1853 / 82 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachu n 8.

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[454]

—Die ordentliche General⸗Versammlung der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft ist statu⸗ tarisch auf den letzten Donnerstag des Monats Mai bestimmt und findet in diesem Jahre

Donnerstag, den 26. Maic., Vormittags 10 Uhr, und event. die folgenden Tage hier im Börsenhause 8

Wir laden zu derselben ergebenst unter Be⸗ zugnahme auf §. 11 des Nachtrags⸗Statuts vom 29. Januar 1847 und die betreffenden Paragraphen des Statuts vom 12. Oktober 1840, namentlich die §§. 53, 54 und 58 mit dem Be⸗ merken ein, daß in der General⸗Versammlung auch die Bedingungen werden mitgetheilt werden, unter denen der Betrieb auf der Stettin⸗Star⸗ gardter Bahnstrecke der Stargardt⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft ferner zeitweise überlassen werden soll.

Die Präsentation der sofort zurückerfolgenden Actien behufs Legitimation der zur Versammlung Erscheinenden und der Feststellung ihres Stimm⸗ Rechts, so wie zur Entgegennahme der Eintritts⸗ und Stimm⸗Karten geschieht

in Berlin am 20. Mai c., Vormittags von 9 12 Uhr und Nachmittags von 3 6 Uhr in unserm dortigen Bahnhofs⸗ gebäude, außerdem an den beiden dem Versammlungs⸗ Termin voraufgehenden Tagen im Büreau des Direktorii unserer Gesellschaft in dem Em⸗ pfangs⸗Gebäude hierselbst. Es werden dabei die Actien, auf welche Eintritts⸗ und Stimm⸗Karten ertheilt sind, mit einem, die Jahreszahl 1853 enthaltenen Stempel versehen und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwaigen abermaligen Production für diese Ge⸗ neral⸗Versammlung ein ferneres Stimm⸗Recht nicht ertheilt werden. Für spät Zureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Erthei⸗ lung der Eintritts⸗ und Stimm⸗Karten aus⸗ nahmsweise noch an dem Versammlungs⸗Tage in der Zeit von 8— 10 Uhr Morgens so weit dieselbe dazu ausreicht erfolgen. Später und am Versammlungs⸗Orte ist dies durchaus unthunlich.

Die Uebersicht der zu verhandelnden Gegen⸗ stände und der Verwaltungs⸗Bericht können in den letzten acht Tagen vor der General⸗Ver⸗ sammlung in dem Büreau des Direktorii entge⸗ gen genommen werden.

Stettin, den 3. April 1853.

Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Schillow. J. Meister.

Goltdammer.

Verzeichnils

[443] der Vorlesungen bei der Königlichen medizi-

nisch -chirurgischen Akademie für das Militair

im Sommer-Halbjahre von Mitte April bis Mitte August 1853.

I. Professores ordinarii.

E. WOLFF, Dr., Decanus, wird pri- vatim medizinisch-klinische Uebun- gen im Charité Krankenhause täglich von 8 bis 9 Uhr halten.

E. MITSCHERLICH, Dr, wird privatim sechsmal wöchentlich von 8 bis 9 Uhr Expe-

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rimental-Chemie und Dienstags, Mitt- wochs und Donnerstags von 11 bis 12

Uhr Fharmacie mit erklärenden Versuchen

vortragen.

HUrILI’DHRLStti Sogn.

abends von 9 bis 10 Uhr über die Physio- logie der Zeugung handeln. Privatim wird er Montags, Dienstags, Mitt- wochs, Donnerstags und Freitags von 9 bis 10 Uhr die spczielle Physiologie des Menschen mit Demonstratfionen und Experimenten an Thieren vortragen, ferner Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8 bis 9 Uhr die verglei- chende Anatomie, und Montags, Don- nerstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Abends die pathologische Anatomice leh- ren. Privatissime wird er physiologische Uebungen leiten.

C. G. MITSCHERLICH, Dr., wird 1) öf- fentlich über die aufregenden Arznei- mittel Dienstags und Freitags von 6 bis 7 Uhr Abends lesen und 2) privatim die Arzneimittellehre eechsmal wöchentlich von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen.

J. L. CASPER, Dr., wird privatim 1) die gerichtliche Medizin Montags, Dien- stags und Freitags von 12 bis 1 Chr, 2) die allgemeine und peielle Rezerir kunst Dicnstags und Sonnabends von 10 bis 11 Uhr vortragen und 3) das foren- sische Practicum mit Benutzung der ge- richtlich-medizinischen Untersuchungen an Le- benden und Todten u. s. w. im Bereiche des berliner Physikats Montags uud Donner- stags von 2 bis 3 Uhr leiten.

J. GC. UNGKEN, Dr., wird t) öllent- lich über die Verletzungen des mensch- lichen Körpers Mittwochs und Sonn- aben ds von 5 bis 6 Uhr, 2) privatim über generelle und spezielle Chirurgie Montags, Dienstags, Donnerstatzs und Freitags von 5 bis 6 Uhr lesen und 3) die Klinik für Chirurgie und Augenheil- kunde im Charité-Krankenhause fünfmal wöchentlich von 9 bis 11 Uhr halten.

SCIHÖNLEIN, wird Privatim medizinisch-klinische Uebungen im Charité-Krankenhause täglich von 11 Uhr an halten.

A. BRAUN, Dr., wird 1) öffentlich die Geschichte der wichtigen Kultur- pflanzen Mittwochs von 4 bis 5 Uhr, 2) privatim die allgemeine Botanik (Morphologie, Anatomie, Physiolo- gie und Systemkunde der Pflanzen) täglich von 7 bis 8 Uhr Morgens, in Ver- bindung mit botnischen Demonstrationen im Königl. botanischen Garten Sonnabends von 4 bis 5 Uhr, so wie mit botanischen Exkur- sionen, 3) privatim die Blattstellungs- lehre in einer noch zu verabredenden Stunde vortragen.

II. Professor extraordinarius.

L. BOHMI, Dr., wird 1) öffentlich die chirurgische Diagnostik Mittwochs und Sonpnabends von 5 bis 6 Uhr unter Anwendung gecigneter klinischer Fälle zum Gegenstande seiner Vorträge nehmen, 2) pri- vatim die Operationslehre Montags, Mittwochs, Donnerstags und Sonn- abends von 7 bis 8 Uhr Morgens vortragen und die dazu gehörigen Operations-Ue- bungen an Leichnamen vicrmal wöchentlich

von 6 bis 8 Uhr Abends leiten.

der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

Geprägtes GelrllV..BK

Kassen⸗Anweisungen, Dar⸗ lehnsscheine, Noten und Giro⸗ Anweisungen der preußischen Haugt⸗ Bankk 14102 155

Wechsel⸗Bestände. 898,999 Lombard⸗Bestände... 1,090,420

Staatspapiere, verschiedene

Forderungen und Activa.. 20,734

eö1II

1) Banknoten im Umlauf ....

2) Guthaben von Instituten und Privat⸗Personen mit Ein- 8 schluß des Giro⸗Verkehrs.. 1,256,247

Berlin, den 31. März 1853.

85 II1 (gez.) Magnus. G. M. Oppenfeld.

[457 Bekanntmachung.

An die Stelle des durch den Tod aus dem b ⸗Ausschusse geschiedenen Stellver⸗ reter

Herrn Polizei⸗Assessor Moritz August Schnorr, Ritter,

ist durch verfassungsmäßige Wahl

Herr Raths⸗Landgerichts⸗Aktuar Philipp Theo⸗ dor Eißenbeiß

zum stellvertretenden Ausschuß⸗Mitgliede ernannt worden.

Leipzig, den 21. März 1853.

ͤ der Lebensversicherungs⸗Gesellschaft.

Bekanntmachung der Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig.

Das unterzeichnete Directorium hat die Haupt⸗ rechnung für das 22sͤte Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1852 verfassungs⸗ mäßig abgelegt; es ist dieselbe nach der, seiten des Deputirten des Raths der Stadt Leipzig, des Gesellschafts⸗Ausschusses und des verpflich⸗ teten Revisors vorgenommenen Prüfung und Justisication, den Agenten zugefertigt worden und kann bei ihnen in Empfang genommen

werden. Leipzig, am 31. März 1853.

Das Direktorium der Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

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E vern.

s Abonnement beträgt eens 235 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Fees br 8 it Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung S 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Konarchie: 1 KRthlr. 27 Sgr.

Alle post- Anstalten 6n Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Sönigl. Preuß. Staats-Anzeigers ehenete Nr. 54., und r Preußischen Zeit Feipzi Straße Nr. 14.

fertigung auf jeden Inhaber lautender Obliga⸗ Kreises zum Betrage von

tionen des Rybniker 3 25,000 Rthlrn.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, K

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Preußen ꝛc. ꝛc.

Nachdem von der Kreisvertretung des Rybniker Kreises am MMI“ schlossen worden, die zum Bau einer Chaussee von Rzuchow nach Loslau erforderlichen Geldmittel, soweit sie nicht durch die Staatsprämie gedeckt werden, zu dem angenommenen Betrage von 25,000 Rthlrn. durch ein Anlehen zu beschaffen und dasselbe mittelst einer Summe, welche in der dazu erforderlichen Höhe nach dem Maßstabe sämmtlicher direkten Staatssteuern mit Ausschluß der Steuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen, als Chausseebau⸗ Beitrag seitens des Kreises aufzubringen ist, zu verzinsen, und vom Zeitpunkte der Vollendung des Baues ab mit zwei Prozent des Anlehens jährlich allmälig zu tilgen, hiernächst aber beantragt wor⸗ den ist, zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zins⸗ Coupons versehene Schuldverschreibungen zu dem Betrage von 25,000 Rthlrn. ausstellen zu dürfen, und sich bei diesem Antrage weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat: wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen des rybniker Kreises zum Bretrage von fünf und zwanzig tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 8

12,500 Rthlr. à 500 Rthlr.

6,200 » W

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3,200 » W“

25,000 Reählr. in Summa 1

der Gläubiger unkündbar, aus der von der Rybniker Kreis⸗Kom⸗ mune zum Chausseebau jährlich aufzubringenden Summe zu vier Prozent jährlich zu verzinsen, auch nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung mit zwei Prozent des Darlehns⸗Kapi⸗ tals vom Zeitpunkte der Vollendung des beschlossenen Chausseebaues ab jährlich zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehen⸗ den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.

Gegeben Charlottenburg, den 21. Februar 1853. Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh.

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nach dem anliegenden Schema (a) auszufertigen und, von Seiten

Formular.

Rybniker Kreis⸗Obligation

Thaler preußisch Courant.

Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Kreise Rybnik bekennt auf Grund des unterm ... ten. 1853 bestätigten Kreis⸗ tags⸗Beschlusses vom 13. Oktober 1852 sich Namens des Kreises Rybnik durch diese für jeden Inhaber gültige Verschreibung zu einer Schuld von . Thalern preußisch Courant nach dem Münzfuße von 1764, welche zur Ausführung von Chausseebauten angeliehen und verwendet werden. Die Rückzahlung geschieht allmälig aus einem zu diesem Behufe zu bildenden Tilgungsfonds.

Die Folge⸗Ordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, soweit dieselben nicht im freien Verkehr zurückgekauft werden, durch das Loos bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital nach der deshalb ergehenden öffentlichen Bekanntmachung zu entrichten ist und bis wohin den Inhabern der Obligationen ein Kündigungsrecht gegen den Kreis Robnik nicht zusteht, wird dasselbe in sechsmonatlichen Terminen, zu Johanni und Weihnachten, mit vier vom Hundert, vom heutigen Tage an gerechnet, in preußisch Courant verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der Zinsscheine und dieser Schuldverschreibung durch die Chausseebaukasse in Rybnik.

Zinscoupons, welche länger als vier Jahre nach dem Verfalltage zur Zahlung nicht präsentirt sind, werden werthlos und vom Kreise Rybnik später nicht mehr eingelöst.

Die Nummern der zur Tilgung ausgeloosten Schuldverschreibungen werden öffentlich bekannt gemacht und nur bis zum Tage der Fälligkeit verzinst.

Werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen binnen dreißig Jahren nach dem Fälligkeitstermine gegen Empfang des Nennwerthes nicht zurück⸗ gegeben, so werden dieselben werthlos und vom Kreise Rybnik nicht mehr anerkannt und folglich nicht mehr eingelöst.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und unterwirft sich der von der Königlichen Regierung in Oppeln mit Ausschluß jedes gerichtlichen Verfahrens zu ver⸗ hängenden Administrativ⸗Execution, insofern er diese Verpflichtungen nicht pünktlich erfüllen sollte.

In Ansehung verlorener oder vernichteter Kreis⸗Obligationen kommen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

Die öffentlichen Bekanntmachungen in Bezug auf diese Kreisschuld erfolgen durch das Rybniker Kreisblatt, den öffenilichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung in Oppeln und durch eine der in Breslau erscheinenden Zeitungen.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt.

Rybnik, den Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Kreise Rybnik.

(Mit dieser Obligation sind 20 Zins⸗Coupons mit der Unterschrift des hierunter verzeichneten Landraths ausgegeben, deren Rückgabe bei früherer Einlösung des Kapitals mit der Schuldverschreibung erfolgt.)

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Formular Zins⸗Coupon

zu der Rybniker Kreis⸗Obligation

itir. A. SA 18g Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieses empfängt in der Zeit vom... ten