1[552]
Am 14. Februar 1853 hat der unten bezeich⸗ nete Mann dem Mühlenbescheider Wolff auf der bruchhagener Mühle bei Angermünde eine am 14. Oktober 1852 dem Posthalter Pauli zu Freyenwalde a. O. gestohlene goldene Cylin⸗ der⸗Uhr verkauft. Sein Aufenthalt ist nicht zu ermitteln, und soll er sich vagabondirend umher⸗ treiben und nach Danzig gewendet haben.
Alle Polizei⸗ und Gerichtsbehörden ersuche ich, auf den Mann zu vigiliren, ihn im Betre⸗
ungs falle festzunehmen und hierher sogleich Nach⸗ richt zu geben.
Name: Pechler oder Mechner; Stand: Müllergeselle; Geburts⸗ und früherer Aufent⸗
haltsort: unbekannt; Alter: eiwa 30 Jahre; Haar: dunkelblond; Augen: blau mit auffallend vielem Weiß; Nase: krumm, s. g. Habichtsnase; Schnurr⸗ und Kinnbart: dunkelblond: Größe: 4—5“. Bekleidung: schwarzer Ueberzieher; Bucks⸗ kin⸗Hosen; kalblederne Stiefeln; runder Sei⸗ denhut.
Wriezen a. O., den 20. April 1853.
[1577] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen,
den 28. Oktober 1852
Das hierselbst in der Mittelstraße Nr. 5 be⸗ legene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Dorotheenstadt Vol. 2 Nr. 147 auf den Namen des Kaufmanns Karl Wilhelm Wolff eingetragene Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19,695 Rthlr. 15 Sgr. 7 Pf., soll am 21., Jant 1893, Vormittage t11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur ein⸗ zusehen.
Nothwendiger Verkauf. Erste (Civil⸗)
[1570]
Königliches Kreisgericht. Abtheilung. Berlin, den 6. November 1852.
Das dem Baron Heinrich Friedrich Christian von Lowtzow gehörige, auf der Alt⸗Schöneberger Feldmark, am Schafgraben rechts der Potsdamer Straße von Berlin aus belegene, in unserm Hypothekenbuche vom Dorfe Alt⸗Schöneberg, Vol. V. Nr. 259. Fol. 193. verzeichnete Büdner⸗ Grundstück, jedoch ausschließlich einer davon durch Vertrag vom 10. Februar 1846 an den König⸗ lichen Fiskus zum Banu des neuen Schifffahrts⸗ Kanals veräußerten und bisher noch nicht abge⸗ schriebenen Parzelle von 27 ◻¶ Ruthen 19 ◻ Fuß Flächen⸗Inhalt, abgeschätzt als Ackerland auf 311 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf., und als Baustelle auf 718 bre e üfelpe der nebst Hypothekenschein in unserem fünften Büreau ein⸗ zusehenden Daxe, soll
am 6. Juni 1853, Vormittags E1 1 an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer⸗Straße tr. 25, subhastirt werden.
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannlen Erben des Geheimen Kommerzienraths Beer zu Berlin werden hiermittelst zu dem Termine geladen.
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1732
[1734]
othwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. Erste (Civil⸗-) Abtheilung. Berlin, den 4. Dezember 1852.
Das den Gebrüdern Gerber gehörige, zu Funkermühle bei Zossen belegene, im Hypotheken⸗ buche Vol. IV. pag. 29 von den Rittergütern im teltower Kreise verzeichnete Erbpachts⸗Vorwerk, abgeschätzt auf 11,176 Rthlr. 9 Sgr. 7 Pf. zu⸗ folge der nebst Hopothekenschein im V. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 30. Juni 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden. Der Mühlenmeister Johann Gottfried Scheer und dessen Ehefrau Marie Margarethe, geb. Wulffen, respektive die Erben derselben werden zu diesem Termine hierdurch geladen. v
Nothwendiger Verkauf.
Das in der Oderstraße sub Nr. 51 hierselbst belegene, Vol. I. Nr. 614 Fol. 631 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, der Wittwe Pahl, Ca⸗ roline Wilhelmine, geb. Fuchs, gehörige Haus und Zubehör, abgeschätzt auf 7966 Rthlr., soll in dem
Iebeeeeeileie vor dem Kreisrichter Ullricy, an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine, öffentlich an den Meistbieten⸗ den verkauft werden.
Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.
Frankfurt a. d. O., den 7. Dezember 1852. Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.
[109) Nothwendiger Verkauf.
Von dem Königlichen Kreisgerichte zu Naugard soll das in Hinterpommern im naugarder Kreise belegene, den Geschwistern Krause zugehörige, auf 21,190 Thlr. 15 Sgr. abgeschätzte Allodialgut Klein⸗Leistikow, zufolge der nebst Hypothekenschein in dem Büreau III. einzusehenden Taxe,
am 12. September 1853, Vormittags
41 Nhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannte ver⸗ ehelichte Koloniebesitzer Hoof, Henriette Charlotte Wilhelmine geborene Stägemann, und deren Ehe⸗ mann werden zu diesem Termine vorgeladen.
Naugard, den 21. Januar 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1746 Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf.
Das den Johann Peter Bückschen Eheleuten zugehörige, in der Feldmark des Dorfes Kramsk belegene und ausgebauete Ackergut, Peterhof ge⸗ nannt, bestehend aus den vereinigten Bauerhöfen Kramsk, Nr. 7 und 17, von zusammen 542 Mor⸗ gen 82 ◻ Ruthen preußisch und abgeschätzt auf 6731 Thlr. 15 Sgr. nach der in der Registratur einzusehenden Taxe, soll in dem auf
den 14. Juli 1853 um 10 Uhnr angesetzten Termine an Gerichtsstelle subhastirt werden. Schlochau, den 11. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilun
[549) Nothwendiger Verkauf.
Das den Kleidermacher C. L. Fischer'schen Eheleuten gehörige, hierselbst in der Paradies⸗ straße belegene, Nr. 310. des Hypothekenbuchs verzeichnete Wohnhaus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 5233 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 10. November cr., Vormittags um
41 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger, als: der Amtsrath Kutscher oder dessen Erben, so wie der Rentier J. Roggatz werden zu diesem Termin öffentlich vorgeladen.
Strolp, den 14. April 1853. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
1580ö12 Folgende in dem Termine Johannis 1852 zum Umtausch gegen gleichhaltige Pfandbriefe gekün⸗ digte und ungeachtet der öffentlichen Bekannt⸗ machungen vom 7. Mai und 6. September 1852 zu den Landschafts⸗Depositorien nicht eingeliefer⸗ ten westpreußischen Pfandbriefe, nämlich: 1) aus dem Departement Bromberg: Popowo Nr. 5, 6, 7 und 8 à 1000 Rthlr.; Nr. 9 à 800 Rthlr.; Nr. 15 à 600 Rthlr.; Nr. 19 à 200 Rthlr. und Nr. 22 à 60 Rthlr.; Ossowitz Nr. 8 à 1000 Rthlr.; Nr. 10 und 12 à 500 Rthlr. und Nr. 17 à 50 Rthlr.;
2) aus dem Departement Marien⸗ wWeriher Lopatken Nr. 10, 11, 12, 45 und 74 à 500 Rihlr.; Nr. 15, 6 28. 1“ Niylt, Nr. 19 ² ..k6 bee] Nr. 8 u öxeeeeee 6 und 76 à 75 Rihlr.; Nr. 77 à 50 Rthlr.; Nr. 37 und 39 à 25 Rthlr.; Thiemau Nr. 1 à 1000 Rthlr.; Nr. 37 und Eö“
3) aus dem Departement Danzig: Warznau Nr. 5 à 800 Rthlr.; Nr. 16 à 200 Rthlr.; Nr. 22 à 100 Rthlr; Nr. 29 à 25 Rthlr.; Klossowken Nr. 11 und 15 ³ 50 Rthlr.; Nr. 12 à 25 Rthlr.; sind auf Grund der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 11. Juli 1838 (Ges.⸗S. pro 1838 Seite 365) ad 7 und 8 in Ansehung der darin bestell⸗ ten Spezial⸗Hypothek für vernichtet erklärt, daher die Inhaber derselben wegen Extradition der Er⸗ satzpfandbriefe sich lediglich an die Landschaft zu halten befugt sind. Marienwerder, den 4. April 1853. Königliche westpreußische General⸗Landschafts⸗ Direction. von Rabe.
Redaction und Rendantur: Schwien
Das Absnnement beträgt: 25 Sgr. für ¾ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne reis-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rihlr. 27 ⅞ Sgr.
h Post-Anstalten des In- und nehmen Zestellungen an, 8 r Lerlin die Expeditionen des Fönigr. Preuß. Staats-Anzeigers 8 Prs ära Nr 54., und r Preußi ipzi a s Zeitung, Leipziger
ußischer
Se Den Wirklichen Geheimen Rath und General⸗Intendanten
der Königlichen Hofmusik, Grafen von Redern, zum Oberst⸗ Truchseß;
Den Schenk
zu ernennen, und treten beide Würden den obersten Hofchargen am Königlichen Hofe hinzu.
1“
Den Wirklichen Geheimen Rath und bisherigen Ober⸗Schloß⸗ tmann, Grafen von Arnim, zum Grandmaitre de la
erobe;
Den Wirklichen Geheimen Rath und bisherigen Vice⸗Ober⸗ Marschall von Meyerinck zum Ober⸗Schloß⸗Hauptmann
Den Hof⸗Marschall Grafen von Keller zum Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall, unter Beibehaltung der Stelle als Inten⸗ dant der Königlichen Schlösser,
Den bisherigen Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister Freiherrn von Stillfried, nachdem der Wirkliche Geheime Rath Graf von Pourtales auf sein Ansuchen von dem Amte eines Ober⸗ Ceremonienmeisters entbunden worden, zum Ober⸗Ceremonien⸗ meister zu ernennen geruht.
Dem bisherigen Gesandten Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen an Allerhöchstihrem Hoflager, Baron von Varennes den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; dem Kaiserlich österreichischen Korvetten⸗Capitain und Kommandanten der Kriegs⸗Brigg „Triest“, Breisach, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Fregatten⸗ Lientenant Baron von Bruck und dem Schiffs⸗Fähndrich Csuha von Eöbrdöghfalva, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Formermeister Göpfert auf dem Eisenhüttenwerk bei Gleiwitz im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; desgleichen dem Lehrer und Organisten Schröter zu Fürstenwerder im Kreise Marienburg, die Rettungs⸗Medaille am Bande; und 8
1.
Dem praktischen Arzte, Wundarzte und Geburtshelfer, Dr.
Kayser zu Solingen, den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu vex⸗ leihen; so wie
Den Landraths⸗ Amts⸗Verweser Benno Ludwig Johann Franz Philipp von Weiher zum Landrathe zu ernennen.
maschine für Flaschenkor
öffentlich
Arbeiten.
Das dem hiesigen Kaufmann Karl Friedrich Wappen⸗
hans unterm 25. v. J. ertheilte Patent auf eine Schneide⸗
e ist aufgehoben.
ie Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin 3 und Kronstadt (St. Petersburg). Die beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer
Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 340facher Pferdekraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als
100 Passagieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güter⸗ ladung eingerichtet, werden auch in diesem Jahre eine regelmaͤßige
Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg) unter halten. Die Eröffnung der Verbindung findet am Sonnabend den 14. Mai neuen Styles statt, an welchem Tage der „Preußi⸗ sche Adler“ zum ersten Male von Stettin und der „Wladimir“ zum ersten Male von Kronstadt abgehen wird. Von dem gedachten Tage ab bis zu dem am 22. Oktober erfolgenden Schlusse der Fahrten wird aus jedem Hafen wöchentlich einmal ein Dampf⸗ schiff abgefertigt werden, und zwar: - aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft des von Berlin des Morgens abgehenden Eisenbahn⸗ uges, und aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. Bei günstiger Witterung wird die Ueberfahrt in 65—70 Stun⸗ den zurückgelegt. Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünde bis St. Petersburg beträgt: v Erster Platz pro Person 62 Rthlr. preuß. Cour. W 1 “ 8 LoI ⸗ 23 5 2 2 In diesBetragen in iee köstigung mit Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Jeder Passagier auf dem ersten Platze kann 10 Kubikfuß, auf dem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platze 6 Kubikfuß rheinl. an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Hälfte des Passagegel⸗ des zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrich⸗ ten. Das Gepäck der Reisenden darf nur aus Reise⸗Effekten beste⸗
hen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut auf⸗ gegeben wgeüen. —
Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder ö“ lichen kaiserlich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen die Pässe vor Lösung des Passagier⸗Billets in Stettin dem dortigen kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Passagier⸗ Billets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich russischen Vice⸗Konsu vorzuzeigen. —