1853 / 108 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Dem Maschinen⸗Fabrikanten P. W. Kirfel in Eupen ist unter dem 5. Mai 1853 ein Patent auf eine Vorrichtung zur Bedienung der Geschirrhalter an Webestühlen, in der durch Zeichnung und Beschreibung angegebenen Zusammensetzung und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Mittel zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. 1851 (Gesetz⸗Samml. Seite 619 und Nr. 96 Seite 523).

vom 16. März 1852 ( Seite 412).

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J. ge: ob ne em Erscheinen des Gesetzes vom 9. Mai die ost⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin 1851 den Gerichtsboten Digten bewilligt wenn sie stagen außerhalb ihres Wohnorts zuge⸗

zogen werden, bisher (vergl. die allgemeine Verfügung vom 89 März worden, weil die Reisen der Gerichts⸗ . 1 b 8 voten innerhalb des Gerichtsbezirks und die Ausrichtung auswär⸗ 1AA“ - Geschäfte zu ihren regelmäßigen für Pfrbber r, sedes m aschinen von Ofache welche sie durch ihre Besoldung remunerirt werden, und weil nach Pferdekraft versehen und zur bequemen Aufnahme von mehr als dem Gesetze vom 9. Mai 1851 von den Gerichtsboten nur in 100 Passagieren, so wie zur Beförderung einer bedeutenden Güter⸗ dem im §. 10 gedachten Falle Zehrungskosten li nidirt rden ladung eingerichtet, werden auch in diesem Jahre eine regelmäßige dürfen. 8 v Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg) unter⸗ halten. Die Eröffnung der Verbindung findet am Sonnabend Bei einer nochmaligen Erörterung der obigen Frage sind zur den 14. Mai neuen Styles statt, an welchem Tage der „Preußi⸗ Unterstützung der Ansicht, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom sche Adler“ zum ersten Male von Stettin und der „Wladimir“ zum 9. Mai 1851 der Bewilligung von Tagegeldern an die bei Abhal⸗ ersten Male von Kronstadt abgehen wird. Von dem gedachten tung von Lokal⸗Gerichtstagen zugezogenen Unterbeamten nicht ent⸗

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schiff abgefertigt S - itlich einmal ein Dampf V Das gedachte Gesetz bezieht sich zunächst nur auf die Fälle 1 8 der Ausrichtung einzelner von Justizbeamten vermöge speziellen 1 S Auftrages außerhalb der ordentlichen Gerichtsstelle zu erledigen den

jeden Sonn Geschäfte, zu welchen auch die von den gerichtlichen Unterbeam⸗

1 1 ten zu besorgenden Exekutionsgeschäfte gehören. Nach §. 12 des nach Ankunft des 1 1 senbahn⸗ Gesetzes findet dasselbe zwar auch auf die Kommissarien zur Ab⸗ zuges, und haltung von Gerichtstagen, jedoch nicht auf die zu den letzteren

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der im §. 13 enthaltenen Bestimmung gemäß, auf die früheren 8 2 8*8 81 8₰b e. ˙ 8* 822 die Bewilligung von Diäten zulassenden Vorschriften zurückzu

en. Wenngleich sie auch an den Gerichtstagen nur die regel⸗

üßig ihnen obliegenden Geschäfte zu besorgen haben, so kommt doch nicht minder in Betracht, daß ihr Aufenthalt an dem Sitze

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bis St. Peiersburg beträgt: 8 tragener gerichtlicher Geschäfte, sondern durch eine im allgemei⸗

1 nen Interesse der Justizverwaltung getroffene Einrichtung bedingt Erster Platz pro Person 62 1 vird. Hiernach kann die Festsetzung ermäßigter Diäten⸗Pausch⸗ Zweiter 40 quanta, wie sie der §. 47 des Geschäfts⸗Regulativs für die Ge⸗ E richte erster Instanz vom 18. Juli 1850 als Regel vorschreibt,

1 8 8 für ausgeschlossen erachtet werden. In diesen Beträgen sind die Kosten für die Be⸗

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Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das 1 8 Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befind⸗ Die Gewährung höherer Pauschquanta bis zu dem Maximum lichen kaiserlich russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. von 15 Sgr. für den Tag ist von der Genehmigung des Auch müssen die Pässe vor Lösung des Passagier⸗Billets in Stettin Justiz⸗Ministers abhängig, welche nur in denjenigen Fällen dem dortigen kaiserlich russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in ertheilt werden wird, in denen die Erhöhung durch eine un⸗ Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Passagier⸗ gewöhnliche Theuerung der Lebensbedürfnisse am Orte des Billets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich russischen Vice⸗Konsul Gerichtstages gerechtfertigt erscheint. vorzuzeigen. Neben dem Diäten⸗Pauschquantum dürfen den Unterbeamten

Der Tarif für Wagen und Pferde, so wie für Güter und Kon⸗- Zehrgelder für diejenigen Tage, an welchen sie während des kalnten, imgleichen die Fahrt⸗Ordnung der Schiffe ist bei einer HBerichtstages Executionen vollstreckt haben, nicht bewilligt jeden preußischen Post⸗Anstalt einzusehen. werden.

Werden die Geschäfte des Unterbeamtendienstes bei dem Ge⸗ richtstage durch einen am Orte des letzteren wohnhaften Ge⸗ richtsbeamten wahrgenommen, so hat dieser auf eine besondere Vergütung dafür keinen Anspruch.

Ein Ersatz von Fuhrkosten ist den zu den Gerichtstagen ab⸗ abgeordneten Unterbeamten in keinem Falle zu gewähren.

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