1853 / 102 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Aus dem Säahr1851. 1) Serie I. à 100 Rthlr.

Nr. 180. 206. 6330. 6564. 13,077. 13,091. 15,214. 17,645. 20,730. 26,309. 4539. 5330. 6046. 6120. 7089. 7298. 7361. 8360. 9214. 11.422. 11,803. 11,804. 11,875. 13,139. 14,649. 19,983. 21,197. b-115— 1) Serie I. à 100 Rthlr.

1002. 3080. 4004. 4079. 4407. 4475. 6085. 6698. 6870. 9898. 10,402. 12,042. 12,139. 13,007. 13,797. 14,388. 14,861. 16,442. 16,444. 16,694. 16,940. 17,029. 17,719. 18,186. 19,226. 19,302. 19,479. 19,586. 19,826. 21,787. 23,355. 23,357. 23,684. 23,795. 23,900. 24,619. 25,584.

2) Serie II. à

2555. 2893. 2980. 3037. 3352. 4012. 4535. 4681. .71414. 7925. 10,793. 10,802. 12,821. 13,301. 14,188. 4,467. 14,733. 15,397. 15,595. 15,596. 15,620. 15,622. 15,701. 16,206. 16,497. 16,508. 16,617. 17,340. 17,661. 293. 18,604. 19,698. 20,795, 21,848. 21,905õ-

Bekanntmachung vom 2. Mai 1853 betreffend die Ziehung der 4ten Klasse 107ter Königlicher Klassen⸗Lotterie.

Bei der heute beendigten Ziehung der 4ten Klasse 107ter Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel der zweite Hauptgewinn von 100,000 Rthlr. auf Nr. 11 in Berlin bei Aron jun.; 1 Hauptgewinn von 40,000 Rthlr. auf Nr. 59,483 in Berlin bei Seeger; 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 53,108 in Berlin bei Seeger; 1 Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 22,839 nach Danzig bei Rotzoll; 15 Gewinne zu

1000 Rthlr. auf Nr. 2225. 2720. 4785. 8031. 18,178. 25,245. 36,898. 41,121. 41,258. 60,113. 65,272. 68,252. 78,664. 80,604. ind 80,682. in Berlin bei Dettmann, nach Breslau bei Scheche, Coblenz bei Gevenich, Driesen bei Abraham, Frankfurt bei Salz⸗ mann, Halberstadt bei Sußmann, Halle 2mal bei Lehmann, Königs⸗ berg i. Pr. bei Heygster, Magdeburg bei Brauns und bei Elbthal, Marienwerder bei Bestvater, Neumarkt bei Wir⸗ sieg, Thorn bei Krupinski und nach Torgau bei Ulrich; 27 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 6678. 8709. 8870. 9992. 11,552. 12,380. 12,631. 20,391. 23,039. 23,442. 25,233. 27,510. 29,460. 45,982. 49,908. 52,896. 59,125. 61,109. 65,814 70,099. 72,972. 75,726. 76,934. 80,010. 82,058. 83,165 und 83,537 in Berlin bei Baller und 2mal bei Seeger, nach Breslau bei Froböß, bei Scheche, bei Schreiber und bei Steuer, Cöln 2mal bei Krauß und 2mal bei Reimbold, Düsseldorf bei Spatz, Elberfeld 2mal bei Heymer, Frankfurt bei Salzmann, Glatz „bei Braun, Halle bei Lehmann, Kempen bei Berliner, Königsberg in Pr. bei Heygster, Landshut bei Naumann, Magdeburg bei Brauns, Memel bei Kauffmann, Merseburg bei Kieselbach, Ostrowo bei Wehlau, Prenzlau bei Hertz, Reichenbach bei Scharff und nach Wittenberg bei Haberland; 38 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 3844. 5452. 6356. 6715. 8788. 8863. 11,030. 13,420. 13,429. 16,979. 17,900. 19,006. 24,712. 27,431. 30,737. 33,494. 35,504. 37,014. 37,230. 44,039. 44,956. 47,030. 47,930. 54,667. 58,575. 59,494. 63,464. 66,563. 66,631. 67,452. 70,096. 70,889. 1,527. 74,226. 74,265. 78,084. 81,413 und 81,556.

Berlin, den 2. Mai 1853.

Königliche General⸗Lotteri

1

ist der Etats⸗Titel XXVIII. „Manöverkosten“ im Einverständnisse mit dem Königlichen Finanz⸗Ministerium ganz aufgelöst und die darin bisher enthaltenen Beträge sind auf die entsprechenden übri⸗ gen Titel des Militair⸗Etats übertragen worden, und zwar:

1) die Manöver⸗Zulage und das Revue⸗Geschenk auf den Titel III. a. „Geldverpflegung der Truppen“,

der Zuschuß zur Viktualien⸗Verpflegung auf den Titel XXIII.

die Kosten für Holz und Lagerstroh und die Vergütigungen für Flur⸗ und Fruchtbeschädigungen auf den Titel IIIar das Servis⸗ und Garnison⸗Verwaltungswesen“,

die Miethen für Reitpferde ꝛc. auf den Titel XXV. „Vor⸗ spann⸗, Reise⸗ und Transportkosten“,

die Kosten für Ponton⸗ und andere Brücken und Reparatur derselben auf den Titel XX. „für das Ingenieurwesen“,

die Entschädigungen an Privatpersonen, welche nicht Flur⸗

und Fruchtbeschädigungen betreffen, auf den früheren Titel

XXX. „Insgemein“, welcher jetzt durch den Ausfall des Titels XXVIII. die Nummer XXIX. erhalten hat, während der bis⸗

herige Titel XXIX. „zur Verpflegung der Ersatz⸗ c. Mann⸗ schaften“ jetzt die Nummer XXVIII. und der bisherige Titel

XXXII. „für das Invalidenwesen“ jetzt die Nummer XXX. erhalten hat, da der Titel XXXI. „für die Marine“ aus der

IöG ausgeschieden ist und einen besonderen Abschnitt ildet.

riegs ⸗Ministerium.

Departement.

Vorstehende Verfügung wird hierdurch zur allgemeinen Kennt⸗ niß gebracht, mit dem Hinzufügen, daß die unter 1) beregte Ma⸗ növer⸗Zulage und das Revue⸗Geschenk in den Verpflegungs⸗Liqui⸗

dationen der Truppen unter Titel „Insgemein“ auszubringen sind.

1

Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement. SE

Verfügung vom 13. April 1852 betreffend die

2

Anerkennung der Halbinvaliden der Artillerie und

Pioniere.

Auf den Grund der vorliegenden gutachtlichen Aeußerungen der

Königlichen General⸗Kommandos und General⸗Inspectionen wird

von dem Kriegs⸗Ministerium, unter Modifizirung des §. 2 der Instruction vom 29. März 1852 hierdurch festgesetzt:

daß von jetzt ab die Anerkennung der Halb⸗Invaliden aus den Ar⸗

tillerie⸗Regimentern und Pionier⸗Abtheilungen zur Einstellung in ein kombinirtes Reserve⸗Bataillon nicht mehr von den Königlichen General⸗Inspectionen, sondern von den betreffenden Königlichen

General⸗Kommandos auszusprechen ist Berlin, den 13. April 1853.

sämmtliche Königliche General⸗Kommandos,

die Königliche General⸗Inspection der Artillerie und

. die Königliche General⸗Inspection des Ingenieur⸗ r 1858 8

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗ raf von Bülow, nach Schwerin.

Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗

gnädigst geruht: dem Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Lepsius, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Schweden ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Nord⸗ stern⸗Orden zu ertheilen.

ich di g, es könnten blinde Kin⸗ der die Ortsschule nicht mitbesuchen. Es macht allerdings in manchen Gegenstäuden etwas mehr Mühe, ein blindes Kind mit zu unterrichten, aber ein Lehrer, der von rechter Liebe für seinen Be⸗ ruf durchdrungen ist, wird dieselbe gewiß nicht scheuen. Blinde Kinder machen übrigens oft bessere Fortschritte als sehende; sie werden weniger zerstreut von den Außendingen, sie behalten ihre Aufmerksamkeit mehr ungetheilt auf den zu behandelnden Gegen⸗ stand, merken sich darum von dem Vorgetragenen ungleich mehr, wie sie denn in der Regel ein besseres Gedächtniß haben, als jene. Sie können biblische Geschichte, das Lernen des Katechismus und der Liederverse, das Kopfrechnen, die Geschichte und die Natur— kunde und besonders den Gesangunterricht mit den andern Schülern ganz füglich gemeinsam haben und in den Lehrstunden werden sie auf das Gelesene merken. v

Sie sind auch keinesweges störend für die anderen; sie können bielmehr eine Veranlassung sein, das edle Gefühl der Theilnahme und der Nächstenliebe anzuregen, wenn der Lehrer es nur irgend versteht, seinen Schülern ins Herz zu reden, daß sie dieser unglück⸗ lichen Mitschüler sich annehmen, sie auf dem Schulwege führen, sie vor der Gefahr, Schaden zu nehmen, bewahren. Wohl aber ist das blinde Kind ein Prüfstein für die Schule. Wenn die an⸗ deren Kinder, statt ihm thätige Liebe zu erweisen, es necken und verhöhnen und Muthwillen an ihm üben, dann steht es schlecht um den Geist der Schule und den Erfolg des Religionsunterrichtes.

Für das blinde Kind ist es außer den Kenntnissen, die es in er Schule erlangt, noch von großem Gewinn, daß es mit anderen Kindern gerade in der Schule, wo Alles wohlgeordnet sein und ugehen sollte, beisammen ist, und hört, wie sich alle in die vorge⸗ schriebene Ordnung zu finden suchen; wie denn überhaupt das ganze Schulleben, der tägliche Umgang mit dem Lehrer und mit nderen Kindern für das blinde Kind von großem Nutzen sein und uf die Erhaltung seiner Kräfte und gen wohlthätig einwi

ken wird.

Die Herren Geistlichen und Schulvorstände haben daher dahin

u wirken, daß ein blindes Kind nicht etwa von seinen Eltern von

der Schule, weil es da doch nichts lernen könne, zurückgehalten oder wohl gar von dem Lehrer, weil es den Unterricht störe, zurück⸗ gewiesen werde, sondern wie andere Kinder die Ortsschule regelmäßig besuche. Eltern und Lehrer aber machen wir noch besonders auf die

kleine Schrift „Anweisung zur zweckmäßigen Behandlung blinder Kinder, deren erste Jugendbildung und Erziehung in ihren Familien, in öffentlichen Volksschulen ꝛc. von CPöE-8

age 5 Sgr.“ aufmerksam.

Danzig, den 8. April 1853.

nin, Breslau 3te Auf⸗

Provinz Pre

Vereidigt ist: Der Arzt, Wund Bernhard Camill Benetsch.

Verliehen ist: Dem bisherigen Haupt⸗Amts⸗Kontroleur Steg⸗ mann in Jastrow die Packhofs⸗Magazin⸗Verwalterstelle bei dem Haupt⸗ Steuer⸗Amte in Elbing. v“

8

Bestätigt sind: Der Bürgermeister Meyer zu Bahn in gleiche Eigenschaft auf folgende 6 Jahre; der bisherige Kandidat des höheren Schulamts und provisorische Lehrer am Gymnasium zu Greifenberg a. Rega T. L. H. Riemann und der Kandidat des höheren Schulamis A. O: Dietrich zu ordentlichen Lehrern an dieser Anstalt. 8

Angestellt ist: An der Friedrich⸗Wilhelms⸗Schule bisherige Kollaborator Schmidt als ordentlicher Lehrer.

2 Versetzt ist: Der Oberförster Schulze zu Pudagla nach Friedrichs⸗ walde und ist die dadurch erledigte Oberförsterstelle dem zum Oberförster ernannten Feldjäger, Lieutenant Götze, vom 1. Mai d. J. ab verliehen.

Erledigt ist: Die Pfarre Lottin, Synode Neustettin, Privat⸗Pa⸗ tronats, durch den Tod des Pastors Bergmann.

Bestätigt sind: Die auf sechs Jahre erfolgte Wahl des seitheri⸗ gen Bürgermeisters zu Ziegenhals, Joseph Schnaubelt, zum Bürger⸗ meister in Wansen; der bisherige Lehrer in Johnsdorf, Wilhelm Karl Heinrich Hertel, als evangelischer Lehrer an der Stadtschule zu Brieg; der seitherige Adjuvant Franz Ulbrich in Kamenz, als katholischer Schul⸗ lehrer und Organist zu Michelau, Kreis Brieg.

Provinz Posen.

Ernannt sind: Der Civil⸗Supernumerar und Aktuar I. Klasse Friedrich Wilhelm Eduard Hollatz in Filehne, zum Büreau⸗Assistenten bei dem Kreisgericht in Schneidemühl; der Civil⸗Supernumerar und Aktuar I. Klasse, Guüstav Adolph Pahlke, zum Salarien⸗Kassen⸗Controleur und Sportel⸗Revisor; der Civil⸗Supernumerar und Aktuar 1. Klasse, Gustav Harbarth in Bromberg, zum Büreau-Assistenten; der Büreau⸗Assistent Rudolph Julius Lempart in Schneidemühl zum Secretair; der Büreau⸗ Assistent Franz Theodor Fontang zu Nakel zum Salarien⸗Kassen⸗Con⸗ troleur und Sportel⸗Revisor; der Civil⸗Superuumerar und Aktuar I. Klasse, Johann George Breier zu Wongrowiec, zum Büreau⸗Assistenten; der Büreau⸗Assistent Johann Karst in Wongrowiec zum Secretair; der Sa⸗ larien⸗Kassen⸗Controleur und Sportel⸗Revisor Karl Ludwig Weckwerth in Wongrowiec zum Deposital⸗Rendanten und Kalkulator.

Bestätigt ist: Der bisherige interimistische Lehrer Anders bei der katholischen Schule zu Strelitz, Kreis Chodziesen, definitiv in seinem Amte.

Versetzt sind: Der Oberlehrer Dr. Piegsa von Trzemeszno an das Gvmnasium zu Ostrowo, und der Oberlehrer Dr. Szostakowski von Ostrowo nach Trzemeszno; der Salarien⸗Kassen⸗Controleur und Spor⸗ tel⸗Revisor Gammradt in Trzemeszno, in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Gnesen; der interimistische Salarien⸗Kassen⸗Controleur und Sportel⸗Revisor Hartmann in Lobsens, in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Trzemeszno.

Uebertragen sind: Den bisherigen ordentlichen Gymnasiallehrern Tschackert zu Trzemeszno und Stephan zu Ostrowo Oberlehrerstellen an dem Gymnasium zu Ostrowo; die Verwaltung des Provisorats der Rentzmann'schen Apotheke in Schocken dem Apotheker II. Klasse Ludwig Bethke; die Verwaltung des Provisorats der Duhme'schen Apotheke in Wongrowiec dem Apotheker II. Klasse Franz Johann August Geisler.

Pensionirt ist: Der Ober⸗Gerichts⸗Assessor Heinemann zu Gnesen.