[171 ESdiktal⸗Citation.
Auf den Rittergütern Kay und Nieder⸗Guhren haften ausweislich des Hopothekenbuchs derselben in Rubrica III. No. 1: b 1 8— „2000 Rthlr. von Gersdorfsche Fideikommiß⸗ Gelder, welche zum Vortheile dieser Familie in einem parto vom 3. Juni 1695 und mit lehnsherrlichem Konsense festgesetzt, auch schon den 12. März 1737 registrirt gewesen sind und die mit 6 Prozent verzinset werden sollen, welche Zinsen dem Major Karl Siegismund von Gersdorf als Senior der Familie erhoben hat, und welche aus einem Hypothekenscheine vom 10. August 1756, der in Gemäßheit des Edikts vom 27. April 1763 zu Berichtigung des Hypothekenbuchs gebraucht wonden, unterm
2. März 1773 wiederum eingetragen sind.“
Behufs der Allodification dieses Kapitals werden
auf den Antrag der Kinder des verstorbenen
Wilhelm von Gersdorf zu Ober⸗Guhren:
1) der am 29. März 1747 geborne Otto Frie⸗ drich Karl von Gersdorf und die von ihm elwa vtachgelassenen unbekaunten Fideikom⸗
1 miß⸗Erben und Fideikommiß⸗Erbnehmer,
2) die übrigen unbekannten Fideikommiß⸗Be⸗ rechtigten und bei jenem Kapitale Interes⸗ sirenden
aufgesordert, sich am 12. Mal h S. Vormittags 10 Uhr, bei dem Kreisrichter Gutsche an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle zu melden. Züllichan, den 29. Januar 1853.
Königliches Kreisgericht. 1 Abtheilung.
zur Vermeidung der Präklusion ihrer Ansprüche
.“
[488]
Oeffentliche Bekanntmachung. Durch das rechtskräftige Erkenntniß des König⸗ lichen Kreisgerichis zu Marienwerder vom 2. Fe⸗ b d. J. sind folgende westpreußische Pfand⸗ briefe Nr. 189 Behle über 500 Thlr., schneidemühler
Departements, 42 Mlodocin über 200 Thlr.) bromberger 10 Loosen und Geglenfelde! Departe⸗ über 1000 Thlr., ments, 46 Melno über 1000 Thlr., marienwer⸗ derer Departements, amortisirt worden, welches hiedurch bekannt ge⸗ macht wird. Marienwerder, den 23. März 1853.
Königliche westprenßische General⸗Landschafts Direction. (gez.) von Rabe.
[484] Bekanntmachung.
Au der hiesigen Oberschule soll eine Lehrerstelle, welche mit einem festen baaren Gehalte von 350 Rthlr. dotirt ist, zu Michaelis d. J. besetzt werden. 1b
Hierauf reflektirende Bewerber, welche das Exa⸗ men vor einer königl. wissenschaftlichen Prüfungs⸗ Kommission bestanden haben, werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeug⸗ nisse bis zum 15. Juli c. bei uns zu melden.
Neustadt⸗Eberswalde, den 5. April 1853.
Der Magistrat.
lus Preußische National⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die Actionairs der Preußischen National⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft in Stettin, werden hiermit nach §. 29 des Statuts zur ondentlichen General⸗ Versammlung am 29. April a. c., Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause eingeladen.
In derselben wird außer den, laut jenem Para⸗ graphen vorzutragenden Gegenständen, die nach §. 3 des Statuts vorbehaltene Ausgabe der re⸗ servirten Actien zur Berathung kommen. Die Stimmkarten werden gegen Legitimation im Bü⸗ regu unsers Instituts, große Oberstraße
hierselbst, am 26. und 27. April, die Stimmzettel
aber am Orte der General⸗Versammlung in der Stunde von 8 bis 9 Uhr vor derselben verab⸗ folgt, wo zugleich die Legitimation der am Vor⸗ abend oder am Morgen selbst hier eintreffenden fremden Actionairs erfolgen kann.
Die gedruckte Uebersicht des Abschlusses liegt vom 15. April an auf unserem Büreau zur Ab⸗ forderung bereit.
Stettin, den 27. März 1853
Der Verwaltungs⸗Rath.
[490] Berlin⸗Anhaltische Ei Gesellschaft.
Die diesjährige ordentliche General⸗Versamm⸗
lung unserer Gesellschaft nird am Mittwoch, den 11. Mai d. J., Nach⸗ mittags 4 Uhzr, im Saale des hiesigen Börsenhauses
stattfinden, zu welcher wir die geehrten Actionairs
der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft
mit dem Ersuchen hierdurch einladen: . gemäß der Bestimmung des §. 28 des Sta⸗ u in den Aagen am 6., 7 ..1 Mai c. Vormittags von 9 bis 12 Uhr, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, ihre Stamm⸗ Actien nebst einem nach der Nummernfolge geordneten, vom Inhaber unterschriebenen Verzeichnisse derselben, in der Gesellschafts⸗ Haupt⸗Kasse (am Askanischen Platz Nr. 6) niederzulegen.
Die Actien mit dem Verzeichnisse werden da⸗ selbst zurückbehalten und es wird dagegen eine Bescheinigung über die Stimmenzahl des In⸗ habers und ein Exemplar des Geschafts⸗Berichts pro 1852 ausgehändigt werden, wovon erstere als Einlaßkarte zur General⸗Versammlung dient. Die Vertreter stimmberechtigter Actionaire, welche statutenmäßig Mitglieder der Gesellschaft sein müssen, haben ihre beglaubigten Vollmachten ebenfalls au den genannten Tagen in der Haupt⸗ Kasse niederzulegen.
Besondere Anträge einzelner Actionairs müssen spätestens 14 Tage vor der General⸗Versamm⸗
2
senbahn⸗
lung dem Vorsitzenden des Verwaltungs⸗Raths
schriftlich miegetheilt werden (eckr. §. 32 des Statuts).
Die deponirten Actien werden vom 12. Mai c. ab, gegen Aushändigung der darüber ausgestell⸗ ten Bescheinigungen, zurückgegeben.
Berlin, den 10. April 1853.
Der Verwaltungs⸗Rath der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Carl, Vorsitzender.
Aachen⸗Mastrichter Eisenbahn. Nach Vorschrift des Art. 9 des Statuts wird der nachstehende Beschluß vom 8ten d. M.: In Erwägung, daß die am 18. en 1852 ausgeschriebene und am 3. Januar 1853 wie⸗ derholt eingeforderte 7te Rate von 10 Prozent auf die Actien Nr. 61 — 110 einschließlich, ⸗- 1576 — 1600 . „ 3207 — 3216 „- 3265 — 3267 „ 9497 — 9501 „ 12356 — 12365 . nicht geleistet worden ist, beschließt die Di⸗ rection auf den Grund de« Artikels 9 des Statuts: „Die auf die vorgenannten Nummern bis⸗ her eingezahlten Raten werden hiermit als verfallen und die durch die bisherigen Ra⸗ tenzahlungen, so wie durch die ursprüngliche Unterzeichnung, dem Actionair gegebenen Ansprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet erklärt“, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Aachen, den 9. April 1853.
Die Direction.
8 — 1 u“ v11“ 1 v1“ “ 1
6“*“]
Bei der am heutigen Tage vorgenommenen zweiten Ziehung der Obligationen unserer Prio⸗ ritäts⸗Anleihe sind zur Rückzahlung auf den 4sten Oktober d. J. bestimmt worden:
I. 5 Stück Lit. 4. Nr. 117. 311. 393. 4654.
850 jedes Stück von 500 Rthlr. II. 80 Stück Lit. B. Nr. 155. 239. 593. 819, 1015. 1191. 1294. 1236. 1382. 1466. 2126.2199. 2550. 2628. 2641.3015. 3911.4012. 4093. 4170. 4370. 4489. 4775.4922. 5392. 5464. 5529. 5660. 5690. 5760. 5807. 5965. 6000. 6086. 6368. 6727. 7031. 7082. 7649. 7896. 8795.9399.9436.9712. 9818.9912.9996.10143. 10,209. 10,310. 10,380. 10,413. 10,434. 10,833. 10,987. 11,580. 11,738. 11,754. 11,908. 11,982. 12,081. 12,273. 12,320. 12,349. 12,454. 12,547. 12,596. 12,835. 12,856. 13,219. 13,285. 13,522. 13,797. 13,851. 13,855. 14,164. 14,240. 14,245. 14,703. 14,844 jedes Stück von 100 Rthlr.
Wir setzen die Inhaber dieser Obligationen mit dem Bemerken hiervon in Kenntniß, daß von jenem Tage an — mit welchem zugleich die Ver⸗ zinsung derselben aufhört — die entsprechenden Beträge gegen Einlieferung der Verbriefungen nebst den noch nicht fällig gewordenen Zinscou⸗ pons, bei unserer Hauptkasse dahier zu erhe⸗ ben sind.
Von den zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1852 ausgeloosten im Umlauf befindlichen Obli⸗ gationen sind die folgenden: V.. 484.
II. Lit. B. Nr. 329. Aa. 682. 704. 939. 1118. 1220. 1285. 1292. 1641. 1662. 1746. 2068. 2869. 2910. 3197. 3208. 3461. 3825. 4979. 4994. 5211. 5702. 6274. 7716. 8132. 8202. 8994. 9169. 11,234. 14,182. 14,496
zur Rückzahlung bis jetzt nicht präsentirt worden,
worauf die Besitzer derselben, zur Vermeidung
ferneren Zinsverlustes, wiederholt aufmerksam ge⸗
macht werden.
Kassel, den 6. April 1853. Die Direction der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn Sezekorn.
[485]
Es ist zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des im ritterschaftlichen Amte Buckow belegenen Allodialgutes Tuitzen cum inventario, welches zwischen Rostock und Wismar unweit der Chaussee und Eisenbahn belegen, zu 1 ¼ Hufen 2 ½ Schef⸗ fel katastrirt und im Anhange zu den in die mecklenburg⸗schwerinschen Anzeigen eingerückten vollständigen Verkaufsladungen näher beschrieben ist, ein Termin auf
den 25. Mai d. J.
angesetzt worden, zu welchem alle diejenigen, welche das genannte Gut zu kaufen Neigung haben, hierdurch geladen werden: sodann Mor⸗ gens zur gewöhnlichen Zeit auf groß herzoglicher Justiz⸗Kanzlei hierselbst in Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihren Vot und Ueberbot zu Protokoll zu geben. Die Besichtigung des Gutes Tuitzen steht, nach vor⸗ heriger Meldung auf dem dortigen Hofe, woselbst auch die Verkaufsbedingungen einzusehen sind, zu jeder Zeit frei.
Rostock, den 5. April 1853.
Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. Martini.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
rraaaaaaaaaaaaaaaaaaa eüEAnRi.aetürtütüctc ürtauaatKiscrncacaen kützcteebaccccertii ahethüniiicrdat tüa. 2.
Das Abonnement beträgt:
25 Sgr. für ¼ Jahr
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und
stelungen an, Meditionen des h. Staats-Anzeigers Straße Nr. 54.,
der Preußischen Zei p. mhische Zeitung, Leipziger
*& 7 Iin den
die Unterhaltung
Bau einer Gemeinde⸗ Chaussee von der Beuel⸗ Bendorfer “ straße zu Hoͤnnef im Siegkreise über Asbach bis ö Weyerbuscher Gemeinde⸗Chaussee zu Flamersfeld 16“ 89 kirchen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das 6 — priationsrecht fuür die zu der Chaussee erforderlichen imgleichen das Recht zur Entnahme der 14“ haltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der b “ Chansseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den betheiligten Gemeinden, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung M das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Def 48
. . * Hg 9 J. 6. 8 Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den
U —
—2 “ „I438 „9 9 oS 2. gen des für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen, Peftfengh ecen
7 isch v b 8 “ ““ zund über die Befreiungen, so wie der sonstigen b. 8en “ fenden zusätzlichen Vorschriften Bcr 1840 Bestim⸗ Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februa: “
8h 8 1ö V rgehen auf die gedachte
““ re⸗Poltzei⸗Vergehen auf die gedacht
mungen wegen der Chausse ““
Straße G kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist 8boo1 „F& 1 , Honn 2„ 71⸗
durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Rendanten der Provinzial⸗Steuer Kasse in Berlin, Hof⸗ rath Fritsche zum Geheimen Rechnungsrath ernennen 9 2 7
Verfügung vom 2. April 1853 — betreffend das Verfahren bei Einsendung der schriftlichen Probe⸗
Die in der Ausführung praktischer Aufträge bestehenden schrift⸗ lichen Probe⸗Arbeiten, welche, nach der Instruction für das zweite Examen der Post⸗Beamten vom 14. März 1850, und nach §. 5 der Instruction für die bei dem General⸗Post⸗Amte eingesetzte Exami⸗ nations⸗Kommission vom 8. Juli 1850, von den zur Ablegung des
1 1 2 3 I. 1 zweiten Examens zugelassenen Post⸗Beamten, als erster Theil der
abzulegenden Prüfung, auf Anweisung der in jedem einzelnen Falle
besonders hierzu bestimmten Königlichen Ober⸗Post⸗Direction anzu⸗ fertigen sind, werden nach erfolgter Ablieferung an die betreffenden Käniglichen Ober⸗Post⸗Directionen von letzteren nicht selten an die Examinations⸗Kommission des General⸗Post⸗Amts eingesandt, ohne daß zuvor in der Sache selbst das Erforderliche verfügt worden ist. Da dergleichen Arbeiten von der Examinations⸗Kommission des V General⸗Postamts großentheils erst nach Verlauf längerer Zeit zurückgesandt werden können, eine Benachtheiligung der Sachen,
8 7 8 welche zu Probe⸗Arbeiten benutzt werden, aber keinenfalls statt⸗ finden darf, so werden die Königlichen Oher⸗Post⸗Hiterkionen anlaßt, vor Einsendung solcher praktischer Probe⸗ Arbeiten an die Eraminations⸗Kommission, stets sorgfältig zu prüfen, ob nicht in der Sache selbst, zur Vermeidung von Vergehe erst
fügung zu treffen, beziehungsweise ob nicht die Sache zunächst bei
dem General⸗Postamte zur Verfügung einzureichen ist, mit dem An⸗ trage, nach getroffener Entscheidung die Probe⸗Arbeit zur Censur an die Examinations⸗Kommission gelangen zu lassen, oder ob etwa, in besonderen Fällen, von den Probe ⸗Arbeiten⸗ sofern dieselben nicht umfangreich sind, zu den dortigen Akten Abschrift zur weiteren Veranlassung zurückzubehalten sein wird.
Berlin, den
Den beiden Rechtsanwalten Martins hierselbst ist der bean⸗ tragte Tausch ihrer Aemter gestattet und demgemäß der Rechtsanwalt bei dem Ober⸗Tribunal, Justizrath Martins II., zum Rechtsanwalt bei dem Kammergerichte unter Verstattung zur Prozeßpraxis bei dem hiesigen Stadtgerichte, und e 8 herige Rechtsanwalt bei dem Kammergerichte, frühere Ober⸗ gerichts⸗Rath Martins I, zum Rechtsanwalt bei dem Ober⸗ Tribunal mit dem Charakter als Justizrath ernannt worden.
8
Angekommen: al⸗ 1 30sten Infanterie⸗Brigade, von Könneritz, von Köln.