1853 / 102 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[567] Bekanntmachung. Nach dem Beschlusse des Gemeinderaths soll in Posen eine Realschule auf Kosten der Stadt errichtet und zum Oktober d. J. eröffnet werden. Die Schule soll 6 aufsteigende Klassen und von Sexta bis Tertia inkl. Parallel⸗Coetus er⸗ halten. In einem dieser Coetus wird die pol⸗ nische in dem andern die deutsche Sprache als Lehrsprache zur Anwendung kommen. Bei dieser Schule sollen angestellt werden: 1) Ein Direktor mit 1000 Thlr. Gehalt und freier Wohnung oder 200 Thlr. Mieths⸗ Entschädigung.

2) Fünf Oberlehrer mit resp. 850, 800, 800, 750 und 700 Thlr. Gehalt.

3) Sechs Lehrer mit resp. 600, 600, 550, 500, 500 und 450 Thlr. Gehalt. b

4) Drei Hilfslehrer mit resp. 400, 350 und 350 Thlr. Gehalt.

5) Ein Zeichnenlehrer mit 400 Thlr. Gehalt.

Die ordentlich angestell en Direktor und Lehrer haben Anspruch auf Pension nach den für die Lehrer an den Königlichen Gymnasien und an⸗ deren höheren Lehranstalten in dieser Beziehung erlassenen Bestimmungen unter Anrechnung der Dienstzeit, welche sie bereits im Staats⸗ oder Kommunaldienste zurückgelegt haben.

Lehrer, welche neben allgemeiner wissenschaft⸗ licher Bildung, sich vorzugsweise den Realwissen⸗ schaften gewidmet, die Qualification für höhere Lehranstalten erworben haben und sich um die zu besetzenden Stellen bewerben wollen, werden hier⸗ mit aufgefordert, sich innerhalb 3 Wochen unter Einreichung ihrer Qualifications⸗Atteste und des Curriculum vitae, so wie unter Angabe der Fächer, für welche sie sich vorzugsweise gebildet haben, bei uns zu melden.

Vorzugsweise werden Lehrer gewünscht, welche bereits bei Realschulen gewirkt haben.

Kenntniß der polnischen Sprache ist für eine Anzahl Stellen nothwendiges Erforderniß, für die übrigen Stellen aber wünschenswerth und wird bei gleicher Qualification der Bewerber hierauf besonders Rücksicht genommen werden.

Posen, den 25. April 1853.

Der Magistra.

Versteigerung von Oelbildern zum 40. nqd 1. Mal.

Die werthvolle Sammlung meist alter Oel- bilder aus dem Präfekt Frantz'schen Nachlasse zu Halle wird am Dienstag und Mittwoch den 10. und 11. Mai von 9 ½ Uhr ab in der Georgenstralse No. 29, wo dieselbe zur An- sicht aussteht, laut Druck-Katalog versteigert werden. Th. Müller, K. Auct.-Commissarius

für Bücher u. Kunstsachen.

[593 Mecklenburgische Eisenbahn

General⸗Versammlung der Actionaire der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die diesjährige ordentliche General⸗Versamm⸗ lung der Actionaire der Mecklenburgischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft ist auf

IEIEn 31. Mal d. J., in Schwerin, Morgens 11 ½ Uhr, angesetzt, und ladet der Ausschuß die Herren Actionaire dazu ein. Legitimations⸗Büreaus werden in Schwerin, Wismar, Gustrow und Rostock in den Directions⸗ Büreau's, so wie in Hamburg und Berlin er⸗ richtet werden, und wird sich das Nähere hin⸗ sichtlich der beiden letzteren Plätze in den dorti⸗ gen Lokalblättern angegeben finden. In Schwerin kann die Legitimation bis zu einer Stunde vor dem Beginn der General⸗Versammlung, in den übrigen Büreau's nur bis zum Tage vor dersel⸗ ben stattfinden, zu welchem Zweck die vorzuzei⸗ genden Actien abgestempelt und dagegen Legiti⸗ h welche auf Namen lauten, ertheilt Vorlagen in der Versammlung werden

1) die Jahres⸗Berichte sses und

1 8 Rüeiene chte des Ausschusses und

29 die Rechnung pro Jahrgang 1851;

2) die Rechnung pro Jahnsons 1852;

4) Bewilli d 8 .“ igung für den Beamten⸗Pensions⸗

5) die Wahl vier neuer Mitglieder in den

Ausschuß. Schwerin, den 22. April 1853. VBer Aush der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

2 Berlin ist das Legitimations⸗ Büreau bei dem Königl. Rechtsanwalt und Notar Herrn Lewald, Kurstraße 51,

errichtet, wo in der Woche vom 23. bis 30. Mai c. täglich ausschließlich des Sonntags Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr die Actien abgestempelt und die Eintritts⸗ Karten in Empfang genommen werden können.

Schwerin, den 22. April 1853.

Der Ausschuß der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

“““

P

Bei der am 15. April d. J. stattgefundenen schen Eisenbahn⸗Obligationen, dann der unmittelbar darauf v

Zten Verloosung der Krak au ⸗Oberschlesi⸗

Ziehung der Prioritäts⸗Actien der genannten Bahn sind die in den nachstehenden zwei Verzeichnissen mit den Nummern in arithmetischer Reihenfolge aufgeführten Effekten durch

das Loos getroffen worden.

Die baare Auszahlung der verloosten Obligationen erfolgt am 1. 1I“ Wechselhause E. Heimann in Breslau gegen Beibringung der Original⸗Obligationen, dann des dazu gehörigen Talons, so wie der noch nicht fälligen Zins⸗Coupons und zwar nach dem Nominalbetrage in Thalern preußisch Courant.

Die verloosten Prioritäts⸗Actien der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn werden am 1. Juli d. J. bei der Landesfilial⸗Kasse in Krakau und zwar nach dem Nennbetrage

fälligen Zins⸗Coupons baar zurückgezahlt.

in Thalern preußisch Courant gegen Beibringung der Original⸗Actien und der noch nicht

Das Verfahren in jenen Fällen, wo verlooste Obligationen oder Prioritäts⸗Actien der Krakau⸗ Oberschlesischen Eisenbahn, oder die noch nicht verfallenen Zins⸗Coupons derselben oder end⸗ lich die Talons solcher Obligationen nicht beigebracht werden können, ist in den Absätzen 3, 4, 5, 7 und 8 der Kundmachungen über die am 15. April 1851 und 1852 stattgefundenen Verloosungen der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Obligationen und Prioritäts⸗Actien zur

öffentlichen Kenntniß gebracht worden.

Die Interessen der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Obligationen werden am Verfalls⸗ tage bei dem Wechselhause E. Heimann in Breslau, die Zinsen von den Prioritäts⸗ Actien dieser Bahn aber von der Landesfilial⸗Kasse in Krakau gegen Beibringung und vorläufige Liquidirung der betreffenden Coupons, nach dem Nominalbetrage in Thalern preußisch

Courant verabfolgt.

In Gemäßheit des §. II 9 des die Einlösung der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn betref⸗ senden Vertrages und des §. 11 des zwischen der Eisenbahngesellschaft und den Besitzern de Prioritäts⸗Actien dieser Bahn geschlossenen Uebereinkommens wird ferner zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den am 15. April 1851 verloosten Obligationen die mit den Num⸗ mern 2600, 4182, 17,072, 17,117, 17,197 und 17,663, von den am 15. April 1852 ver⸗

loosten aber die mit den Nummern 1206, 7403, 11,289, 11,998, 14,709, 16,646 und 16,949

bezeichneten Stücke, und von den am 15. April 1852 verloosten Prioritäts⸗Aectien die Actie Nr. 1115 zur Rückzahlung nicht produzirt worden sind. 8 Von der K. K. Staatsschulden⸗Tilgungsfonds⸗Directio

I“ der arithmetisch geordneten 90 Nummern, welche in der am 15. April 1853 vorgenommenen dritten Verloosung der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn⸗Obligationen gezogen worden sind.

Obligations⸗Nummern.

110 142 367 550

V 1686

2380 278⸗ 3184

2075— 88 8 3275 3295

4160 5290

5496 1 5726 5743

6056 6633 6647

6872 6932 6936 6952 6992

7039 2 8318. 8503

8750 9055 9327 9581 9583

9840 10301 10321

10354 10990 112, 11451

11684 22 12437 12616

13624

14651 15058 15061

15148 15608 15656

16130 1627 16873

17034 7561

11“ 1 ö“ der arithmetisch geordneten 17 Nummern, welche in der am 15. April 1853 vorgenommenen Ver⸗ loosung der Prioritäts⸗Actien der Krakau⸗Oberschlesischen Eisenbahn gezogen worden sind.

Prioritäts⸗Actien⸗Nummern.

417

929

4716

2609

Redaction und Rendantur: Schwieger.

orgenommenen 4ten)

Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für †¼ Jahr

in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhöhung. 1 Mit Seiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 kthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,

in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 27 Sgr.

niglich Preußischer

Alle Post-Anstalten des Iu⸗ und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Berlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigerz ZII1“ Nr 34., und

8 er Preußischen Zeitun Leipzi Straße Rr. 14. f

hre Majestäten der König und die Königin haben Sich von Charlottenburg nach Potsdam begeben und werden daselbst im Schlosse auf einige Zeit Wohnung nehmen.

8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General-Superintendenten der Provinz Brandenburg, Bischof Dr. Neander, den Rothen Adler⸗Orden erster. Klasse mit Eichenlaub; dem Kreisgerichts⸗Rath Klein zu Quedlinburg, Kreis Aschersleben, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Eduard Delessert in Paris den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem Hospital⸗Arzte Dr. Lallemant zu Rio de Janeiro, und dem Unter⸗Lieutenant Frédéric de Parseval vom Iten Regiment der Spahis und Ordonnanz⸗Offizier bei den fran⸗ zösischen Truppen in Algier, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; desgleichen

Den ersten Kassirer der General⸗Staatskasse, Hofrath Benda, zum Geheimen Rechnungsrath zu ernennen; so wie

Dem Geheimen expedirenden Secretair im Staats⸗Ministerium, Insel, den Charakter als Kanzleirath zu verleihen; und

Den Kaufmann William J. Fraser zu Miramichi zum onsul daselbst zu

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen und Höchst⸗ dessen Sohn, der Prinz Friedrich Wilhelm Königliche Hoheit, sind von Deßau wieder hier eingetroffen.

öffentliche

Arbeiten.

Bekanntmachung vom 24. März 1853 betreffend die Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).

1

Die beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Adler“ und „Wladimir“, jedes mit Maschinen von 310 facher

b8

Pferdekraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als 100 Passagieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güter⸗ ladung eingerichtet, werden auch in diesem Jahre eine regelmäßige Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg) unter⸗ halten. Die Eröffnung der Verbindung findet am Sonnabend den 14. Mai neuen Styles statt, an welchem Tage der „Preußi⸗ sche Adler“ zum ersten Male von Stettin und der „Wladimir“ zum ersten Male von Kronstadt abgehen wird. Von dem gedachten Tage ab bis zu dem am 22. Oktober erfolgenden Schlusse der Fahrten wird aus jedem Hafen wöchentlich einmal ein Dampf⸗

schiff abgefertigt werden, und zwar:

Bei günstiger Witterung wird die Ueberfahrt in 65 70 Stun den zurückgelegt. Das Passagegeld für die Reise von Stettin oder Swinemünd bis St. Petersburg beträgt: Erster Platz pro Person 62 Rthlr. preuß. Cour. Zweiter 4⁰ . . 1G Dritter 8 23 In diesen Beträgen sind die Kosten für die Be⸗

köstigung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen.

2

inder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Jeder Passagier auf x8 ersten Platze kann 10 Kubikfuß, auf dem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platze 6 Kubikfuß⸗ an Gepaͤck frei mit sich führen. Kinder, welche die Haͤlfte des Passagegel⸗ des zahlen, haben auch nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß rheinl. zu entrich⸗ ten. Das Gepäck der Reisenden darf nur aus Reise⸗Effekten beste⸗

hen. Waaren müssen beson erpackt und als Frachtgut auf⸗ gegeben werden.

Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa . 1 18 Vaterlande . Wohnorte des Passagiers befind⸗ lichen kaiserlich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats Haben. Auch müssen die Pässe vor Lösung des Passagier⸗Billets in Stettin dem dortigen kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Passagier⸗ Billets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich russischen Vice⸗Konsul vorzuzeig -.

Der Tarif für Wagen und Pferde, so wie für Güter und Kon⸗ tanten, imgleichen die Fahrt⸗Ordnung der Schiffe ist bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt einzusehen.