1853 / 74 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wahrscheinlich nach Amerika begeben hat, hier⸗ durch öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen wird, in diesem Termin entweder in Person oder durch einen gehörig legitimirten, zu ihrer Vertre⸗ tung berechtigten Bevollmächtigten zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch vollständig zu beantworten die Beweismittel bestimmt anzuge⸗ ben, die Urkunden im Original einzureichen und die etwa erforderlichen Editionsgesuche anzubrin⸗ gen, indem später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Rücksicht genommen werden darf.

Eine schriftliche Beantwortung der Klage resp. des Arrestgesuchs entbindet nicht von dem Er⸗ scheinen im Termin. Wenn die Verklagte oder ihr Bevollmächtigter sich nicht pünktlich zur be⸗ stimmten Stunde einfinden oder sich nicht voll⸗ ständig auf die Klage und das Arrestgesuch er⸗ klären, oder wenn ihr Stellvertreter seinen Auf⸗ trag nicht durch Vollmacht oder Schrreiben nach⸗ zuweisen vermag, so werden die in der Klage resp. dem Arrestgesuche angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber sie sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers in contuma- ciam für zugestanden und anerkannt geachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Er⸗ kenntniß gegen sie ausgesprochen werden. Eiijne Verlegung des Termins findet ohne Zu⸗

stimmung des Klägers nur einmal und auch in diesem Falle nur dann statt, wenn die Hinde⸗ rungsursachen erheblich und bescheinigt sind.

Kolberg, den 21. März 1853.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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[128

Besitzer des Ritterguts Liebenow hiesigen Kreises der Neumark wird als Ablösung der auf dem Kossäthengute Nr. 13 daselbst und dessen Parzellen Nr. 75, 76, 77, 78 haftenden Real⸗ lasten eine Abfindung von 386 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. in Rentenbriefen resp. baar erhalten. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗ Gläubiger von Liebenow: a) George Friedrich, Balthasar Adolph, Hans Sigismund von Beer⸗ felde wegen 4000 Thlr. Lehnstamm ex recessu vom 19. Juli 1755, b) Ulrike Friederike Wil⸗ helmine von Beerfelde wegen 12,000 Thlr. ex recessu vom 18. August 1838, c) Frau Caroline von Beerfelde geb. Boldt wegen 11,900 Thlr. aus dem Vertrage vom 18. März 1842, oder deren Erben werden aufgefordert, sich 3 Monaten, spätestens bis

u Mai d. J..,

schriftlich oder mündlich bei dem Unterzeichneten zu erklären, ob sie verlangen, daß jene Abfindung zur Wiederherstellung ihrer geschmälerten Sicher⸗ heit oder zur Abtragung der zuerst eingetragenen Kapitalsposten verwendet werde, widrigenfalls ihr Pfandrecht darauf erlischt.

Landsberg a. d. W., den 20. Januar 1853.

Der Kreisrichter Hartmann als Spezial⸗

Kommissarins. 1

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111“

[398] Bekanntmachung.

Von der Rentenbank⸗Kasse, Schützenstraße Nr. 26 hierselbst, werden nicht allein die fälligen Zins⸗ Coupons der von uns ausgegebenen Rentenbriefe, sondern zufolge höherer Anordnung auch die fäl⸗ ligen Zins⸗Coupons der Rentenbriefe aller Pro⸗ vinzen gegen Baarzahlung eingelöst. Indem wir dies hierdurch wiederholentlich zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß, wenn meh⸗ rere Coupons gleichzeitig zur Einlösung präsen⸗ tirt werden, denselben eine Nachweisung beizu⸗ fügen ist, in welcher die Coupons nach dem Be⸗

trage und der Sltückzahl geordnet aufzuführen und zusammenzuziehen sind.

Die Rentenbank⸗Kasse ist zur Einlösung der Zins⸗Coupons auswärtiger Rentenbanken bis ein⸗ schließlich den 24sten jeden Monats an den

Woshegtagen zwischen 9 und 1 Uhr geöffnet.

Berlin, den 23 März 1853.

Königliche Direction

der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.

[386] Bekanntmachung. Vom 1. Juli d. J. ab soll das Postfuhrwesen

in Demmin anderwiit in Entrepiise 8 reprise gegebe werden. prise gegeben

Geeignete cantionsfähige Bewerber wollen sich

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[405] W“

spätestens bis zum 21. April d. J. bei der hie⸗

gen Ober⸗Post Direction persönlich melden.

Stettin, den 17. März 1853. 5 Königliche Ober⸗Post⸗Direction,

[341] Bekanntmachung, 8 den Verkauf Potsdamer Stadt⸗Obligationen betreffend.

Ein Theil der bei der Konvertirung unserer Stadtschuld nicht verwendeten neuen 4proz. Obli⸗ gationen ist noch verkäuflich. Hierauf Reflekti⸗ rende wollen sich an die Königliche Sechand⸗ lungs⸗Haupt⸗Kasse zu Berlin, Jägerstraße Nr. 21, wenden.

Potsdam, den 8. März 1853,

Magistrat.

Oberschlesische Eisenbahn.

In Gemäßheit des §. 4 des ersten Nachtrags

zu unserem Gesellschafts⸗Statute werden pro 1853 behufs Amortifation 24 Stück Prioritäts⸗Actien

am 14. April c., Nachmittggs 4 Uhr, in unserem Konferenz⸗Saale auf dem hiesigen Bahnhofe ausgeloost.

Wir setzen hiervon die Inhaber unserer Prio⸗

ritäts⸗Actien mit dem Bemerken in Kenntniß,

daß denselben der Zutritt zu der Ausloosung

gegen Vorzeigung in ihrem Besitz befindlicher

Actien gestattet ist.

Breslau, den 23. März 1853. Das Direktorium.

erschlesische Eisenbahn.

In Gemäßheit des §. 3 des sechsten Nach⸗

trags zu unserem Gesellschafts⸗Statute werden pro 1853 behufs der Amortisation 50 Stück

Prioritäts⸗Obligationen Litr. C. am

in unserem Konferenzsaale Bahnhofe ausgelvost.

14., April c., Nachmitiags 4 Uhr, auf dem hiesigen

Wir setzen hiervon die Inhaber unserer Priori⸗ täts⸗Actien mit dem Bemerken in Kenntniß, daß denselben der Zutritt zu der Ausloosung gegen Vorzeigung in ihrem Besitz befindlicher Aclien gestattet ist.

Breslau, den 23. März 1853.

Das Direktorium.

[406] Rheinische Eisenbahn.

Im Monat Februar 1853 wurden einge⸗ nommen: für 25,089 Personen 19,313 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf., für 280,389 Ctr. Güter 21,381 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf., Summa 40,774 Rthlr. 23 Sgr. Im Monat Februar 1852 wurden eingenommen: für 28,931 Personen 22,637 Rthlr. 19 Sgr. 6 Pf., für 314,012 Ctr. Güter 25,179 Rthlr. 25 Sgr. 9 Pf., Summa 47,817 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. Mithin im Frhruar 1853 we⸗ niger 7042 Rthlr. 22 Sgr. 3 Pf. In den ersten beiden Monaten des Jahres 1853 wurden ein⸗ genommen: für 52,329 Personen 39,693 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf., für 573,862 Ctr. Güter 43,560 Rthlr. 17 Sgr. 8 Pf., Summa 83,254 Rthlr. 2 Sgr. 11 Pf. In den ersten beiden Mona⸗ ten des Jahres 1852 dagegen: für 53,206 Personen 41,559 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf., für 600,409 Ctr. Güter 48,863 Rthlr. 1 Sgr. 4 Pf., Summa 90,422 Rthlr. 8 Sgr. Mithin pro 1853 weniger: 7168 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf.

Köln, den 21. März 1853.

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[1737] Ediktalladung.

Nach erfolgter Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses zu dem Vermögen des Tuch aͤndlers Friedrich Wilhelm Krause von hier werden dessen bekannte und unbekannte Gläubiger bei Strafe der Aus⸗ schließung von dem Konkurs⸗Prozesse und des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand andurch geladen,

den 23. Mai 1853, Vormittags, in Person oder durch gerichtlich legitimirte, auch zu Abschließung eines Hauptvergleichs instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, sodann wegen derselben mit dem bestellten Güter⸗ und Rechtsvertreter, so wie

unter sich des Vorzugs halber rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, den 4. Juli 1853 der Akten⸗Inrotulation, und 1A1“

der Bekanntmachung eines Präklusiv⸗Bescheides,

welcher rücksichtlich der aus letzterem Termine bis Mittags 12 Uhr Ausbleibenden für publizirt er⸗ achtet werden wird, weiter b den 10. August 1853, Vormittags III der Pflegung der Güte, unter der Verwarnung daß bei dem Vergleichs rücksichtlich desselben die aus dem letzt⸗ gedachten Termine Ausbleibenden und diejenigen, welche zwar erscheinen, über die Annahme des Vergleichs aber sich nicht oder nicht bestimmt er⸗ kären, als beistimmend werden angesehen wer⸗ den, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stand kommen sollle, den 24. August 1853 der Akten⸗Inrotulation, und JJ““ der Bekanntmachung eines Locations⸗, so wie dE 16, Deem18839 der Bekanntmachung eines Distributions⸗Be⸗ scheides, welche Bescheide in Betreff der aus de bezüglichen Terminen bis Mittags 12 Uhr Aus⸗ bleibenden gleichfalls für bekannt gemacht erachtet werden sollen, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben in hiesiger Stadt gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zur Annahme von Verfügungen für sie bei Vermeidung eine Individual⸗Geldstrafe von fünf Thalern zu be⸗ stellen.

Hain, den 16. Dezember 1852.

Das Stadtgericht. Hofmann, Stadtrichte [1739] Ediktalladung.

Nach erfolgter Eröffnung des Konkursprozesses

zu dem Vermögen des ausgetretenen Kaufmanns

Adolph Gustav Aehle von hier werden an⸗-

durch dessen bekannte und unbekannte Gläubiger, so wie Alle, welche aus irgend einem Rechts grunde Ansprüche an dessen Vermögen zu baben glauben, bei Strafe der Ausschließung von den Konkursprozesse und des Verlustes der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand, geladen, STI Vormittags, in Person oder durch gerichtlich legitimirte, zu Abschließung eines Hauptvergleichs instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Stadtge⸗ richtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehö⸗ rig anzumelden und zu bescheinigen, sodann we⸗ gen derselben mit dem bestellten Konkursvertreter, verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, EEET TEö1“ der Akten⸗Inrotulation und ““ 8

so wie unter sich der Priorität halber rechtlich zu

der Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗Be⸗

scheides, welcher rücksichtlich der aus letzterem Termine bis Mittags 12 Uhr Ausbleibeuden für publizirt erachtet werden soll, ferner JEEEEEEI8 1““ Vormittags 10 Uhr, der Pflegung der Güte, unter der Verwarnung, daß bei dem etwaigen Zustande⸗

etwaigen Zustandekommen eines

kommen eines Vergleichs rücksichtlich desselben die Ausbleibenden und diejenigen, welche zwar er⸗

scheinen, über die Annahme des Vergleichs aber sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als bei⸗ stimmend werden angesehen werden, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, ben 1 8. W der Akten⸗Inrotulation und 1 den 10. Oktober 1853 8 der Bekanntmachung eines Lokations⸗, so wie dey 12 Dezember 1853

der Bekanntmachung eines Distributions⸗Beschei⸗

des, welche Bescheide rücksichtlich der aus dem

bezüglichen Termine bis Mittags 12 Uhr Aus⸗

bleibenden gleichfalls für bekannt gemacht erachtet werden sollen, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben, bei Vermeidung

einer Individualstrafe von 5 Rthlr., gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zur Annahme von Verfügungen an sie in hiesiger Stadt zu be⸗ stellen. Hain, den 15. Dezember 1852. Das Stadtgericht daselbst. Hofmann, Stadtrichter.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Heofbuchdruckerei⸗

in

in Düsseldorf zum Regierungs⸗ und katholisch⸗geistlichen und Schul⸗ Rath bei der Regierung in Sigmaringen zu ernennen.

Nas Abonnemnment beträgt:

. 25 sSgr. für ½ Jahr

in sülen Theilen der Konarchie shn BPrreis-Erhöhung.

Nit Heidlatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin; 1 Rthlr. 17 Syr. 6 Pf. in der ganzen Monarchie:*

1 KRthlr. 27 Sgr.

1öö a9U öö“ 188 9 13 Alle Pos-Anstalten d Alusltand cs In⸗ und -ffüͤr verimn hmen Bestellungen an öeööb. u gsnigl Preuß. Staats-Anzeigers . 1“ 8g der Preußischen Zeitung, Teis 19b Fsh aitat“

9 1“

Berlin, Mittwoch den 30. Mär

das mit dem

Zusendung keine 8 ginnende Quartal

Unterbrechung erleide und die Stärke der

ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗ gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen,

, Praä 1“ . Auflage gleich danach bestin Der Pränumerations⸗Preis beträgt viertellabrüich: ach bestimmt werden könne

Anzeiger für daß die regelmäßige ““

a. Königli 8* uf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger allein (ohne die Preußische

[Adler⸗] Zeitung) für die ganze in Verbindung mit der Preußischen

Bestellungen für Berli

8 b für Berlin nehmen die Expeditionen: jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen. vW Exemplare des Königlich Preußischen vom Januar bis Ende Juni

1 4. Juli 4852 ab o wie das Sachregister zu den Dezember 1852 b

1852 für de

X“ Zeitung für Berlin...

außerhalb Berlins Mauer⸗Straße Nr. 54. und Leipziger⸗Straße Nr. 14., auß

Staats⸗Anzeigers können, und zwar: 8 n Abonnements⸗Preis von 20

im Staats⸗Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis rn enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, Bereinmaoa us n 1. auf dem vorstehend angegebenen Wege nachgeliefert werden.

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Io11 GCG 1 Rthlr. 27.

Sgr. 6 Pf. erhalb

v, [. , 9 856. .,5. 6. 584 5

do. 22

ultimo zu dem Preise von

25⁵

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Dr. von der Hagen, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Kaiserlich russischen Kommerzien⸗Rath Hei⸗ in u.“ dem Waisenhaus⸗Kassen⸗Rendanten DPhilipp Wilhelm Baum in Berlin, den Rothen Adler⸗Or vierter Klasse; desgleichen be- Sün

Dem ordentlichen 11“ und Physiologie r und Direktor des anatomischen Instituts bei der Universiiit G DJ0Dle den Charakter als Geheimer Medizinal⸗ Rath; und ““

Dem Rechnungs⸗Rathe im Ministerium des Königlichen Hau⸗ ses, Karl Christian Ferdinand Geiling, unter Ernennung desselben zum dritten Tresorier bei dem Kron⸗Tresor, den Charakter

zu verleihen;

ppellationsgerichts⸗Rath Bonseri zu das Appellationsgericht in Stettin und den sath von Glan in Ratibor au; so wie

Den Kreisgerichts⸗Direktor von Stöphasius zu Inowra⸗ law als Direktor an das Kreisgericht zu Halberstadt zu versetzen;

Insterburg an Appellationsgerichts⸗ an das ionsgericht in Bres⸗ ppellationsgericht in Bres

öffentliche ͤ4*““ BE11“ 8EIZ1I1I1““ Cirkular⸗Verfügung vom 19. März 1853 be⸗ treffend die von den Kuͤniglichen Regierungen zulegenden gutachtlichen Berichte über die Auf⸗ nahme von balancirenden Revisions⸗Protokollen bei Bauten, wo Ueberschreitungen oder Abweichun⸗ gen von den superrevidirten Anschlägen nicht

vorliegen.

. Nach den über die Ausführung von Staatsbauten ergangenen allgemeinen Bestimmungen, namentlich den Cirkular⸗Verfügungen vom 26. November 1820, 31. August 1824, 5. September 1828

und 21. Juni 1841, bedarf es zur Rechtfertigung der Bau⸗Aus⸗ gaben der Aufnahme und Einreichung foͤörmlicher Revisions⸗Proto⸗ kolle nur dann, wenn entweder der Bau ohne einen vorher in der Super⸗Revision festgestellten Anschlag obgleich ein solcher mi Rücksicht auf die Höhe der Bau⸗Summe erforderlich gewesen ausgeführt worden, oder wenn gegen den festgestellten Anschlag bei der Bau⸗Ausführung erhebliche Abweichungen oder irgend welche Ueberschreitungen vorgekommen sind, auf deren Rechtfertigung es

Den Staats⸗Anwalt Rimpler in Thorn zum Abppellations⸗ gerichts⸗Rath in Marienwerder, den Stadtgerichts⸗Rath Berndt in Berlin zum Appellationsgerichts⸗Rath in Frankfurt a. d. O., den Kreisgerichts⸗Dirtktor Cleinow in Samter und den Kreis⸗ gerichts⸗Rath Thiem in Frankfurt zu Appellationsgerichts⸗Räthen in Posen, den Kreisgerichts⸗Direktor Hennecke in Neu⸗Stettin und den Kreisgerichts⸗Rath Engel in Kulm zu Appellations⸗ gerichts⸗Räthen in Bromberg, und den Kreisgerichts⸗Rath Schlott Driesen zum Appellationsgerichts⸗Rath in Ratibor;

E111686—

Die Rechts⸗Anwalte und Notarien Reißner, Harte und Grubitz bei dem Stadt⸗ und Kreisgerichte zu Magdeburg zu Justiz⸗Räthen; so wie

Den bisherigen katholischen Militair⸗Prediger Lampenscherf

—“ Abweichend von diesen Chaussee⸗Neubauten, in Folge der strengeren Kontrole, welche über diese Bauten durch die Cirkular⸗Verfügung vom 16. Februar 1836 angeordnet worden, balancirende Revisions⸗Verhandlungen in der Regel bisher auch dann aufgenommen worden, wenn Ueberschreitun⸗ gen der Kosten⸗Anschläge nicht stattgefunden haben, und wesentliche Abweichungen von den Anschlägen bei der Ausführung nicht nöthig befunden sind, wenn daher nach den allgemeinen Bestimmungen ein motivirtes Abnahme⸗Attest genügt haben würde.

Es ist die Aufhebung dieser exceptionellen Bestimmung in An⸗ trag gebracht worden, weil die umfangreiche zeitraubende Arbeit die betreffenden Bau⸗Beamten ohne zureichenden Grund belästigen.

„Ich ersuche daher das Königliche Regierungs⸗Präsidium, Sich gefälligst binnen 6 Wochen darüber zu äußern, ob die Mehr⸗Arbeit, welche den Bau⸗Beamten in allen diesen Fällen durch die Aufnahme umständlicher balancirender Revisions⸗Protokolle oder Nachweise er⸗ wächst, wirklich nicht mit dem Vortheil im Verhältniß stehe, welcher

ankommt. 4 allgemeinen Bestimmungen sind bei