
1 Kthlr. 27 ⅛½ Sgr.
Anstalten des In⸗ und⸗ üuslandes nehmen gestellungen an, 2 Expeditionen des⸗ I d. Preuß. Staats-Anzeigers eeetee e Nr. 54 xin er Preußischen Zeitung, Leiszi traße Nr. 14. ö“
Berlin, Sonntag den
V reer
—
Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗ Bestellungen auf den Königlich Breußischen Staats⸗Anzeiger für
das mit bbö beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäͤßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne . Der Pränumerations⸗Preis beträgt vierteljährlich:
auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeige [Adler⸗] Zeitung) für die ganze “ in Verbindung mit der Preußischen ꝑX4X“ M“
r allein (ohne die Preußische . 25 Sgr.
1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf⸗,
1 Reblr. 27C8
7 5 555bbb565
No 1I 2 7 „ 8 8 — — C — . G . 8— Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Mauer⸗Straße Nr. 54. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., außer halb
jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.
Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, und zwar: 1 vom Januar bis Ende Juni 1852 für den Abonnements⸗Preis von 29 Sgr. gauartaliter
und vom 1. Juli 1862 ab
do. 25 Sgr. do
so wie das Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc. zu dem Preise von 2½ Sgr. auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden. b
2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: V
Dem Haupt⸗Steuer⸗Amts⸗Assistenten Gottschau in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; so wie
Den bisherigen Ober⸗Buchhalter der General⸗Staats⸗Kasse, Geheimen Rechnungs⸗Rath Wetzel, zum Rendanten der General⸗
Dem Kreisgerichts⸗Rathe Skopnik zu Elbing bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗ Rath zu verleihen.
Dite sich immer weiter ausdehnende Unternehmung von Chaussee⸗ Neubauten durch Actien⸗Gesellschaften, so wie andererseits die Ver⸗
schiedenartigkeit und die oft nicht leicht zu beseitigenden Mängel der von derartigen Gesellschaften eingereichten Statut⸗ Entwürfe haben die Aufstellung eines Statut⸗Entwurfs für solche Actien⸗Gesellschaf⸗ ten zweckmäßig erscheinen lasenä..
Die Königliche Regierung erhält hierbei gedruckte Exemplare dieses Statut⸗Entwurfs, welcher, so weit es nöthig erschien, mit Erläuterungen versehen ist. (Anl. a.)
Im Uebrigen finde ich wegen der Benutzung dieses Statut⸗ Entwurfs noch zu bemerken, daß es, da in demselben, der größeren Einfachheit und Uebersichtlichkeit wegen, auch alle diejenigen Ver⸗ pflichtungen aufgenommen sind, welche die betreffenden Actien⸗ Gesellschaften dem Staate gegenüber zu erfüllen haben, bei An⸗ vendung dieses Entwurfs der in einigen Regierungsbezirken bisher gebräuchlich gewesenen Aufnahme eines besonderen Vertrages zwischen der Staats⸗Verwaltung und den Actien⸗Gesellschaften nicht mehr bedarf. Was dagegen die formelle Behandlung anlangt, so erscheint es wünschenswerth, daß das Statut wo möglich gleich bei der Zeichnung der Actien⸗Beträge von jedem Theilnehmer der
Gesellschaft rechtsverbindlich, also gerichtlich oder notariell, “ zogen und zu dem Ende das Statut mit der Actien⸗Zeichnungs⸗Nach⸗ weisung in entsprechende Verbindung gebracht wird. Außerdem empfiehlt es sich, daß in die über die Zeichnung der Actien und Vollziehung des Statuts sprechende Verhandlung gleichzeitig eine Vollmacht aufgenommen wird, wodurch die Actienzeichner das pro⸗ visorische Gesellschafts⸗Comité, nachdem dies als solches anerkannt worden, ermächtigen, die Zustimmung der Gesellschaft zu etwaigen von den Staats⸗Behörden verlangten Abänderungen des Statut⸗ Enlwurfs zu erklären.
Die Königliche Regierung veranlasse ich, die Landrathsämter hiernach, unter Mittheilung von je einem Exemplare des Statut⸗ Entwurfs, mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
von dor Hedd
die Königlichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt a. d. O., Breslau, Oppeln, Liegnitz, Po⸗ sen, Bromberg, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Köslin, Stettin, Stralsund, Minden, Münster, Arnsberg.
Statute für Aectien⸗Gesellschaften zur Ausführung
Chausseebanten. 8 “
eck und allgemeine Bestimmungen Rechts⸗
verhältnisse der Gesellschaft.
Name und Zweck der Gesellschaft.
§. 1. Unter der Benennung