1853 / 85 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bekanntmachung.

die Lieferung von 3000 Centner

schottischem Roheisen hiermit zur öffentlichen

Submission gestellt. Die Offerten, versiegelt

uund mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Roheisen un⸗ ter den Bedingungen vom 5. April 1853“

sind bis zumm b ““ 8 21. d. M., 11 ½ Uhr Vormittags, franko an uns einzusenden, in welchem Termine dieselben in Gegenwart der elwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Bediugungen liegen auf den Börsen zu Danzig und Stettin und in unserem rau zur Einsicht aus.

Bedingungswidrige oder nicht rechtzeitig ein⸗ gehende Offerten werden nicht berücksichtigt.

Dirschau, den 5. April 1853.

Es wird

Königliche Kommission für den Bau der Weichsel⸗ und Nogat⸗VBr

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Die beiden Chausseegeld⸗Hebestellen bei Wrie⸗ zen und bei Freienwalde auf der Wriezen⸗Freien⸗ walder Kunststraße sollen

am Sonnabend, den 16. April d. J., Vormittags 10 Uhr,

auf hiesigem Rathhause an den Meistbietenden mit Vorbehalt des Zuschlages, vom 1. Juli d. J. ab, auf die darauf folgenden 3 Jahre, einzeln verpachtet werden. Nar dispositionsfähige Per⸗ sonen, welche vorher sich darüber ausweisen können, daß sie für eine zu pachtende Hebestelle eine Caution von 200 Rthlr. zu bestellen ver⸗ mögen, werden zum Bieten zugelassen werden.

Die Pacht⸗Bedingungen können beim Herrn Rentier Ed. Bamler in Wriezen eingesehen, sollen aber auch im Licitations⸗Termine vorge⸗

legt werden. Wriezen, den 4. April 1853.

Das Comité der Wriezen⸗Freienwalder Chaussee⸗Gesellschaft.

Breslau⸗Schweidnitz⸗

Freiburger Eisenbahn.

Im Monat März c. fuhren auf der Bahn 10,653 Personen und betrug die Einnahme

a) an Personengeld, inkl. Gepäck⸗, Vieh⸗ und

Equipagen⸗Trans⸗ 1 portgelder..... 5,832 Rthlr. 8 Sgr. 8 Pf.

b) für Gütertranse- port (170,190

zusammen 16,400 Rthlr. 10 Sgr.-Pf.

Nachdem in dem zum Vermögen des landes⸗

flüchtigen Technikers Friedrich Wilhelm Krutzsch,

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gewesenen Mitinhabers des früher unter der Firma „Krutzsch & Oschatz“, später unter der Firma „Nestler & Krutzsch“ allhier bestandenen Gewehr⸗Fabrications Geschäfts, am 1sten d. M. Gerichts wegen eröffneten Konkurs das am 29sten d. M. abgehaltene Verhör gewierigen Erfolg nicht gehabt und daher nunmehr zu konkurs⸗ mäßiger Ediktal⸗Ladung zu verschreiten gewesen; so werden alle Diejenigen, welche au des ge⸗ dachten Krutzsch Konkursmasse als Geschäfts⸗ oder Privatglänbiger, oder aus welchem Rechts⸗ grunde nur immer Ansprüche zu haben und zu machen gemeint sind, sie seien nun bekannt oder nicht, hiermit geladen, bei Vermeidung des Ausschlusses von dem Krutzsch'schen Kreditwesen und des Verlustes der Rechtswohlthat der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand in dem auf

den 8. Juni 1853

anberaumten Liquidations⸗Termine legal an hie⸗ siger Gerichtsstelle zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche anzumelden, auch zu bescheinigen, hier⸗ über mit dem bestellten Konkurs⸗Vertreter oder nach Befinden wegen der Priorität unter sich rechtlich zu verfahren und binnen sechs Wochen zu beschließen, sodann

den 23. Juli 1853, der Bekanntmachung eines Präklusiv⸗Bescheides, welcher rücksichtlich der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen, hiernächst in dem auf

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Vormittags 9 Uhr, angesetzten Verhörs⸗Termine anderweit legal an Gerichtsstelle dahier zu er⸗ scheinen und des Verhörs behufs der Abschließung emnee Hauptvergleiches, wobei die Ausgebliebenen oder Diejenigen, welche zwar erscheinen, jedoch nicht oder nicht bestimmt sich erklären, für ein⸗ willigend in den Beschluß der Mehrheit werden betrachtet werden, sich zu versehen, in Unterblei⸗ bung Vergleichs aber

de1 2. I1 der Akten⸗Inrotulation und alsdann

den 8. Oktober 1853 der Publication einer Locatoria, welche für die Nichterschienenen Mittags 12 Uhr als publizirt erachtet wird, gewärtig zu sein.

Im Uebrigen haben auswärtige Gläubiger zu Annahme gerichtlicher Erlasse bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte hier oder in der Nähe zu bestellen.

Johanugeorgenstadt, am 31. Dezember 1852. sächsisches Gericht. Unger.

Königlich

[422] I Zu dem Vermögen des Handelsmann Karl Friedrich Wegener in Ziitau ist der Concoursprozeß zu eröffnen gewesen und der sechste September 1853

zum Liquidationstermine bestimmt worden.

Es werden daher Alle, welche an das Ver⸗ mögen desselben aus irgend nem Rechts grunde Ansprüche zu haben glauben, bei Strafe der Ausschließung und bei Verlust der Wiederein⸗ setzung in den vorigen Stand hierdurch geladen, an dem oben bestimmten Tage rechtzeitig in Person beziehendlich mit den Ehemännern und als Vormünder oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem Streitsvertreter, so wie des Vorzugs halber unter sich binnen sechs Wochen rechtlich zu verfahren und

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Redaction

den sieben und zwanzigsten Oktober

des Schlusses der Akten, so wie dden fünften November 1853,

der Bekanntmachung eines, Mittags 12 jedenfalls für publizirt anzusehenden schließungsbescheides gewärtig zu sein.

Hiernächst haben die Lequidanten den sechszehnten November 1853

fernerweit wegen eines Vergleiches bei Verlust ihrer Widersprüche gegen einen solchen allhier zu erscheinen, und über darauf gerichtete Vor⸗ schläge bestimmt und deutlich sich zu erklären dieser Termin aber Erfolg nicht haben ollte,

zur Bekauntmachung eines Locationsbescheides

welcher Mittags 12 Uhr ebenfalls für publizirt erachtet werden wird, an hiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden.

„Auswärtige Gläubiger werden bedeutet, wegen künstiger Ladungen in hiesigem Gerichts bezirke Bevollmächtigte zu bestellen.

Das Königliche Landgericht. Römisch.

14411 Rostocker Bank.

In Folge der heute stattgehabten ordentlichen General⸗Versammlung machen wir hiermit dem §. 109 des Bankstatuts gemäß bekannt: daß die Dividende für das Rechnungs jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1852 auf 2 Rthlr. p. Actie bestimmt ist und von den Actionairen erhoben werden kann gegen Einlieferung des 3. Dividen⸗ denscheines pro 18.82

im Banklokale Vormittags 9 12 Uhr, Nachmittags 3—5 Uhr, außer Sonnabends, oder bei den Herren B. reest u. Gelpcke in Berlin, dem Herrn Salomon Heine in Hamburg, 8 der Leipziger Bank in Leipzig, sden Herren Schall und Schwencke in Schwerin.

Rostock, den 31. März 1853.

Der Verwaltungsrath.

1

[481]

Von der Verwaltung der Allerhöchst bestätigten ehstländischen adlichen Kreditkasse wird desmittelst zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach ver⸗ anstalteter Loosung nachstehende Nummern ehst⸗ ländischer landschaftlicher Obligationen in die Ka⸗ tegorie der Kündigungsfähigkeit eingetreten sind:

Von den mit den Herren Mendelssohn ei Comp. kontrahirten Anleihen:

sub littera S. 2, September⸗Termin: Nbbbbb

14,868. 14,895. 14,905. 14,908. 14,911.

14,948. 14,949. 14,950. 14,990 und 15,014

sub littera S. 3, September⸗Termin:

15,576. 15,609. 15,626. 15,635. 15,641.

15,643. 15,670. 15,688 und 15,697.

sub littera S. 4, September⸗Termin:

16,934. 16,950. 16,954. 16,992

17,014. 17,058 und 17,082.

Reval, den 16. März 1853.

Rendantur:

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für †¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Zerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rthlr. 27 ⅛⅞ Sgr.

9 Preuß. A. Meter.Herae Re. g agerr reußi api

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8

DSeeine Majestät der König Majestät den Schwarzen Adler⸗Orden verliehen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Wirklichen Geheimen Rath und Ober⸗Ceremonienmeister, Grafen von Pourtales, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; dem Fürstlich lippeschen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Piderit den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; so wie

dem Leibarzt Sr. Majestät des Königs der Belgier und Professor an der Universität zu Brüssel, Baron Seutin, den Rothen Adler⸗

Orden dritter Klasse zu verleihen; Dem Stadtgerichts⸗Präsidenten P Rang eines Rathes zweiter Klasse beizulegen;

Den bisherigen Ober⸗Bau⸗Inspektor Flaminius ringen zum Regierungs⸗ und Baurath zu ernennen;

Dem Regierungs⸗ und Baurath Gersdorf zu Frankfurt

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g. d. O. die nachgesuchte Amtsentlassung mit Pension und unter Bei⸗

legung des Charakters als Geheimer Regierungs⸗Rath zu ertheilen;

Dem Kreisgerichts⸗Rath Wiebe zu Tiegenhoff bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheim Rath; desgleichen

Dem Steuer⸗Inspektor Kre rakter als Steuer⸗Rath; und Dem Dr. philos. Franz Kar!

1 8 9 5 rakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

erium für Handel, Gewerbe

3 Arbeiten.

Dem Regierungs⸗ und Baurath Flaminius ist die erledigte Regierungs⸗ und Bauraths⸗Stelle in Frankfurt a. d. O. verliehen worden.

Dem Mechaniker A. Volkenborn zu Langenberg bei Elber⸗ feld ist unter dem 6. April 1853 ein Patent auf eine Verbesserung der Flecht⸗ oder Litzen⸗Maschinen in der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung, ohne Jemand in der Benutzung einzelner bekannter Mittel zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, fang des preußischen Staats ertheilt worden.

haben des Königs von Spanien

r. Schröder hierselbst den

Justiz⸗

und für den Um⸗

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inisterium.

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Justiz⸗?

Der Rechtsanwalt Joseph Her i zu Gostyn ist zugleich zum Notar im Departement des Königlichen Appellationsgerichts zu Posen ernannt worden; und

Dem Rechts⸗Anwalt Walk zu Haigerloch im Kreisgerichts⸗ Bezirk Hechingen gestattet worden, seinen Wohnsitz nach Sigmarin⸗ gen zu verlegen

.

Der Direktor Thilo von dem evangelischen Schullehrer⸗Semi⸗ an das hiesige Seminar

nar zu Erfurt ist in gleicher Eigenschaft

für Stadtschulen versetzt worden.

Die vaterländische Kunst verlor durch das am 8ten d. M. un⸗ erwartet erfolgte Ableben des Professors Karl Kolbe, Mitgliedes des Senats der Königlichen Akademie der Künste, einen ihrer vor⸗ züglichsten Meister. In seinen früheren Arbeiten war er es, der zuerst der Genre-Malerei, die bis dahin nur alltägliche oder komische Gegenstände zu wählen liebte, einen tieferen poetischen Gehalt verlieh, so daß mehrere seiner Compositionen von Klemens Brentano und anderen, besonders von Karl Hoffmann, zu Novel⸗ len⸗Dichtungen (Doge und Dogaresse, Meister Martin und seine Gesellen ꝛc.) benutzt wurden. Mit den Jahren nehmen seine Kunst⸗ schöpfungen, gegen die gewöhnliche Erfahrung, einen immer kühneren Schwung, wovon seine großartigen Wandgemälde im Schloß zu Put⸗ bus und im Peristyl des Köͤniglichen Marmorpalais in Potsdam, sein Albrecht Achilles, sein Ezzelino, die Schlacht am Lech und die erst in der letzten Kunstausstellung bewunderte Schlacht bei Antiochia Beweise gaben, die eine unverwelkliche geistige Jugend verbürgten, so daß des Königs Majestät für das zuletzt genannte Werk ihm vor wenig Monaten die große goldene Medaille für Kunst zu ver⸗ leihen geruhten. Der Tod entriß den 72jährigen Greis, dessen Be⸗ stattung am 12ten d. M., um 11 Uhr, stattfindet, seinen zahlreichen begonnenen Arbeiten, während sein Andenken in der Geschichte der deutschen Kunst, wie in den Herzen seiner Kollegen und Freunde ehrenvoll und unvergänglich fortleben wird. Eine ausführlichere Würdigung der Leistungen dieses vieljährigen ausgezeichneten Mit⸗ gliedes behält die Akademie einer späteren Mittheilung vor.

Berlin, den 10. April 1853.

Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice⸗Direktor