1853 / 100 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den und den aus dem Amtsbezirke auf

Oeffentliche Bekanntmachung. [576] Gefundener Leichnam.

Am 20sten d. M. ist in der Havel in der Nähe des Ufers am Stresow hierselbst ein männ⸗ licher Leichnam im Alter von 30 bis 40 Jahren, eiwa 5 Fuß 2 bis 3 Zoll groß, mit krausem schwarzem Haar und schwarzem Backenbart, auf⸗ gefunden worden. Die Gesichtszüge der Leiche, welche anscheinend etwa 2 Monat im Wasser ge⸗ legen haben mag, waren durch Verwesung zer⸗ stört, so daß sie nicht genau zu erkennen waren. Oberhalb auf der linken Hüfte fand sich ein etwa wie ein Zweigroschenstück großes mit Haaren be⸗ wachsenes Mal vor. Die Bekleidung, anschei⸗ nend eine Schifferkleidung, bestand in

1) einer brauntuchenen Schifferjacke, 2) einer blauen flanellen Unterjacke, 3) einer blauen gestreiften Weste von Sommer⸗ zeug, einem Paar grautuchenen, mit grauer Lein⸗ wand gefütterten Beinkleidern, einem Paar parchentnen Unterbeinkleidern, einem Paar gestrickten baumwollenen Hosen⸗ trägern mit rother Kante, einem nicht gezeichneten weißen leinenen Hemde, einem Paar blauwollenen Strümpfen, einem Paar hohen rindsledernen Stiefeln, einem bunten wollenen Shawl, einem Paar blauwollenen gestrickten mit Lein⸗ wand besetzten Fausthandschuhen, einer blau kattunen mit Punkten bedruckten Schürze. v In den Kleidern haben sich 1) eine kurze Pfeife (auf dem Pfeifenkopf ist ein Soldat zu Pferde abgebildet), 2) etwas Feuerschwamm, 3) ein Messer mit einem Pfropfenzieher und Feuerstahl, und 4) ein Pfennigstück vorgefunden. Alle diejenigen, welche über den Verstorbenen oder dessen Todesart Auskunft zu geben ver⸗ mögen, werden hierdurch aufgefordert, hiervon ungesäumt Anzeige zu machen, oder sich zu ihrer Vernehmung in dem vor dem unterzeichneten Untersuchungsrichter auf den 24. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude anberaumten Termin einzufinden. Kosten werden hierdurch in keiner Weise ver⸗ nlaßt. Spandau, den 22. April 1853. Köhnigliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter: Stephany.

[497] Bekanntmachung. Verpachtung des Domainen⸗Vorwerks Werben.

Das im Kreise Osterburg, 1 Meile von Ha⸗ velberg, 2 ½¼ Meile von der Magdeburg⸗Witten⸗ berger Eisenbahn, Station Seehausen a. Aland in der sogenannten Wische belegene Domainen⸗ Vorwerk Werben, enthaltend

circa 672 Morgen Acker, 37 Morgen Wiesen,

54 Morgen Hütung, 5 Morgen Gärten,

soll nebst den dazu gehörigen fiskalischen Gebäu⸗

fkommen⸗

den geringen Getreidezinsen auf die achtzehn

Jahre von Johannis 1853 bis dahin 1871 meist⸗ bietend anderweit verpachtet werden.

Zur Licitation haben wir einen Termin auf Mittwoch den 11. Mai d. J, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter v. Hendorff in unserm Sitzungszimmer anberaumt. Nach 6 Uhr Abends werden neue Bieter zum Gebote nicht mehr zugelassen werden.

Die Bedingungen der Verpachtung und Lici⸗

tation können sowohl bei dem zeitigen Pächter, Amtmann Roth, als auch nebst der Vorwerks⸗ karte in unserer Registratur, die auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschrift der Be⸗ dingungen ertheilen wird, eingesehen werden.

Das Pacht⸗Minimum ist auf 1400 Rthlr., wovon in Golde, festgestellt.

Vor der Licitation hat sich jeder Bieter über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Ver⸗ mögens von 12,000 Rthlr., so wie über seine Qualification dem Kommissarius auszu⸗ weisen.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. v. Mühlbach.

[577] Nothwendiger Verkauf.

Das Grundstück zu Danzig auf der Rechtstadt in der Hundegasse an der Malzkauschengassenecke Nr. 6, des Hypothekenbuches Nr. 416, 417 der Servis⸗Anlage, gerichtlich abgeschätzt auf 6470 Rthlr., dessen Taxe und Hypothekenschein im Büreau V. bei den Mogilowski'schen Subhasta⸗ tions⸗Akten einzusehen sind, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation.

Der Bietungstermin wird an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle

den 12. November 1853, von 11 Uhr

Vormittags an, 1 abgehalten werden.

Danzig, den 16. April 1853.

Ksöhnigliches Stadt⸗ und Kreisgericht.

I. Abtheilung.

[15800) Bekanntmachung.

Nach der Bestimmung der Königlichen Regie⸗ rung zu Frankfurt a. d. O. soll der Betrieb der zur hiesigen Revier⸗Verwaltung gehörigen Zie⸗ gelei bei Mauskow mit den dazu gehörigen Län⸗ dereien, bestehend

in Ackerland von...... 14 Morg. 101 ¶R., „» Wiesen im Warthe⸗

Zaustellen und zum Betriebe der Ziegelei

erforderliches Terrain

8 in Summa 22 Morg. 39 N., vom 1. Oktober d. J. ab auf 6 Jahre meist⸗ bietend verpachtet werden. Hierzu habe ich auf

Dienstag den 31. Mai d. 1

früh 10 12 Uhr, im Gasthofe zum goldenen Löwen bei Müller in Limmritz Termin angesetzt, wel⸗ ches ich mit dem Bemerken, daß das Pacht⸗ Minimum auf 400 Thlr. festgesetze ist, wie daß die anderweitigen Pachtbedingungen zu jeder Zeit in meinem Büreau eingesehen werden können,

hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe

Limmritz, den 26. April 1853.

Der Oberförster Friese.

7 & 1 1 Actien⸗Gesellschaft der Aache⸗

4 . 1 4

ner Spiegel⸗Manufaktur. Der Administrationsrath hat in Vollziehung des Artikels 38 der Statuten die Ehre, die Her⸗ ren Actionaire zu benachrichtigen, daß die jähr⸗ liche Generalversammlung Montag, den dreißig— sten Mai 1853, 10 Uhr Vormittags, im Gast⸗ hofe zum großen Monarchen dahier, stattfinden

wird. Der Administrationsrath erlaubt sich gleich⸗

zeitig, die Herren Actionaire auf folgende Be⸗

stimmungen des Art. 37 der Statuten aufmeik⸗

sam zu machen: „Die Generalversammlung besteht aus denjeni⸗ gen Actionairen, welche Inhaber von wenig⸗ stens 10 Actien sind. Die Actien werden „vierzehn Tage vor dem Tage der Versamm⸗ „lung entweder bei den Banquiers der Gesell⸗ „schaft oder bei dem General⸗-Direktor hinter⸗ „legt, welche dagegen dem Deponenten eine „Empfangsbescheinigung und eine auf seinen „Namen lautende persönliche Eintrittskarte aus⸗ „händigen.

„Der Actionair, welcher befugt ist, den Ver⸗ „sammlungen beizuwohnen, kann auf den Grund „einer Spezial⸗Vollmacht sich dabei durch einen „andern stimmberechtigten Actionair vertreten „lassen.“

Aachen, den 23. April 1853.

Für den Administrationsrath:

Der General⸗Direktor Henoch.

[578] Kegelmäüssige DampfschifIl- fahrt z wischen Hamburg und dem Nordsece-Bade

IIeGT

durch die grossen eisernen, mit eleganten und bequemen Cajüäten, so wie mit einer vortreff- lichen Restauration versehenen Sce- Dampf- chiffe von 240 Pferdekraft:

Mercator, Capitain K. Cook, Rrilliant, Baecchanan, deren regelmässige Abgangstage, nothwendige, rechtzeitig bekannt zu machende Abänderungen

vorbehalten, wie folgend: am 18. und 25. Juni nach Helgoland,... Morgens 7 ½ Uhr, “4“ vom 29. Juni bis ultimo September:

gen Mittwoch vea Sonnabend

nach Helgoland, Morgens 7 ½ Uhr. jeden Donnerstag und Montag zurück nach Hamburg.

Bekanntlich hat die Natur in Helgoland alle Eigenschaften eines h'ilkräftigen Scebades ver- einigt, welche einzeln schon als Vorzüge eines Badeortes am Meeresufer geltend gemacht werden.

Die Lage dieses romantischen Eilandes im offenen Meere, meilenweit aus dem Dunstkreise des Festlandes entfernt, seine salzreichen, rei- nen Fluthen und die milde, nervenbelebende, bei keiner Richtung des Windes veränderte Seeluft, ebenso der lseste, ebene Sandboden des Badestrandes, welcher mit gleicher Sicherheit für die stärkeren Fluth-, wie für die schwäche- ren Ebbe-Bäder benutzt werden kann (ein Vor- zug, den kein anderes Nordsee -Bad besitzt) haben durch iüihren Gesammtwerth der Insel Helgoland einen europäöischen Ruf als Badeort gesichert.

Gewiss werden die zahlreichen Besucher des- selben die jetzt gebotenen Communications mittel, durch welche Helgoland schnæll und sicher in wenigen Stunden erreicht wird, will kommen heifsen.

Nähere Auskunft ertheilt der Schiffsmakler

Abüllian (àà e ς n Stubbenhuk No. 35.

Hamburg, im April 1853.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für †¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in gerlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,

in der ganzen Monarchie:

1 Kthlr. 27 1 Sgr.

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öniglich

Ane Host⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen gesteul

- b estellunge 8 die Erpebitionen 8 . Preuß. Staats-Anzeigers Mauer⸗Straßte Nr 54., und der Preußischen Zeitung ga Straße Rr. 14.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

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Dem Kaiserlich österreichischen Oberst⸗Lieutenant Freiherrn Ludwig von Dumoulin, Commandeur des 8. Festungs⸗Artil⸗ lerie⸗Bataillons, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, so wie den Kaiserlich österreichischen Ober⸗-Lieutenants Johann Krause von demselben Bataillon, und Friedrich Mohr von der Zeugs⸗ Artillerie sämmtlich zu Mainz den Rothen Adler Drden vierter Klasse zu verleihen; desgleichen

Den Hof⸗ und Domprediger Dr. Hoffmann in Berlin zum General⸗Superintendenten der Kurmark, so wie zum Ober⸗ Kon⸗ sistorial⸗Rath und Mitgliede des evangelischen Ober⸗Kirchenraths G den Konsistorial⸗Rath Pfarrer Büchsel daselbst zum General⸗ Superintendenten für die Neumark zu ernennen.

Ministerium für Handel,

Bekanntmachung vom 23. April 1853 über die un⸗ term 4ten d. M. erfolgte Bestätigung des Statuts des Actien⸗Vereins zur Ausführung des Brätz⸗,

Tirschtiegel⸗, Neustadt⸗Pinner Chausseebaues

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Des Königs Majestät haben das unterm 10. November 1852 vollzogene Statut des Actien⸗Vereins zur Ausführung des Brätz⸗, Tirschtiegel⸗, Neustadt⸗Pinner Chausseebaues mittelst Allerhöchsten Erlasses vom Aten d. M. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut mit der Bestätigungs⸗Urkunde durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird.

Berlin, den 23. April 1853.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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g vom 25. April betreffend das

Verfügun Verfahren in Bezug auf die Anwendung und Er hebung einer Bestellgebühr für Briefe an Adres⸗

aten am Aufgabeorte oder im Landbezirke

gebühr für Briefe an Adressaten am Aufgabeorte oder im Land⸗ bezirke des Aufgabeorts, welche ihre Sendungen von der Post ab⸗ holen lassen, werden, um mehreren zu meiner Kenntniß gelangten Anträgen und Wünschen der Behörden und des Publikums zu entsprechen, nachstehende Festsetzungen getroffen:

Dienstbriefe, welche als solche mit einem sonst die Porto⸗ freiheit begründenden Rubrum versehen sind und bei einer Post⸗ Anstalt an Adressaten im eigenen Landbezirke derselben aufgeliefert werden, ist, wenn die Adressaten die Briefe von der Post abholen lassen, fortan eine Bestell⸗Gebühr nicht mehr in Ansatz zu bringen. Hat jedoch die Bestellung durch den Landbriefträger zu erfolgen, so findet das Landbrief⸗Bestellgeld Anwendung.

Jene kostenfreie Besorgung durch die Post tritt nicht ein, wenn es sich um Briefe aus dem Landbezirke oder aus dem Orte an Adressaten am Sitze der Post⸗Anstalt handelt.

bei der Post⸗Anstalt des Aufgabeorts künftig eine Bestell⸗Gebü⸗ zu erheben ist, soll dieselbe statt mit 1 S8g nur Brief in Ansatz kommen. Der höhere Satz von 1 Sgr. bleibt für den Fall fortbestehen, daß der Brief durch den Orts⸗ oder Land⸗ briefträger abgetragen wird.

Das Bestellgeld kann in allen Fällen vorausbezahlt, auch durch Anwendung von Marken oder Couverts frankirt werden.

Ueber die Art der Verrechnung des Bestellgeldes für Kor⸗ respondenzen abholende Adressaten im Aufgabeorte und im Land⸗ bezirke des Aufgobeortes bleiben die Vorschriften der General⸗Ver⸗ fügung vom 6. d. M. (Staats⸗Anzeiger Nr. 99 S. 657) in Kraft. In den Formularen zu den Bestellgeld⸗Karten (Beilage A. und B. jener Verfügung) sind jedoch die Uleberschriften der Geldkolonnen dahin abzuändern, daß statt: „I1 Sgr.“ esetzt wird: ½ Sgr.

Berlin, den 25. April 1853.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

von der Heydt.

Bekanntmachung vom 28. April 1853 betreffend

die Postbeförderung von Päckerei⸗Sendungen nach Belgien, nach Großbritannien und Irland

Bekanntmachung vom 17. Juli S. 1013.)

1338.) Bekanntmachung vom 1. März 1853,. (Staats⸗Anzeiger Nr. 6 S. 401