1853 / 79 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[438] Nachdem über den Nachlaß des hierselbst ver⸗ storbenen Kaufmanns Eduard Davers Konkurs eröffnet ist, werden sämmtliche Gläubiger dessel⸗ ben aufgefordert, im Termin

den 30. Juni c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Münchenberg persön⸗ lich oder durch Bevollmächtigte (wozu ihnen der Justizrath Bock und Rechtsanwalt Wohlgeboren vorgeschlagen werden) zu erscheinen und ihre 21 spruͤche an die Konkursmasse gebührend anzumel⸗ den und deren Richtigkeit nachzuweisen. Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderun⸗ gen an die Masse präkludirt, und wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Memel, den 17. März 1853.

Königliches Kreisgericht.

396 Bekannimachang Vom 1. Juli d. J. ab soll das Postfuhrwesen Demmin anderweit in Entreprise gegeben erden.

Geeignete cautionsfähige Bewerber wollen sich spätestens bis zum 21. April d. J. bei der hie⸗ gen Ober⸗Post⸗Direction persönlich melden. 8

Stettin, den 17. März 1853.

Königliche Ober⸗Post⸗Direclion

[440]

Ein Lehrer, welcher das ezamen pro facultate docendi gemacht hat und fähig ist, im Fran⸗ zösischen und in der Naturkunde in den oberen Klassen zu unterrichten, kann an der hiesigen höheren Töchterschule eine Anstellung finden. Das Jahrgehalt für die vakante Stelle beträgt 400 Rihlr. Meldungen unter Beifügung der Zeugnisse sehen wir innerhalb 4 Wochen entgegen.

Sollte ein Bewerber auch der englischen Sprache mächtig sein, so würde auf denselben vorzugs⸗ weise reflektirt werden.

Bromberg, den 31. März 1853.

Der Magistrat. Heyne.

[439 1

Ein Zeichnenlehrer, der das vorschriftsmäßige Examen bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin oder Düsseldorf abgelegt hat, kann vom 1. Juli cr. an der hiesigen Realschule mit 300 Rihlr. jährlichem Gehalt angestellt werden.

Qualifizirte Bewerber mögen sich innerhalb 4 Wochen unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei uns melden.

Bromberg, den 31. März 1853

Der Magistrat. Heyne.

Breslau⸗Schw eidnitz⸗Frei⸗ 1480l burger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden in Gemäßheit 98 §. 24 des Gesellschaftsstatuts zu der auf Dienstag, den 19. April c., Nachmit⸗ tags um 3 Uhr, im Empfangssaale des

hiesigen Bahnhofs⸗Gebäudes anberaumten diesjährigen ordentlichen General⸗ Versammlung ergebenst eingeladen.

Diejenigen Herren Actionaire, welche der Ver⸗ sammlung beiwohnen wollen, haben nach §. 29 8 Statuts ihre Actien spätestens am 18. Aprilsc. 1ae ecg Abends im Büreau der Gesellschaft u“ auf eine genügende Weise nasz Frhen ritten Orte erfolgte Niederlegung

d 8 isen, zugleich aber ein mit der Namens⸗

Unterschrift versehenes Verzeichniß dieser Actien in zweiExemplaren zu übergeben, von denen das Eine, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte zu der Versammlung dient.

Der gedruckte Betriebs⸗Bericht pro 1852 kann

vom 15. April c. ab, in dem Büreau der Gesell schaft in Empfang genommen werden. Breslau, den 30. März 1853. Der Verwaltungsrath der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Einnahme bis ullimo Februar 1853:

a) im Personen⸗Verkehr

A

bis ultimo Februar 1852 war Einnahme

vorbehaltlich späterer Festsetzung. Erfurt, den 30. März 1853. Die Direclio

bis ultimo Januar.... ... III 8

b) im Güter⸗Gepäck⸗ ꝛc. Verkehr bis ultimo Januar..... im Monat Februar

21,220 Nihlr.

38,620 Rthlr. 36,580 Rthlr.

ö.36,920

73,500 Rthlr.

22,120 Rblr.

105,300 Rthlr.

6,820 Rthlr.

[227] Ediktal⸗Citation.

Nachdem der Kramer und Fleischermeister Friedrich Wilhelm Scheller aus Kolditz im Kö⸗ nigreich Sachsen seine Insolvenz angezeigt, so ist zu dessen Vermögen der Konkursprozeß etröffnet worden.

Es werden daher Amts wegen alle belannten und unbekannten Gläubiger, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an gedachten Scheller zu haben glauben, hiermit geladen,

den 25, Juli 1853,

welcher zum Liquidationstermin anberaumt wor⸗ den ist, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erschei⸗ nen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß solche außerdem von diesem Kreditwesen ausge⸗ schlossen, auch der Rechtswohlthat der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, gehörig anzumelden und wo möglich zu bescheinigen, sodann mit dem be⸗ stätigten Konkursvertreter über die Richtigkeit, so wie nach Befinden unter sich der Priorität halber zu verfahren, auch rücksichtlich der Ausgeblie⸗ benen

den 16. September 1853 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, der für die nicht erscheinenden für publizirt erachtet werden wird, sich zu versehen, demnächst b den 1. Oktober 1853 anderweit unter der Verwarnung, daß die Aus⸗ bleibenden für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrheit der Gläubiger werden erachtet werden, an hiesiger Justizamtsstelle zu erscheinen und sowohl unter sich, wie mit dem bestellten Kon⸗ kursvertreter über ihre Forderungen in Vergleichs⸗ verhandlungen zu treten und sonstige Beschluüͤsse über die Masse zu fassen, bei nicht erfolgter Vereinigung aber

den 1. November 1853 der Inrotulation der Akten, so wie endlich

den 31. Dezember 1853 der Publication eines Amtsbescheides, welcher bezüglich der Außenbleibenden für publizirt erach⸗ tet werden wird, sich zu versehen.

Auswärtige Gläubiger haben hier wohnhafte Bevollmächtigte zur Annahme der an sie ergehen⸗ den Ladungen und Verfügungen bei 5 Rthlr. Strafe zu bestellen.

Justizamt Kolditz im Königreich Sachsen, den 7. Februar 1853.

[394]

Wenn zu dem Nachlaß der am 2. April 1850 verstorbenen Wittwe des weiland Schustermeisters Johann Christian Schröder hierselbst, Anna Marie Dorothea, gebornen Stallbohm, sich bei dem Magistratsgerichte, als der kompetenten Erb⸗ schafts⸗Behörde, die Witiwe des weiland Arbeits⸗

Redaction und Rendantur:

manns Faß hierselbst, Katharine Marie, geborne Remmin, als Erbin gemeldet und dabei vorge⸗ tragen hat, daß 1) die Erben des im Jahre 1851 zu Perleberg

verstorbenen Arbeitsmanns Hans Christoph

Remmin und 2) der Arbeitsmann August Karl Remmin zu

Wanzlitz mit ihr zu gleichen Rechten gehe, auch dieselbe an Eidesstatt versichert hat, daß ihr nähere oder gleich nahe Berechtigte und eine letztwillige Dis⸗ position der Erblasserin nicht bekannt sei, so ist auf deren Antrag Zwecks Ermittelung sonstiger Erben und demnächstiger Ausstellung des Erben⸗ Zeugnisses das gegenwärtige Proclam erkannt und ein Liquidations⸗Termin auf

deit 31. Mal d. J. 1853, Morgens 11 Uhr, im Stadthause hierselbst an⸗ gesetzt, wozu, einschließlich der oben ge⸗ nannten Miterben der Wittwe Faß, alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht, als die Extrahentin, an der Verlassen⸗ schaft der weiland Schusterwittwe Schröder hier⸗ selbst zu haben vermeinen, zur genauen und be⸗ stimmten Anmeldung und sofortigen rechtlichen Bescheinigung ihrer Ansprüche, unter dem ein⸗ für allemal gedrohten Nachtheil, hierdurch vor⸗ geladen werden, daß die Extrahentin oder die sich noch Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erben⸗Zeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach der Präklu⸗ sion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjeni⸗ gen, welche in die Erbschaft getreten, anzuer⸗ kennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Schwerin, den 14. März 1853. Das Magistratsgericht.

¹¹ Rostocker Bank.

In Folge der heute stattgehabten ordentlichen General⸗Versammlung machen wir hiermit dem §. 109 des Bankstatuts gemäß bekannt: daß die Dividende für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1852 auf 2 Rthlr. p. Actie bestimmt ist und von den Actionafren erhoben werden kann gegen Einlieferung des 3. Dividen⸗ denscheines pro 1852 im Banklokale Vormittags 9 12 Uhr, Nachmittags 3—5 Uhr, außer Sonnabends, oder bei den Herren Breest n. Gelpecke in Berlin, dem Herrn Salomon Heine in Hamburg, 7 der Leipziger Bank in Leipzig, den Herren Schall und Schwencke in Schwerin. Rostock, den 31. März 1853. Der Verwaltungsrath.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckereis

Das Absnnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rthlr. 27 ½⅞ Sgr.

8 5 niglich Preußi

89

FKsöhnigl. Mauer⸗ der Preußi Straße Nr.

Berlin, Dienstag den 5. April

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Rendanten des Staatsschatzes, Geheimen Rechnungsrath Lieber, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem Regierungsrath von Minutoli zu Liegnitz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem evangelischen Schullehrer und Kantor Spohn zu Brandenburg, im Krrise Westhavelland, und dem Wundarzt zweiter Klasse, Jahn zu Fürstenau, im Kreise Neumarkt, das Allgemeine Ehrenzeichen; desgleichen

Dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultaͤt der Universität zu Breslau, Dr. Gaupp, den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen;

Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität in Dorpat, Staatsrath Dr. Reichert, zum ordentlichen Professor der Physiologie in der medizinischen Fakultät der Universität zu Bres⸗ lau und zum Direktor des physiologischen Instituts derselben zu ernennen; und

Die anderweite Wahl des bisherigen Provinzial⸗Landschafts⸗ und Feuer⸗Sozietäts⸗Direktors von Gralath auf Sulmin zum Landschafts⸗ und Feuer⸗Sozietäts⸗Direktor des danziger Departe⸗ ments für den sechsjährigen Zeitraum von Weihnachten 1852 bis dahin 1858 zu bestätigen.

Verfügung vom 29. März 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 90 S. 505) erfügung vom 7. Juli 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr. 162 S. 975).

Jahre regelmäßige Post⸗Dampfschifffahrten von Kopenhagen nach Gothanburg und Christiania, so wie von Kiel nach Nyborg und Christjania et vice versa unterhalten werden.

Die Abfertigung der Schiffe erfolgt: aus Kopenhagen vom 6. April c. ab bis auf Weiteres jeden Mittwoch 1 Uhr Nachmittags, und aus Kiel vom 2. April c. ab bis auf Weiteres jeden Sonnabend 12 Uhr Mittags. gedachten Schiffe für die Korrespondenz aus Preußen ꝛc. nach Norwegen eine vortheilhafte Beförderungs⸗Gelegenheit dar⸗ bieten, so werden die Post⸗Anstalten angewiesen, alle nach Norwegen bestimmten Briefe, sofern nicht deren Beförderung im Transit durch Schweden (über Stettin oder über Stralsund) durch einen Vermerk auf der Adresse ausdrücklich verlangt worden ist, auf Hamburg zu leiten, und das Porto für diese Briefe nach den Bestimmungen der General⸗Verfügung vom 7. Juli v. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 162 S. 975.) und resp. vom 29. März v. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 90 S. 505.) zu erheben. Berlin, den 31. März 1853.

General⸗Post⸗Amt.

v““

Zufolge eingegangener Mittheilungen werden auch in diesem

Verfügung vom 31. März 1853 betreffend die Ermäßigung des Seeporto⸗Satzes für die über England und mit den Dampfschiffen zu beför⸗

vernde Korrespondenz nach und aus Brasilien.

Nach einer Mittheilung des Königlich großbritanischen General⸗ Post⸗Amts ist der Seeporto⸗Satz für die über England und mit den Dampfschiffen zu befördernde Korrespondenz nach und aus Brasilien, vom 1. April d. J. ab, auf 1 Shilling Sterling = 10 Sgr. für den einfachen Brief ermäßigt worden. Außer diesem Porio⸗ satze, welcher der britischen Briefgewichts⸗Progression unterliegt, kommt für die Correspondenz nach und aus Brasilien noch dasselbe

Porto, wie für die Briefe nach und aus England selbst zur Be⸗

rechnung.

Die Post-Anstalten haben sich hiernach zu achten und das der General⸗Verfügung Nr. 151 vom 14. Juli 1852 beigefugte Verzeichniß der britischen Seeporto⸗Sätze für die über England u befördernde Correspondenz nach und aus überseeischen Ländern

3 zu berichtigen.

Berlin, den 31. März 1853.

General⸗Post⸗Amt.

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Kandidat des höheren Schulamts, Dr. Theodor Hugo Langguth ist als ordentlicher Lehrer an dem Gymnasium zu Zeitz angestellt worden.

ben legenheiten

Der Departements⸗Thierarzt Dr. Fürstenberg zu Liegnitz ist als Lehrer für Thierheilkunde an die staats⸗ und landwirthschaft⸗ liche Akademie zu Eldena berufen worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst August Sul⸗

kowski, von Dresden.

Der General-Major und Commandeur der 5. Infanteri gade, von Goldbeck, von Stettin.

Der Hof⸗Jägerme von Schönwald.

Abgereist: Köln.