sind und welche beide Dokumente bei dem am 5. Januar 1843 stattgehabten Feuer in Breesen verbrannt sein sollen.
3) Der Obligation des Johann Christian Stei⸗
nicke vom 14. Mai 1840 und Cession vom 4. April 1846, aus welcher für den Hollän⸗ der Johann Friedrich Aleth zu Albrechts⸗ bruch jetzt dessen Cessionair, Kolonisten Fer⸗ dinand Lück zu Ulrickenthal auf dem zu Klein⸗Louisa belegenen, Fol. 76 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichneten Kolonistenloose Nr.
19, zu Klein⸗Lonisa Rubr. III. No. 5. 50 Rthlr. zu 5 pCt. zinsbar eingetragen stehen und die bei dem am 19. Februar 1847 stattgehabten Feuer zu Ulrickenthal ver⸗ brannt sein soll. 8 8
4) Des S; vom 4. März 1825,
aus welchem für den Eigenthümer Johann Gottlieb Strielcke zu Friedrich der Große auf dem zu Klein⸗Louisa belegenen Fol. 44. des Hypothekenbuchs verzeichneten Kolonisten⸗ soose No. 3. Rubr. III. No. 1 a. 100 Rthlr. eingetragen stehen.
5) Des Duplikats des Kaufkontralts vom 21. April 1831, aus welchem für den Jo⸗ hann Haupt und dessen Ehefrau, geb. Hoehne, auf dem zu Groß⸗Louisa belegenen Fol. 11. des Hypothekenbuchs verzeichneten Kolonisten⸗ loose No. 4. Rubr. II. No. 5. ein Ausge⸗ dinge eingetragen steht.
6) Des Duplikats des Kaufkontrakts vom 9. Dezember 1836, aus welchem für den Da⸗ niel Lück und dessen Ehefrau, geb. Fenster, auf dem zu Ulrickenthal belegenen Fol. 138. des Hypothekenbuchs verzeichneten Kolonisten⸗ loose No. 5. Rubr. II. No. 8. ein Ausge⸗ dinge eingetragen steht.
7) Der Obligation des Johann Gottlieb
Scheffler vom 18. Januar 1798, aus welcher für den Freihäusler Gottlieb Müller zu Blumberg auf dem zu Klein⸗Louisa be⸗ legenen Fol. 70. des Hypothekenbuches ver⸗ zeichneten Kolonistenloose No. 16. Rubr. III. No. 1. 50 Rthlr. zu 5 pCt. zinsbar einge⸗ rragen stehen.
) Des Erbrezesses vom 16. März und 14. Juni 1821, aus welchem für den verstorbe⸗ nen Hausmann Johann Gottlob Draewert aus Beaulieu auf dem zu Beaulieu belege⸗ nen Vol. 5. Fol. 136. verzeichneten Kolo⸗ nistenloose No. 26. Rubr. III. No. 5.
100 Rthlr. Restmuttererbe eingetragen stehen.
9) Des Kaufkontrakts vom 10. Juni 1795, aus welchem für den Johann Schwabe auf dem zu Schartowsthal belegenen Fol. 81. des Hypothekenbuchs verzeichneten Kolonisten⸗
lvose No. 28. Rubr. III. No. 3. 150 Rthlr. Restkaufgelder eingetragen stehen.
40) Des Kaufkontrakts vom 16. Februar 1811, aus welchem für den Gottlieb Schoppe auf dem zu Groß⸗Louisa belegenen Fol. 13. des Hypothekenbuchs verzeichneten Kolonisten⸗ loose No. 5 Rubr. III. No. 9 325 Rthlr. rückständige Kaufgelder eingetragen gestanden und die nach erfolgter nothwendiger Sub⸗ hastation des verpfändeten Grundstücks bei Belegung der Kaufgelder nebst 62 Nthlr. 27 Sgr. 5 Pf. Zinsen zu einer Spezial⸗ Masse ad depositum genommen worden.
1) Der Obligation vom 3. Juni 1824 über die für den verstorbenen Seifensiedermeister Friedrich Wilhelm Pohle hierselbst auf dem
u Sonnenburg belegenen, Vol. 2 Fol. 233 des Hypothenbuchs verzeichneten Hause No. 141 Rubr. III. No. 14 zu 5 pCt. zinsbar eingetragenen 110 Rthlr., welche nach er⸗ folgter nothwendiger Subhastation des ver⸗ pfändeten Hauses bei Belegung der Kauf⸗ gelder nebst 1 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. Zinsen zu einer Spezial⸗Masse ad depositum ge-⸗ nommen worden.
2) Des Erbrezesses vom 18. April 1820 über
ie für den Christian Friedrich Döhring auf dem zu Albrechtsbruch belegenen Vol. III. Fol. 85 des Hypothekenbuchs verzeichneten Holländergute No. 42 Rubr. III. Nr. 6 eingetragenen 400 Rthlr. Muttererbe und Ame statkung. Eiejenigen, welche als Eigenthümer, Er⸗ ben, Cessionarien, Pfand⸗ oder son gür Briefs-
732 Inhaber an die aufgebotenen Dolumente An⸗ sprüche zu machen haben, werden zur Anmeldung bis spätestens zum Termine
den 7. September d. J., Vormittags 10 Uhr, im Gerichtslokal,
unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Aus⸗ bleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen an diese Dokumente und die daraus eingetragenen Forderungen werden präkludirt und ihnen des⸗ halb ein ewiges Stillschwrigen wird auferlegt werden.
Sonnenburg, den 29. März 1853. Koͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[484] Bekanntmachung.
An der hiesigen Oberschule soll eine Lehrerstelle, welche mit einem festen baaren Gehalte von 350 Rthlr. dotirt ist, zu Michaelis d. J. besetzt werden.
Hierauf reflektirende Bewerber, welche das Exa⸗ men vor einer königl. wissenschaftlichen Prüfungs⸗ Kommission bestanden haben, werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Zeug⸗ nisse bis zum 15, Juli c. bei uns zu melden,
Neustadt⸗Eberswalde, den 5. April 1853. Der Magistrat.
[4141 Beann
Kapital und Zinsen der in Folge Ausloosung in diesem Jahre zur Amortisation gelangenden, mit den Nummern
64. 63. 65. 80. 99. 452. 157. 160. 252. v“ 451. 458. 474. 506. 580. 591, 593. 601, 687, 849, 85. 874. 8727.971. versehenen Schuldverschreibungen der Stettiner Kaufmannschaft (Schauspielhaus⸗Obligationen) werden gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen Zins⸗Coupons am 1. Juli d. J., mit welchem Tage die fernere Verzinsung der ausgeloosten Kapitalien aufhört, bei den Herren Fretzdorff u. Comp., in der Börse wohnhaft, bezahlt.
Stettin, den 22. März 1853. Die Vorsteher der Kaufmannschaf
Guts verkauf.
Ein in Westpreußen belegenes Rittergut mit Zubehörunger ist aus freier Hand zu verkaufen. Flächeninhalt circa 6000 Morgen mit erheb⸗ lichen Waldungen, zum großen Theil Weizboden und guten Wiesen. Die Besitzung liegt an einem floßbaren Gewässer und resp. ½, 1 ½, 3 und 5 Meilen entfernt von Handelsstädten an einem schiffbaren Strome. Sie wird von einer Chaussee und einem Eisenbahntrakt durchschnitten und be⸗ findet sich der Eisenbahnhof auf derselben. Kauf⸗ preis 110,000 Rthlr. Anzahlung 30 — 35,000 Rthlr. — Der Unterzeichnete, Freund des Eigen⸗ thümers des Gutes, ertheilt auf portofreie An⸗ fragen nur den Selbstkäufern nähere Aus⸗ kunft. Die Einmischung von Unterhändlern wird verbeten.
Naugard, den 8. Mai 1853.
Der Rechts⸗Anwalt und Nota Berndes.
Die Herren Actionaire der Wilhelms⸗Bahn werden zu der am 10. Juni d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, im Saale des Empfangshauses hiesigen Bahnhofes stattfindenden ordentlichen General⸗Versammlung hierdurch eingeladen.
In dieser General⸗Versammlung werden außer den im §. 25 des Gesellschafts⸗Statuts vorgeschriebenen gewöhnlichen Gegenständen
Redaction und Rendantu
noch folgende zur Berathung und Be⸗ schlußnahme gestellt werden:
1) Die Erbauung der Zweigbahnen, von der Wilhelms⸗Bahn ausgehend, über Robnik in das Nicolaier Kohlen⸗Revier bis Kotulla eventuell bis Ida⸗Hütte einerseits und von Ratibor nach Leobschütz andererseits; die Festsetzung und Beschaffung des zur Ausführung und vollständigen Ausrüstung dieser Bahnen erforderlichen Kosten⸗Kapitals;
3) die Vorlegung und Genehmigung des erfor⸗ derlichen Statuten⸗Nachtrages.
Hinsichtlich der etwaigen Anträge einzelner Actionaire, der Legitimation zur Stimmberechti⸗ gung und Vertretung wird auf nachfolgende Paragraphen des Gesellschafts⸗Statuts hinge⸗ wiesen:
§. 26. Besondere Anträge einzelner Actio⸗ naire an die General⸗Versammlung müssen spätestens 14 Tage vor der General⸗Versamm⸗ lung dem Direktorium schriftlich mitgetheilt werden, widrigenfalls dem Direktorium frei⸗ steht, die Beschlußnahme darüber bis zur näch⸗ sten General⸗-Versammlung zu vertagen.
§. 28. An den Verhandlungen in den General⸗Versammlungen können sämmtliche Actionaire Theil nehmen, die Berechtigung zur Stimmgebung bei den Beschlüssen aber ist von dem Besitze von zehn Actien abhängig. Dieselbe steigt um je eine Stimme für jede ferneren zehn Actien bis zu zehn Stimmen einschließlich. Eine größere Anzahl von Stim⸗ men kann kein Actionair für sich in Anspruch nehmen. Bei Zählung der Stimmen werden die eigenen des Actionairs mit denen seiner Machtgeber dergestalt zusammengerechnet, daß ein in der Versammlung anwesender Actionair für sich und als Bevollmächtigter anderer Actionaire höchstens zehn Stimmen erhält.
§. 29. Der General⸗Versammlung beizu⸗ wohnen und die nach der Bestimmung des §. 28 zustehenden Stimmen abzugeben, sind nur diejenigen berechtigt, welche spätestens acht Tage vor der Versammlung die auf ihren Namen lautenden oder ihnen gehörig cedirten Quittungsbogen, oder die statt derselben be⸗ reits ausgefertigten Actien in dem Büreau der Gesellschaft produziren oder sonst auf eine der Direction genügende Weise die am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachweisen.
Gleichzeitig muß jeder Actionair ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Nummern seiner Quittungsbogen oder Actien in zwei Exemplaren übergeben, von denen das eine zurückbleibt, das andere mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmen⸗ zahl versehen ihm zurückgegeben wird.
Dies Letztere dient als Einlaßkarte in die Versammlung.
§. 30. Es ist jedem Actionaire gestattet, sich durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten, dessen Vollmachts⸗Auftrag durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden muß, vertreten zu lassen. Diese Vollmacht muß spätestens am Tage vor der Versammlung in dem Büreau der Gesell⸗ schaft niedergelegt und die Legitimation des Vollmacht⸗Ausstellers, auf die im §. 29 vor geschriebene Weise geführt werden.
Moralische Personen werden durch einen Be⸗ vollmächtigten vertreten, welcher entweder au der Zahl ihrer Repräsentanten erwählt ode ein Actionair sein muß. Handlungshäuser können durch ihre Prokuraträger, selbst wenn diese nicht Actionaire sind, vertreten werden. Minderjährige und Ehefrauen dürfen durch ihr resp. Vormünder und Ehemänner, wenn dies auch nicht selbst Actionaire sind, und ohne da es für dieselben einer Vollmacht oder resp vormundschaftlichen Autorisation bedarf, ver treten werden.
Zu §. 29 wird bemerkt, daß Aiteste von Ge richten, Magistraten und Notarien und von de Herren Eichborn & Comp. in Breslau und Herrn M. Oppenheims Söhne zu Berlin über die am dritten Orte erfolgte Niederlegung der Actien al⸗ genügende Nachweise erachtet werden.
Ratibor, den 30. April 1853.
Das Direktorium.
Schwieger.
Das Abennement bdeträgt 25 Sgr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Rthlr. 27 ⅞ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellungen an, für Lerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats-Anzeigers Mauer⸗Straße Nr 54., und der Preußischen Zeitung, Leipziger Straße Kr. 14.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreisgerichts⸗Raͤth Ernst Georg Friedrich Hütte⸗ mann zu Bielefeld, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Justizrath Troschel zu Rheinsberg, dem Konsul White zu Alicante und dem Landschafts⸗Rendanten bei der neiß⸗grottkauschen Fürstenthums⸗Landschaft, Johann Gottfried Philipp zu Neisse, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem evangelischen Schullehrer und Küster Schulze zu Steglitz, Teltow, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; des⸗
Den Kreisgerichts⸗Direktor Junge zu Ohlau in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Jauer zu versetzen und an seiner Stelle den Kreisgerichts⸗Rath Zim mermann zu Münsterberg zum Direktor des Kreisgerichts in Ohlau zu ernennen.
11“]
Staats⸗Ministerium.
Bekanntmachung vom 11. Mai 1853 — betreffend die Angabe der Wohnung von Rittern des St. Jo⸗ hanniter⸗Ordens bei der Königlichen General⸗ Ordens⸗Kommission.
iejenigen Herren Ritter des St. Johanniter⸗Ordens, welche nicht in unmittelbarem Militair⸗ oder Civil⸗Dienst stehen und in Berlin, Potsdam, Spandau und Charlottenburg wohnhaft sind, so wie diejenigen, welche bis zum 17. d. M. sich daselbst aufhalten, werden hierdurch ersucht, der unterzeichneten General⸗Ordens⸗ Kommission ihre Adresse mit genauer Bezeichnung ihrer Wohnung chleunigst mitzutheilen.
Berlin, den 11. Mai 1853.
Das dem Karl Friedrich Weithas zu Leipzig unter dem 7. Februar 1852 ertheilte Patent. 6 auf eine Auszug⸗Maschine für Kammwolle
ist aufgehoben.
Bekanntmachung vom 11. Mai 1853 — betreffend 2 Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und K stadt (St. Petersburg.)
ekanntmachung vom 24. März 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 74 S. 490.
Nach einer so eben von St. Petersburg eingegangenen Nach⸗
richt ist mit Sicherheit darauf rechnen, daß die Passage im Fin⸗ nischen Meerbusen E ieser Woche nicht mehr durch Eis behin⸗ dert sein wird.
Das Königliche Postdampfschiff „Preußischer Adler“ wird da⸗ her bestimmt am Sonnabend, den 14ten d. Mts., von Stettin nach Kronstadt (St. Petersburg) abgefertigt werden, wovon das Publi⸗ kum mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. März c. (Staats⸗ Anzeiger Nr. 74 S. 490) in Kenntniß gesetzt wird.
Berlin, den 11. Mai 1853.
General⸗Post⸗Amt
Der Rechts⸗Anwalt und Notar Schüler zu Schwetz, ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Elbing versetzt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterri chts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Ascenston des zweiten Oberlehrers an der Saldernschen Realschule zu Brandenburg, Kirchner, in die erste, des dritten
Oberlehrers Büchmann, in die zweite, und die Berufung des
Kandidaten des höhern Schulamts, Dr. Friedrich Julius La⸗ pöhn, in die dritte Oberlehrerstelle der genannten Anstalt, ist be⸗
stätigt worden.
Angekommen: Der Ober⸗Präsident der Provinz Po Freiherr Senfft von Pilsach, von Stettin.
Abgereist: Der General⸗Major und Kommandant von Koblenz und Ehrenbreitenstein, von Griesheim, nach Koblenz.
Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der König haben Aller⸗ Pnaüdigst geruht: dem Commandeur der 8ten Division, General⸗ Lieutenant von Voß, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfärsten von Hessen ihm verliehenen Großkreuzes des Wilhelms⸗Ordens; so wie dem Commandeur der kombinirten Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilung, Oberst⸗Lieutenant von Prittwitz, à la suite des 8ten Artillerie⸗Regiments, zur Anle⸗ gung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich ihm ver⸗ liehenen Ritterkreunzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen.