welche an die im hiesigen Regierungs⸗Bezirke b
und zwar im franzburger Kreise und storkower Kirchspiele belegenen, von den Erben des ver⸗ storbenen Regierungs⸗Rathes von Boltenstern und des gleichfalls verstorbenen Rittmeisters von Bol⸗ tenstern an ihn verkauften Güter Altenhagen, Sternhagen und Neu⸗Seehagen mit Zubehör aus einem lehnrechtlichen oder aus irgend einem sonstigen rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben, hiermit aufgefordert, dieselben in einem der zu diesem Behufe auf den 11. und 25. Mai, so wie auf den
8. Juni c., Vormittags 11 Uhr, im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine bei Vermeidung des Ausschlusses anzumelden. Jedoch sind alle diejenigen hiervon entbunden, deren Forderungen auf dem, ihnen vorzulegenden Postenzettel verzeichnet stehen; we⸗ nigstens haben sie eine Erstattung der, auf die Anmeldung zu verwendenden Kosten nicht zu er⸗ warten.
Stralsund, den 19. April 1853.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
2
[630] Bekanntmachung.
In unserm Depositorio befindet sich das Testa⸗ ment des Landjägers Enig vom 10. Mai 1796.
Da seit der Niederlegung dieses Testaments länger denn 56 Jahre verflossen sind, so werden die unbekannten Interessenten aufgefordert, die Publication desselben binnen 6 Monaten bei dem unterzeichneten Gericht nachzusuchen, widrigenfalls damit nach §. 219 seq. Th. I. Tit. 12 des Allg. L. R. verfahren werden wird.
Friedeberg N.⸗M., den 2. Mai 1853.
Königliches Kreisgericht.
1633
Todeserklärung und Ediktalladung.
Königliches Amtsgericht Nienburg (Stadtbezirk), den 3. Mai 1853.
Nachdem in dem zufolge Ediktalladung König⸗ lichen Amts Nienburg vom 16. Februar 1852 auf den 27. April d. J. angestandenen Termine
1) der Johann Dietrich Böckmann, Sohn des
weiland Brinksitzers Johann Heinrich Böck⸗ mann No. ass. 6 zu Lohe und dessen Ehe⸗ frau Katharine Elisabeth geb. Schütte, ge⸗ boren am 28. Februar 1791, und Johann Christian Dreyer nach der Stelle Schwieghahn oder Schwiechhahn, Sohn des weiland Brinksitzers Johann Heinrich Dreyer nach der Stelle Schwieghahn oder Schwiech⸗ hahn No. ass. 10 zu Lohe und dessen Ehe⸗ frau Dorothee geb. Werfelmann, geboren am 10. Juli 1791, welche im Jahre 1812 mit dem 127sten resp. 28sten französischen Infanterie⸗Regimente nach Rußland marschirt, seitdem aber verschollen sind, sich nicht gemeldet haben, so werden dieselben angedrohtermaßen damit für todt erklärt, und oll dieses Erkenntniß hierselbst affigirt, den Hannoverschen Anzeigen, dem Königlichen Staats⸗ Anzeiger zu Berlin und dem hiesigen Provinzial⸗ Anzeiger einmal inserirt werden.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an der Verlassenschaft der gedachten Verschollenen und nsbesondere an die unter den Nummern 6 und 10 zu Lohe belegenen Stellen Rechte zu haben vermeinen möchten, hierdurch edictaliter vorge⸗ aden, solche Rechte, so weit sie nicht in diesem Verfahren bereits geltend gemacht worden, binnen 90 Tagen, von Bekanntmachung dieser Ladung an, spätestens aber in dem Termine,
Mittwoch, den 7. September d. J.,
Vormittags 10 Uhr, auf dem Amtsgerichte geltend zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß bei Ueberweisung des Nachlasses der Verschollenen auf die sich nicht meldenden Berechtigten keine Rücksicht genommen, vielmehr die Kinder weiland Brinksitzers Her⸗ mann Mahler zu Lohe hinsichtlich des obgedach⸗ ten Johann Christian Dreyer, der Brinksitzer
Christian Böckmann aber hinsichtlich des obge⸗
gedachten Johann Dietrich Böckmann als 8G
wahren Erben angenommen, auch, nach d 4
Ausschluse, sich eiwa melvende Erberechtigte
alle bis dahin über die Erbschaft erlassenen Ver⸗
fügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken sollen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.
Das demnächstige Präklusivum soll nur durch Anschlag an der Gerichtsstelle und Einrückung in den hiesigen Provinzial⸗Anzeiger bekannt ge⸗ macht werden.
J—“”;
Ein in Westpreußen im Deutsch⸗Kroneschen Kreise belegener Güterkomplex, 1 ½ Meile von der Ostbahn und ½¼ Meile von der berliner Chaussee entfernt, mit 3608 ½ Morgen gutem Boden und einigen noch in der Separation be⸗ griffenen Abfindungen, welcher nach den jetzigen Pachtverträgen ein Kapital von 112,500 Thlrn. verzinst, soll durch mich aus freier Hand ver⸗ kauft werden. Nähere Auskunft ertheile ich auf portofreie Anfragen und können solche auch durch den Heirn Ober⸗Inspektor Grüttner zu Rüders⸗
iff bei Berlin erlangt werden.
Schneidemühl, 27. April 1853.
Der Rechts⸗Anwalt und Notar
Die beim Bau des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Königsberg auszuführenden ca. 17,460 Fuß enthaltenden Asphaltierungsarbeiten sollen im Wege der Submission verdungen werden.
Die Offerten müssen versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:
„Submission auf die Ausführung der Asphal⸗ tierungsarbeiten beim Bau des Empfangs⸗ gebäudes auf Bahnhof Königsberg“
bis zum Submissions⸗Termine den 20. Mai c., Vormittags 14 Uhr,
an den Uuterzeichneten eingereicht werden, und
sollen die eingehenden Offerten in diesem Termine in Gegenwart der persönlich anwesenden Sub⸗ mittenten eröffnet werden.
Die dem Submissions⸗Verfahren zum Grunde gelegten Bedingungen können im Baustrecken⸗ Büreau der Ostbahn hierselbst, Hintere Vorstadt Nr. 11, täglich während der Geschäftsstunden eingesehen, auch daselbst das mit den Preisen auszufüllende Verzeichniß der Arbeiten in Empfang genommen werden.
Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten bleiben unberücksichtigt. 8
Königsberg, den 5. Mai 1853.
Der Eisenbahn⸗-Baumeister Kaffler.
[634] Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die Einnahmen der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗
bahn betragen vorbehaltlich der nähern Fest⸗
stellung
1853 im Monat April... »in den Monaten Januar,
Februar und März
zusammen in den ersten vier Monaten
1852 betrugen dieselben im Monat April 26,322 Rthlr. in den Monaten Januar, Februar und Mäaärz....
75,870
107,729 Rthlr.
711 9 zusammen ... mithin in den ersten vier Mo⸗ naten 1853 mehr als in demselben Zeitraume des Jah⸗ Elberfeld, den 4. Mai 1853.
Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.
10,128 Rthlr.
Redaction und Rendantur:
31,859 Rthlr. V
[636]
zu der am Sonnabend, am 28. Mai d. J., an⸗
stehenden General-Versammlung der Actionaire
der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
Die Herren Stamm⸗ und Prioritäts⸗Actionaire der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampf⸗ schifffahrts⸗Compagnie werden hiermit zur dies⸗ jährigen General⸗Versammlung auf:
Sonnabend, den 28. Mai d. 8 Nachmittags 3 Uhr, im hiesigen Börsenhause eingeladen. Die Ein⸗ trittskarten können in den letzten 3 Tagen vorher, also am 25. bis 27. Mai, nebst Stimmzettel und dem Haupt⸗Vewaltungsbericht, auf dem Comtoir der Gesellschaft, Holzhof Nr. 8, gegen die statu⸗ tenmäßige Legitimation in Empfang genommen werden.
Gegenstände der Verhandlung werden sein:
1) Der Vortrag des vom Direktor erstatteten Haupt⸗Verwaltungsberichts, nebst Berichtes des Verwaltungsraths darüber.
2) Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs⸗ raths und deren Ersatzmänner.
Magdeburg, den 7. Mai 1853.
Der Verwaltungsrath. Der Justizrath Silberschlag, Vorsitzender.
[629] Lübeckische Staats⸗Anleihe von 1850.
Die Zahlung der am 1. Juli 1853 fälligen Zins⸗Coupons findet nach der Wahl der In⸗ haber statt:
in Berlin bei Gebrüder Schickler
oder bei Herren Mendelssohn et Co., in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.
Es sind dazu die Werktage vom 1. bis 15. Juli bestimmt.
Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher — mithin zwischen dem 1. und 15. Juni d. J. — bei einem der gedachten Banquier⸗Häuser ab⸗ stempeln zu lassen.
Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dem 1. und 15. Juli nicht in Berlin und Ham⸗ burg bei dem Banquier⸗Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können später⸗ hin nur in Lübeck eingezogen werden.
Lübeck, den 6. Mai 1853. Die Deputation zur Verwaltung der Lübeckische
Staatsanleihe von 1850
[637] EEE1’’’ wird am 18. Mai eröffnet.
Steben gehört zu den Heilanstalten im eigent lichen Sinne des Worts; nur wirklich Krank schaaren sich um dessen Quellen, darunter viele die durch Jahre lang fortgesetzte Heilversuche ein Verbesserung ihres Krankheitszustandes nicht er⸗ reichen konnten. 8
Den hohen Ruf, den Steeben sich seit vielen Jahren erworben hat und die hohe Rangstufe welche es gegenwärtig unter den deutschen Bäder einnimmt, verdankt es ganz allein der großen Heilkraft seiner Mineralwasser und seiner höhere Lage, wodurch die Heilung der Nervenschwache sehr begünstigt wird. Während die Kranken ir den tiefer liegenden Bädern durch die Sonnen hitze niedergedrückt werden, fühlen sie sich auf de Höhen von Steben, in der immer bewegten Luft erheitert und erfrischt. “
Bestellungen und Anfragen wird der unter zeichnete Bade⸗Arzt bereitwillig besorgen un beantworten. -“
Naila bei Hof, am 26. April 1853.
von Ammon, „Dr. Reichel, Königl. Landrichter und Königl. Medizinal⸗Rat Bade⸗Inspektor. und Bade⸗Anzt.
Schwieger
Verlag der Deckerschen Geheimen
den Minister für Handel, Gewerbe
Das Abonnement beträgt: 1 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf.,
in der ganzen Monarchie:
1 Rihlr. 27 1 Sgr.
— —— —
Aue Post-Ansaalten des In⸗ Auslandes nehmen Bestellungen für Lerlin die Expeditionen . Lreuß. Staats-Anzeigers Naner⸗Straße Nr 514. und r Preußischen Zeitung Lripzi Straße Kr. 14.
Allerhöchster Erlaß vom 4. April 1853 — betref⸗ fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte und des Chausseegeld⸗Erhebungsrechtes für den chaus⸗ see mäßigen Bau und die Unterhaltung der Straßen von der Münster⸗Emmericher Straße in Gemen bis zur Münster⸗Glanerbrücker Chaussee, so wie der an diese Straße sich anschließenden Straßen: von Dirking über Oeding bis zur niederländischen Gränze, von Stadtlohn über Gescher bis zur Mün⸗ ster⸗Emmericher Straße, von Wendfeld über Vre⸗ den bis zur niederländischen Gränze und von Ahaus über Leyden bis zur Münster⸗Emmericher Straße in Coesfeld.
MNachdem Ich durch Meinen Erlaß von gen Tage den chausseemäßigen Ausbau 1) der Straße 1 der Münster⸗ Enmeericher Straße in Gemen über Weseke, Dirking, Südlohn, Stadtlohn Wendfeld und Ahaus bis zur Münster⸗Glanerbrücker Chaussee, so wie der an diese Straße sich anschließenden Straßen: 2) von Dir⸗ king über Oeding bis zur niederländischen Gränze in der Richtung I auf Winterswyck; 3) von Stadtlohn über Gescher bis zur Münster⸗ Emmericher Straße; 4) von Wendfeld über Vreden und Zwillbrock bis zur niederländischen Gränze in der Richtung auf Groenlo, und 5) 9 Ahaus über Leyden bis zur Münster⸗Emme richer Straße in Coesfeld genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropria-⸗ tionsrecht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unte rhaltungs⸗Materia⸗ lien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschrif⸗ ten auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich den diese Chausseebauten ausführenden Corporationen und Gememn⸗
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreisgerichts ⸗Rath Samuel Benij ; 8 1 hes* Math 2l Benjamin Felsch zu Kyrit, im Kreise Ost⸗Priegnitz, den Rothen Adler Deden Klasse Schleife; so wie dem Kreisgerichts⸗Secretair, Haupt⸗ den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; desgleichen Die Kreisrichter Handrigk in Luckau, J ssen, v“ „Jahr in Krossen Ullricy in Frankfurt a. O. und Seipke S. O. e in Züllichau zu Kreis⸗ gerichts⸗Räthen zu ernennen. i S9nä
Berlin, den 10. Mai.
Se. Majestät der König Leopold I. der B n Se. N König Le elgier un Allerhöchstdessen Sohn, Se. Königliche Hoheit der Herzog von Brabant, sind nach Wien abgereist.
Mini um für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung vom 9. Mai 1853 — betreffend
S Korrespondenz nach
Belgien und Frankreich resp. England eintreten den Erleichterungen.
den gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung Niach dem zwischen Preußen, Namens des deutsch⸗österreichischen
der Straßen, das Recht zur Erhebung des Chau eege en Bestimmungen des für die Staats⸗Chauffeen “
Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ V stimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen die Erhe⸗ bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die ge⸗ dachten Straßen zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 4. April 1853.
Friedrich Wilhelm.
und öffentliche Arbeiten und den
28
Telegraphen⸗Vereins einerseits und zwischen Frankreic grapl se zwischen Frankreich und Belgie andererseits unterm 4. Oktober v. J. abgeschlossenen “
welcher vom 15. d. Mts. ab zur Ausführung kom
1 G ööö v - Staaten im Wesentlichen nach gleichen Grundsätzen wie im ⸗ Verein behandelt werden. E1 leichterungen, welche der Korrespondenz nach Belgien und -⸗ reich resp. England dadurch gewährt werden, besteen “ 8 “ 6 1 Wahl des Absenders auch in deutscher und prache abgefaßt werden können, für jetzt jedoch, und Paris, Straßburg oder Calais gerichtet sind ü
. jind, resp. über Ort nach England gehen, und daß eine Ein gguna
* di 7„ 8 2 7 Beförderung auf den belgischen und französischen Linien
auf den Linien der letzteren
Die hauptsächlichsten Er⸗
Bezug auf Frankreich, nur in dem Falle, wenn sie nach
Deas korrespondirende Publikum wird von dieser Erlei 6 des telegraphischen Verkehrs hierdurch in IB“
Berlin, den 9. Mai 1853.
Königliche Telegraphen⸗Direction Nottebohm.