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Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Hugo von
Schönburg⸗Waldenburg, von Düsseldorf.
Se. Durchlaucht der Prinz Leopold von Löwenstein⸗ Wertheim⸗Freudenberg, von Dresden.
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Abgereist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Gewerbe und öffegtliche Arbeiten, v. d. Heydt, nach Elberfeld.
1 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 8. März. Hahn, Sec. Lt. vom 5. Art. Regt., als aggr. zum 1. Art. Regt.
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v. Billerbeck, Pr. Lt. vom 10. Infant. Regim., zum Hauptmann, v. Oheimb, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., Reinhard, Pr. Lt. vom 22. Insf. Regt, zum Hauptm., Brehm, Seec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Ltf., v. Ziegler, Hauplm. vom 17. Inf., zum Major, Kellermeister v. d. Lund, Pr. Lr. von dems. Regt., zum Hauptm., Reinike, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt., v. Ladenberg, Rittm. vom Gaͤrde⸗Hus. Negt., z. Major und etasm. Stabsoffiz. im 11. Hus. Regt., v. Bodelschwingh, P. Fähnr. vom 5. Ulan. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Witzleben, Rittm. vom Garde⸗Hus. Regt. scheidet in seinem Verhältniß als dienstl. persönl. Arjut. des Prinzen Karl von Preußen Königl. Hoheit aus dem Etat des gedachten Regiments aus, und ist bei demselben à la suite zu führen. Frhr. v. Diepenbroik⸗ Grüter, Pr. Lt. vom 8. Hus. Negt., unter Entbindung von dem Ver⸗ hältniß als dienstleist. persönl. Adjut,. des Prinzen Friedrich Karl v. Preußen Königl. Hoheit, zum Rittm. im Garde⸗Hus. Regt. befördert.
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v. Kessel, Unteroffizier vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Port. Fähnr. befördert. v. Lüdinghausen⸗Wolff, Sec. Lü. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., ins 26. Inf. Regt. versetzt. v. Witzleben, Un⸗ teroff, vom Kaiser Franz Gren. Regt., zum P. Fähnr. befördert. v. We⸗ dell, Major à la suite des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß und Commdr. der Schulabtheilung, zum Commdr. des 3. Vats. 2. Garde⸗Ldw.⸗Regts., und in seine Stelle v. Kessel II., Hauptm. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Commdr. der Schulabtheilung ernannt; Letzterer scheidet aus dem Etat des Regts. und ist à la suite desselben zu führen. Gr. v. Maltzan, Un⸗ teroff. vom Regt. Garde du Corps, Frhr. v. Alten, Unteroff. vom Garde⸗ Kür. Regt., v. Eckardstein, Unteroff. vom Garde⸗Drag.⸗Regt., zu P. Fähnrs., v. Houwald I., Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Ulan. Regt., zum Rittm., Frhr. v. Zed litz 1., See. Lt. von demis. Regt., zutmt Pr. Lt. befördert. v. Pachelbl⸗Gehag, aggr. Sec. Lt. von dems. Regt., in den Etat einrangirt. Kulenka mp, Pr. Lt. vom 6. Jäger⸗Bat., unter Versetzung zum 1. Jäger⸗Bat., zum Hauptm., v. Arnstedt, See. Lt. vom 3., unter Versetzung zum 6. Jäger-Bataillon, zum Premier⸗Lieutenant befördert. v. Sell, Hauptmann vom 8. zum 7. Jäger⸗Bataillon versetzt. Sixt v. Armin, Premier⸗Lieutenant vom 8. Jäger⸗Bataillon, zum Hauptmann, v. Fransecky, Sec. Lt. vom 7., unter Versetzung zum 8. Jäger⸗Bat., ö Boigts⸗König, P. Fähnr. vom Garde⸗Schutzen⸗Bat., unter Versetzung ins 24. Inf. Negt., zum Sec. Lt., v. Arnim, Unteroff. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., zum P. Fähnr. befördert. Hagen, außer⸗ etatsm. Sec. Lt, von der 1. Ingen. Insp., zum 1. Inf. Regt. versitzt. Westphal, P. Fähnr. von der 7. Pion. Abtheil., zum außeretatsm. Sec. Lt. bei der 3. Ing. Insp. befördert. Heumann, Sec. Lt. vom 1., ins 32. Inf. Regt. versetzz, v. Wöllwarth, Klüber, P. Fähnrs. vom 8. Ulan. Regt., zu Sec. Lts. befördert. v. d. Ch evallerie, Major vom 1. Inf. Regt, als Commandeur zum 2. Bat. 5. Ldw. Regts. versetzt. 1“ Haupim. v. 3, Inf. Regt., zum Major im 1, Inf. Regt. efoördert.
Den 15. März.
Rogge, P. Fähnr. vom 33. Inf. Regt., zum Sec. Lt. befördert. Gr. v. Grabowsti, Sec. Lt. von demf. Regt., unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstl. bei dem See⸗Bat., ins 3. Inf. Regt. ver⸗ setzt. v. Helm rich, Pr. Lt. vom 9. Hus. Regt., zum Rittm., Guitard, Sec. Lt. von dems. Regt., zum bbbb9. Ziete HPr. K.. vom 6. Kür. Regt., unter Entbindung von dem Kommando als dienstl. bii. der 5. Kavall.⸗Brig., zur Dienstl. als persönl. Adjut. bei des ö Cetg dnich Karl von Preußen Königl. Hoheit, v. Sch ar n⸗ Kavall.-Brig “ 3. Hus. Regt., zur Dienstl. als Adjut, bei der 5ten des 8. Jäger⸗ .““ Bar. v. Gillern, Majo: und Commandeur
Zag se, in gleicher Eigenschaft zum 6. Jäger⸗Bat. versetzt.
v. Gilsa, Hauptm. vom 8. 5 b „ 18 “ · vom 8. Jäöger⸗Bat u 8 e dieses Bass. befördert, u““ zum Major und Commandeur
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der Landwehl
Den 10. März.
Gossow, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Aufgeb., v. Legat, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Aufgeb. 1. Bats. 10. Regts., zu Pr. Lts., Mann, Unteroff. von dems. Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb. befördert. Schmidt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 8., ins 1. Bat. 10. Regts. einrangirt. v. Scheliha, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Aufgeb v. Reiners dorff⸗Paczenski⸗Tenczyn, Sec. Lt. von der Kav. des
Aufgeb. 2. Bats. 10. Negts., Scheder, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des
Bats. 10. Negts., zu Pr. Lis. befördert. Wullstein, Sec. Lt.
Aufgeb. des 3. Bats. 6., ins 3. Vat. 10. Regts. einrangirt. Brück⸗ ner, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb., Schwenzner, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 11. Regts., zu Pr. Lts., Linke, Gr. v. Pilati, Pr. Lts. vom 2. Aufgeb. desselb. Bats., zu Hauptl., Eitelt, Feldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. bei der Artill. des 1. Aufgeb., Zimmerm ann, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2,. Bats. 11. Regts., zum Hauptm., Schupke, Unteroff. von demselb. Bat., z. Sec. Lt. des 1. Aufgeb. befördert. Held, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 31., ins 2. Bat. 11. Regts, ein⸗ rangirt. Brietzke, Sec. Lt. von der Artill. des 1. Aufgeb. 3. Bats. 11. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Sternaux, Sec. Lt. von der Artill. des 1. Aufgeb. 1. Bats. 10., ins 3. Bat. 11. Regts. einrangirt. v. Siera⸗ kowski, Unteroff. vom 1. Bat. 22. Regts., z. Sec. Lt. bei der Kav. des 1. Aufgeb., Dierickr, Pr. vom 1. Aufgebot des 1. Bataillons 13. Regiments, zum Hauptm. befördert. Movius, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 12., ins 1. Bat. 13. Regts., Lautz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bat. 16., ins 3. Bat. 13. Regts., Brée, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Aufgebots 3. Bataillons 16., ins 2. Bat. 15. Regts., Schmorl, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 24., ins 1. Bat. 17. Regts. einrangirt. Stickers, Unteroff. vom 3. Bat. 17. Regts., zum Sec. Lt. des 1. Auf⸗ geb. befördert. Rottländer, Hauptm. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 17. Regts., ins Ldw. Bat. 39. Inf. Regts. einrangi 8
Kauffmann, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bat. C’“ 3. Regts., v. Kornatzki, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des Ldw. Bats. 34. ins Ldw. Bat. 33. Inf. Regts. einrangirt. Schmidt, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Aufgeb. 3. Bats. 4. Regts., zum Pr. Lt., Gr. zu Eulenburg, Unteroff. vom 2. Bat. 5. Regts., zum Sec. Lt. bei der Kav. 1. Aufg., Misch, Seo. Lt. von der Kav. des 2. Aufgeb. 3. Bats. 5. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Bronsart v. Schellendorff, Major u. Comdr. des 2,. Bats. 5. Regts., ins 3. Inf. Regt. versetzt.
Den 16. März
Krechel, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. ö . 25. Regts., Clombeck, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 13, ins 3. Bat. 25. Regts. einrangirt. Frhr. v. Hilgers, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 25. Regts., zum Prem. Lt. befördert. Gröner, Sec. Lt.
vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 28. Regts., v. Stosch, Sec. Lt. vom 1.
Aufgeb. des 3. Bats. 20. Regts., v. Ziemietzky, Pr. Lt. vom 2,. Aufg. des 3. Bats. 28. Regts., Schwietzer, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1
Bats. 20., ins 1. Bat. 29. Regts. einrangirt. Abschiedsbewilligungen zc.
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Prittwitz, Gen. Lt. u. kommandirender General des Garde Corps, als General der Infant., mit Pension der Abschied bewilligt
WeDöe ;;.
v. Sydow, Oberst und Command. des 1. Kür. Regts., als Major mit Pension, v. Heugel, Hauptm. zur Dispos., zuletzt im 22. Inf. Regt., als Major mit der ÜUniform dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V., v. d. Oelsnitz, Major zur Disp., früher Hauptm. im 17. Inf. Regt., beiden mit Aussicht auf Civilversorg.é und Beibehalt ihrer bisher Pension, der Abschied bewilligt.
Den
Wander, Pr. Lt. vom 1. Jäger⸗Bat., als Hauptm. mit Pension
zur Dispos. gestellt. v. Machui, Rittm. u. Train⸗Rendant vom VIlI. Armee⸗Corps, als Major mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., Freudenthal, Major und Train⸗Rendant des Garde⸗Corps, als Oberst⸗ Lieut. mit der Train⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. B., v. Owstien, Oberst à la suite des 4. Inf. Regt. und Kommandant von Königsberg in Pr., als Gen. Major, v. d. Gröben, Major vom 3. Inf. Regt., mit der Unif. des 1. Juf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. und Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie, v. Schäffer, Rittm. vom 3. Kür. Regt., als Major mit der Regts.⸗Unif. mit den vorschr. Abz. f. V. und Aussicht auf Civilversorgung, allen 5 mit Pension der Abschied bewilligt.
Den 15. März.
v. Blankenfeld, Sec. Lt. vom 33. Inf. Regt⸗, als Pr. Lt, mit der Armee⸗Unif. mit den vorschr. Ab f. V., Aussich und Pension, der Abschied .“
EE““ I Adlerskron, Hauptm., Hoppe, Pr. Lt. vom 2. Auf⸗
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Phü des 1. Bats. 10. Regts., diesem als Hauptm., beiden mit der Regts.⸗ inif. mit den vorschr. Abz. f. V., Thomale, Sec. Li. vom 1. Ausgeb. des 2. Bats. 10. Regts., v. Görtz, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 11. Regts., der Abschied bewilligt. Klebs, Sec. Lt. vom 3. Bat. 21. Regts., der Abschied ertheilt. Müller, Oberst⸗Lieut. zur Dispos., früher Major im 15. Inf. Regt., unter Entbindung von dem Verhältniß als Führer des 2, Aufgeb. vom 1. Bat. 15. Regts., mit der Unif. des 15. Inf. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. u. Beibehalt seiner bisher. Pen⸗ sion, v. Tenspolde, Pr. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 13. Regts., als Hauptm., Kausch, Sec. Ltf. vom 1. Aufgebot, Glogau, Seconde⸗ Lieuntenant vom 2. Aufgeb. desselben Bataillons, als Premier⸗Lieutenants, allen dreien mit der Regts.⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abz. f. V., Cirkel, Pr. Lr. von der Kav. des 1. Aufg. 3. Bats. 13. Regts., von Mühlbracht, Hauptm. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 16. Regts., von Müntz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 17. Regts., Scholten, Serc. Lt. vom 1. Aufgeb. des Ldw. Bats. 36 Inf. Regts., diesem als Pr. Lt., Klein, Hauptm. von den Pion. des 1. Aufgeb., EIqp Lt. vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 39. Jnf. Regts., letzteren dreien mit Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., sämmtlichen der Abschied
Den 12. März.
v. Saucken, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Aufgeb. 2. Bats. 1. Regts., Wagner, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 3. Regts., Vorck, Rohde, Sec. Lis. vom 2. Aufgeb. des 1. Bais. 4. Regts., Ersterem als Pr. Lt. mit seiner bisher. Unif. mit den vorschr. Abz. f. V., v. Heyligenstädt, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Aufgeb. 2. Bats. 4. Regts., der Abschied bewilligt.
Berkholt, Pr. Lt. von der Kav. des 1. Auüfgeb. 1. Bats. 29. Regts., er Abschied ertheilt. Bar. v. Monschaw, Hauptm. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 29. Regts., Aldringen, Hauptm. vom 1. Aufg. des t. Bats. 30. Regts., beiden mit ihrer bisher. Unif., mit den vorschr. Abz. f. V., der Abschied bewilligt.
Den 3. Murz.
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Zürn, Geh. Registrator im Kriegsministerium, bei seiner zum 1. Juli
d. J. bevorste henden Versetzung in den Ruhestand, der Charakter als Kanzlei⸗ Rath verliehen.
Kriegs⸗Ministeriums:
Den 3. März.
Thomas, Proviant⸗Amts⸗Control. in Graudenz, gazin Rendant nach Landsberg a. W., Suägsius, Proviant⸗Amts⸗Contro⸗ leur, dienstl. in Landsberg, zum Proviant⸗Amte in Münster versetzt.
Den 12. März.
Nemitz, Proviantmeister, von Wesel nach Münster, viantmeister, von Minde Wesel versetzt.
Cirkular⸗Verfügung vom 21. Dezember 1852 wegen der bei Besetzung von Feldhüterstellen nehmenden Rücksichten.
Mit Rücksicht auf den wesentlichen Einfluß, den die Feldhüter auf Grund des §. 51 der Feldpolizei⸗Ordnung vom 1. November 1847 auf den Ausgang der Untersuchungen wegen Feld⸗Polizei⸗ Contraventionen ausüben, hat der Herr Ober⸗Staatsanwalt N. auf seinen Revisions⸗Reisen Gelegenheit genommen, über das bei der Anstellung der Feldhüter beobachtete Verfahren Erkundigung ein⸗ zuziehen und dabei die Ueberzeugung gewonnen, daß bei der Be⸗ setzung dieser Kommunal⸗Aemter nicht überall die Qualification der Bewerber genügend berücksichtigt, und ihre Anstellung unbedingt von ihrer Unbescholtenheit und sonstigen Tüchtigkeit abhängig gemacht, sondern im Interesse der Kommunal⸗Kasse Männer, die sich mit einer geringen Besoldung begnügen, zu Feldhütern bestellt werden, auch wenn sich gegen ihre Qualification wesentliche Ausstellungen machen lassen.
11““ hat unlängst dadurch Bestätigung erhal⸗ ten, daß sich der von einem Angeklagten gegen einen Feldhüter, auf dessen Zeugniß er in erster Instanz verurtheilt worden war, erhobene Einwand, daß er früher wegen Diebstahls mit Zuchthausstrafe be⸗
legt worden sei, als wahr herausgestellt hat.
Wir sehen uns daher veranlaßt, die Herren Landräthe, so wie
die Magisträte hiermit anzuweisen, diesem Gegenstand im Interesse der Straf⸗Justiz ihre besondere Fürsorge zuzuwenden, und auf die
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s. Reserve⸗Ma⸗-
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Beseitigung bescholtener oder sonst unqualifizirter Feldhüter hinzu⸗ wirken, indem wir den Herren Landräthen insbesondere zur Pflicht machen, bei der in dem allegirten Gesetze angeordneten Prüfung der Ihnen zur Bestätigung präsentirten Bewerber um Feldhüter⸗ stellen mit aller nöthigen Strenge und Sorgfalt zu verfahren.
Magdeburg, den 21. Dezember 1852. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
An die Landräthe und Magistrate des Verwaltungs⸗Bezirks der König⸗ lichen Regierung zu Magdeburg.
Verordnung vom 11. März
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Da mehrfach Fälle vorgekommen sind, daß Ortsarme, welche Unterstützungen aus den Lokalarmenfonds erhalten, bei ihrem Ab⸗ leben Vermögen hinterlassen oder solches noch bei Lebzeiten erwor⸗— ben haben, so sehen wir uns vera aßt, hierwegen nachstehende An⸗ ordnungen zu erlassen.
1) Die Unterstützungen aus den Lokglarmenfonds an die Orts⸗ armen sind künftig vorschußweise zu gewähren. 8
Die Quittungen der Empfänger sind nach dem nachstehend beigefügten Formulare auszustellen, und ist dasselbe zu diesem Behufe auf Kosten der Lokal⸗-Armenfond; in erforderliche Anzahl lithographiren zu lassen. Die bewilligten und gezahlten Unterstützungen sind in den Armenrechnungen zum etwanigen Wiedereinzug vorzumerken.
Nach dem erfolgten Ableben solcher Personen, welche Unter⸗ stützungen aus den Ortsarmenfonds erhalten haben, bleibt es dem Ermessen der Orls⸗Armenkommission überlassen, die ge⸗ währten Unterstützungen von dem etwanigen Nachlasse der Verstorbenen ganz oder theilweise zum Wiedereinzug bringen zu lassen. 8 b Das gleiche Verfahren findet auch hin sichtlich der Erstat⸗ lung der bewilligten Unterstützungs⸗Beiträge jener Personen Anwendung, welche bei Lebzeiten Vermögen erworben haben. 5) Diejenigen Unterstützungs⸗Beiträge, welche nicht zum Wireder⸗ einzug gebracht werden können, sind nach dem Tode der Un⸗ terstützten definitiv in Ausgabe zu stellen. Die Königlichen Ober⸗Aemter werden beauftragt, den Vollzug der vorstehenden Anordnungen bei Revision der Armen⸗Rechnungen
zu kontroliren.
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v1161.“
Formular. O uj i ttun
ind mir heute als Unterstützungs⸗Beitrag aus dem hiesigen Orts⸗?
1 vorschußweise gezahlt worden, deren Empfang ich mit dem Ver⸗ sprechen bescheinige, diesen Betrag wieder zurückzuerstatten, wenn und so⸗ bald ich Vermögen erworben haben werde. Würde dieses nicht geschehen, so räume ich der Armen⸗Kommission hiermit das Recht ein „die mir ge⸗ währte Unterstützung nach meinem Tode von meinem etwanigen Nachlasse wieder einzuziehen.
N. den Die Aechtheit vorstehender Unterschrift beglaubigt
Das Bürgermeister⸗Amt.