1853 / 84 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Deffentlicher Anzeiger.

[473]1 Stechbrief,

Der unten näher bezeichnete Kaufmann Karl Friedrich Ludwig Schaner von hier, ist des wiederholten Betruges dringend verdächtig und hat sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ac. Scha⸗ ner Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unver⸗ züglich der naͤchsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der da⸗ durch entstandenen baaren Auslagen und den ver⸗ ehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 6. April 1853.

8 Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen Kommission II. für Boruntersuchungen.

Signalement des ac. Schaner. Derselbe ist 29 Jahre alt, evangelischer Religion, in Berlin geboren, 5 Fuß groß, hat dunkelbraune Hagre, graue Augen, braune Augenbrauen, run⸗ des Kinn, gesunde Gesichtsfarbe, gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, braunen Backenbart, ist scchlanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besondere Kennzeichen. Die Bekleidung des ꝛc. Schaner kann nicht angegeben werden.

477] öE 111 Der Schneidermeister Gotifried Bogisch aus Gladisgorpe, Kr. Sagan, soll wegen Be⸗ W von uns zur Untersuchung gezogen werden. erselbe hat sich jedoch aus seinem früheren Wohnorte Gladisgorpe entfernt und ist sein ge⸗ ggenwärtiger Aufenthalt bis jetzt nicht zu ermit⸗ teln gewesen. WMir fordern daher einen Jeden, der etwa von dem jetzigen Aufenthalte des ꝛc. Bogisch Kennt⸗ niß hat, hiermit auf, davon der nächsten Ge⸗ richts⸗ oder Polizei⸗Behörde zur weiteren Ver⸗ anlassung ungesäumt Anzeige zu machen. Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden aber ersuchen wir dienstergebenst, auf den ꝛc. Bogisch zu vigili⸗ ren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften, uns aber hiervon event. zu weiterer Verfügung schlen⸗ nigst zu benachrichtigen. Sorau, den 31. März 1853. ““ Königliches Kreisgericht.

Signalement. Der seinem Namen, Ge⸗ burts⸗ und Wohnorte nach oben näher bezeich⸗ nete Bogisch ist evangelischer Religion, Alter 41 ¾ Jahr, Größe 5 2—–3“‧, Haare blond, Stirn hoch, Augenbrauen grau, Augen grau, Nase lang, Mund gewöhnlich, Bart blond, Kinn spitz, Ge⸗ sichtsbildung lang, hager, Gesichtsfarbe blaß, Gestalt schlank, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung: kann nicht angegeben werden.

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Nothwendiger Verkauf.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation Oranienburg, den 22. Februar 1853.

Das dem Handelsmann Johann Friedrich Wolff gehörige, zu Nassenheide belegene, im Hopothekenbuche von diesem Dorfe Vol. I. No. 16, pag. 181 verzeichnete Büdnergrundstück, abgeschätzt auf 673 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm I, Büreau einzuse⸗ henden Taxe soll am 14. Juli d. J., Vormittags 11 Ah

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben

des Altsitzers Friedrich Wolff werden hierzu öf⸗

fentlich vorgeladen.

380] Bekanntmachung.

Der Dr. der Philosophie Herr Karl Ludwig Eduard Metzel und das Fräulein Johanne Auguste Mathilde Felschrien haben mittelst gerichtlich ver⸗ lautbarten Ehevertrags, datirt Königsberg den 29. Dezember 1852, für die zwischen ihnen ein

[480]

zugehende Ehe die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbs ausgeschlossen.

Dies wird in Folge der Requisition des Kö⸗ niglichen Stadtgerichts zu Königsberg in Preußen vom 12. Januar 1853 mit Rucksicht auf §. 422 Titel 2 Theil II. Allg. Landrechts hiermit öffent⸗ lich bekannt gemacht.

Berlin, den 10. März 1853.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für 1ööö“ iel.

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[33] Edictal⸗Citation.

Auf den Antrag des Rechts⸗Anwalts Dr. Som⸗ mer zu Greifswald als Kurator des Fiiedrich Korff aus Schnittriege bei Naugard wird der letztere, welcher zuletzt vor länger als 50 Jahren aus Wachsholm in Schweden von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht gegehen hat, so wie seine etwanigen unbekannten Leibeserben oder Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem am 19. Oktober 1853, Vormitt. 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine per⸗ sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt erflärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwandten, in deren Ermangelung aber als bonum vacans dem Kö⸗ niglichen Fiskus zuerkannt werden wird. Naugard, den 4. Dezember 1852. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[344 Ediktal⸗Citation. Auf den Antrag seiner Geschwister werden der Johann George Wilhelm Schlutius aus Nau⸗ gard, welcher zuletzt vor etwa 12 Jahren aus einer Stadt in Holland von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht gegeben hat, sowie die von ihm etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spätestens in dem am 31. Oktober 1853, Vormittags 1

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an hiesiger Gerichtsstelie angesetzten Termine

sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Ausbleibens aber zu gewärtigen, daß er für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwandten zuerkannt werden wird. Naugard, den 7. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Auf den Antrag des Bauers Friedrich Wilhelm Kretschmann zu Coritten werden der seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte, gegenwärtig als Besitzer des in der Kolonie Schartowsthal belegenen, im Hypothekenbuche Fol. 262, Nr. 80 verzeichneten, 2 Morgen Bruchland eingetragene Zweihüfner Jakob Pehle zu Sternberg, oder dessen legitimirte Erben und alle sonstige unbe⸗ kannte Real⸗Prätendenten zu dem auf exTVöeeeeeee eh an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der War⸗ nung vorgelaäden, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das gedachte Grundstück werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.

Sonnenburg, den 21. März 1853.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Bau der Weichsolbrücke.

[475] Bekanntmachung.

Es wird die Lieferung von 3000 Centner schottischem Roheisen hiermit zur öffentlichen Submission gestellt. Die Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Roheisen un⸗

ter den Bedingungen vom 5. April 1853“ sind bis zum 21. d. M., 11 ½ Uhr Vormittags, franko an uns einzusenden, in welchem Termine dieselben in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen. Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu

Danzig und Stettin und in unserem Büreau zur Einsicht aus. Bedingungswidrige oder nicht rechtzeitig ein⸗ gehende Offerten werden nicht berücksichtigt Dirschau, den 5. April 1853. 8 Königliche Kommission für den Bau der Weichsel⸗ und Nogat⸗Brücken.

[479]

zen und bei Freienwalde auf der Wriezen⸗Freien⸗ walder Kunststraße sollen am Sonnabend, den 16. April d. J., Vormittags 10 Uhr,

auf hiesigem Rathhause an den Meistbietenden

mit Vorbehalt des Zuschlages, vom 1. Jult d. J. ab, auf die darauf folgenden 3 Jahre, einzeln verpachtet werden. Nur dispositionsfähige Per⸗ sonen, welche vorher sich darüber ausweisen können, daß sie für eine zu pachtende Hebestelle eine Caution von 200 Rthlr. zu bestellen ver⸗ mögen, werden zum Bieten zugelassen werden.

Die Pacht⸗Bedingungen können beim Herrn Rentier Ed. Bamler in Wriezen eingesehen, sollen aber auch im Licitations⸗Termine vorge⸗ legt werden.

Wriezen, den 4. April 1853.

Das Comit

der Wriezen⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft.

[474] Ediktal⸗Ladung.

Das unterzeichnete Gericht hat zu dem Ver⸗ mögen des in Mittelleutersdorf unter der Firma B. Hüttig Sohn handelnden Fabrikanten Karl August Hüttig den Konkursprozeß eröffnet.

Hüttigs bekannte und unbekannte Gläubiger, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an dessen Vermögen zu haben glauben, werden demnach vorgeladen, vor den Königlichen Landgericht allhier

am 3. September 1853 zu gehöriger Gerichtszeit in Person und beziehend lich gehörig bevormundet, oder durch genugsam gerechtfertigte Bevollmächtigte, bei außerdem für sie eintretender Strafe der Ausschließung vo

diesem Kreditwesen und Verlust der etwa ihnen

zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, ihre Forde rungen und Ansprüche anzumelden und zu be scheinigen, darüber mit dem bestellten Streitver⸗ treter, so wie nach Befinden, der Erstigkeit halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, ferner

am 12. November 1853 der Inrotulation der Akten, so wie

am 12. Dezember 1853 der Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗Be⸗ scheides, welcher im Falle des Außenbleibens hinsichtlich des Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht wird erachtet werden, sich zu gewärtigen, hiernächst an hiesiger Gerichtsstelle

am 28. Dezember 1853,

Vormittags 9 Uhr, fernerweit in legaler Weise sich einzufinden, und die Eröffnung gütlicher Verhandlungen unter der Verwarnung zu erwarten, daß die, welche nicht erscheinen, oder über die Annahme des in Vor⸗ schlag gebrachten Vergleichs und die sonst seitens der Güter⸗ und Rechtsvertreter gestellten Anträge gar nicht oder nicht bestimmt sich erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger werden geachtet werden, falls aber ein die weitere rechtliche Entscheidung in der Sache erledigendes Uebereinkommen nicht erfolgen sollte, am 1. April 1854

der Bekanntmachung eines Locations⸗Erkenntnisses, welches in Ansehung des Ausbleibenden gleich⸗ falls als eröffnet wird angesehen werden, gewär⸗ tig zu sein.

Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme künftiger an sie ergehender Ladungen Bevollmäch⸗ tigte in hiesiger Stadt zu bestellen.

Die Vertretung der Güter ist Herrn Advokat von Scheibner in Löbau übertragen, als Rechts⸗ vertreter Herr Advokat Roitzsch daselbst bestellt worden.

Löbau, am 26. März 1853.

Das Königliche Landgericht daselbst. Klemm.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗

11no* Die beiden Chausseegeld⸗Hebestellen bei Wrie⸗

Abosonnement beträgt . 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Fer .eng annen.⸗ itung) Mit Leiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) üv gerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Klhlr. 27 Sgr.

b ost⸗-Anstalten des In⸗ lus 8s Sestelungen an, ür jie Expediti Königl. Preuß. Ziaats-Anzegenen⸗ mecher⸗pas. Nr. 54., und reußischen Zeitu ipzi 8 ure

1““ Se. Majestät der König haben Allergnadigst geruht: Dem evangelischen Kantor Schacht zu Motrser im ersten Je⸗

richowschen Kreise; so wie dem Förster Mergell zu Bleiwäsche

im Forstrevier Wünnenberg, Regierungs⸗Bezirk Minden, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; desgleichen

Dem Steuer⸗Inspektor Voigt zu Halle den Charakter als Steuer⸗Rath; und Dem Kanzlei⸗Inspektor bei dem Ober⸗Berg⸗Amte zu Halle, Gottlieb Zappe, bei seinem funfzigjährigen Dienstjubiläum, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; so wie

Die Kaufleute Manuel Barcena in Vigo, A. H. Sanchez in Torrevieja, Jose M. Marina in Gijon, und Felixy Lafont in Santander zu Konsuln an ihren resp. Wohnorten zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Erlaß vom 22. März 1853 betreffend die den aufleuten Wilhelm Fehrmann und John Henry

Auswanderern.

Verfügung vom 16. April 1850 (Staats⸗Anzeiger 1853, Nr. 70 S. 513)

Die Königliche Regierung benachrichtige ich hierdurch, daß ich den Kaufleuten Wilhelm Fehrmann und John Henry Dreyer,

nhaber der Firma Lüdering & Comp. zu Bremen, unter den

ben unterm 16. April 1850 mitgetheilten und von den Inha⸗ 1 gemannten Firma genehmigten Bedingungen die Erlaub⸗ niß ertheilt habe, innerhalb des preußischen Staats das Geschäft ber Beförderung von Auswanderern zu betreiben. Gleichzeitig ist von mir der Kaufmann Friedrich Karl Ferdinand Thienemann, Inhaber der Firma Friedrich Bretschneider in Naumburg, welcher von den Unternehmern mit ausreichender, bei der Königlichen Regierung in Merseburg befindlichen Vollmacht versehen und dem die Befug⸗ niß zur Ernennung von Unter⸗Agenten beigelegt ist, als General⸗ Agent für den Umfang des preußischen Staates bestätigt worden. Zur Sicherstellung der übernommenen Verpflichtung ist von den ÜUnternehmern eine Caution von 5000 Rthlrn. bestellt.

Berlin, den 22. März 18

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentli von der Heydt.

die Königliche Regierung zu N.

Actien⸗Gesellschaft „Allianz, anonyme Gesell schaft für Bergbau und Hüttenbetrieb bei Stolberg.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. April d. J. den, von der General⸗Versammlung der Actien⸗Ge⸗ sellschaft „Allianz, anonyme Gesellschaft für Bergbau und Hütten⸗ betrieb bei Stolberg“ in dem notariellen Akt vom 23. Dezember v. J. verlautbarten Beschlüssen, so weit diese Beschlüsse die Abän⸗ derung der Art. 13, 14, 15, 27, 30, 33, 40, 43 und 48 der Ge⸗ sellschafts⸗Statuten betreffen, die Allerhöchste Bestätigung zu er⸗ theilen geruht.

Der Allerhöchste Erlaß vom 4. April c. wird nebst dem ge⸗ dachten notariellen Akt vom 23. Dezember v. J. durch die Amts⸗

werden.

gemacht. Beerlin, den 7. April 1853. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

““

Verfügung vom 12. März 1853 betreffend die Bezeichnung der Fahrten der Dampfschifffahrts⸗ Gesellschaft des Oesterreichischen Lloyd in

Triest

Verfügung vom 12. Januar 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 15, S. 105

Von der Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft des Oesterreichischen Lloyd in Triest werden vom 1. März d. J. ab bis auf folgende regelmäßige Fahrten unterhalten werden:

1) Zwischen Triest und Venedig: Täglich einmal: Abgang von Triest 6 Uhr früh, Abgang von Venedig 6 Uhr früh, Ankunft in Venedig 12—1 Uhr Ankunft in Triest 12 1 Uhr Mittags, Mittags.

2) Zwischen Triest und Istrien:

über Pirano,

Weiteres

blätter der Königlichen Regierungen zu Köln und Aachen publizirt

Solches wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843. hterdurch bekannt