17. September v. J. (Staats⸗Anzeiger Nr. 168, S. 1013, und müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgegeben
Nr. 225, S. 1338) und vom 1. März d. J. (Staats⸗Anzeiger werden. Der Deckplatz ist hauptsächlich chege Als genen 6ü6eees 4 “
Nr. 61, S. 401) wird das Publikum benachrichtigt, daß in Folge gesellen, Matrosen und notorisch arme Leute bestimmt und wird nur “ “ “ 69,358. 75,879. 76,507. 80,411.
neuerer Festsetzungen jetzt Päckereien mit Waaren zur Beförderung an solche vergeben. Für Lokal⸗Reisende zwischen Stettin und b. Buat⸗ G b. Alevin, b. Baller, Amal
auf dem Wege nach Belgien, nach Großbritannien, Irland und Swinemünde fällt derselbe aus. Dienstboten in Begleitung ihrer vom 28. Februar 1853 — betreffend die ber b. Moser ünd 2mal b. Seeger, nach Aachen
solchen fremden Ländern und Orten, wohin die Spedition über zwischen Stettin und Swinemünde reisenden Herrschaften werden M . und Lmal bei Scheche, Bromberg
England stattfindet, in demselben Maße, wie im inländischen Ver⸗ jedoch für 38 Rthlr. pro Person befördert. Wagen, Pferde und Verhältnisse des Buchhandels und die Prüfung 1 . Rotol 8 Neumann, Cöln bei Reimbold,
kehr, angenommen werden können. Frreachtgüter nach und von Stockholm und Calmar kerhalten für er Musikalienhändler “ 1“ 22.:; 8 ac2 8 6 6 . 3 8 1 6 men; 11z9 1’ae „ L 5
mäßiges Frachtgeld Beförderung. Die spezielle Frachttaxe ist bei mann, Königsberg in Pr. bei Heygster und bei Snneh⸗
Nur Geld⸗ und Werthsendungen von der Befoͤrderung „t b 9 3 1.“ einer jeden preußischen Postanstalt einzusehen. Das Einschrei — 8 ö“ einstweilen noch ausgeschlossen. der Personen, so wie die dnat der Ueschen und Pferde He ohe Preßgesetz vom 12. Mai 1851 (Gesetz⸗Sammlung Seite 273). Magdeburg bei Roch, Ratibor bei Samoje, Stettin bei
1 1 1 v “ 8 8 G 1 Schwolow und bei Wilsnach Tilsit 2 mal bei Löwenb Pakete mit Waaren bis zum Werthe von 5 Pfd. St. (33 Rthlr.) 8 d Swinemünde durch die Orts⸗Postanstalten. Die Prüfungs⸗Reglement vom 10. August 1851 (Staats⸗Anzeiger Nr. 4 Wesel bei Westermann und 6 Wrietzen bei Schult”⸗ oder mit solchen Waaren, welche nicht für den kaufmännischen Ver⸗ Erpedtion ver Frachtgüter wird in Stettin durch das Handlungs⸗ 73 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 168. 1781. 2206. 4499. 5617. kehr bestimmt sind, werden jedoch von dstende aue, wechemdeich unvx aß vom 8. Mai 1 5770. 7518. 7546. 9195. 14,424. 16,093. 17,192. 20,531.
1 zej 8 „ “ 8 8 8 Lv ä “ 8 1 1. 8 8 “ 16“ 88 2 8 20,8 8 zweimal — am Dienstage und Freitage 11“ Berlin, den 28. April 1853. 8 20,888. 21,683. 22,136. 23,050. 25,583. 26,965. 28,895. 28,987. erhalten auch an diesen ann b 18 — e⸗ 1 “ 30,512. 32,199. 32,481. 32,800. 35,616. 35,736. 36,064. 30,886. rung, wenn sie noch im Laufe des Vormittags in Ostende eintreffen. G 1“ 1““ “ i 11 N 170. 39,359. 41,926. 42,406. 43,066. 44,157. 44,422. 44,674. Berlin, den 28. April 1853. General⸗Post⸗Amt. 12. Mai 1851 der Buchhandel allerdings nicht als ein den übri⸗ 32,423. 53 366 51,968 “ “ “ “ 92,40. 90, 56 „995. 992, .99,0⸗4. 892 . „479.—* „ —
8 gen dort aufgeführten Zweigen des Handels mit literarischen Er⸗ 56,973, 57,265. 60,082. 60,094. 63,67 70 66,957.
General⸗-Post⸗Amt. zeugnissen blos koordinirtes, sondern als ein diese anderen Ver⸗ “ 672698. 1u 68,498 öu6 b kehrszweige zugleich in sich begreifendes Gewerbe anzusehen und als 73,643. 77,783. 79/012 111 “ Schmückert. solches diesseits stets behandelt worden ist. Die ꝛc. hat daher die⸗ ““ sen Gesichtspunkt im Allgemeinen festzuhalten. Berlin, den 29. April 1853.
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Was die ferner angeregte Frage nach der Prüfung der Musi⸗
kalienhändler betrifft, so muß von diesen eine Prüfung im Sinne
ammlung, welche heut I11“” cit. allerdings insoweit gefordert werden, als sie zugleich als Buchhändler zu betrachten sind, das heißt, als sich in den von
ihnen zu vertreibenden Musikalien auch Texte befinden. Die Frage
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der Konzessions⸗Ertheilung ist aber lediglich nach dem Umfange des
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Aa aasfadich ase . “ Antrages der Interessenten, mithin danach zu beurtheilen, ob die⸗ Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und 8 gesell . 8 88 E66“ “ selben als Buch⸗ und Mustkalienhändler oder bl. s Mufikalien⸗ Kommandant der Bundesfestung Mainz, von Hahn, von Mainz. händler konzessionirt zu werden wünschen.
Königliche
Bekanntmachung vom 28. April 1853 — be W Das 12te und 13te Stück der Gesetz⸗S ausgegeben werden, enthalten unter die Post⸗Dampfschifffahrt zwischen Stettin und
Stockholm.
11“
n diesem Jahre wird durch das Königlich preußische Post⸗ Dampfschiff „Nagler“ und durch das Königlich schwedische Post: »3718. den Allerhöchsten Erlaß vom 7. März 1853, betreffend Zu einer Abänderung des Prüfungs⸗Reglements vom 40. Au⸗ Deampfschiff „Nordstern“ eine regelmäßige Seepost⸗Verbindung die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte zum Chaus⸗ gust 1851 liegt hiernach um so weniger Veranlassung vor, als die 1“ zwischen Stettin und Stockholm unterhalten werden. Diese Ver⸗ see⸗Bau von Lissa nach Gostyn durch den Fraustadter Anordnung einer besonderen Prüfung für Musikalienhändler mit Abgereist: Se. Durchlaucht den Bestimmungen des §. 1 des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851 Schwarzburg⸗Ruvolstadt, nach Rudolstadt.
bindung wird wöchentlich einmal in der Weise stattfinden, daß ““ .““ Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General⸗ S
aus beiden Häfen an jedem Dienstage eines der genannten b Fesehe ““ Hafen abgefertigt werden wird. Die 3719. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. März 1853, betref⸗ Berlin, den 28. Februar 1853. nant, Prinz Verinh Braunf⸗ 8 gung gt: “ P die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Braunfels. von Stettin: um 12 Uhr Mittags nach Ankunft des von Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗Chaussee Der Minister des Innern. A“ d Commande r 28 Berlin des Morgens abgehenden Eisenbahn⸗ on der Beuel⸗Bendorfer Staatsstraße zu Honnef über IIII1“ 11“ zuges; Asbach bis zur Neuwied⸗Weyerbuscher Gemeinde⸗ üssee zu Flamersfeld; unter Der Erbschenk in Alt⸗Vorpommern, L 1
Der Tag der Eröffnung der Fahrten ist vorläufig auf Dien⸗ den Allerhöchsten Erlaß vom 14. März 1853, betref⸗ stag den 10. Mai festgesetzt worden, an welchem Tage der fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte in Be⸗ „Nagler“ zum ersten Male von Stettin und der „Nordstern“ zum zug auf den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde⸗ ersten Male von Stockholm abgefertigt werden soll. Für den Chaussee von Wassenberg über Wildenrath und Arsbeck Fall, daß an diesem Tage das Fahrwasser bei Stock⸗ bis zur Erkelenz⸗Strälener Gemeinde-⸗Chaussee in holm noch nicht vom Eise frei sein sollte, wird der Er⸗ Niedercrüchten; unter Verordnung vom 24. März 1853 — über den öffnungs⸗Termin anderweit bekannt gemacht werden.
Die Schiffe werden bei ihren Fahrten in beiden Richtungen in 721. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. März 1853, betreffend v
Swinemünde und in Calmar anlegen, um daselbst die Post, so wie die Bedingungen für die Ausübung der Rheinschiff⸗ “ h
Reisende und Güter abzusetzen und aufzunehmen. ahrt; unter Bekanntmachung vom 29. April 1853 — betref - “ über den Schulbesuch nicht immer mehr als ausreichend erwiesen
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Das Passagegeld beträgt: “ J“ h“ 8 ö“ - „ “ 8 .
1 Magegeld. - das Gesetz über die Einführung einer gleichen Wagen⸗ fend die Ziehung der 4ten Klasse 107ter Kör haben, in letzterer Zeit auch wiederholt Fälle zu unserer Kenntniß g . gekommen sind, in denen es versucht worden, Schulversäumnisse
1 bI“ 8 w1 licher Klassen⸗Lotterie. durch Unkenntniß jener älteren Bestimmungen zu entschuldigen, so Ct. Rthlr. Pr. Ct. nach der Verordnung vom 7. April 1838 von derselben wrordnen wir hiermit auf Grund des Gesetzes vom 11. Mär h v ausgeschlossen sind. Vom 4. April 1853; unter 1 M ö 1XX“ 6. 3 Von Stettin nach Stock⸗ 1 “ 8 Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 107ter 1850 (Gesetz⸗Sammlung S. 265 seq.) und unter Bezugnahme auf holm oder zurück. 18 h “ öʒ Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel ein Gewinn von 5000 Rthlr. die §8. 43 bis 49 Tit. 12 Theil II. Allgemeinen Landrechts Nach Von Stettin na Cal⸗ » 3723. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. April 1853; betreffend Nr. 12,525 in Berlin bei Aron jun. 4 Geminne zu stehendes: mar oder zurück... 8 Abänderungen des Regulatios über die Breite und 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 10,486. 33,977. 45,329 und Von Stettin nach Swi Länge der Schiffsgefäße und Flöße c 53,8539 nach Brieg be straßen zwischen der Oder und Spree, vom 8. Novem-⸗ stadt bei Heinemann und
Jedes Kind, welchem seine Aeltern, Pfleger und sonst
§. hung Verpflichtete nicht den erforderlichen Unterricht im
i Böhm, Danzig bei Rotzoll, Halber⸗
2 360 8 8 ₰ 3 Fyaieg nach Naumburg bei Vogel; 33 Gewinne zur Erziehung 2 tete L. b 6. 16,519. Hause oder in einer Privatschule verschaffen, kann, wenn es diesel⸗
nemünde oder zurüc A.“ 8 T1““ Von Swinemünde nach y G WG “ 1 1““ “ X 39,062. ben wünschen, mit Genehmigung des Schulvorstandes schon nach Stockholm oder zur 46 ½ 1 “ 40,425 “ 19˙579: 43,787 13,899. 45,839. 45,867. 49 673, vollendetem 5ten, soll aber nach vollendetem 6ten Jahre in die Von Swinemünde die Bekannlmachung, betreffend die Abänderung der 40,426. “ 42,072. b “ öffentliche Schule geschickt werden. Calmar oder zurück Gesellschafts⸗Statuten der L1ööö“ “ 11A14A“ 1““ Von Stockholm nach anonyme Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbe biebh 70,366. 75,441. und 81,925 in Be ö1“ Manhgelhafte körperliche und geistige Ansbildung begründet eine Calmar zurück “ ei Stolberg“ Vom 78 April 1863, und unter 8 G bei 1“ v V Ausnahme; auch soll da, wo für einzelne, von dem Schul ⸗Lokal In diesen Beträgen sind die Kosten für die Bewirthung der W1414“4“ “ “ 1 Anfang der Schnlyslichtigkeit Reif In 1 ze Jjin 1.— ie ir hung der 3726. die Bekanntmachung, betreffend die von den Kammern “ 8 “ 9S 1 Hüsseldorf ausdrücklich von uns auf das zurückgelegte Fte Jahr bestimmt ist, G“ nicht mitbegriffen. Dieselbe findet nach dem 1“ ertheilte Zustimmung zu der Verordnung vom 4. August “ h“ Düsseldorf es einstweilen dabei das Bewenden behalten. Passagiergeld frei. Kinder von 2 bis 12 Jahren zahlen die Hälfte. 40ꝗ Aorfif 49853 g 8 Königsberg i. Pr. bei Samter, Liegnitz bri Schwarz, Magdeburg K. 2. Jedes Kind ist so lange schulpflichtig, bis es nach dem des Passagegeldes. Kinder über 12 Jahre für voll. Jeder Rei⸗ 14. April 1853. bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Stettin bei Schwo⸗ Befunde seines Seelsorgers die einem jeden vernünftigen Menschen sende hat 100 Pfd. Gepäck frei. Kinder, welche die Hälfte zahlen, low, Tilsit bei Löwenberg, Trier bei Gall und nach Wittenberg seines Standes nothwendigen Kenntnisse und Geschicklichkeiten er⸗ haben nur 50 Pfd. frei. Für das Mehrgewicht ist eine mäßige 1 bei Haberland; 37 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 327. 2846. langt hat (§. 45 Titel 12 Theil II. Allg. Landrechts; Kab.⸗Ordre Taxe zu entrichten. Das Gepäck muß mit dem Namen 3351. 6272. 7131. 10,084. 11,265. 11,656. 17,982. 22,292. vom 14. Mai 1825; Gesetz⸗Sammlung S. 149.) Als Regel gilt 23,748. 25,484. 30,195. 35,254. 41,833. 43,178. 44,743. 44,905. rücksichtlich der Kinder evangelischer Konfession die Einsegnung, 9 b
darf nur aus Reise⸗Effekten bestehen 46,337. 48,557. 49,542. 50,327. 51,128. 54,989. 55,881. 56,003. rücksichtlich derjenigen anderer Konfessionen das zurückgelegte 14. Jahr.