1853 / 101 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

7) der Privatschreiber Heinrich Kirstein, geboren hierselbst den 9. November 1828; deren Aufenthalt unbekannt ist, und gegen welche die rechtliche Vermuthung streitet, daß sie sich durch Entfernung aus ihrer Heimat der Genü⸗ gung der Militairpflicht haben entziehen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ungesäumt in die Königlichen Lande zurückzukehren, und sich in dem auf den 6. September 1853, 11 Uhr Vormittags,

an hiesiger Gerichtsstelle vor Herrn Stadt⸗ und

Kreisrichter Mix anberaumten Termine wegen ihres Austritts zu verantworten. Gegen den Ausbleibenden wird in Gemäßheit der Vorschrift des §. 110 des Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 auf eine Geldbuße von 50 bis 1000 Tha⸗ lern oder auf eine Gefängnißstrafe von einem Monate bis zu einem Jahre erkannt werden. Danzig, den 15. April 1853.

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht, I. Abtheilung.

163050 I

Die verehelichte Laaß, Bertha geb. Schmidt, früher hier, jetzt zu Drossen wohnhaft, hat gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Julius Laaß, welcher angeblich vor drei Jahren nach Amerika ausgewandert und seinem gegenwärtigen Aufent⸗ halte nach unbekannt ist, wegen Ehetrennung auf Grund selbstverschuldeten Unvermögens zu ihrer interhaltung geklagt und beantragt: das zwischen ihr und dem Verklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Verklagten für den allein schul⸗ digen Theil und für verbunden zu erachten, den vierten Theil seines etwaigen Vermögens, oder, nach Wahl der Klägerin, dieser für ihre Lebens⸗ zeit standesmäßigen Unterhalt zu gewähren.

Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin

Nx 16. Nvoeemnber d. S. Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Tirpitz an Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1 hierselbst, angesetzt, zu wel⸗ chem der Julius Laaß mit der Warnung vorge⸗ laden wird, daß, falls die Klage, welche in un⸗ serem Büreau V. eingesehen, auf Verlangen auch abschriftlich mitgetheilt werden kann, bis zum Termine in schriftlicher legalisirter Form unter genauer Bezeichnung des jetzigen Aufenthaltsortes des Verklagten nicht beantwortet wird, der Ver⸗ klagte auch im Termine selbst weder in Person, noch durch einen mit gehöriger Vollmacht ver⸗ sehenen Rechts⸗Anwalt, wozu ihm die Rechts⸗ Anwalte, Justizrath Hannemann, Vogel, Chri⸗ stiani und Koffka in Vorschlag gebracht werden, erscheinen und die Klage beantworten sollte, die in der Klage angeführten Thatsachen in contu- maciam als zugestanden und das weitere Recht⸗ liche erkannt werden wird. Frankfurt a. d. O., den 15. April 1853. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I

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Nachdem über den Nachlaß des hierselbst ver⸗ storbenen Kaufmanns Eduard Davers Konkurs eröffnet ist, werden sämmtliche Gläubiger dessel⸗ ben aufgefordert, im Termin

den 30. Juni c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Münchenberg persön⸗ lich oder durch Bevollmächtigte (wozu ihnen der Justizrath Bock und Rechtsanwalt Wohlgeboren vorgeschlagen werden) zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche an die Konkursmasse gebührend anzumel⸗ den und deren Richtigkeit nachzuweisen. Die Ausbleibenden werden mit allen ihren Forderun⸗ gen an die Masse präkludirt, und wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Memel, den 17. März 1853.

Königliches Kreisgericht.

Ostbahn.

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1) Da nunmehr vI üfeativn ben di 8 Lommunication über die e und Nogat bald wieder in geregelter Weise herzustellen ist, wird der durch unsere

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Bekanntmachung vom 25. Januar c. für die Züge jenseits der Weichsel vom 1. Fe⸗ bruar c. bis auf Weiteres publizirte Winter⸗ Fahrplan zum 1. Mai wieder aufgehoben und dagegen mit dem 1. Mai c. beginnend, der für diese Züge dort vor dem 1. Februar c. bestandene Fahrplan vollständig wie⸗ der eingeführt, wonach also a) in der Richtung nach Königsberg G EEöö Mitlags Nachts um 2 u. 18 M. 12 u. 27 M. g u. 48 M. aus Marienburg abgeht und um 4 Uu. 53 M. 3 U. 56 M. 1 U. 20 M. in Braunsberg ankommt, wobei die Züge in Marienburg auf den Anschluß von Dir⸗ schau bis zu ½ Stunde warten; in der Richtung nach Berlin 1I“ 11114“ Mittags Nachts Mittags öö] aus Braunsberg abgeht und uI EWINbbhe ee . 11 M. in Marienburg eintrifft. 2) Bezüglich des Fahrplans zwischen Danzig

Zug V. Morgens

und Steilin mitt ferner mit dem 1. Mai d. J.

die Aenderung ein, daß der Güterzug VI. Sta⸗ tion Dirschan Morgens 7 Uhr 32 Minuten ver⸗ läßt, in Stargard übernachtet und von dort be⸗ hufs Anschlusses an den Stettin⸗Berliner Mor⸗ genzug anderen Tages 4 Uhr 47 Min, Morgens nach Stettin abgeht.

Hierbei muß indeß der am 30. April nach dem alten Fahrplane noch in Kreuz übernach⸗ tende Zug VI. am 1. Mai von Kreuz aus noch nach Stettin weiter gelassen werden, und findet somit der erste Frühzug von Stargard erst am 2. Mai statt.

Bromberg, den 18. April 1853.

Königliche Direction der Ostbahn.

Magdeburg⸗Halberstädter lösa. Eisenbahn.

Die Dividende für das Jahr 1852 ist durch Beschluß unseres Gesellschafts⸗Ausschusses auf Neun und einen halben Thaler für eine jede Aetie festgesetzt und vom 2ten k. M. ab bei unserer Haupt⸗Kasse am Brückthor zu er⸗

heben. Magdeburg, den 27. April 1853. Das Directorium der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die für das Jahr 1852 zu vertheilende Dividende ist nach dem Beschlusse unseres Gesell⸗ schafts⸗Ausschusses auf

Zwanzig Thaler pro Actie festgesetzt, und kann bei unserer Haupt⸗ kasse hierselbst in Empfang genommen werden.

Magdeburg, den 26. April 1853. Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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““ Eschweiler Gesellschaft Bergbau und Hütten.

Die Herren Actionaire der Gesellschaft werden benachrichtigt, daß die General-Versammlung vom 31. vor. Mts. die Dividende ze ir Vertheilung des laut Bücher⸗Abschluß vom 31. Dezember 1852 sich ergebenden Gewinns auf 80 Francs pro Actie festgesetzt hat. Diese 80 Francs können vom 31. künftigen Monats ab erhoben werden:

in Stolberg auf dem Büreau der Gesellschaft,

⸗Köln bei den Herren S. Oppenheim jr. & Co.,

⸗Lüttich bei den Herren Nagelmackers & Cer⸗

fontaine, und

Paris auf dem Geschäfts⸗Büreau der Ge⸗

sellschaft, rue basse du Rempart No. 48 bis.

Blankenburg, den 15. April 1853.

Der General⸗Direktor August Eyckholt.

Ediktal⸗Ladung. W

In Sachen Eduard Ichon zu Bremen, Im⸗

ploranten und Klägers, wider Andreas (André) Carlé aus Schäflersheim und S. Heine aus Danzig, eventualiter wider die unbekannten Eigen⸗ thümer zweier Colli Speditionswaare, Implora⸗ ten und Beklagte, ist vom Kläger dem Handels⸗ gerichte klagend vorgetragen:

1) es sei ihm im April 1850 von Albert Hei⸗ mann per Eisenbahn für den Auswanderer Andreas (André) Carlé aus Schäflersheim ein Koffer mit Auswanderer⸗Effekten gez. Nr. 376, Brutto 112 Pfd. wiegend, einge⸗ sandt, aber seitdem nicht abgefordert, auch habe der Eigenthümer dieses Koffers trotz aller hier und bei dem Absender Heimann eingezogenen Erkundigungen nicht ermittelt werden können; auf diesem Koffer ruhten an Spesen⸗Nachnahme und hiesigen Kosten der Spediteure F. Reck u. Co., denen der Koffer übergeben sei, laut Anl. 1. 2. 2☚2³½¶2actor.

Ld'or 6 Thlr. 69 Gr. Spesen;

ferner habe er am 22. August 1850 von Moreau Valette in Berlin im Auftrage von S. Heine, angeblich in Danzig, eine H. D. 32. gezeichnete Kiste mit Gemälden, Brutto 93 Pfund wiegend, zur Spedition eingesandt rhalten, die er auch den hiesigen Spediteu⸗ ren F. Reck u. Co. übergeben, und auf welcher laut Anl. 3. 4. [5161 L.voor 22

Thlr. 51 Gr. Unkosten lasteten; auch zu die⸗ ser Kiste habe sich aller Nachforschungen un⸗ geachtet kein Eigenthümer gemeldet und sei namentlich auch in Danzig kein S. Heine aufzufinden gewesen, so wie auch vom Im⸗ ploranten in preußischen Zeitungen privatim erlassene Aufforderungen erfolglos geblieben seien; Implorant bitte daher, das Handelsgericht wolle den genannten Andreas (André) Carlé aus Schäflersheim oder den sonstigen un⸗ bekannten Eigenthümer verurtheilen, den üub 1. erwähnten Koffer gegen Zahlung er Kosten dieses Verfahrens, sowie in gleicher Weise den S. Heine, angeblich aus Dan⸗ ig, oder den sonstigen unbekannten Eigen⸗ thümer verurtheilen, die sub 2. erwähnte Kiste gegen Zahlung der Unkosten ad 22 Thlr. 51 Gr. und der Kosten dieses Verfahrens in Empfang zu nehmen, für den Fall des Nicht⸗Erscheinens aber sofort den öffent⸗ lichen Verkauf der gedachten Speditions⸗

güter erkennen und demnächst aus dem resp.

Erlöse dem Imploranten die resp. Spesen und Kosten zu adjudiciren, auch zum Zwecke der Klagbeantwortung die Beklagten edicta- liter laden zu lassen.

Da nun diesem Gesuche des Imploranten, nachdem von demselben seine Angaben ge⸗ nügend vorab bescheinigt waren, durch Erkennt⸗ niß des Handelsgerichts d. d. 21. April 1853 deferirt worden ist, so werden die vorstehend ge dachten Imploraten und Beklagten hierdurch ge⸗ laden, in der auf

Montag den 6. Juni 1853, Nachmittags 3 Uhr, angesetzten Sitzung des Handelsgerichts, in dem Obergerichtszimmer oben auf hiesigem Rathhause, in Person oder durch einen gehörig Bevollmäch⸗ tigten zu erscheinen, um über die vorstehende Imploration und Klage rechtsbeständig sich zu erklären und zwar bei Strafe des Geständnisses und des Ausschlusses mit den Einreden, so wie unter der Verwarnung, daß im Nichterscheinungs⸗ falle den eventuellen Anträgen des Klägers gemäß werde erkannt werden und mit dem Bedeuten an die Beklagten, daß künftig etwa nöthig werdende öffentliche Ladungen und Insinuationen allein durch einmaliges Einrücken in die hiesigen Wöchentlichen Nach⸗ richten und in die Weser⸗Zeitung geschehen sollen.

Endlich wird den Beklagten angezeigt, daß die in der Klage in Bezug genommenen vier An lagen an der Kanzlei des Handelsgerichts depo⸗ nirt sind.

Bremen, aus der Kanzlei des Handelsgerichis, den 23. April 1853.

Edm. Ruetez, Secr.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

erlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hefbuchdruckerei⸗

.

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

Mit GBeiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:

1 Rihlr. 27 Sgr.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestelungen an, sür Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers Meser gen⸗ Nr 54., und r Preußischen Zeitu Leipzi nüag Nr. 14. 11

—x—

Seine Majestät der König sind von Deßau gekehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ersten Prediger an der reformirten Kirche zu Frank⸗

furt a. M., Konsistorialrath Schrader, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem pensionirten Kämmerei⸗ und Polizei⸗ Diener Ignaz Schmidt zu Frankenstein, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen; desgleichen

Den Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Reitzenstein in Magde⸗ burg zum Kreisgerichts⸗Direktor in Neustettin; und

Den evangelischen Pfarrer Wiesmann in Soest zum Kon⸗

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Dem Mechanikus F. M. Bode zu Kasse 26. April 1853 ein Patent

auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Differenzial⸗Manometer, so weit die Construction desselben als neu und eigenthümlich erkannt ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um fang des preußischen Staats ertheilt worden.

ist unter dem

Dem Kaufmann Ferdinand Burckhardt zu Berlin ist unter dem 27. April 1853 ein Patent auf eine Runkelrübenpresse in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

sistorial⸗Rath und Mitgliede des Konsistoriums der Provinz West⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

falen zu ernennen.

Staats⸗ Ministerium.

Bekanntmachung vom 14. April ““ betreffend die von den Kammern ertheilte Zustimmung zu der Verordnung vom 4. August 1852 über die Bildung

der Ersten Kammer.

Verordnung vom 4. August 1852 (Staats⸗

Nachdem die unter dem 4. August 1852 erlassene und durch

die Gesetz⸗Sammlung von 1852 Seite 549 verkündete Verordnung über die Bildung der Ersten Kammer der Verfassung gemäß den Kammern vorgelegt worden ist, haben dieselben der gedachten Ver⸗ ordnung ihre Zustimmung ertheilt

Dies wird hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 14. April 1853.

von Raumer.

von Bonin.

Cirkular vom 25. April 1853 betreffend die von

den Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariaten und Eisenbahn⸗Directionen abzugebenden Gutachten in Bezug auf diegrößere Heilighaltung der Sonn⸗ und Feiertage durch Einschränkung des Güterver⸗ kehrs auf den Eisenbahnen an diesen Tagen.

Es ist zur Sprache gebracht, behufs größerer Heilighaltung der Sonn⸗ und Feiertage, namentlich den Güterverkehr auf den Eisenbahnen an diesen Tagen thunlichst einzuschränken. Auf meh⸗ reren Eisenbahnen besteht schon jetzt die Einrichtung, daß die ge⸗ wöhnlichen Güterzüge nur an den Wochentagen stattfinden, und daß an den Sonn⸗ und Feiertagen die Güter⸗Expeditionen für das Publi⸗ kum ganz geschlossen oder höchstens nur in den frühen Vormittags⸗ stunden geöffnet sind. Das Königliche Eisenbahn⸗Kommissariat be⸗ auftrage ich, Sich zu äußern, inwiefern dieses auch hinsichtlich der Eisenbahnen Seines Bezirks der Fall ist, und ob ohne überwiegende Nachtheile für den Verkehr eine Anordnung durchführbar ist, wo⸗ durch einerseits für die Sonn⸗ und Feiertage die auf den einzelnen Eisenbahnen bestehenden Züge ganz eingestellt oder doch nur auf den durchgehenden Verkehr beschränkt werden, und anderseits die An⸗ und Abgabe von Gütern auf allen Stationen untersagt wird.

Berlin, den 25. April 1853.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von her Heb

die Königlichen Eisenbahn⸗Kommissariate und an die Königlichen Eisenbahn⸗Directionen.